Rechtsprechung
| EuGH, 20.02.1986 - 309/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Verordnung Nr. 456/80 des Rates vom 18. Februar 1980 über die Gewährung von Prämien für die vorübergehende Aufgabe und für die endgültige Aufgabe bestimmter Rebflächen sowie von Pr... ämien für den Verzicht auf Wiederbepflanzung Art. 4 Abs. 6; ; Verordnung Nr. 456/80 des Rates vom 18. Februar 1980 über die Gewährung von Prämien für die vorübergehende Aufgabe und für die endgültige Aufgabe bestimmter Rebflächen sowie von Prämien für den Verzicht auf Wiederbepflanzung Art. 8 Abs. 2
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG WÄHREND DES VORPROZESSUALEN VERFAHRENS - ERWEITERUNG AUF GLEICHARTIGE SPÄTERE VERTRAGSVERLETZUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Italiens auf Grund der Verzögerung der Auszahlung von Prämien an italienische Weinbauern; Möglichkeit der Verteidigung eines Mitgliedstaates im Rahmen eines vorprozessualen Verwaltungsverfahrens bezüglich jedes vorgeworfenen Vertragsverstoßes; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN - STREITGEGENSTAND - BESTIMMUNG WÄHREND DES VORPROZESSUALEN VERFAHRENS - ERWEITERUNG AUF GLEICHARTIGE SPÄTERE VERTRAGSVERLETZUNGEN - UNZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung - Verzögerung bei der Auszahlung der Prämien für die Aufgabe von Rebflächen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.12.1985 - 309/84
- EuGH, 20.02.1986 - 309/84
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 599
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 07.02.1973 - 39/72
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 20.02.1986 - 309/84
18 FERNER BESTEHT NACH DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES FÜR DIE FORTSETZUNG DES VERFAHRENS AUCH DANN NOCH EIN RECHTSSCHUTZINTERESSE , WENN DIE VERTRAGSVERLETZUNG NACH ABLAUF DER VON DER KOMMISSION GEMÄSS ARTIKEL 169 ABSATZ 2 GESETZTEN FRIST BESEITIGT WORDEN IST ; DIESES INTERESSE KANN DARIN BESTEHEN , DIE GRUNDLAGE FÜR EINE HAFTUNG ZU SCHAFFEN , DIE EINEN MITGLIEDSTAAT INFOLGE SEINER VERTRAGSVERLETZUNG GEGENÜBER EINZELNEN TREFFEN KANN ( URTEIL VOM 7. FEBRUAR 1973 IN DER RECHTSSACHE 39/72 , KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1973, 101 ). - EuGH, 07.02.1984 - 166/82
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 20.02.1986 - 309/84
DA DER GEGENSTAND EINER KLAGE GEMÄSS ARTIKEL 169 EWG-VERTRAG DURCH DAS IN DIESER BESTIMMUNG VORGESEHENE VORPROZESSUALE VERWALTUNGSVERFAHREN SOWIE DURCH DIE KLAGEAN TRAEGE EINGEGRENZT WIRD ( URTEIL VOM 7. FEBRUAR 1984 IN DER RECHTSSACHE 166/82 , KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1984, 459 ), KANN ER NACH BEENDIGUNG DES VORVERFAHRENS NICHT MEHR ERWEITERT WERDEN.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1995 - C-334/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
Siehe auch Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101) und Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 599).( 33 ) Siehe auch die ähnliche Feststellung in einem recht unterschiedlichen Fall, Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, zitiert in Fußnote 29, Randor. 14).
