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Rechtsprechung
   EuGH, 22.05.1978 - 92/78 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,992
EuGH, 22.05.1978 - 92/78 R (https://dejure.org/1978,992)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.1978 - 92/78 R (https://dejure.org/1978,992)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 1978 - 92/78 R (https://dejure.org/1978,992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 1129
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuG, 07.11.1995 - T-168/95

    Eridania Zuccherifici Nazionali SpA und andere gegen Rat der Europäischen Union. …

    Diese Verhandlungen ermöglichen es andererseits auch den Zuckerrübenerzeugern, ihre Interessen im Hinblick auf eine mögliche Klageabweisung zu sichern; diese Interessen hätte der Richter der einstweiligen Anordnung im übrigen auf jeden Fall zu berücksichtigen (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn.
  • EuG, 02.04.1998 - T-86/96

    Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrt-Unternehmen und Hapag Lloyd …

    Der Antrag lasse nicht hinreichend klar erkennen, welche Maßnahmen von den Antragstellerinnen begehrt würden (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn.
  • EuG, 29.03.1996 - T-24/96

    U gegen Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung. - Beamte - …

    Soweit der Antragsgegner die Ansicht vertritt, daß die beantragte einstweilige Anordnung die Interessen der Kommission berühren könnte, obwohl sie nicht am vorliegenden Rechtsstreit beteiligt sei, genügt die Feststellung, daß dieser Gesichtspunkt gegebenenfalls bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen berücksichtigt werden kann (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn.
  • EuG, 06.07.1993 - T-12/93

    Comité Central d'Entreprise de la SA Vittel und Comité d'Etablissement de Pierval …

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß in einer Situation wie der hier vorliegenden, in der die im Verfahren der einstweiligen Anordnung beantragten Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf die Rechte und Interessen Dritter haben können, die nicht Parteien des Rechtsstreits sind und deshalb nicht gehört werden konnten, solche Maßnahmen nur zu rechtfertigen wären, wenn erkennbar wäre, daß die Antragsteller andernfalls in eine Lage gerieten, die ihre Existenz bedrohen könnte (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129;… vgl. zuletzt Beschluß CCE Grandes Sources u. a./Kommission, a. a. O.).
  • EuG, 15.12.1992 - T-96/92

    Comité Central d'Entreprise de la Société Générale des Grandes Sources und andere …

    39 Bei dieser Rechts- und Sachlage muß der Richter der einstweiligen Anordnung nicht nur die Interessen der Antragsteller einerseits und das Interesse der Kommission an der Wiederherstellung eines wirksamen Wettbewerbs andererseits gegeneinander abwägen (siehe die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Februar 1987 in der Rechtssache 45/87 R, Kommission/Irland, Slg. 1987, 783, und vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 56/89 R, Publishers Association/Kommission, Slg. 1989, 1693; siehe ferner den Beschluß des Präsidenten des Gerichts von 16. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssache T-24/92 R und 29/92 R, Langnese und Schöller/Kommission, Slg. 1992, II-1839), sondern auch die Interessen Dritter wie Nestlé einbeziehen (siehe den Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129), um zu verhindern, daß eine unumkehrbare Situation entsteht oder die Parteien des Rechtsstreits, ein Dritter oder sogar das Allgemeininteresse einen schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1994 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Jean-Louis Aubertin, Bernard Collignon, Guy Creusot, …

    (17) ° Vgl. das Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 175/78 (Saunders, Slg. 1978, 1129, Randnrn. 11 f.); Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 44/84 (Hurd, Slg. 1986, 29, Randnrn. 55 f.); Urteil vom 23. April 1991 in der Rechtssache C-41/90 (Höfner und Elser, Slg. 1991, I-1979, Randnr. 37).
  • EuG, 04.05.2018 - T-230/18

    Czarnecki/ Parlament

    Rn. 17 La décision attaquée ayant ainsi épuisé ses effets propres par son adoption, elle ne saurait faire l'objet d'une suspension (voir, en ce sens, ordonnance du 22 mai 1978, Simmenthal/Commission, 92/78 R, EU:C:1978:106, point 7).
  • EuG, 02.04.1998 - 4 T 86/96

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im Zusammenhang mit der Entscheidung …

    Der Antrag lasse nicht hinreichend klar erkennen, welche Maßnahmen von den Antragstellerinnen begehrt würden (vgl. Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 22. Mai 1978 in der Rechtssache 92/78 R, Simmenthal/Kommission, Slg. 1978, 1129, Randnrn.
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