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Rechtsprechung
   OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43030
OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15 (https://dejure.org/2015,43030)
OLG München, Entscheidung vom 16.12.2015 - 34 Wx 283/15 (https://dejure.org/2015,43030)
OLG München, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 34 Wx 283/15 (https://dejure.org/2015,43030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 875, 883 Abs. 1, 888 Abs. 1, 902; GBO §§ 22, 53 Abs. 1 S. 1 u. 2
    Vormerkungsfähigkeit eines künftigen und bedingten Anspruchs auf Eigentumsverschaffung an einem Grundstück

  • ra.de
  • notar-drkotz.de

    Vormerkungsfähiger bedingter Anspruch auf Verschaffung des Grundstückseigentums

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück aufgrund eines Vorvertrages

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück aufgrund eines Vorvertrages; Voraussetzungen der Löschung der Vormerkung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 529
  • Rpfleger 2016, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.12.1996 - V ZB 27/96

    Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung zur Sicherung eines mehrfach aufschiebend …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Vormerkungsfähig ist auch der in einem Vorvertrag begründete künftige und gegebenenfalls bedingte Übereignungsanspruch aus dem noch abzuschließenden Hauptvertrag, wenn für den künftigen Anspruch auf Eigentumsverschaffung bereits ein sicherer Rechtsboden gelegt ist (BGHZ 134, 182/184 f.; 166, 319/323; BGH NJW 2001, 2882/2883; DNotZ 1963, 230/232; DNotZ 2002, 275/276;… …

    Rn. 31 Dass der Abschluss des Hauptvertrags erst verlangt werden kann, wenn die Eigentümerin das Grundstück verkaufen will, macht die Ausübbarkeit des Ankaufsrechts von einer Potestativbedingung abhängig, die an künftiges Verhalten der Verpflichteten anknüpft (BGH NJW 2001, 2883/2884; BGHZ 134, 182/188).

    Der Anspruch, der durch die Vormerkung gesichert werden soll, muss sich zudem gegen denjenigen richten, dessen Grundstück oder Grundstücksrecht von der Vormerkung betroffen wird (BGHZ 12, 115/120; 134, 182/188; NJW 2014, 2431/2433; Staudinger/Gursky § 883 Rn. 56 m. w. N.).

    Gegenstand ist der künftige und bedingte Anspruch auf Eigentumsverschaffung aus dem erst noch abzuschließenden Kaufvertrag (BGHZ 134, 182/184 f.), zu dessen Sicherung die Eintragung einer Vormerkung bewilligt wurde.

  • BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 98/99

    Vormerkungen für verschiedene Ansprüche auf Verschaffung des Eigentums an einer …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Zwar ist zur Absicherung mehrerer verschiedener Ansprüche, selbst wenn sie derselben Person zustehen, die Eintragung derselben Anzahl von Vormerkungen erforderlich (BayObLG NJW-RR 2003, 450; DNotZ 1999, 1011/1012 f.;… Kohler in Bauer/von Oefele AT III Rn. 4;… Palandt/Bassenge § 883 Rn. 5;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 118; Giehl MittBayNot 2002, 158).

    Dass er von einer Bedingung und dem künftigen Abschluss des Hauptvertrags abhängig ist, ändert daran nichts (BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012 f.;… Staudinger/Gursky a. a. O.).

    Rn. 36 Auf die Frage, ob Sukzessivberechtigte durch die Eintragung einer einzigen Vormerkung abgesichert werden können (BayObLG DNotZ 1999, 1011/1012 f.;… Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1495 mit 261i;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 84), kommt es hier nicht an, denn eingetragen wurde nur eine in diesem Umfang rechtlich unproblematische Vormerkung zugunsten von Si. S. als Gläubiger des in der Notarurkunde begründeten Anspruchs (…vgl. Staudinger/Gursky § 883 Rn. 70).

  • BGH, 28.09.1962 - V ZR 8/61

    Zulässigkeit einer Potestativbedingung

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Vormerkungsfähig ist auch der in einem Vorvertrag begründete künftige und gegebenenfalls bedingte Übereignungsanspruch aus dem noch abzuschließenden Hauptvertrag, wenn für den künftigen Anspruch auf Eigentumsverschaffung bereits ein sicherer Rechtsboden gelegt ist (BGHZ 134, 182/184 f.; 166, 319/323; BGH NJW 2001, 2882/2883; DNotZ 1963, 230/232; DNotZ 2002, 275/276; …

    Der übereinstimmende Wille der Vertragsparteien ist stets durch Auslegung zu ermitteln (BGH NJW 1990, 1233; DNotZ 1963, 230/231), der allerdings im Grundbuchverfahren mit Blick auf den verfahrensbeherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen verfahrensbedingte Grenzen gesetzt sind.

    Der Annahme eines bindenden Vorvertrags steht es nicht entgegen, wenn - wie hier - nur eine Partei eine rechtliche Verpflichtung übernommen hat (BGH NJW 2001, 1285/1286; DNotZ 1963, 230/233).

  • BGH, 13.02.2014 - V ZB 88/13

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit eines Schuldnerwechsels bei einer …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Der Anspruch, der durch die Vormerkung gesichert werden soll, muss sich zudem gegen denjenigen richten, dessen Grundstück oder Grundstücksrecht von der Vormerkung betroffen wird (BGHZ 12, 115/120; 134, 182/188; NJW 2014, 2431/2433;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 56 m. w. N.).

    Rn. 45 Die akzessorische Vormerkung ist auch nicht anlässlich der rechtsgeschäftlichen Übertragung eines Miteigentumsanteils am betroffenen Grundstück aufgrund nachträglichen Schuldnerwechsels erloschen (vgl. BGH NJW 2014, 2431;… Schöner/Stöber Rn. 1493).

  • OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15

    Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit hinsichtlich eines …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Rn. 17 GBO) die Löschung aufgrund Unrichtigkeitsnachweises gemäß § 22 GBO verlangen und bei Zurückweisung hiergegen die unbeschränkte Beschwerde gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO mit dem Ziel der Löschung des Widerspruchs einlegen (Senat vom 28.10.2015, 34 Wx 89/15, juris;… Demharter GBO 29. Aufl. § 53 Rn. 31 mit § 71 Rn. 37, 39 und 71;… Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 143).

    Regelmäßig bemisst der Senat das wirtschaftliche Interesse an der Löschung mit einem Bruchteil von 1/3 des Geschäftswerts, der für die Eintragung des von der Beanstandung betroffenen Rechts anzusetzen ist (…vgl. Senat vom 25.11.2013, 34 Wx 364/13, juris Rn. 23; vom 28.10.2015, 34 Wx 89/15, juris Rn. 36).

  • BGH, 12.05.2006 - V ZR 97/05

    Rechtsfolgen eines Vorvertrages

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Ein rechtswirksamer Vorvertrag ist nämlich trotz Lückenhaftigkeit der getroffenen Vereinbarung dann anzunehmen, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien bereits vor der abschließenden Einigung über alle regelungsbedürftigen Punkte eines in Aussicht genommenen, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschlussreifen Hauptvertrags vertraglich binden wollten; rechtsgültig ist der Vorvertrag, wenn die Parteien alle wesentlichen Bestandteile des künftigen Hauptvertrags festgelegt und die Verpflichtung begründet haben, über die weiteren Einzelheiten des abzuschließenden Vertrags eine Einigung herbeizuführen (BGHZ 97, 147; NJW 2006, 2843 f. m. w. N.; NJW 1990, 1234; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1453;… MüKo/Busche BGB 7. Aufl. vor § 145 Rn. 60, 62).

    Die weiteren Einzelheiten zum Inhalt des Hauptvertrages konnten die Parteien daher ihren künftigen Verhandlungen vorbehalten; einer -auch nur andeutungsweisen - Vorgabe für die künftige Regelung bedurfte es insoweit im Vorvertrag zu seiner Wirksamkeit nicht (BGH NJW 2006, 2843/2844 f.; NJW 1990, 1234).

