Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   EuGH, 15.11.1983 - 288/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,675
EuGH, 15.11.1983 - 288/82 (https://dejure.org/1983,675)
EuGH, Entscheidung vom 15.11.1983 - 288/82 (https://dejure.org/1983,675)
EuGH, Entscheidung vom 15. November 1983 - 288/82 (https://dejure.org/1983,675)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,675) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 220

  • EU-Kommission PDF

    Duijnstee

    1 . GERICHTSSTANDS- UND VOLLSTRECKUNGSÜBEREINKOMMEN - ZWECK - VORRANG VOR DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN

  • EU-Kommission

    Duijnstee

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 220
    1. GERICHTSSTANDS- UND VOLLSTRECKUNGSÜBEREINKOMMEN - ZWECK - VORRANG VOR DEN INNERSTAATLICHEN RECHTSVORSCHRIFTEN

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 3663
  • GRUR Int. 1984, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.02.1979 - 133/78

    Gourdain / Nadler

    Auszug aus EuGH, 15.11.1983 - 288/82
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs fragt sich zunächst, ob der Rechtsstreit nicht vielleicht zur Rechtsmaterie des Konkurses gehöre, die nicht in den Anwendungsbereich des Übereinkommens falle; sie verneint diese Frage jedoch selbst, indem sie ausführt, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteil vom 22.2. 1979 in der Rechtssache 133/78, Gourdain, Slg. 1979, 733) Entscheidungen, die sich auf Insolvenzverfahren bezögen, nur dann von der Anwendung des Übereinkommens ausgeschlossen seien, "wenn sie unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen", was in der vorliegenden Rechtssache nicht der Fall sei.

    So hat er in seinem Urteil vom 22. Februar 1979 (Gourdain, Rechtssache 133/78, Slg. S. 743) ausgeführt, daß Artikel 1 des Übereinkommens "im Interesse möglichst weitgehender Gleichheit und Einheitlichkeit der sich für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen aus dem Übereinkommen ergebenden Rechte und Pflichten ... nicht als schlichte Verweisung auf das innerstaatliche Recht des einen oder anderen Vertragsstaats angesehen werden [darf]" und daß "die in Artikel 1 verwendeten Begriffe .

  • EuGH, 14.12.1977 - 73/77

    Sanders / Van der Putte

    Auszug aus EuGH, 15.11.1983 - 288/82
    Die Regierung des Vereinigten Königreichs erinnert ferner daran, daß der Gerichtshof eine ähnliche Frage nach der Auslegung von Artikel 16 Nr. 1 des Übereinkommens bereits entschieden habe (vgl. Urteil vom 14.12.1977 in der Rechtssache 73/77, Sanders, Slg. 1977, 2383); er habe ausgeführt, daß es der Zweck von Artikel 16 sei, den Gerichten die Zuständigkeit zu geben, die offensichtlich am besten in der Lage seien, über die in ihm aufgeführten Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, daß diese Überlegungen jedoch nicht gälten, wenn der Hauptgegenstand des Vertrages anderer Natur sei, als in dem genannten Artikel in Betracht gezogen werde.
  • EuGH, 13.07.2006 - C-4/03

    GAT - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 16 Nummer 4 - Klagen, die die Eintragung …

    14 Insoweit ist daran zu erinnern, dass der in Artikel 16 Nummer 4 des Übereinkommens enthaltene Begriff des Rechtsstreits, der "die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten … zum Gegenstand ha[t]", als autonomer Begriff anzusehen ist, der in allen Vertragsstaaten einheitlich anzuwenden ist (Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82, Duijnstee, Slg. 1983, 3663, Randnr. 19).

    15 Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass als Rechtsstreitigkeiten, die "die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten … zum Gegenstand haben", Rechtsstreitigkeiten über die Gültigkeit, das Bestehen oder das Erlöschen des Patents oder über die Geltendmachung eines Prioritätsrechts aufgrund einer früheren Hinterlegung anzusehen sind (Urteil Duijnstee, Randnr. 24).

    16 Betrifft der Rechtsstreit dagegen nicht die Gültigkeit des Patents oder das Bestehen einer Hinterlegung oder Registrierung und werden diese von den Parteien auch nicht bestritten, so fällt der Rechtsstreit nicht unter Artikel 16 Nummer 4 des Übereinkommens (Urteil Duijnstee, Randnrn. 25 und 26).

    22 Daher ist die ausschließliche den Gerichten des Hinterlegungs- oder Registrierungsstaats zugewiesene Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten über die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten dadurch gerechtfertigt, dass diese Gerichte am besten in der Lage sind, über Fälle zu entscheiden, in denen es um die Gültigkeit des Patents oder das Bestehen der Hinterlegung oder Registrierung selbst geht (Urteil Duijnstee, Randnr. 22).

    Eine solche Beschränkung würde jedoch zu Verzerrungen führen und damit die Gleichheit und Einheitlichkeit der Rechte und Pflichten in Frage stellen, die sich für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen aus dem Übereinkommen ergeben (Urteil Duijnstee, Randnr. 13).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-341/16

    Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    {FN:3} Urteil vom 15. November 1983 (288/82, EU:C:1983:326).

    {FN:6} Urteil vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 3).

    {FN:7} Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 19), und vom 13. Juli 2006, GAT (…C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 14).

    {FN:8} Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 22), und vom 13. Juli 2006, GAT (…C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 21 bis 23).

    {FN:9} Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 23 bis 25), und vom 13. Juli 2006, GAT (…C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 15).

    {FN:10} Urteil vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 26).

    {FN:14} Urteil vom 15. November 1983 (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 24 und 25).

    {FN:15} Urteil vom 15. November 1983 (288/82, EU:C:1983:326, Rn. 24 und 25).

  • BGH, 01.03.2011 - XI ZR 48/10

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Nachträglicher Eintritt der die …

    Auch bei autonomer Auslegung der Begriffe der Verordnung stehen die in ihr enthaltenen Gerichtsstandsbestimmungen der Berücksichtigung eines nach Klageerhebung begründeten Wohnsitzes nicht entgegen, so dass keine Gefahr besteht, entgegen den Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: EuGH) könnten die Gleichheit und Einheitlichkeit der sich aus der Verordnung für die Vertragsstaaten und die betroffenen Personen ergebenden Rechte und Pflichten beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Slg. 1983, 3663 Rn. 13 f.).
  • EuGH, 08.09.2022 - C-399/21

    IRnova - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Rn. 38 Nach gefestigter Rechtsprechung stellt der in diesen Bestimmungen enthaltene Begriff des Rechtsstreits, der "die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten … zum Gegenstand [hat]", einen autonomen Begriff dar, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden ist (Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 19…, vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 14, …und vom 5. Oktober 2017, Hanssen Beleggingen, C-341/16, EU:C:2017:738, Rn. 31).

    Betrifft ein Rechtsstreit dagegen nicht die Gültigkeit eines Patents oder das Bestehen einer Hinterlegung oder Registrierung eines Patents, so fällt er nicht unter diese Bestimmung (Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 24 und 25…, vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 15 und 16, …sowie vom 5. Oktober 2017, Hanssen Beleggingen, C-341/16, EU:C:2017:738, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein Rechtsstreit, der ausschließlich die Frage betrifft, wer der Inhaber eines Patentrechts ist, oder ein Rechtsstreit, bei dem es um die Feststellung geht, ob eine Person zu Recht als Inhaber einer Marke in das Register eingetragen wurde, nicht unter die in dieser Bestimmung vorgesehene Regel über die ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit fällt (Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 26, …und vom 5. Oktober 2017, Hanssen Beleggingen, C-341/16, EU:C:2017:738, Rn. 35 bis 37 und 43).

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass ein solcher Rechtsstreit in Ermangelung der erforderlichen sachlichen oder rechtlichen Nähe zum Ort der Eintragung des in Rede stehenden Rechts des geistigen Eigentums nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte dieses Mitgliedstaats fällt, sondern nach Art. 4 Abs. 1 der Brüssel-Ia-Verordnung in die allgemeine Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet der Beklagte seinen Wohnsitz hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 23, …und vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 16).

