Rechtsprechung
| EuGH, 13.07.1962 - 17, 20/61 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EGKSV Art. 3b; ; EGKSV Art. 4b
- EU-Kommission
Klöckner-Werke AG u.a. / EGKS Hohe Behörde
EGKS-VERTRAG, ARTIKEL 53
1 . GEMEINSAME FINANZIELLE EINRICHTUNGEN - SCHAFFUNG UND ARBEITSWEISE - LEITENDE GRUNDSÄTZE - EU-Kommission
Klöckner-Werke AG und Hoesch AG gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 7, 119
- rechtsportal.de
EGKSV Art. 3b; EGKSV Art. 4b
1. GEMEINSAME FINANZIELLE EINRICHTUNGEN - SCHAFFUNG UND ARBEITSWEISE - LEITENDE GRUNDSÄTZE
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1962 - 17/61
- EuGH, 13.07.1962 - 17, 20/61
Papierfundstellen
- Slg. 1962, 615
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 13.07.1962 - 20/61
Auszug aus EuGH, 13.07.1962 - 17/61
VERBUNDENE RECHTSSACHEN 17 u. 20/61 - URTEIL 659 In den verbundenen Rechtssachen 17/61 Klöckner-Werke AG,.und 20/61 Hoesch AG,.
Nichtigerklärung 1. der am 30. Juni 1961 der Klägerin Klöckner-Werke AG zugestellten Entscheidung der Hohen Behörde vom 14. Juni 1961 (Rechtssache 17/61), 2. der am 25. Juli 1961 der Klägerin Hoesch AG zugestellten Entscheidung der Hohen Behörde vom 5. Juli 1961 (Rechtssache 20/61).
2. In der Rechtssache 20/61:.
Durch Entscheidung vom 5. Juli 1961, die mit der Klage 20/61 angefochten wird, wies die Hohe Behörde diesen Antrag ab.
Die Klägerin in der Rechtssache 20/61 beruft sich auf Verletzung des Vertrages oder einer bei seiner Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm.
b) Die Auffassung der Klägerin Hoesch AG zur Unternehmenseigenschaft der Obergesellschaft Die Klägerin in der Rechtssache 20/61 vertritt die Auffassung, zur Zeit der Geltung der Ausgleichsregelung habe nur sie die Unternehmenseigenschaft besessen, nicht aber ihre Tochtergesellschaften; sie allein habe nämlich die die Unternehmenseigenschaft begründenden Merkmale im Sinne des Vertrages erfüllt: So habe ihr insbesondere die Entscheidung über die Produktionsmittel, über die Produktionsprogramme, über die Rohstoffversorgung sowie über die Verteilung und Verwendung der Gewinne zugestanden, während die Tochtergesellschaften nicht einmal hinsichtlich der reinen Produktionstätigkeit einen eigenen Willen gehabt hätten.
Falls die angefochtene Entscheidung als mit den Grundsatzentscheidungen vereinbar angesehen werden müßte, macht die Klägerin in der Rechtssache 20/61 hilfsweise geltend, die Grundsatzentscheidungen über die obligatorische Ausgleichseinrichtung hätten dann nicht die gemäß Artikel 53 b erforderliche einstimmige Zustimmung des Rates erhalten, denn der Rat habe nur davon ausgehen können, daß unter "Unternehmen" und "Zukaufschrott" das verstanden werden müsse, was die Hohe Behörde bis dahin darunter verstanden habe.
5. Das Eigentum an dem Schrott Die Klägerin in der Rechtssache 20/61 verweist auf ein Schreiben vom 29. August 1953, wonach das Eigentum an dem Schrott, der in den verschiedenen Tochtergesellschaften anfalle, bei der Westfalenhütte AG, d. h. bei der schrottverbrauchenden Tochtergesellschaft, verbleibe.
Kosten Die Klägerin in der Rechtssache 20/61 führt aus, die Hohe Behörde habe durch ihr widersprüchliches Verhalten Anlaß zu der Klage gegeben, es sei daher gerechtfertigt, ihr die Kosten auch dann aufzuerlegen, wenn sie, die Klägerin, im Rechtsstreit unterliegen sollte.
