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Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.1980 - 168/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,465
EuGH, 27.02.1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1980 - 168/78 (https://dejure.org/1980,465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG Art. 95, Art. 2; ; EWG Art. 169

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    1 . STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsverfahren wegen der Besteuerung von Branntwein; Verbot einer Erhebung von mittelbaren und unmittelbaren Abgaben sowie inländischen Abgaben auf Waren zum Schutz der Produktionen; Beurteilung der Gleichartigkeit von Waren nach dem Maßstab eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG Art. 95, Art. 2; EWG Art. 169
    1. STEUERVORSCHRIFTEN - INLÄNDISCHE ABGABEN - BESTIMMUNGEN DES VERTRAGES - ZIEL

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2634
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.10.1978 - 148/77

    Hansen / Hauptzollamt Flensburg

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Diese Feststellungen entsprächen der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere dem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen, Slg. 1978, 1787).

    Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1978 (Rechtssache 148/77, Hansen & Balle, Slg. 1978, 1787) ausgeführt hat, ist diese Bestimmung weit auszulegen in dem Sinne, daß sie alle steuerlichen Maßnahmen erfaßt, die die Gleichbehandlung von inländischen und eingeführten Erzeugnissen berühren könnten; folglich ist der Begriff der "gleichartigen Waren" hinreichend flexibel auszulegen.

    4 Hinsichtlich der Unterscheidung zwischen mehreren Gruppen alkoholischer Erzeugnisse haben sich die Parteien in allen Verfahren auf Ausführungen des Gerichtshofes im Urteil Hansen & Balle (bereits zitiert) berufen, das während deren Rechtshängigkeit erging.

    IC Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Hansen & Balle - beim damaligen Stand der Entwicklung des Gemeinschaftsrechts - bestimmte Vergünstigungen oder Steuerermäßigungen nur unter der Voraussetzung als rechtmäßig anerkannt, daß die Mitgliedstaaten diese Möglichkeiten, wenn sie sich ihrer bedienen, in nicht diskriminierender Weise auch auf eingeführte Erzeugnisse in gleicher Lage anwenden.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    In seinem Urteil vom 17. Februar 1976 (Rechtssache 45/75, Rewe, Slg. 1976, 181) hat der Gerichtshof entschieden, daß als gleichartig Waren anzusehen sind, die "in den Augen des Verbrauchers die gleichen Eigenschaften haben und denselben Bedürfnissen dienen".

    Weiter verweist die Kommission auf die Definition der Gleichartigkeit, die der Gerichtshof in seinem Urteil Rewe (bereits zitiert) gegeben hat.

  • EuGH, 29.05.1974 - 185/73

    Hauptzollamt Bielefeld / König

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Die Maßgeblichkeit dieses Kriteriums sei im Urteil vom 29. Mai 1974 (Rechtssache 185/73, Hauptzollamt Bielefeld/König, Slg. 1974, 607) ausdrücklich anerkannt worden, in dem der Gerichtshof bei der Unterscheidung der Tarifstelle 22.09 A (Sprit) von der Tarifstelle 22.09 C V (andere alkoholische Getränke) darauf abgestellt habe, daß die alkoholischen Getränke "Aroma verleihende Bestandteile oder spezifische Geschmackseigenschaften" aufwiesen.
  • EuGH, 04.04.1968 - 27/67

    Fink-Frucht GmbH / Hauptzollamt München-Landsbergerstrasse

    Auszug aus EuGH, 27.02.1980 - 168/78
    Auf mehrere Aspekte dieser Bestimmung ist der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 4. April 1968 (Rechtssache 27/67, Fink-Frucht, Slg. 1968, 333) eingegangen, wonach Artikel 95 Absatz 2 schon dann anwendbar ist, wenn das eingeführte Erzeugnis mit der geschützten inländischen Produktion bei einer oder mehreren wirtschaftlichen Verwendungen im Wettbewerb steht, auch wenn das Tatbestandsmerkmal der Gleichartigkeit nach Artikel 95 Absatz 1 nicht voll gegeben ist.
  • EuGH, 26.10.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz / Kupferberg & Cie.

    Erklärungen der Firma Kupferberg Die Firma Kupferberg trägt vor, der Begriff der Gleichartigkeit, wie ihn der Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Februar 1980 (Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. S. 347) definiert habe, dürfe nicht wiederum aufgespaltet werden in unmittelbare und mittelbare Gleichartigkeit.
  • EuGH, 30.01.1985 - 123/83

    BNIC / Clair

    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 27. Februar 1980 in den Rechtssachen 168/78, Kommission/Frankreich; 169/78, Kommission/Italien; 171/78, Kommission/Dänemark; und vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 216/81, Cogis/Amministrazione delle finanze dello Stato) zur Anwendung und Auslegung des Artikels 95 EWG-Vertrag seien auch im vorliegenden Fall anwendbar, da der Begriff der "gleichartigen Erzeugnisse" nicht je nachdem unterschiedlich ausgelegt werden könne, ob es sich um die Wettbewerbsbedingungen handele oder um staatlichen Protektionismus auf dem Wege finanzieller Maßnahmen.
  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …

    Er soll den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen dadurch gewährleisten, dass jede Form des Schutzes, die aus einer Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Abgabe folgen könnte, beseitigt wird (Urteile vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4, in der Rechtssache 169/78, Kommission/Italien, Slg. 1980, 385, Randnr. 4, und in der Rechtssache 171/78, Kommission/Dänemark, Slg. 1980, 447, Randnr. 4).

    56 Hinzu kommt, dass finanzielle Belastungen unter Artikel 90 EG fallen, wenn sie zu einem allgemeinen inländischen Abgabensystem gehören, das Erzeugnisgruppen systematisch nach objektiven Kriterien unabhängig vom Ursprung oder der Bestimmung der Erzeugnisse erfasst (vgl. u. a. Urteile vom 3. Februar 1981 in der Rechtssache 90/79, Kommission/Frankreich, Slg. 1981, 283, Randnr. 14, vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-163/90, Legros u. a., Slg. 1992, I-4625, Randnr. 11, und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-17/91, Lornoy u. a., Slg. 1992, I-6523, Randnr. 19).

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