Rechtsprechung
| EuGH, 14.09.2000 - C-384/98 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständiger zugelassenen ...
- Judicialis
Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c
- Europäischer Gerichtshof
D.
"Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständiger ...
- EU-Kommission
D.
Richtlinie 77/388 des Rates; Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Medizinische Leistungen, die in der auf ... - EU-Kommission
D.
- Wolters Kluwer
Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden; Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständigen zugelassenen Arzt; Harmonisierung der ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Verwandtschaftstest durch Gerichtssachverständigen ist nicht umsatzsteuerbefreit
- rechtsportal.de
Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Befreiungen nach der Sechsten Richtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe - Medizinische Leistungen, die in der auf ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Mehrwertsteuerbefreiung der ärztlichen Sachverständigenleistungen gemeinschaftswidrig
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13, Richtlinie 77/388/EWG Art 13
Anthropologisch-erbbiologische Untersuchung; Sachverständiger; Umsatzsteuerbefreiung; Vaterschaftsprozeß - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts St. Pölten - Auslegung des Artikels 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe c der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie (77/388/EWG) - Umfang der Steuerbefreiung für "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
- EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-6795
- BB 2000, 2400
- BB 2000, 962
- DB 2000, 1948
Wird zitiert von ... (82) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.11.1998 - C-149/97
Institute of the Motor Industry - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Einrichtungen …
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Zunächst einmal sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97, Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 17).Durch Artikel 13 Teil A der Sechsten Richtlinie werden nämlich nicht alle dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten von der Umsatzsteuer befreit, sondern nur diejenigen, die einzeln aufgeführt und sehr genau beschrieben sind (Urteil Institute of the Motor Industry, Randnr. 18).
- EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
Die österreichische Steuer auf alkoholische Getränke verstößt gegen das …
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, so muss die fragliche Bestimmung außerdem nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (u. a. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42). - EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Zunächst einmal sind die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt (u. a. Urteile vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87, Stichting Uitvoering Financiële Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13, und vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-149/97, Institute of the Motor Industry, Slg. 1998, I-7053, Randnr. 17). - EuGH, 27.03.1990 - 372/88
Milk Marketing Board / Cricket St Thomas
Auszug aus EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, so muss die fragliche Bestimmung außerdem nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (u. a. Urteile vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-372/88, Cricket St Thomas, Slg. 1990, I-1345, Randnr. 19, und vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-437/97, EKW und Wein & Co., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 42).
- FG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 K 1917/07
Steuerpflicht von Umsätzen aus Schönheitsoperationen
Das EuGH-Urteil vom 14.09.2000 Rs. C-384/98 habe nur ärztliche Gutachten betroffen.Nach dem Urteil des EuGH vom 14.09.2000 Rs. C-384/98 sei die Rechtslage eindeutig gewesen.
Rn. 109 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c) der 6. EGRL ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin gehend auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen; befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 - Rs. C-384/98 - in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432; vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 Randnr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d'Ambrumenil, UR 2004, 75).
- anthropologisch-erbbiologische Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsprozesses (EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432),.
Rn. 297 Im Jahr 2000 hatte der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 14. September 2000 Rs. C-384/98, UR 2000, 432) entschieden, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, sondern auf der auf biologische Untersuchungen gestützten Feststellung einer anthropologisch-erbbiologischen Verwandtschaft, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen.
Rn. 298 Mit Urteil vom 12. November 2002 entschied dann auf nationaler Ebene das Finanzgericht Berlin (7 K 7264/02, DStRE 2003, 376; bestätigt durch BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BStBl II 2004, 862 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, BVerfG-Beschluss vom 4. Juli 2006 1 BvR 2241/04, n.v.) unter Verweis u.a. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes Urteil vom 14.09.2000 (a.a.O.), dass medizinisch nicht indizierte Schönheitsoperationen der Umsatzsteuer unterliegen.
Die Untätigkeit liege darin, dass die Finanzverwaltung nach dem Ergehen des EuGH-Urteils D. in BFH/NV Beilage 2001, 31, UR 2000, 432 in den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und in BStBl I 2001, 826 lediglich zur Besteuerung von (nicht medizinisch indizierten) ärztlichen Sachverständigengutachten Stellung genommen habe, nicht jedoch zur Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen.