Durch Schriftsatz vom 21. Februar 1962 hat die Beklagte' die Verbindung der Rechtssachen 17/61, 19/61 und 20/61 beantragt.
Der Gerichtshof hat durch Beschluß vom 19. März 1962 nach Anhörung des Generalanwalts und gemäß den Stellungnahmen der Klägerinnen in den drei genannten Rechtssachen entschieden, für das Verfahren und das Urteil die Verbindung auf die Rechtssachen 17/61 und 20/61 zu beschränken.
Die Klagen in den verbundenen Rechtssachen 17 und 20/61 werden als unbegründet abgewiesen.
- EuGH, 17.07.1959 - 23/58
Mannesmann AG, Hoesch-Werke AG, Klöckner-Werke AG, Rheinische Stahlwerke AG und …
Auszug aus EuGH, 13.07.1962 - 17/61
Mit der Klage 23/58 hatten die Klägerinnen in dieser Rechtssache zusammen mit anderen ähnlich gegliederten Unternehmen das Schreiben der Hohen Behörde vom.Ferner hätten in der Rechtssache 23/58 weder der Gerichtshof noch die Hohe Behörde Einwendungen gegen ihre Klagebefugnis erhoben; das bedeute, daß man ihr stillschweigend die "Eigenschaft eines Unternehmens im Sinne des Vertrages zuerkannt habe.
Die Klägerin bezieht sich ferner, wie die Klägerin Klöckner, außer auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 23/58 noch auf das führere Verhalten der Hohen Behörde.
Wenn ferner die Hohe Behörde der Zulassung der Klägerinnen in der Rechtssache 23/58 nicht widersprochen habe, so sei dies nicht auf eine.
- EuGH, 21.06.1958 - 8/57
Groupement des hauts fourneaux et aciéries belges gegen Hohe Behörde der …
Auszug aus EuGH, 13.07.1962 - 17/61
Die Klägerin Hoesch erinnert in diesem Zusammenhang daran, daß nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 8/57 eine unterschiedliche Behandlung nur zu rechtfertigen sei, wenn ihr eine unterschiedliche tatsächliche Lage entspreche, in der die Betroffenen sich befänden.
- EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ …
108 Dies werde insbesondere durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Wettbewerbsbestimmungen des EGKS-Vertrags bestätigt (Urteile vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, und in der Rechtssache 19/61, Mannesmann/Hohe Behörde, Slg. 1962, 719). - EuGH, 22.05.2003 - C-462/99
Connect Austria - "Telekommunikation - Mobilfunkdienste - Artikel 5a Absatz 3 der …
Zum anderen liegt nach ständiger Rechtsprechung eine Diskriminierung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57). - EuGH, 20.09.2001 - C-390/98
Banks - "EGKS-Vertrag - Lizenzen für den Abbau von Rohkohle - Diskriminierungen …
Zum Begriff der Diskriminierung in Artikel 4 Buchstabe b EGKS-Vertrag ist festzustellen, dass eine Diskriminierung nach ständiger Rechtsprechung u. a. dann vorliegt, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692 f., und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8).