  • EuGH, 25.02.2025 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gerichtliche Zuständigkeit und …

    Rn. 40 Der Gerichtshof hat bereits klargestellt, dass diese Bestimmung u. a. nicht für Patentverletzungsklagen gilt, wenngleich bei der Prüfung einer solchen Klage der Umfang des durch das betreffende Patent gewährten Schutzes im Hinblick auf das Patentrecht des Staates, in dessen Hoheitsgebiet das Patent erteilt wurde, eingehend zu analysieren ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 22 und 23, …sowie vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 48).

    Rn. 43 Denn erstens ist die Wendung "Verfahren, welche die … Gültigkeit von Patenten … zum Gegenstand haben" im Sinne von Art. 24 Nr. 4 der Brüssel-Ia-Verordnung eng auszulegen, da sie eine ausschließliche Zuständigkeit begründet, die von der in Art. 4 dieser Verordnung verankerten allgemeinen Regel der Zuständigkeit des Gerichts des Wohnsitzes des Beklagten abweicht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 23, …und vom 8. September 2022, IRnova, C-399/21, EU:C:2022:648, Rn. 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.10.2017 - C-341/16

    Hanssen Beleggingen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit …

    Im Urteil vom 15. November 1983, Duijnstee (288/82, EU:C:1983:326), fänden sich Hinweise für eine Verneinung dieser Frage, aber im Hinblick auf die seit diesem Urteil eingetretene Entwicklung des Markenrechts sei nicht sicher, ob dieses Urteil noch zu berücksichtigen sei.

    Rn. 31 Es ist sodann darauf hinzuweisen, dass der in diesen Bestimmungen enthaltene Begriff des Rechtsstreits, der "die Eintragung oder die Gültigkeit von [Rechten des geistigen Eigentums] zum Gegenstand [hat]", einen "autonomen Begriff" darstellt, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich anzuwenden ist (Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 19, …und vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 14).

    Rn. 34 Vor diesem Hintergrund hat der Gerichtshof in Rechtssachen über die gerichtliche Zuständigkeit im Bereich der Patente entschieden, dass der Rechtsstreit, wenn er weder die Gültigkeit des Patents noch das Bestehen seiner Hinterlegung oder seiner Registrierung betrifft, nicht unter den Begriff eines Rechtsstreits fällt, der "die Eintragung oder die Gültigkeit von Patenten … zum Gegenstand [hat]", und daher nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats fällt, in dessen Hoheitsgebiet das Recht eingetragen worden ist (Urteile vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 22 bis 25, …und vom 13. Juli 2006, GAT, C-4/03, EU:C:2006:457, Rn. 15 und 16).

    Rn. 35 Ein Rechtsstreit, der ausschließlich die Frage betrifft, wer der Inhaber des Patentrechts ist, fällt daher nicht in diese ausschließliche gerichtliche Zuständigkeit (Urteil vom 15. November 1983, Duijnstee, 288/82, EU:C:1983:326, Rn. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2004 - C-4/03

    GAT

    Im Urteil Duijnstee (11) gibt der Gerichtshof eine Auslegung der ausschließlichen Zuständigkeit nach Artikel 16 Nummer 4 der Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet ein Patent erteilt wird (oder beantragt ist).

    Wie der Gerichtshof im Urteil Duijnstee betont hat, beruht Artikel 16 Nummer 4 des Übereinkommens auf dem Unterschied zwischen Rechtsstreitigkeiten über die Erteilung und Eintragung eines Patents einerseits, wobei es meistens um die Gültigkeit der Patente geht, und Rechtsstreitigkeiten über Patentverletzungen andererseits.

    Dieser Unterschied wird, wie ausgeführt, vom Gerichtshof im Urteil Duijnstee auch anerkannt.

    {FN:11} - Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee, Slg. 1983, 3663).

  • EuGH, 15.01.1985 - 241/83

    Rösler / Rottwinkel

    In dieser Hinsicht lasse sich eine Parallele zu dem Urteil vom 15. November 1983 in der Rechtssache 288/82 (Duijnstee/Goderbauer, Slg. 1983, 3663) ziehen, in dem der Gerichtshof die Auffassung vertreten habe, daß ein sachgerechter Rechtsschutz nicht erfordere, dem Staat, in dem ein Patent erteilt oder angemeldet worden sei, eine ausschließliche Zuständigkeit für einen Rechtsstreit einzuräumen, der als solcher nicht die Gültigkeit des Patents oder seiner Eintragung betreffe.
  • BGH, 25.02.1999 - VII ZR 408/97