Rn. 334 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Beklagte keinen Vertrauensschutztatbestand geschaffen hat, denn die Umsatzsteuer-Sonderprüfung hatte im Anschluss an das EuGH-Urteil 14.09.2000 Rs. C-384/98 die Rechtsvorgängerin der Klägerin mit Schreiben vom 12.04.2001 auf die Steuerpflicht ihrer Umsätze hingewiesen.
- BFH, 01.10.2014 - XI R 13/14
Umsatzsteuerbefreiung für medizinisch indizierte fußpflegerische Leistungen durch …
Rn. 18 b) Dagegen sind Leistungen, die keinem therapeutischen Ziel dienen, keine Heilbehandlungen (vgl. EuGH-Urteil vom 14. September 2000 C-384/98 --D.--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Rz 18 f.; BFH-Urteil vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862). - BFH, 15.07.2004 - V R 27/03
Steuerpflicht von Schönheitsoperationen
Der Kläger meint, die Befreiungsvorschrift erfasse die Ausübung der Heilkunde durch einen Arzt, auch wenn sie keinem therapeutischen Ziel im Sinne des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 14. September 2000 Rs. C-384/98, D (Slg. 2000, I-6795, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 432) diene.Schließlich macht der Kläger geltend, dass die Finanzverwaltung selbst aus dem Urteil des EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432 unterschiedliche Folgerungen ziehe; im Übrigen verweist er auf ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2003 IV D 1 -S 7170- 27/03, nach dem nicht zu beanstanden ist, wenn vor dem 1. Januar 2003 erbrachte Leistungen auf dem Gebiet der Schönheitschirurgie als steuerfrei behandelt werden, soweit durch Erlasse oder Verfügungen oder einzelne Auskünfte in den Ländern entsprechende Vertrauenstatbestände geschaffen wurden.
Diese Bestimmung ist nach der Rechtsprechung des EuGH dahin auszulegen, dass medizinische Leistungen, die nicht in der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung bestehen, nicht in den Anwendungsbereich dieser Bestimmung fallen; befreit sind nur diejenigen Leistungen, deren Zweck der Schutz der menschlichen Gesundheit ist; die befreiten Leistungen müssen der medizinischen Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung dienen (EuGH-Urteile in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432; vom 6. November 2003 Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung für Klinische Psychologie, UR 2003, 584 Randnr. 48; vom 20. November 2003 Rs. C-212/01, Margarete Unterpertinger, UR 2004, 70; vom 20. November 2003 Rs. C-307/01, Peter d´Ambrumenil, UR 2004, 75).
-anthropologisch-erbbiologische Untersuchungen im Rahmen eines Vaterschaftsprozesses (EuGH in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432),.
Bis zum Ergehen des EuGH-Urteils in Slg. 2000, I-6795, UR 2000, 432 bejahte die wohl herrschende Meinung eine Tätigkeit als Arzt bereits dann, wenn die Gutachtertätigkeit nur durch einen Arzt erfolgen konnte (…vgl. Sauer in Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz, 10. Aufl., Stand März 1999, Köln/Berlin/Bonn/ München, § 4 Nr. 14 Rz. 70).
- BFH, 30.03.2011 - XI R 30/09
Keine Bindung der Finanzbehörde an unverbindliche Auskunft bei Änderung der …
Rn. 12 Das FA habe zwar die gutachtliche Tätigkeit der Klägerin zutreffend als umsatzsteuerpflichtig angesehen, weil dabei ein therapeutisches Ziel jedenfalls nicht im Vordergrund gestanden habe (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 14. September 2000 Rs. C-384/98 --D--, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 918; BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157).Rn. 25 § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG ist richtlinienkonform restriktiv dahin auszulegen, dass nur Tätigkeiten zur Diagnose, Behandlung und --soweit möglich-- Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen steuerfrei sind (vgl. z.B. EuGH-Urteil --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Dezember 2000 V R 54/98, BFHE 194, 275, unter II.3.a aa; BFH-Urteile vom 15. Juli 2004 V R 27/03, BFHE 206, 471, BStBl II 2004, 862, unter II.2.; vom 30. Januar 2008 XI R 53/06, BFHE 221, 399, BStBl II 2008, 647, unter II.2.a).
