Rechtsprechung
| EuGH, 12.07.1979 - 153/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 169; ; EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
1 . FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - ARTIKEL 36 - ZIEL - ZULÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN
- EU-Kommission
Kommission / Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. FREIER WARENVERKEHR - AUSNAHMEN - ARTIKEL 36 - ZIEL - ZULÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN - [EWG-VERTRAG , ART. 36]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1979 - 153/78
- EuGH, 12.07.1979 - 153/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 2555
- NJW 1979, 2455
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 12.10.1978 - 13/78
Eggers
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 153/78
Unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache Eggers EuGH 12. Oktober 1978 _ 13/78 - Slg. 1978, 1935) vertritt die Kommission die Ansicht, der Gesichtspunkt der "einheitlichen Verantwortung" rechtfertige keine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung.Schließlich gehe die Verweisung der Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 13/78 (Eggers,.
5 Wie der Gerichtshof wiederholt, unter anderem in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, 35/76 - Slg. 1976, 1871), 5. Oktober 1977 Tedeschi, 5/77 - Slg. 1977, 1555) und 12. Oktober 1978 (Eggers, 13/78 - Slg. 1978, 1935), festgestellt hat, soll Artikel 36 nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt.
- EuGH, 05.10.1977 - 5/77
Tedeschi / Denkavit
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 153/78
5 Wie der Gerichtshof wiederholt, unter anderem in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, 35/76 - Slg. 1976, 1871), 5. Oktober 1977 Tedeschi, 5/77 - Slg. 1977, 1555) und 12. Oktober 1978 (Eggers, 13/78 - Slg. 1978, 1935), festgestellt hat, soll Artikel 36 nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt. - EuGH, 15.12.1976 - 35/76
Simmenthal Spa / Ministero delle finanze
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 153/78
5 Wie der Gerichtshof wiederholt, unter anderem in seinen Urteilen vom 15. Dezember 1976 (Simmenthal, 35/76 - Slg. 1976, 1871), 5. Oktober 1977 Tedeschi, 5/77 - Slg. 1977, 1555) und 12. Oktober 1978 (Eggers, 13/78 - Slg. 1978, 1935), festgestellt hat, soll Artikel 36 nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt. - EuGH, 28.06.1978 - 70/77
Simmenthal SA / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 153/78
Aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 70/77 (EuGH 28. Juni 1978 - Simmenthal Slg. 1978 1453), wonach die Richtlinie 72/462 vom 12. Dezember 1972 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern (…ABI. 1972, L 302, S. 28) noch nicht anwendbar sei, vertritt die Bundesregierung die Ansicht, daß den einzelnen Mitgliedstaaten nichts anderes übrigbliebe, als die Einfuhr von frischem Fleisch aus Drittländern vorläufig nach nationalem Recht zu regeln.
- EuGH, 10.07.1984 - 72/83
Campus Oil
Zur Tragweite der Ausnahmen in bezug auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit 32 Wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat (vgl. das Urteil vom 12.7. 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2555, und die dort genannten Urteile), soll Artikel 36 des Vertrages nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, vielmehr läßt er nur Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertig bleibt. - EuGH, 14.07.1981 - 155/80
Oebel
Dies lasse sich den grundsätzlichen Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen "Cassis de Dijon" und "Fleischzubereitungen" (Rechtssache 120/78, Slg. 1979, 649, und Rechtssache 153/78, Slg. 1979, 2555) entnehmen. - Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1979 - 34/79
Strafverfahren gegen Maurice Donald Henn und John Frederick Ernest Darby.
Der Gerichtshof hat lediglich in einer Anzahl von Fällen das Wort "notwendig" verwandt, um zu erklären, inwieweit nach Artikel 36 Verbote oder Beschränkungen der Einfuhr gerechtfertigt sein können, die Mitgliedstaaten zu bestimmtern Zwecken verhängt haben: nämlich zum Schutz von Herkunftsangaben (Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1975, 181, 199), zum Verbraucherschutz allgemein (Rechtssache 13/78, Eggers/Freie Hansestadt Bremen, Slg. 1978, 1935, 1956) und zum Schutz von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren oder Pflanzen (Rechtssache 29/72, Marimex/Italienische Finanzverwaltung, Slg. 1972, 1309, 1318; Rechtssache 104/75, Adrian De Peijper, Slg. 1976, 613; Rechtssache 35/76, Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871; Rechtssache 46/76, Bauhuis/Niederlande, Slg. 1977, 5; Rechtssache 5/77, Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555; und Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht.) Wenn auch die Meinungen der Fachleute darüber zweifellos auseinandergehen mögen, welche Maßnahmen zum Schutz von Herkunftsangaben, der Verbraucher im allgemeinen und von Gesundheit und Leben von Menschen, Tieren und Pflanzen zu Recht getroffen werden können, so muß man doch im Auge behalten, daß diese Angelegenheiten letztlich einer objektiven Beurteilung zugänglich sind.In der Rechtssache 35/76 (Simmenthal/Italienisches Finanzministerium, Slg. 1976, 1871) entschied der Gerichtshof: "Artikel 36 soll nicht bestimmte Sachgebiete der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten vorbehalten, er läßt vielmehr Ausnahmen vom Grundsatz des freien Warenverkehrs durch innerstaatliche Normen insoweit zu, als dies zur Erreichung der in diesem Artikel bezeichneten Ziele gerechtfertigt ist und weiterhin gerechtfertigt bleibt." Zu demselben Ergebnis kommt der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 5/77 (Tedeschi/Denkavit, Slg. 1977, 1555) und 153/78 (Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1979 - 251/78
Firma Denkavit Futtermittel GmbH gegen den Minister für Ernährung, Landwirtschaft …
kürzlich in seinem Urteil in der Rechtssache 153/78 (Kommission/Deutschland, Urteil vom 12. Juli 1979, noch nicht veröffentlicht) erneut bekräftigt hat, sind Maßnahmen, die ein Mitgliedstaat zum Schutz der Gesundheit oder des Lebens von Tieren oder Menschen (oder aber auch von Pflanzen) getroffen hat, bei der Prüfung ihrer Gültigkeit nach Artikel 36 daran zu messen, ob sie "gerechtfertigt", d. h. zur Erreichung jenes Zweckes "erforderlich" sind.Dies läßt sich, wie ich meine, aus zahlreichen Urteilen des Gerichtshofes, darunter dem in der Rechtssache 153/78, herauslesen.
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1983 - 2/82
SA Delhaize Frères "Le Lion" und andere gegen Belgischer Staat.
Mit den Klägerinnen der Ausgangsverfahren und der Kommission bin ich im Gegensatz zur belgischen Regierung zudem der Auffassung, daß auch Ihr Urteil Simmenthai (Rechtssache 35/76, Slg. 1976, 1871) und Ihr Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache Kommission/ Deutschland (Rechtssache 153/78, Slg. 1979, 2555) im vorliegenden Fall für die Beantwortung der vorgelegten Frage erheblich sind.In Ihrem Urteil in der Rechtssache 153/78 halte ich vor allem die Randnummer 11 der Entscheidungsgründe für den vorliegenden Fall von Bedeutung, da diese Randnummer bereits deutlich Ihren Standpunkt zum Ausdruck bringt, daß die in der Richtlinie enthaltenen Garantien für den Zustand des Fleisches während der gesamten Beförderung gelten und daß die Frage, ob während der Beförderung eine innergemeinschaftliche Grenze überschritten wird, für die Bedeutung dieser Garantien nicht erheblich ist.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-1/96
The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion …
Vgl. auch Urteile Simmenthal, a. a. O., Randnr. 24, Tedeschi, a. a. O., Randnr. 34, Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78 (Kommission/Deutschland, Slg. 1979, 2555, Randnr. 5), Urteile Denkavit Futtermittel, a. a. O., Randnr. 14, und Campus Oil, a. a. O., Randnr. 32. - Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1995 - C-350/92
Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Union. - Nichtigkeitsklage - …
Vgl. auch Urteile vom 5. Oktober 1977 in der Rechtssache 5/77 (Tedeschi, Slg. 1977, 1555, Randnr. 34) und vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78 (Kommission/Deutschland, Slg. 1979, 2555, Randnr. 5). - EuGH, 07.04.1981 - 132/80
United Foods
21 Der Gerichtshof hat hierzu in ständiger Rechtsprechung ausgeführt, daß Artikel 30 die Beseitigung aller Hindernisse für den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten bezweckt, insbesondere derjenigen, die sich spezifisch auf eingeführte Erzeugnisse beziehen oder die unter verschiedenen Voraussetzungen für eingeführte und für inländische Erzeugnisse bestehen, so daß die Vermarktung eingeführter Erzeugnisse erschwert oder verteuert wird (Urteile vom 8. Juli 1975 in der Rechtssache 4/75, Rewe, Slg. S. 843; 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, de Peijper, Slg. S. 613; 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. S. 1871; 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Bundesrepublik Deutschland, Slg. S. 2555; 8. November 1979 in der Rechtssache 251/78, Denkavit, Slg. S. 3369). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1989 - 145/88
Torfaen Borough Council gegen B & Q plc.
Siehe das Urteil vom 10. Juli 1984 in der Rechtssache 72/83, Campus Oil Limited, Slg. 1984, 2727, Randnr. 32, das Uneil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 153/78, Kommission/Deutschland, Slg. 1979, 2555, Randnr. 5, sowie die dort zitierten früheren Entscheidungen. - EuGH, 06.10.1983 - 2/82
Delhaize
Der Gerichtshof habe übrigens in seinem Urteil vom 12. Juli 1979 (Rechtssache 153/79, Kommission/ Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2555) auch entschieden, daß das Argument, daß das Überschreiten einer Grenze das Gesundheitsrisiko bei frischem Fleisch erhöhe, nicht stichhaltig sei. - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.1982 - 124/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1994 - C-41/93
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1984 - 314/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - Abgabe mit …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 261/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.1983 - 238/82
Duphar BV und andere gegen Niederländischer Staat. - Krankenversicherung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1983 - 40/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1982 - 40/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.11.1980 - 53/80
Officier van justitie gegen Koninklijke Kaasfabriek Eyssen BV. - Freier …
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