( 34 ) Siehe z. B. Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien), zitiert in Fußnote 29, zur Zahlung von Jahresprämien für die Aufgabe des Weinbaus, und Rechtssache C-217/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879) über die Zwangsdestillicrung von Weintrauben in bestimmten Weinbaujahren.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1992 - C-337/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich. - …
"The Commission is of the opinion that the measures taken in the United Kingdom in order to implement Directive 80/778, namely those under the Water Act 1973, which provides that drinking water has to be, wholesome' and the relevant circulars, are not sufficient for the following reasons: According 9 - Vgl. Urteil vom 8. Februar 1983 in der Rechtssache 124/81 (Kommission/Vereinigtes Königreich, S!g. 1983, 203); Urteil vom 7. Februar 1984 in der Rechtssache 166/82 (Kommission/Italien, Slg. 1984, 459); Urteil vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82 (Kommission/ Deutschland, Slg. 1984, 777); Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 605); Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343).10 - Vgl. Rechtssache 309/84, Randnr. 14.11 - Vgl. z. B. Rechtssache 325/S2, Randnr. 8. I-.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1995 - C-46/93
Brasserie du Pêcheur SA gegen Bundesrepublik Deutschland und The Queen gegen …
In die gleiche Richtung geht auch die Feststellung, daß das Rechtsschutzinteresse auch nach Beseitigung der beanstandeten Vertragsverletzung darin bestehen kann, "die Grundlage für eine Haftung zu schaffen, die einen Mitgliedstaat infolge seiner Vertragsverletzung gegenüber einzelnen treffen kann" (Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599, Randnr. 18).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1995 - C-5/94
The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Hedley …
Siehe auch die Urteile vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 599, Randnr. 18), vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759), vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717), vom 24. März 1988 in der Rechtssache 240/86 (Kommission/Griechenland, Slg. 1988, 1835), vom 18. Januar 1990 in der Rechtssache C-287/87(Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-125), vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275) und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 31). - EuGH, 05.06.1986 - 103/84
Kommission / Italien
WIE SICH AUS DER RECHTSPRECHUNG DES GERICHTSHOFES ERGIBT , KANN DIESES INTERESSE DARIN BESTEHEN , DIE GRUNDLAGE FÜR EINE HAFTUNG ZU SCHAFFEN , DIE MÖGLICHERWEISE EINEN MITGLIEDSTAAT INFOLGE SEINER PFLICHTVERLETZUNG GEGENÜBER DENJENIGEN TRIFFT , DIE AUS DIESER PFLICHTVERLETZUNG RECHTE HERLEITEN ( URTEILE VOM 7. FEBRUAR 1973 , A. A. O., UND VOM 20. FEBRUAR 1986 IN DER RECHTSSACHE 309/84 , KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1986, 599 ). - Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2011 - C-264/09
Kommission / Slowakei - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
{FN:62} - Urteil vom 20. Februar 1986, Kommission/Italien (309/84, Slg. 1986, 599, Randnr. 17). - Generalanwalt beim EuGH, 23.05.1990 - 347/88
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Griechische Republik. - Ein- und …
So wurde z. B. in einem Fall verzögerter Auszahlung bestimmter Agrarprämien, die sich in den folgenden Wirtschaftsjahren wiederholte, entschieden, daß die beanstandete Pflichtverletzung nicht "eine einzige Handlung [betrifft], deren Wirkungen sich über einen langen Zeitraum erstrecken, sondern Verzögerungen bei der Auszahlung von geschuldeten Prämien in jedem Wirtschaftsjahr, die gegebenenfalls für jedes Wirtschaftsjahr einen gesonderten Vertragsverstoß bilden" (Urteil vom 22. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599). - Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 261/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
8 und 9, und vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599, Randnr. 18.569. - Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1988 - 298/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - System von …
Insoweit steht außer Frage, daß die von der Kommission mit der Erwiderung vorge- 4 - Urteil vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82, Kommission/Irland, Slg. 1984, 317.5 - Siehe Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, 3032.6 - Siehe Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547; das Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599 (siehe die in die entgegengesetzte Richtung gehenden Schlußanträge des Generalanwalts VerLoren van Themaat) hat die strenge Auslegung des Gerichtshofes bezüglich des Erfordernisses, daß der Gegenstand des Vorverfahrens und der' des Streitverfahrens übereinstimmen, verdeutlicht. - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1991 - C-290/89
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien. - …
25. Für die Feststellung eines Vertragsverstoßes kommt es im übrigen auch gar nicht mehr darauf an, ob der beklagte Mitgliedstaat im Laufe des Verfahrens vor dem Ge- 6 - Vgl. Urteil vom 15. April 1970 in der Rechtssache 28/69, Kommission/Italien, Slg. 1970, 187, 190.7 - Vgl. Urteil vom 20. Februar 1986 in der Rechtssache 309/84, Kommission/Italien, Slg. 1986, 599, Randnr. 17. I -. - Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1987 - 113/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.1999 - C-365/97
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.01.1988 - 240/86
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1988 - 252/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
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