- EuGH, 26.09.2002 - C-351/98
Spanien / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Beeinflussung des Wettbewerbs und …
Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692 f., vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und Banks, Randnr. 35). - EuG, 15.06.2005 - T-17/02
Olsen / Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - Bestehende Beihilfen - …
Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98 Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57). - EuG, 12.05.1999 - T-164/96
Moccia Irme SpA, Prolafer Srl, Ferriera Acciaieria Casilina SpA, Dora Ferriera …
Es ist daher insbesondere zu prüfen, ob die Ungleichbehandlung auf objektiven Unterschieden beruhte, die im Hinblick auf die Ziele, die die Kommission im Rahmen ihrer Industriepolitik für die europäische Eisen- und Stahlindustrie verfolgen darf, von Gewicht waren (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoechst/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8). - EuG, 25.06.2025 - T-95/23
RWE Supply & Trading/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung (EU) …
Rn. 63 Außerdem kann dem Unionsgesetzgeber nach der Rechtsprechung eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes nur dann vorgeworfen werden, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Personen gegenüber anderen benachteiligt werden (Urteile vom 13. Juli 1962, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, 17/61 und 20/61, EU:C:1962:30, S. 692, …und vom 16. Dezember 2008, Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., C-127/07, EU:C:2008:728, Rn. 39). - EuG, 23.11.2006 - T-217/02
Ter Lembeek / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten der …
Rn. 207 Eine Diskriminierung liegt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann vor, wenn vergleichbare Sachverhalte ungleich behandelt und dadurch bestimmte Wirtschaftsteilnehmer gegenüber anderen benachteiligt werden, ohne dass diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre (Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 615, 652, vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8, und vom 26. September 2002 in der Rechtssache C-351/98, Spanien/Kommission, Slg. 2002, I-8031, Randnr. 57, Urteil des Gerichts vom 7. Juli 1999 in der Rechtssache T-106/96, Wirtschaftsvereinigung Stahl/Kommission, Slg. 1996, II-2155, Randnr. 103). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2001 - C-280/99
Ferriera Lamifer / Kommission
24: - Vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61 (Klöckner-Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655) und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83 (Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8). - EuG, 07.07.1999 - T-106/96
Wirtschaftsvereinigung Stahl / Kommission
Was die Rüge betrifft, die Kommission habe dadurch gegen den Gleichheitssatz verstoßen, daß sie die Situation von Irish Steel anders behandele als die der Neuen Maxhütte GmbH und die der Hamburger Stahlwerke GmbH, so kann nach der Rechtsprechung "der Kommission eine Diskriminierung nur vorgeworfen werden, wenn sie vergleichbare Sachverhalte in unterschiedlicher Weise behandelt und dadurch bestimmte Betroffene gegenüber anderen benachteiligt hat, ohne daß diese Ungleichbehandlung durch das Vorliegen objektiver Unterschiede von einigem Gewicht gerechtfertigt wäre" (vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 13. Juli 1962 in den Rechtssachen 17/61 und 20/61, Klöckner Werke und Hoesch/Hohe Behörde, Slg. 1962, 655, 692, und vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 250/83, Finsider/Kommission, Slg. 1985, 131, Randnr. 8). - EuG, 25.06.2025 - T-96/23
Uniper Global Commodities/ ACER - Energie - Elektrizitätsbinnenmarkt - Verordnung …
- EuGH, 28.06.2005 - C-206/02
LR af 1998 / Kommission
- EuGH, 28.06.2005 - C-208/02
LR af 1998 (Deutschland) / Kommission
- EuGH, 28.06.2005 - C-205/02
Ke Kelit / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2001 - C-280/99
Rechtsmittel - Beihilfen für die Eisen- und Stahlindustrie - Umstrukturierung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-22/98
Strafverfahren gegen Jean Claude Becu, Annie Verweire, Smeg NV und Adia Interim …
- EuGH, 16.02.1984 - 76/83
Boël / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2004 - C-327/03
ISIS Multimedia und Firma 02 - Telekommunikation - Allgemein- und …
- EuG, 28.03.1996 - T-60/92
Muireann Noonan gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.11.1996 - C-97/95
Pascoal & Filhos Ldª gegen Fazenda Pública. - Zölle - Methoden der Zusammenarbeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1984 - 250/83
Finsider gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EGKS - Quoten - …
- EuGH, 11.10.1984 - 103/83
Usinor / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1992 - C-159/91
Christian Poucet gegen Assurances générales de France und Caisse mutuelle …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.1982 - 119/81
Klöckner-Werke AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-132/92
Birds Eye Walls Ltd. gegen Friedel M. Roberts. - Gleiches Entgelt für Männer und …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1995 - C-244/94
Fédération française des sociétés d'assurance, Société Paternelle-Vie, Union des …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-7/90
Strafverfahren gegen Paul Vandevenne und andere. - Straßenverkehr - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.04.1984 - 103/83
Union sidérurgique du Nord et de l'Est de la France "Usinor" gegen Kommission der …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.1984 - 76/83
Usines Gustave Boël und Fabrique de fer de Maubeuge gegen Kommission der …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1973 - 1/73
Westzucker GmbH gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Zucker. - …
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