Rn. 42 (2) Im Jahr 2000 hat aber der EuGH --wie bereits dargelegt-- in seinem Urteil --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918 entschieden, der Begriff der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern könne nicht so ausgelegt werden, dass er medizinische Eingriffe umfasse, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen durchgeführt würden (Rz 18); gemäß dem Grundsatz, dass sämtliche Bestimmungen zur Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung eng auszulegen seien, müssten die Leistungen, die keinem solchen therapeutischen Ziel dienen, vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung ausgeschlossen werden (Rz 19).
Rn. 54 6. Da mithin das FA im Streitfall keinen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, braucht der Senat der --vom FG unerörtert gelassenen-- Frage nicht weiter nachzugehen, ob die Klägerin bereits 2001 (nach der Entscheidung des EuGH --D-- in Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31, HFR 2000, 918, und den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und 826) von der Problematik der Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Gutachten Kenntnis erlangt hat oder zumindest hätte erlangen können.
- EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Hierzu hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795, Randnr. 18) bereits festgestellt, dass der Begriff der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" nicht so ausgelegt werden kann, dass er medizinische Eingriffe umfasst, die zu einem anderen Zweck als dem der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen werden. - EuGH, 06.11.2003 - C-45/01
Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …
Somit handele es sich um medizinische Leistungen im Sinne des Urteils vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98 (D., Slg. 2000, I-6795, Randnrn. - BFH, 30.04.2009 - V R 6/07
Ärztlich verordnetes Funktionstraining umsatzsteuerfrei
Keine Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin sind demgegenüber "ärztliche Leistungen", "Maßnahmen" oder "medizinische Eingriffe", die zu anderen Zwecken erfolgen (EuGH-Urteile vom 14. September 2000 C-384/98 D, Slg. 2000, I-6795, BFH/NV Beilage 2001, 31 Randnr. 18; vom 10. September 2002 C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, BFH/NV Beilage 2003, 30 Randnr. 38; Unterpertinger in Slg. 2003, I-13859, BFH/NV Beilage 2004, 111 Randnrn. - BFH, 26.09.2007 - V B 8/06
Anspruch auf Vertrauensschutz bei Verschärfung der Rechtsprechung des BFH oder …
Vor Bekanntwerden des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-384/98, D. (…BFH/NV Beilage 2001, 31, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2000, 432) habe die Finanzverwaltung Umsatzsteuerfestsetzungen bei Schönheitsoperationen nicht in Erwägung gezogen.Die Untätigkeit liege darin, dass die Finanzverwaltung nach dem Ergehen des EuGH-Urteils D. in BFH/NV Beilage 2001, 31, UR 2000, 432 in den BMF-Schreiben in BStBl I 2001, 157 und in BStBl I 2001, 826 lediglich zur Besteuerung von (nicht medizinisch indizierten) ärztlichen Sachverständigengutachten Stellung genommen habe, nicht jedoch zur Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen.
