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Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.1983 - 94/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1261
EuGH, 17.03.1983 - 94/82 (https://dejure.org/1983,1261)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.1983 - 94/82 (https://dejure.org/1983,1261)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 1983 - 94/82 (https://dejure.org/1983,1261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 30

  • EU-Kommission PDF

    Kikvorsch

    1 . FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - HERSTELLUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON ERZEUGNISSEN - UNTERSCHIEDE DER NATIONALEN REGELUNGEN - HEMMNISSE FÜR DEN BINNENHANDEL DER GEMEINSCHAFT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND ...

  • EU-Kommission

    Kikvorsch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 177; EWGV Art. 30
    1. FREIER WARENVERKEHR - MENGENMÄSSIGE BESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - HERSTELLUNG UND INVERKEHRBRINGEN VON ERZEUGNISSEN - UNTERSCHIEDE DER NATIONALEN REGELUNGEN - HEMMNISSE FÜR DEN BINNENHANDEL DER GEMEINSCHAFT - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1983, 947
  • NJW 1983, 2754
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 17.03.1983 - 94/82
    II - Beim Gerichtshof eingereichte schriftliche Erklärungen A - Erklärung der Firma De Kikvorsch Unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 (Rechtssache 120/78, REWE, Slg. 1979, 649), vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) macht die Firma De Kikvorsch geltend, die in Artikel 6 Absatz 4 und in Artikel 7 Absatz 3 der niederländischen Bierverordening aufgeführten Verbote seien geeignet, "den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".

    6 Vor der Beantwortung der gestellten Frage ist darauf hinzuweisen, daß, wie der Gerichtshof seit seinem Urteil vom 20. Februar 1979 in der Rechtssache 120/78 (Rewe, Slg. 649) wiederholt festgestellt hat, in Ermangelung einer gemeinschaftlichen Regelung der Herstellung und des Inverkehrbringens der betreffenden Erzeugnisse Hemmnisse für den freien Binnenhandel der Gemeinschaft, die sich aus Unterschieden der nationalen Regelungen ergeben, hinzunehmen sind, soweit eine solche nationale Regelung, die unterschiedslos für einheimische wie für eingeführte Erzeugnisse gilt, dadurch gerechtfertigt werden kann, daß sie notwendig ist, um zwingenden Erfordernissen, unter anderem der Lauterkeit des Handelsverkehrs und des Verbraucherschutzes, gerecht zu werden.

  • EuGH, 26.06.1980 - 788/79

    Gilli

    Auszug aus EuGH, 17.03.1983 - 94/82
    II - Beim Gerichtshof eingereichte schriftliche Erklärungen A - Erklärung der Firma De Kikvorsch Unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 (Rechtssache 120/78, REWE, Slg. 1979, 649), vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) macht die Firma De Kikvorsch geltend, die in Artikel 6 Absatz 4 und in Artikel 7 Absatz 3 der niederländischen Bierverordening aufgeführten Verbote seien geeignet, "den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 19.02.1981 - 130/80

    Kelderman

    Auszug aus EuGH, 17.03.1983 - 94/82
    II - Beim Gerichtshof eingereichte schriftliche Erklärungen A - Erklärung der Firma De Kikvorsch Unter Berufung auf die Urteile des Gerichtshofes vom 20. Februar 1979 (Rechtssache 120/78, REWE, Slg. 1979, 649), vom 26. Juni 1980 (Rechtssache 788/79, Gilli und Andres, Slg. 1980, 2071) und vom 19. Februar 1981 (Rechtssache 130/80, Kelderman, Slg. 1981, 527) macht die Firma De Kikvorsch geltend, die in Artikel 6 Absatz 4 und in Artikel 7 Absatz 3 der niederländischen Bierverordening aufgeführten Verbote seien geeignet, "den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern".
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …

    In anderen Rechtssachen, in denen der Gerichtshof nicht über die erforderlichen Informationen verfügte oder in denen eine bestimmte Entscheidung aufgrund der Aktenlage nicht zwingend erschien, hat er es dem nationalen Gericht überlassen, zu entscheiden, ob die streitige Bezeichnung, Marke oder Werbeaussage irreführend seien (vgl. u. a. Urteile Gutshof-Ei, vom 17. März 1983 in der Rechtssache 94/82, De Kikvorsch, Slg. 1983, 947, und vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039).
  • EuGH, 13.03.1984 - 16/83

    Prantl - Bocksbeutelflasche, Maßnahme gleicher Wirkung

    Nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgt aus der Untersuchung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und vor allem aus den von ihr erwähnten Urteilen (International Fruit Company N.V., 51 bis 54/71, Slg. 1971, 1107; Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837; P.B. Groenveld B.V. "Pferdefleisch", 15/79, Slg. 1979, 3409; Kommission/Irland, "Irlandsouvenirs", 113/80, Slg. 1981, 1625; De Kikvorsch Groothandel- Import-Export B.V., "Berliner Kindl Weiße Bier", 94/82, Urteil vom 17.3.1983, Slg. 1983, 947), daß die Maßnahmen eines Mitgliedstaats zum Verbraucherschutz bzw. zum Schutz des lauteren Handelsverkehrs von den Maßnahmen gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen unter wertenden Gesichtspunkten - nämlich der Angemessenheit zum Schutz des Verbrauchers und des lauteren Wettbewerbs - abgegrenzt würden, wobei zunächst die Reichweite der Maßnahme und die damit verbundene Beeinträchtigung des Warenverkehrs in der Gemeinschaft geprüft werde.
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler - Marke - Schaumwein - Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der …

    Wie der Gerichtshof mehrfach im Zusammenhang mit Artikel 13 der Verordnung Nr. 2333/92 entsprechenden Bestimmungen entschieden hat, die die Täuschung von Verbrauchern verhindern sollen und sich in einigen Rechtsakten des abgeleiteten Rechts mit allgemeiner oder sektorieller Geltung finden, ist es Sache des nationalen Gerichts, zu beurteilen, ob eine Bezeichnung, eine Marke oder eine Werbung möglicherweise irreführend ist (vgl. insbesondere Urteile vom 17. März 1983 in der Rechtssache 94/82, De Kikvorsch, Slg. 1983, 947, vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-313/94, Graffione, Slg. 1996, I-6039, vom 16. Januar 1992 in der Rechtssache C-373/90, X, Slg. 1992, I-131, Randnrn.
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