    Maßgebliches Recht bei einem Bauvertrag mit einem im Ausland ansässigen …

    Die Vorschriften des EuGVÜ zur internationalen Zuständigkeit der Gerichte verdrängen die entsprechenden Regelungen des autonomen Internationalen Zivilprozeßrechts (EuGH, Urteil vom 15. November 1983 - Rs.C-288/82 = Slg. 1983, 3663 = IPRax 1985, 92;… Geimer/Schütze, Europäisches Zivilverfahrensrecht, Einl. Rdn. 16;… Kropholler, Europäisches Zivilprozeßrecht, 6. Aufl., Einl. Rdn. 12 f;… Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozeßrecht, 4. Aufl. § 3 Rdn. 154).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2018 - 6 U 161/16

    Rohrleitungsprüfung - Übertragung ausländischer Arbeitnehmererfindungs- und …

    Dies gilt insbesondere entgegen der Auffassung der Beklagten auch für die geltend gemachte Umschreibung bzw. Übertragung ausländischer Schutzrechte, da eine Streitigkeit, die die Inhaberschaft an einem Schutzrecht betrifft, nicht unter die ausschließliche Zuständigkeitsregel des Art. 24 Nr. 4 EuGVVO fällt (…Rauscher/Mankowski EuZPR - EuIPR, 4. Auflage 2015, Art. 24 Rn. 96;… Schulte/Voß/Kühnen, 9. Auflage 2014, § 139 PatG Rn. 249;… MünchKomm-ZPO/Gottwald, 5. Auflage 2017, Art. 24 EuGVVO Rn. 36; EuGH, Urteil vom 15. November 1983 - Rs 288/82 zu Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ, IPRax 1985, 92).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21

    Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des …

  • EuGH, 10.01.1990 - 115/88

    Reichert und Kockler / Dresdner Bank

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Absatz 1 - Tatbestand …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-230/15

    Brite Strike Technologies - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-339/22

    BSH Hausgeräte - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2016 - 20 U 104/15

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung betreffend die …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2004 - C-281/02

    Owusu

  • LG München I, 23.10.2008 - 7 O 17209/07

    Internationale Zuständigkeit: Negative Feststellungsklage gegen den Vorwurf der …

  • EuGH, 15.05.1990 - 365/88

    Hagen / Zeehaghe

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-379/17

    Società Immobiliare Al Bosco Srl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1989 - 365/88

    Kongress Agentur Hagen GmbH gegen Zeehaghe BV.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2012 - C-616/10

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2006 - C-103/05

    Reisch Montage - Gerichtliche Zuständigkeit - Besondere Gerichtsstände - Artikel …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2006 - C-343/04

    ČEZ - Auslegung von Artikel 16 Nummer 1 Buchstabe a des Brüsseler …

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1995 - C-430/93

    Jeroen van Schijndel und Johannes Nicolaas Cornelis van Veen gegen Stichting …

  • LG Düsseldorf, 19.12.2017 - 4b O 28/15

    Katheterballonbeschichtungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 21.06.2011 - 4b O 44/09

    Bestehen eines Vindikationsanspruchs bzgl. der zweifachen identischen …

  • EuG, 05.09.2007 - T-295/05

    Document Security Systems / EZB - Währungsunion - Ausgabe von Euro-Banknoten - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-316/95

    Generics BV gegen Smith Kline & French Laboratories Ltd.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.1994 - C-292/93

    Norbert Lieber gegen Willi S. Göbel und Siegrid Göbel. - Brüsseler Übereinkommen …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1993 - C-398/92

    Mund & Fester gegen Hatrex Internationaal Transport. - Arrest - Zureichender …

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1991 - C-190/89

    Marc Rich & Co. AG gegen Società Italiana Impianti PA.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.1994 - C-294/92

    George Lawrence Webb gegen Lawrence Desmond Webb.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.1984 - 241/83

    Erich Rösler gegen Horst Rottwinkel.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 115/88

    Mario P. A. Reichert und andere gegen Dresdner Bank.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 220/84

    AS-Autoteile Service GmbH gegen Pierre Malhé. - Vollstreckung gerichtlicher …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht