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Rechtsprechung
   EuGH, 07.05.1987 - 258/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1418
EuGH, 07.05.1987 - 258/84 (https://dejure.org/1987,1418)
EuGH, Entscheidung vom 07.05.1987 - 258/84 (https://dejure.org/1987,1418)
EuGH, Entscheidung vom 07. Mai 1987 - 258/84 (https://dejure.org/1987,1418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2089/84 Art. 1; ; EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 2; ; VO (EWG) Nr. 3017/79 Art. 3

  • EU-Kommission PDF

    Nippon Seiko / Rat

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 173 ABSATZ 2; VERORDNUNG NR . 3017/79 DES RATES
    1 . NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN

  • EU-Kommission

    Nippon Seiko / Rat

  • Wolters Kluwer

    Einführung eines Antidumpingzolls ; Einfuhr von Kugellagern aus Japan und Singapur ; Aufhebung einer Verordnung ; Berechnung einer Dumpingspanne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. NICHTIGKEITSKLAGE - NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSONEN - HANDLUNGEN, DIE SIE UNMITTELBAR UND INDIVIDUELL BETREFFEN - VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON ANTIDUMPINGZÖLLEN - HERSTELLER UND EXPORTEURE AUS DRITTLÄNDERN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1987, 1923
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 258/84
    WIE DER GERICHTSHOF JEDOCH UNTER ANDEREM IM URTEIL VOM 11.*JULI 1985 IN DER RECHTSSACHE 42/84 ( REMIA, SLG. 1985, 2545 ) ENTSCHIEDEN HAT, IST DIE GERICHTLICHE PRÜFUNG EINER SOLCHEN SACHVERHALTSWÜRDIGUNG AUF DIE FRAGE ZU BESCHRÄNKEN, OB DIE VERFAHRENSVORSCHRIFTEN EINGEHALTEN WORDEN SIND, OB DER SACHVERHALT, DER DER WAHL DER BERECHNUNGSMETHODE ZUGRUNDE GELEGT WURDE, ZUTREFFEND FESTGESTELLT WORDEN IST UND OB KEINE OFFENSICHTLICH FEHLERHAFTE WÜRDIGUNG DES SACHVERHALTS UND KEIN ERMESSENSMISSBRAUCH VORLIEGEN.
  • EuGH, 21.02.1984 - 239/82

    Allied Corporation u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 258/84
    6 NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG ( SIEHE NAMENTLICH DAS URTEIL VOM 21.*FEBRUAR 1984 IN DEN VERBUNDENEN RECHTSSACHEN 239 UND 275/82, ALLIED CORPORATION U.*A./KOMMISSION, SLG. 1984, 1005 ) KÖNNEN DIE RECHTSAKTE, DURCH DIE IN ANWENDUNG DER VERORDNUNG NR.*3017/79 DES RATES VOM 20.*DEZEMBER 1979 ÜBER DEN SCHUTZ GEGEN GEDUMPTE ODER SUBVENTIONIERTE EINFUHREN AUS NICHT ZUR EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT GEHÖRENDEN LÄNDERN ( ABL. L*339, S.*1 ) ANTIDUMPINGZÖLLE EINGEFÜHRT WERDEN, DIEJENIGEN PRODUZIERENDEN UND EXPORTIERENDEN UNTERNEHMEN IM SINNE VON ARTIKEL 173 ABSATZ 2 EWG-VERTRAG UNMITTELBAR UND INDIVIDÜLL BETREFFEN, DIE NACHWEISEN KÖNNEN, DASS SIE IN DEN RECHTSAKTEN DER KOMMISSION ODER DES RATES NAMENTLICH GENANNT SIND ODER VON DEN VORHERGEHENDEN UNTERSUCHUNGEN BETROFFEN WAREN.
  • EuGH, 28.10.1982 - 52/81

    Faust / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 258/84
    34 UNTER DIESEN UMSTÄNDEN VERFÜGEN DIE ORGANE, WIE DER GERICHTSHOF IM URTEIL VOM 28.*OKTOBER 1982 IN DER RECHTSSACHE 52/81 ( FAUST/KOMMISSION, SLG. 1982, 3745 ) ENTSCHIEDEN HAT, ÜBER EINEN ERMESSENSSPIELRAUM BEI DER WAHL DER ZUR VERWIRKLICHUNG IHRER POLITIK ERFORDERLICHEN MITTEL, UND DIE WIRTSCHAFTSTEILNEHMER DÜRFEN NICHT AUF DIE BEIBEHALTUNG DES URSPRÜNGLICH GEWÄHLTEN MITTELS VERTRAUEN, DAS DIE ORGANE IM RAHMEN DER AUSÜBUNG IHRER BEFUGNISSE ÄNDERN KÖNNEN.
  • EuGH, 26.06.1986 - 203/85

    Nicolet Instrument / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 258/84
    28 ES IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS DIE NACH ARTIKEL 190 EWG-VERTRAG NOTWENDIGE BEGRÜNDUNG NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG, AUF DIE INSBESONDERE IM URTEIL VOM 26.*JUNI 1986 IN DER RECHTSSACHE 203/85 ( NICOLET INSTRUMENT, SLG. 1986, 2049 ) HINGEWIESEN WORDEN IST, DIE ÜBERLEGUNGEN DER GEMEINSCHAFTSBEHÖRDE, DIE DEN ANGEFOCHTENEN RECHTSAKT ERLASSEN HAT, SO KLAR UND UNZWEIDEUTIG WIEDERGEBEN MUSS, DASS ES DEN BETROFFENEN MÖGLICH IST, ZUR WAHRNEHMUNG IHRER RECHTE DIE TRAGENDEN GRÜNDE FÜR DIE MASSNAHME KENNENZULERNEN, UND DASS DER GERICHTSHOF SEINE KONTROLLE AUSÜBEN KANN.
  • EuGH, 23.05.1985 - 53/83

    Allied Corporation / Rat

    Auszug aus EuGH, 07.05.1987 - 258/84
    55 DIE KLAEGERIN, DIE AUF DAS URTEIL VOM 23.*MAI 1985 IN DER RECHTSSACHE 53/83 ( ALLIED CORPORATION U.*A./RAT, SLG. 1985, 1621 ) VERWEIST, MACHT GELTEND, NACH ARTIKEL 13 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR.*3017/79 MÜSSE DER RAT NACHWEISEN, DASS DER FESTGESETZTE BETRAG DES ENDGÜLTIGEN ANTIDUMPINGZOLLS ERFORDERLICH SEI, UM DIE ANGEBLICHE SCHÄDIGUNG DER GEMEINSCHAFTSINDUSTRIE ZU BESEITIGEN.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1990 - C-69/89

    Nakajima All Precision Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …

    9 - Vgl. z. B. das Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 21.10 - Geschäftsordnung, vom Rat am 24. Juli 1979 aufgrund Artikel 5 des Vertrages vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften erlassen (…ABl. L 268, S. 1).

    "Was das Vorbringen betrifft, die WG- Kosten müßten bei der rechnerischen Ermittlung sowohl des Normalwerts als auch des Ausfuhrpreises in gleicher Weise behandelt werden, so genügt der Hinweis darauf, daß der Gerichtshof diese Auffassung in seinen Urteilen vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84 (….Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Kugellagern', Slg. 1987, S. 1809, 1861, 1899, 1923, 1975) eindeutig entgegengetreten ist, in denen er festgestellt hat, daß es drei Reihen unterschiedlicher Vorschriften gibt, von denen jede gesondert zu beachten ist und die jeweils die Feststellung des Normalwerts, die Ermittlung des Ausfuhrpreises und den Vergleich zwischen beiden betreffen.".

    - Urteile vom 7. Mai 1987 .n der Rechtssache 255/84, Nachi Fujikoshi/Rat, Slg. 1987, 1861, Randnr. 31 ff.; Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnrn.

    1987, 2755, Randnr. 33; Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-350/88, a. a. O., Randnr. 33.78 - Vgl. Urteile vom 7. Mai 1987: Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28 f.; Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34; Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20.

  • EuGH, 07.05.1991 - C-69/89

    Nakajima All Precision / Rat

    Was bei den OEM-Verkäufen die Berücksichtigung der VVG-Kosten von Unternehmen mit vertikal integrierter Struktur angeht, so durfte der Rat im Rahmen des ihm bei der Beurteilung komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte eingeräumten Ermessens (vgl. z. B. Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko, Slg. 1987, 1923, Randnr. 21) davon ausgehen, daß es notwendig war, den Kosten, die eine Präsenz auf dem japanischen Markt mit sich bringt, Rechnung zu tragen.
  • EuGH, 15.02.2001 - C-239/99

    Nachi Europe - "Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken - …

    6 und 7, und 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 178/87

    Minolta Camera Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Zum anderen hat der Gerichtshof in Randnummer 31 seines Urteils Tokyo Electric/Rat (…a. a. O.) im Zusammenhang mit der Errechnung des Normalwerts kategorisch das Vorbringen zurückgewiesen, die WG-Kosten müßten sowohl bei der Errechnung des Normalwerts als auch bei der des Ausfuhrpreises gleichbehandelt werden, und lediglich auf seine Urteile vom 7. Mai 1987 in den "Kugellagersachen" (240/84, 255/84, 256/84, 258/84 und 260/84, Slg. 1987, 1809, 1861, 1899, 1923 und 1975) hingewiesen, wonach es.

    49. Ein ähnliches Vorbringen hat der Gerichtshof bereits in seinen sog. "Kugellagerurteilen" vom 7. Mai 1987, a. a. O., zurückgewiesen.

    In den Randnummern 15 und 18 seines Urteils in der Rechtssache 258/84 (Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923) hat er ausdrücklich festgestellt, daß weder Absatz 13 noch Absatz 9 des Artikels 2 der Grundverordnung vorschreiben, Normalwert und Ausführpreis nach ähnlichen oder denselben Methoden zu berechnen.

  • EuGH, 19.11.1998 - C-284/94

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - Verordnungen (EG) …

    So verfügen nämlich die Organe - ohne daß geprüft werden müßte, ob die durch die streitige Verordnung vorgenommene Änderung wesentlich ist - bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27, vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28).

    Was die Begründetheit dieses Klagegrundes betrifft, so ist daran zu erinnern, daß die Organe nach ständiger Rechtsprechung über einen Ermessensspielraum bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel verfügen und die Wirtschaftsteilnehmer deshalb nicht auf die Beibehaltung einer bestehenden Situation vertrauen dürfen, die durch Entscheidungen verändert werden kann, die diese Organe im Rahmen ihres Ermessens treffen (Urteile Edeka, Randnr. 27, Faust/Kommission, Randnr. 27, Koyo Seiko/Rat, Randnr. 20, Nippon Seiko/Rat, Randnr. 34, und Minebea/Rat, Randnr. 28).

  • EuGH, 16.02.2012 - C-191/09

    Rat und Kommission / Interpipe Niko Tube und Interpipe NTRP - Rechtsmittel - …

    Rn. 58 Insoweit ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs dann, wenn eine Partei gemäß Art. 2 Abs. 10 der Grundverordnung Berichtigungen zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Normalwert und Ausfuhrpreis im Hinblick auf die Festlegung der Dumpingspanne beantragt, sie den Nachweis erbringen muss, dass ihr Antrag berechtigt ist (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 7. Mai 1987, Nachi Fujikoshi/Rat, 255/84, Slg. 1987, 1861, Randnr. 33, Nippon Seiko/Rat, 258/84, Slg. 1987, 1923, Randnr. 45, und Minebea/Rat, 260/84, Slg. 1987, 1975, Randnr. 43).
  • EuGH, 19.11.1998 - C-150/94

    Vereinigtes Königreich / Rat - Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Handelspolitik - …

    Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Gemeinschaftsorgane, wie der Rat und die zur Unterstützung seiner Anträge beigetretenen Streithelferinnen vorgetragen haben, bei der Wahl der zur Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik erforderlichen Mittel über einen Ermessensspielraum (Urteile vom 15. Juli 1982 in der Rechtssache 245/81, Edeka, Slg. 1982, 2745, Randnr. 27; vom 28. Oktober 1982 in der Rechtssache 52/81, Faust/Kommission, Slg. 1982, 3745, Randnr. 27, sowie vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 256/84, Koyo Seiko/Rat, Slg. 1987, 1899, Randnr. 20, in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 34, und in der Rechtssache 260/84, Minebea/Rat, Slg. 1987, 1975, Randnr. 28).
  • EuG, 10.03.1992 - T-13/89