  • BGH, 09.03.2006 - IX ZR 11/05

    Vormerkungsfähigkeit zukünftiger Ansprüche; Gesetzlicher Vormerkungsschutz …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Vormerkungsfähig ist auch der in einem Vorvertrag begründete künftige und gegebenenfalls bedingte Übereignungsanspruch aus dem noch abzuschließenden Hauptvertrag, wenn für den künftigen Anspruch auf Eigentumsverschaffung bereits ein sicherer Rechtsboden gelegt ist (BGHZ 134, 182/184 f.; 166, 319/323; BGH NJW 2001, 2882/2883; DNotZ 1963, 230/232; DNotZ 2002, 275/276; …

    Das ist der Fall, wenn sich der Eigentümer nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien kann, dem Begünstigten in einem erst künftig und gegebenenfalls nur bei Eintritt bestimmter Bedingungen abzuschließenden Hauptvertrag einen schuldrechtlichen Anspruch auf Einräumung des Eigentums am Grundstück zu verschaffen (Senat vom 2.7.2010, 34 Wx 64/10, juris; vom 11.3.2010, 34 Wx 7/10 = MittBayNot 2010, 471;… Staudinger/Gursky § 883 Rn. 185 - 187; Amann MittBayNot 2007, 13/17).

  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Ein rechtswirksamer Vorvertrag ist nämlich trotz Lückenhaftigkeit der getroffenen Vereinbarung dann anzunehmen, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien bereits vor der abschließenden Einigung über alle regelungsbedürftigen Punkte eines in Aussicht genommenen, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschlussreifen Hauptvertrags vertraglich binden wollten; rechtsgültig ist der Vorvertrag, wenn die Parteien alle wesentlichen Bestandteile des künftigen Hauptvertrags festgelegt und die Verpflichtung begründet haben, über die weiteren Einzelheiten des abzuschließenden Vertrags eine Einigung herbeizuführen (BGHZ 97, 147; NJW 2006, 2843 f. m. w. N.; NJW 1990, 1234; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1453;… MüKo/Busche BGB 7. Aufl. vor § 145 Rn. 60, 62).

    Die weiteren Einzelheiten zum Inhalt des Hauptvertrages konnten die Parteien daher ihren künftigen Verhandlungen vorbehalten; einer -auch nur andeutungsweisen - Vorgabe für die künftige Regelung bedurfte es insoweit im Vorvertrag zu seiner Wirksamkeit nicht (BGH NJW 2006, 2843/2844 f.; NJW 1990, 1234).

  • OLG Bremen, 29.08.1994 - 2 U 50/94

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer auf ein Schiffbauprojekt gerichteten …

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Ein rechtswirksamer Vorvertrag ist nämlich trotz Lückenhaftigkeit der getroffenen Vereinbarung dann anzunehmen, wenn besondere Umstände darauf schließen lassen, dass sich die Parteien bereits vor der abschließenden Einigung über alle regelungsbedürftigen Punkte eines in Aussicht genommenen, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abschlussreifen Hauptvertrags vertraglich binden wollten; rechtsgültig ist der Vorvertrag, wenn die Parteien alle wesentlichen Bestandteile des künftigen Hauptvertrags festgelegt und die Verpflichtung begründet haben, über die weiteren Einzelheiten des abzuschließenden Vertrags eine Einigung herbeizuführen (BGHZ 97, 147; NJW 2006, 2843 f. m. w. N.; NJW 1990, 1234; OLG Bremen NJW-RR 1995, 1453;… MüKo/Busche BGB 7. Aufl. vor § 145 Rn. 60, 62).

    Dies ist ausreichend (vgl. OLG Bremen NJW-RR 1995, 1453).

  • OLG München, 09.07.2015 - 34 Wx 136/15

    Bemessung der Gebühr bei Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG München, 16.12.2015 - 34 Wx 283/15
    Der Wert einer Auflassungsvormerkung für einen bedingten künftigen Eigentumsüberlassungsanspruch ist analog § 51 Abs. 1 Satz 2 GNotKG mit dem halben Grundstückswert anzusetzen (vgl. Senat vom 9.7.2015, 34 Wx 136/15 Kost = FGPrax 2015, 230).
  • OLG München, 30.01.2007 - 32 Wx 9/07

    Sicherung einer Reallast durch Vormerkung

  • BayObLG, 17.10.2001 - 2Z BR 75/01

    Vormerkung zur Sicherung gleichförmiger Ansprüche

  • BayObLG, 14.11.2002 - 2Z BR 114/02

    Vormerkung bei Ankaufs- und Vorkaufsrecht unter Miteigentümern

  • OLG München, 25.11.2013 - 34 Wx 364/13

    Grundbuchverfahren: Beschwerde bei Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die …

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 67/83

    Zur Auslegung der Eintragungsbewilligung für ein Geh- und Fahrtrecht

  • BGH, 27.06.2001 - IV ZR 120/00

    Zuwendung eines Ankaufsrechts im Vermächtniswege; Sicherung durch Vormerkung

  • BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00

    Insolvenzfestigkeit eines durch eine vor Eröffnung des …

  • BGH, 21.12.2000 - V ZR 254/99

    Rechtsstellung der Vertragsparteien nach Abschluß eines Vorvertrages

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 176/84

    Verurteilung zur Annahme eines Angebots

  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …

  • BGH, 19.01.1954 - V ZB 28/53

    Grundstücksvermächtnis durch Erbvertrag

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2011 - 3 Wx 56/11

    Zur Beurkundung einer vorweggenommenen Erbfolge

  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 86/91

    Unzulässiger Zug-um-Zug-Antrag bei erst noch festzustellendem Erwerbspreis - …

  • OLG Frankfurt, 07.04.2008 - 20 W 131/08

    Auflassungsvormerkung: Anspruch auf Inhaltsänderung einer eingetragenen …

  • BGH, 18.01.1989 - VIII ZR 311/87

    Abschluss eines Geschäftsübertragungsvertrages - Übernahme eines Busbetriebes - …

  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 7/10

    Eigentumsvormerkung: Löschung wegen einseitiger Beseitigungsmöglichkeit des …

  • RG, 08.04.1929 - VI 701/28

    1. Gilt § 552 Halbsatz 2 (zweiter Fall) ZPO. auch für die vor dem 1. Juni 1924 …

  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 64/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung für einen …

  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 20 W 139/19

    Zur Frage der Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung im Hinblick auf ein …

    Vormerkungsfähig ist nicht der von vornherein gegebene Anspruch auf Abschluss des Kaufvertrags, sondern der künftige schuldrechtliche Anspruch auf Einräumung des Eigentums aus diesem erst abzuschließenden Kaufvertrag (vgl. OLG München, Beschluss vom 02.07.2010, 34 Wx 64/10; Rpfleger 2016, 397, je zitiert nach juris und m. w. N.).

    Letztlich schadet auch nicht, dass der Kaufpreis zahlenmäßig noch nicht bestimmt ist; es genügt, dass als Kaufpreis der Verkehrswert im Zeitpunkt des Vertragsschlusses und für den Fall der Nichteinigung über diesen Kaufpreis die Kaufpreisbestimmung durch Schiedsgutachter vereinbart wird (vgl. dazu auch OLG München Rpfleger 2016, 397;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 1448).

    Für den künftigen bzw. bedingten Anspruch auf Eigentumsverschaffung ist aber bereits dann ein sicherer Rechtsboden gelegt, wenn sich der Eigentümer bzw. hier die Erben der Eigentümerin nicht mehr einseitig nach freiem Belieben von der eingegangenen Bindung befreien können (vgl. OLG München…, Beschluss vom 02.07.2010, a.a.O.; MittBayNot 2010, 471, zitiert nach juris; Rpfleger 2016, 397; Amann MittBayNot 2007, 13).

  • OLG München, 28.06.2018 - 34 Wx 338/17

    Inhaber einer Zwangshypothek - Erledigung im Grundbuchverfahren

    Andererseits besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass "ein künftiger Anspruch für seine Vormerkungsfähigkeit eine feste Rechtsgrundlage brauche, die - wenn auch nur vorübergehend - für den Schuldner so bindend sein müsse, dass der Gläubiger den vorgemerkten Anspruch zum Entstehen bringen und der Schuldner seine Bindung während dieser Zeit nicht einseitig beseitigen könne" (Dressler Rpfleger 2017, 267/2688 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; vgl. auch Senat vom 16.12.2015, 34 Wx 283/15 = NJW-RR 2016, 529).
  • OLG Dresden, 06.11.2020 - 22 U 330/20
    So befasst sich der Beschluss des OLG München vom 16.12.2015 (Az.: 34 Wx 283/15 - juris) allein mit der Verjährung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs, nicht aber mit der Frage einer möglichen Verjährung des dinglichen Rechtsverwirklichungsanspruchs nach § 888 Abs. 1 BGB.
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