Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 27.02.1962 - 10/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,162
EuGH, 27.02.1962 - 10/61 (https://dejure.org/1962,162)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1962 - 10/61 (https://dejure.org/1962,162)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1962 - 10/61 (https://dejure.org/1962,162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Vertrag Art. 19; ; Vertrag Art. 12; ; Vertrag Art. 14; ; Vertrag Art. 234 Abs. 1

  • EU-Kommission PDF

    Kommission EWG / Italien

    EWG-VERTRAG ARTIKEL 12, 14 UND 19
    1 . ZÖLLE - AUFHEBUNG DER ZÖLLE - ANGEWANDTE ZOLLSÄTZE IM SINNE DER ARTIKEL 12 UND 14 DES EWG-VERTRAGES - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ZÖLLE - AUFHEBUNG DER ZÖLLE - ANGEWANDTE ZOLLSÄTZE IM SINNE DER ARTIKEL 12 UND 14 DES EWG-VERTRAGES - BEGRIFF

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1962, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (35)

  • EuG, 21.09.2005 - T-315/01

    Kadi / Rat und Kommission - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …

    186 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll durch diese Bestimmung im Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts klargestellt werden, dass die Geltung des EG-Vertrags die Verpflichtung des betreffenden Mitgliedstaats, Rechte dritter Länder aus einer früheren Übereinkunft zu achten und seine entsprechenden Pflichten zu erfüllen, nicht berührt (Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1995 in der Rechtssache C-324/93, Evans Medical und Macfarlan Smith, Slg. 1995, I-563, Randnr. 27; vgl. auch Urteile des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3, vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-158/91, Levy, Slg. 1993, I-4287, und vom 14. Januar 1997 in der Rechtssache C-124/95, Centro-Com, Slg. 1997, I-81, Randnr. 56).
  • EuG, 10.07.1991 - T-76/89

    Independent Television Publications Ltd gegen Kommission der Europäischen …

    Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG-Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).

    Die Gemeinschaft sei nämlich nicht Partei der Übereinkunft, und nach ständiger Rechtsprechung gehe "der EWG-Vertrag... auf den von ihm geregelten Gebieten den vor seinem Inkrafttreten zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Übereinkünften vor" (Urteil des Gerichtshofes vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 3).

    Wie er in seinem Urteil vom 11. März 1986 in der Rechtssache 121/85 (Conegate, Slg. 1986, 1007, Randnr. 25) entschieden hat, ist mit Artikel 234 EWG-Vertrag bezweckt, daß die Geltung des EWG-Vertrags weder der gebotenen Achtung der Rechte, die dritten Ländern aufgrund einer früher mit einem Mitgliedstaat geschlossenen Übereinkunft zustehen, noch der Einhaltung der sich aus der Übereinkunft ergebenden Verpflichtungen durch diesen Mitgliedstaat entgegensteht; ein Mitgliedstaat kann sich also im Rahmen seiner Beziehungen zu anderen Mitgliedstaaten nicht auf vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossene Übereinkünfte berufen, um Beschränkungen des innergemeinschaftlichen Handels zu rechtfertigen (siehe auch die Urteile vom 27. Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, a. a. O., hier S. 23, und vom 14. Oktober 1980 in der Rechtssache 812/79, Burgoa, Slg. 1980, 2787, Randnr. 8).

  • EuGH, 14.10.1980 - 812/79

    Attorney General / Burgoa

    Im vorliegenden Fall gehe es gerade um Rechte eines Drittlandes und um Pflichten eines Mitgliedstaats gegenüber diesem Land (vgl. Rechtssache 10/61, Kommission der EWG/Italien, Slg. 1962, 1).

    Artikel 234 EWG-Vertrag in der Auslegung, die der Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 10/61 (Kommission/Italien, Slg. 1962, 1) gegeben habe, stelle lediglich passiv sicher, daß die Achtung der Rechte dritter Länder und die Einhaltung der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten des EWG-Vertrags geschlossen worden seien, nicht behindert würden.

    Zu Artikel 234 EWG-Vertrag trägt die Kommission vor, in einigen Fällen verweise diese Vorschrift lediglich auf den in Artikel 30 der Wiener Konvention über das Recht der Verträge niedergelegten Grundsatz des Völkerrechts, daß jeder Staat, der Partei eines Vertrages ist, die früher von ihm Drittländern gegenüber übernommenen Verpflichtungen selbst dann weiterhin einzuhalten habe, wenn diese den Verpflichtungen aus einem späteren Vertrag zuwiderlaufen (vgl. auch Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg. 1962, 1).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht