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Rechtsprechung
   KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8053
KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96 (https://dejure.org/1997,8053)
KG, Entscheidung vom 12.08.1997 - 1 W 491/96 (https://dejure.org/1997,8053)
KG, Entscheidung vom 12. August 1997 - 1 W 491/96 (https://dejure.org/1997,8053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG §§ 48 S. 2, 51 Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 185, 873; RpflG § 11
    Recht des Sonderrechtsnachfolgers auf Ausfertigung einer notariellen Urkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 200
  • Rpfleger 1998, 65
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 23.10.2007 - 5 W 29/07

    Europäischer Vollstreckungsbescheid: Mindestvoraussetzungen für die Bestätigung …

    Bei einer Ablehnung eines Antrages auf Bestätigung einer Entscheidung als europäischer Vollstreckungstitel gem. Art. 9 EuVTVO durch den Rechtspfleger des Landgerichts im ersten Rechtszug ist die sofortige Beschwerde eröffnet, weil gem. § 1080 Abs. 2. ZPO die gleichen Rechtsbehelfe statthaft sind wie bei der Verweigerung einer Vollstreckungsklausel (vgl. KG FamRZ 1985, 627; KG Rpfleger 1998, 65;… Zöller/Stöber, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 724 ZPO).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2001 - 3 Wx 73/01

    Notarielles Schuldanerkenntnis - vollstreckbare Ausfertigung - Besitz einfacher …

    Die vollstreckbare Ausfertigung wird dem Gläubiger, über dessen mit Zwangsvollstreckung durchsetzbaren Anspruch die Urkunde errichtet ist, auf Antrag nach den Vorschriften der ZPO (§ 52 BeurkG) erteilt, wenn er nach § 51 Abs. 1 BeurkG eine Ausfertigung verlangen kann (dazu KG DNotZ 1998, 200), oder er sie bereits mit Willen desjenigen, der die Unterwerfungserklärung abgegeben und damit den Vollstreckungstitel in Urkundenform geschaffen hat, in den Händen hält.
  • OLG Brandenburg, 05.01.2009 - 5 Wx 17/08

    Umfang der Auskunftspflicht des Grundbuchamtes; Zulässigkeit einer Beschwerde …

    Hat nämlich der Rechtspfleger ein Geschäft des Urkundsbeamten an sich gezogen, handelt es sich ebenfalls um die Anfechtung einer wirksamen Entscheidung des Rechtspflegers nach § 8 Abs. 5 RPflG; auch in diesen Fällen richtet sich der Rechtsbehelf ebenfalls nach dem RPflG, d. h. der zulässige und statthafte Rechtsbehelf ist hier ebenfalls die Grundbuchbeschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 71 GBO (KG Rpfleger 1998, 65; BayObLG FGPrax 1997, 13;… Demharter, GBO, § 71 Rdnr. 6;… Meikel u. a./Streck, Grundbuchrecht, § 71 GBO Rdnr. 14).
  • OLG Hamm, 07.04.2011 - 5 WF 61/11
    Da sich aber die Rechtspflegerin in diesem Fall für zuständig erklärt hat und das wahrgenommene Geschäft nach § 8 Abs. 5 RPflG jedenfalls wirksam ist, muss sich zugunsten des Antragstellers nach dem Meistbegünstigungsgrundsatz auch der Rechtsbehelf danach richten (vgl. OLG Schleswig, OLGReport 2008, 242; KG, Rpfleger 1998, 65;… Bassenge/Roth, FamFG/RPflG, 12. Aufl. § 8 RPflG Rn. 5).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11

    Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane

    Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101).
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