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen …

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 4. Juli 1963 in der Rechtssache 24/62, Bundesrepublik/Kommission, Slg. 1963, 143; vom 26. November 1975 in der Rechtssache 73/74, Papiers Peints, Slg. 1975, 1491; vom 14. November 1984 in der Rechtssache 323/82, Intermills/Kommission, Slg. 1984, 3809; vom 13. März 1985 in den verbundenen Rechtssachen 296/82 et 318/82, Niederlande/Kommission, Slg. 1985, 809; vom 26. Juni 1986 in der Rechtssache 203/85, Nicolet Instrument, Slg. 1986, 2049, und vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 28) müsse die Begründung einer Entscheidung die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Erwägungen, auf denen sie beruhe, angeben und die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde klar und unzweideutig wiedergeben.
  • EuGH, 22.10.1991 - C-16/90

    Nölle / Hauptzollamt Bremen-Freihafen

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt nämlich der Gerichtshof im Rahmen dieser Prüfung fest, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, ob der Sachverhalt, der der umstrittenen Auswahl zugrunde gelegt wurde, zutreffend festgestellt worden ist und ob keine offensichtlich fehlerhafte Würdigung des Sachverhalts und kein Ermessensmißbrauch vorliegen (Urteile vom 7. Mai 1987 in den Rechtssachen 240/84, Toyo u. a./Rat, Slg. 1987, 1809, und 258/84, Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923).
  • EuGH, 14.03.1990 - 156/87

    Gestetner Holdings / Rat und Kommission

    12 Wie der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, insbesondere im Urteil vom 7. Mai 1987 in der Rechtssache 258/84 ( Nippon Seiko/Rat, Slg. 1987, 1923, Randnr. 7 ), festgestellt hat, betrifft eine Verordnung, die einer Reihe von Wirtschaftsteilnehmern unterschiedliche Antidumpingzölle auferlegt, einen einzelnen von ihnen nur in denjenigen ihrer Bestimmungen individuell, die ihm einen besonderen Antidumpingzoll auferlegen und dessen Höhe festsetzen, nicht aber in denjenigen, mit denen anderen Unternehmen Antidumpingzölle auferlegt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.01.1990 - 350/88

    Société française des Biscuits Delacre und andere gegen Kommission der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 246/87

    Continentale Produkten-Gesellschaft Erhardt-Renken GmbH & Co. gegen Hauptzollamt …

  • EuGH, 29.05.1997 - C-26/96

    Rotexchemie / Hauptzollamt Hamburg-Waltershof

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88

    SA Sermes gegen Directeur des services des douanes Straßburg. - Antidumpingzölle …

  • EuG, 04.03.2010 - T-401/06

    Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil …

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2000 - C-239/99

    Nachi Europe

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1996 - C-84/94

    Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen …

  • EuG, 17.07.1998 - T-118/96

    Thai Bicycle / Rat

  • EuG, 04.03.2010 - T-407/06

    Zhejiang Aokang Shoes und Wenzhou Taima Shoes / Rat - Dumping - Einfuhren von …

  • EuG, 03.10.2006 - T-313/04

    Hewlett-Packard / Kommission - Prejudiciële verwijzing - Begrip "nationale …

  • EuGH, 10.03.1992 - 171/87

    Canon / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.1991 - 49/88

    Al-Jubail Fertilizer Company (Samad) und Saudi Arabian Fertilizer Company (Safco) …

  • EuGH, 10.03.1992 - 178/87

    Minolta Camera / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1993 - C-216/91

    Rima Eletrometalurgia SA gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Dumping - …

  • EuG, 27.03.2009 - T-407/06

    Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der …

  • EuGH, 11.07.1990 - 304/86

    Enital / Kommission und Rat

  • EuG, 24.10.2006 - T-274/02

    Ritek und Prodisc Technology / Rat - Dumping - Bespielbare Compact Discs mit …

  • EuG, 07.02.2013 - T-84/07

    EuroChem MCC / Rat - Dumping - Einfuhren von Lösungen von Harnstoff und …

  • EuGH, 11.07.1990 - 320/86

    Stanko France / Kommission und Rat

  • EuGH, 11.07.1990 - 157/87

    Electroimpex u.a. / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 305/86

    Enital SpA gegen Kommission und Rat der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1990 - 174/87

    Ricoh & Co. Ltd gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Antidumpingzölle auf …

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1988 - 260/85

    Tokyo Electric Company Ltd (TEC) und andere gegen Rat der Europäischen …

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