- EuGH, 05.03.2020 - C-48/19
X (Mehrwertsteuerbefreiung für telefonische Beratungen) - Vorlage zur …
Rn. 28 Nach ständiger Rechtsprechung erfasst der Begriff "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Leistungen, die der Diagnose, der Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen dienen (Urteile vom 14. September 2000, D., C-384/98, EU:C:2000:444, Rn. 18, …sowie vom 18. September 2019, Peters, C-700/17, EU:C:2019:753, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 18.03.2015 - XI R 15/11
Überlassung von Operationsräumen an einen Operateur durch einen an den …
Rn. 12 Nach dem EuGH-Urteil D. vom 14. September 2000 C-384/98 (EU:C:2000:444, UR 2000, 432) seien ärztliche Leistungen nur dann steuerfrei, wenn sie einem therapeutischen Ziel dienten. - EuGH, 20.11.2003 - C-212/01
Unterpertinger - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von …
- FG Köln, 14.02.2008 - 3 K 3767/04
Unterliegen von Umsätzen aus "Schönheitsoperationen" der Umsatzsteuer bei …
- EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
- BFH, 05.11.2014 - XI R 11/13
Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie …
- EuGH, 20.11.2003 - C-307/01
d'Ambrumenil und Dispute Resolution Services - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie …
- BFH, 10.03.2005 - V R 54/04
Oecotrophologe als Heilberuf i.S. des § 4 Nr. 14 UStG
- BFH, 09.09.2015 - XI R 31/13
Sog. "Tumormeldungen" eines Arztes für ein Krebsregister keine umsatzsteuerfreien …
- FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 2756/07
Vertrauensschutz außerhalb einer verbindlichen Zusage
- FG Berlin, 16.11.2004 - 5 K 5008/99
Möglichkeit des Einzelnen zur Berufung auf eine inhaltlich hinreichend bestimmte …
- FG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 V 1251/04
Umsatzsteuerbefreiung; Heilberufliche Tätigkeit; Schönheitsoperation; …
- FG Schleswig-Holstein, 17.05.2022 - 4 K 119/18
Umsatzsteuerbefreiung von medizinisch indizierten ärztlichen Heilbehandlungen …
- BFH, 11.12.2014 - XI B 49/14
Zur steuerfreien Heilbehandlungen eines Arztes bei Teilnahme an Studien von …
- BFH, 14.12.2000 - V R 54/98
Steuerbefreiung von psychotherapeutischen Behandlungen
- FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 6 K 1128/09
Steuerpflicht von Entgelten für die Gestaltung der Mitbenutzung von OP-Räumen
- EuGH, 03.03.2005 - C-428/02
Fonden Marselisborg Lystbådehavn - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- BFH, 25.09.2024 - XI R 17/21
Umsatzsteuerbefreiung für Haarwurzeltransplantationen bei Haarausfall (Alopezie)
- BFH, 22.02.2006 - V B 30/05
USt: Schönheitschirurgie keine "Tätigkeit als Arzt" i. S. von § 4 Nr. 14 UStG
- FG Köln, 29.04.2009 - 4 K 3409/07
Umsatzsteuerfreiheit von medizinisch nicht indizierten Leistungen eines …
- FG Köln, 21.02.2001 - 12 K 4716/98
Untersuchungsleistung, arbeitsmedizinische
- EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
- FG Schleswig-Holstein, 09.10.2014 - 4 K 179/10
Umsatzsteuerbefreiung für Zahnaufhellung
- FG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 14 K 2883/10
Ist die Umsatzsteuerpflicht eines Krankenhauses, das keine Kassenpatienten …
- BFH, 01.07.2010 - V B 62/09
Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet - …
- FG Köln, 28.02.2013 - 15 K 4521/07
Frage der Steuerbefreiung von ärztlichen Leistungen im Bereich d. plastischen …
- FG Münster, 14.12.2005 - 5 K 3532/05
Antrag eines Arztes auf abweichende Festsetzung der Umsatzsteuer 1997 aus …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2004 - 2 K 2588/04
Vorliegen einer Steuerbefreiung bei Durchführung von ärztlichen Leistungen …
- FG Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 14 K 1338/15
Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der von einer in der Schweiz …
- FG Hessen, 30.06.2006 - 6 K 1521/05
Keine Umsatzsteuerbefreiung bei der Erstellung von Gutachten für die …
- FG Niedersachsen, 16.10.2002 - 5 K 56/98
Voraussetzungen einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit i.S.v. § 4 Nr. 14 UStG …
- FG Köln, 29.11.2001 - 5 K 2725/98
Streit zwischen einem Steuerpflichtigen (Dipl.-Psychologe, nicht ärztlicher …
- FG Baden-Württemberg, 11.05.2011 - 14 K 4038/08
Umsatzsteuerbefreiung für Einzeltherapie und Paartherapie sowie …
- FG Schleswig-Holstein, 21.11.2016 - 4 K 153/13
Tätigkeit eines sog. Heilers nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit - keine …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2017 - C-90/16
The English Bridge Union - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Art. 132 …
- FG Berlin, 12.11.2002 - 7 K 7264/02
Schönheitsoperation umsatzsteuerpflichtig
- FG Münster, 06.04.2017 - 5 K 3168/14
Umsatzsteuer: Sind Prämien für Ärzte eines Versorgungsnetzes von der Umsatzsteuer …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-284/04
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT IST DIE STAATLICHE VERSTEIGERUNG VON …
- FG Schleswig-Holstein, 01.03.2007 - 4 K 244/05
Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester nicht steuerfrei
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-394/04
Ygeia - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A Absatz …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-369/04
Hutchison 3G u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Begriff der …
- FG Münster, 01.06.2005 - 5 K 6335/04
Zulässigkeit einer niedrigeren Steuerfestsetzung sowie Nichtberücksichtigung …
- FG Münster, 08.10.2009 - 5 K 3452/07
Frage der Steuerbefreiung von sog. Lasik-Operationen als Heilbehandlung i.S.d. …
- FG Schleswig-Holstein, 28.11.2017 - 4 K 127/13
Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeit eines Diplom-Sozialpädagogen in Form von Kursen …
- FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04
Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von …
- BFH, 24.04.2008 - V B 259/07
Abweichende Steuerfestsetzung bei nachträglich der Umsatzsteuer unterworfenen …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-428/02
Fonden Marselisborg Lystbådehavn
- FG Nürnberg, 30.09.2003 - II 290/02
Leistungen aus Legasthenie-Therapie umsatzsteuerfrei
- FG Niedersachsen, 16.05.2002 - 5 K 95/98
Steuerrechtliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit in Form des Betriebs …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2013 - 5 K 5412/11
Umsatzsteuer 2004, 2005
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2009 - C-262/08
CopyGene - Mehrwertsteuer - Befreiungen - Mit der Krankenhausbehandlung und der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2006 - C-106/05
L.u.p. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel 13 Teil A …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00
Kügler
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-212/01
Unterpertinger
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-8/01
Taksatorringen
- FG Münster, 04.07.2017 - 5 K 1188/15
Umsatzsteuer: Provisionen für eine Kurberaterin für die Vermittlung von …
- FG Köln, 26.05.2011 - 12 K 1316/10
Narkoseleistung bei Schönheitsoperation und die Umsatzsteuer
- FG München, 04.05.2006 - 14 K 5092/04
Ärztliche Rentengutachten keine steuerfreien Leistungen gemäß § 4 Nr. 14 UStG
- FG Hessen, 12.06.2023 - 6 K 798/20
Umsatzsteuerfreiheit von als Arzt erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit …
- FG Nürnberg, 11.12.2007 - II 163/05
Bestehen einer Umsatzsteuerbefreiung i.S.d. § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-169/04
Abbey National - Mehrwertsteuer - Befreiung der Verwaltung von Sondervermögen …
- FG Berlin, 14.11.2000 - 7 K 7512/97
Unternehmerische Betätigung einer sog. psychotherapeutischen und …
- FG Baden-Württemberg, 18.08.2003 - 12 K 348/02
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen einer Dentalhygienikerin
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2003 - L 4 B 5/03
Sonstige Angelegenheiten
- Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-45/01
Dornier
- FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
Leistungsaustausch; Steuerbefreiung
- FG Münster, 25.02.2026 - 5 K 2901/22
- FG Bremen, 14.11.2018 - 2 K 29/18
Von Ärzten nach den Vorgaben der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. …
- FG Saarland, 10.09.2004 - 1 V 211/04
Umsatzsteuer; Pauschalangebote einer Klinik im Wellnessbereich (§ 4 Nr. 14 UStG)
- FG München, 18.11.2020 - 3 K 1438/19
Steuerrecht - "Atlaslogie"- keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung i.S.v. § 4 Nr. …
- FG Baden-Württemberg, 04.06.2014 - 14 K 797/12
Steuerfreiheit der Umsätze aus Neurostructural Integration Technique-Behandlungen …
- FG Hamburg, 12.09.2003 - II 107/02
Umsatz- und Gewerbesteuerfreiheit bei Betrieb eines Pflegedienstes
- FG Münster, 12.11.2002 - 15 K 6415/99
Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG
- FG Düsseldorf, 11.03.2010 - 5 V 3486/09
Aussetzung der Vollziehung der infolge einer Betriebsprüfung ergangenen …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
D.
- EU-Kommission
D. gegen W.
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung von Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen ärztlicher und arztähnlicher Berufe erbracht werden - Erstattung eines Gutachtens zur Vaterschaftsermittlung durch einen als Gerichtssachverständiger zugelassenen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
- EuGH, 14.09.2000 - C-384/98
Papierfundstellen
- Slg. 2000, I-6795
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 23.02.1988 - 353/85
Kommission / Vereinigtes Königreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
Im Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich hat er dann festgestellt, daß sich aus der Stellung der in Rede stehenden Bestimmung "unmittelbar hinter derjenigen über die Krankenhausleistungen" (Buchstabe b) "sowie aus dem Zusammenhang, in dem sie steht, ergibt ..., daß es sich um Leistungen handelt, die außerhalb von Krankenanstalten im Rahmen einer auf Vertrauen gegründeten Beziehung zwischen Patient und Behandelndem erbracht werden"(16).16: - Urteil vom 23. Februar 1988 in der Rechtssache 353/85 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1988, 817, Randnr. 33).
17: - Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnrn.
- EuGH, 15.06.1989 - 348/87
Stichting Uitvoering Financiële Acties / Staatssecretaris van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
Beginnend mit dem Urteil Stichting Uitvoering Financïele Acties(13), hat er wiederholt allgemein ausgeführt, daß "die Begriffe, mit denen die Steuerbefreiungen nach Artikel 13 der Sechsten Richtlinie umschrieben sind, eng auszulegen sind, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, wonach jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Umsatzsteuer unterliegt"; weiter hat er ausgeführt, daß den Befreiungen keine erweiterte Bedeutung beigemessen werden könne, wenn nicht "überzeugende Gründe für eine Auslegung" vorliegen, die es ermöglicht, sie über den Wortlaut der einschlägigen Bestimmungen hinaus anzuwenden(14).13: - Urteil vom 15. Juni 1989 in der Rechtssache 348/87 (Stichting Uitvoering Financïele Acties, Slg. 1989, 1737, Randnr. 13).
- EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
Allgemein hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93 (Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28) unter Verweisung auf das Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14) festgestellt, daß, falls die sprachlichen Fassungen voneinander abweichen, die "fragliche Bestimmung daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden [muß], zu der sie gehört".
- EuGH, 30.04.1996 - C-194/94
CIA Security International / Signalson und Securitel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
24: - Urteil vom 30. April 1996 in der Rechtssache C-194/94 (CIA Security International, Slg. 1996, I-2201, Randnr. 20). - EuGH, 13.07.1989 - 173/88
Skatteministeriet / Henriksen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
21: - Urteile vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 173/88 (Henriksen, Slg. 1989, 2763, Randnrn. 10 und 11) und SDC (Randnr. 22). - EuGH, 07.12.1995 - C-449/93
Rockfon / Specialarbejderforbundet i Danmark, acting on behalf of Søren Nielsen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
Allgemein hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Dezember 1995 in der Rechtssache C-449/93 (Rockfon, Slg. 1995, I-4291, Randnr. 28) unter Verweisung auf das Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 14) festgestellt, daß, falls die sprachlichen Fassungen voneinander abweichen, die "fragliche Bestimmung daher anhand der allgemeinen Systematik und des Zwecks der Regelung ausgelegt werden [muß], zu der sie gehört". - EuGH, 05.06.1997 - C-2/95
SDC / Skatteministeriet
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
Vgl. auch Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-2/95 (SDC, Slg. 1997, I-3017, Randnrn. - EuGH, 11.07.1985 - 107/84
Kommission / Deutschland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
14: - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 107/84, (Kommission/Deutschland, Slg. 1985, 2655, Randnr. 20). - EuGH, 24.05.1988 - 122/87
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2000 - C-384/98
15: - Urteil vom 24. Mai 1988 in der Rechtssache 122/87, (Kommission/Italien, Slg. 1988, 2685, Randnr. 9).
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