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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 10.07.1990 - 217/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2130
EuGH, 10.07.1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,2130)
EuGH, Entscheidung vom 10.07.1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,2130)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,2130)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 5; ; VO (EWG) Nr. 337/79 Art. 64; ; VO (EWG) Nr. 337/79 Art. 6; ; VO (EWG) Nr. 822/87 Art. 79

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Nationale Zwangsmittel

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Marktorganisation für Wein ; Heranziehung zur obligatorischen Destillation; Einsatz von nationalen Zwangsmitteln

  • opinioiuris.de

    Tafelwein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Wein - Obligatorische Destillation von Tafelwein - Durchführung - Verpflichtungen der Mitgliedstaaten - Anwendung der im nationalen Recht vorgesehenen Zwangsmittel gegenüber den betroffenen Erzeugern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinsame Marktorganisation für Wein; Obligatorische Destillation; Sofortige Vollziehung von Zwangsmitteln

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2879
  • EuZW 1990, 384
  • DVBl 1991, 37
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1988 - 298/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 10.07.1990 - 217/88
    10 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe insbesondere das Urteil vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnr. 10 ) kann eine Klage nach Artikel 169 EWG-Vertrag nur auf Gründe und Angriffsmittel gestützt werden, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme bereits angeführt worden sind.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes kann ein Mitgliedstaat sich nämlich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichtbeachtung von Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht zu rechtfertigen ( siehe unter anderem das Urteil vom 21. Februar 1990 in der Rechtssache C-74/89, Kommission/Belgien, Slg. 1990, 0000 ).

  • EuGH, 22.10.2002 - C-94/00

    Roquette Frères - "Wettbewerbsrecht - Artikel 14 Absätze 3 und 6 der Verordnung …

    In einem solchen Fall müssen dieses Gericht und die Kommission gemäß der in den Randnummern 30 bis 32 des vorliegenden Urteils erwähnten Pflicht zu loyaler Zusammenarbeit zusammenwirken, um die bei der Durchführung der von der Kommission durch Entscheidung angeordneten Nachprüfung aufgetretenen Schwierigkeiten zu überwinden (vgl. entsprechend Urteile vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89, Randnr. 16, und vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-217/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1990, I-2879, Randnr. 33).
  • BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06

    Soda-Club

    Auch die vom Bundeskartellamt angeführte Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften wendet sich nicht dagegen, dass das deutsche Recht der Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwGO (und entsprechend der Beschwerde nach § 64 Abs. 1 GWB) im Regelfall eine aufschiebende Wirkung einräumt; diese Entscheidungen verweisen lediglich auf die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde, die aufschiebende Wirkung in geeigneten Fällen durch eine Anordnung des Sofortvollzugs zu überwinden und dem Gemeinschaftsrecht auf diese Weise zu seiner sofortigen Verwirklichung zu verhelfen (vgl. EuGH, Urt. v. 10.7.1990 - C-217/88, Slg. 1990, I-2879, 2905 Tz. 25 - Weindestillation;… ferner Urt. v. 21.2.1991 - C-143/88 u. C-92/89, Slg. 1991, I-415, 541 Tz. 20 ff. - Zuckerfabrik Süderdithmarschen;… Urt. v. 9.11.1995 - C-465/93, Slg. 1995, I-3761, 3792 Tz. 40 - Atlanta).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2026 - 15 B 1216/25

    Verfahrensrechtliches Vorgehen bei sogenannten "tripolaren" Streitigkeiten im …

    Rn. 38 Zu einer gebotenen Anordnung der sofortigen Vollziehung von Bescheiden zur Umsetzung einer Verordnung vgl. EuGH, Urteil vom 10. Juli 1990 - Rs. C-217/88 -, juris Rn. 26, m. w. N.
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88   

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https://dejure.org/1990,16951
Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,16951)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.05.1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,16951)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 217/88 (https://dejure.org/1990,16951)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Gemeinsame Marktorganisation für Wein - Nationale Zwangsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1990, I-2879
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    1980, 1237, 1263, Randnr. 18; vergleiche auch Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, und die Schlußanträge von Generalanwalt Van Gerven in der Rechtssache C-326/88, Anklagemyndigheden/Hansen & Søn I/S, Nr. 8, Sig.

    Insbesondere kann ein Mitgliedstaat keine in diesem Staat bestehenden administrativen Schwierigkeiten geltend machen, um eine derartige Nichterfüllung von Verpflichtungen zu rechtfertigen (siehe Urteil vom 10. Mai 1984 in der Rechtssache 58/83, Kommission/Griechenland, Slg. 1984, 2027).

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Das "zuständige Gericht" ist der Gerichtshof, da die nationalen Gerichte nicht dazu befugt sind, eine Gemeinschaftsverordnung für ungültig zu erklären (siehe Urteil vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 314/85, Foto- Frost/Hauptzollamt Lübeck-Ost, Slg. 1987, 4199).
  • EuGH, 13.02.1979 - 101/78

    Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Gemeinschaftsverordnungen müssen als rechtswirksam gelten, solange ein zuständiges Gericht sie nicht für ungültig erklärt hat (siehe Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78, Granaria/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, Slg. 1979, 623, 636, Randnr. 4).
  • EuGH, 25.09.1984 - 117/83

    Könecke / Balm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Dazu zitiert sie das Urteil vom 25. September 1984 in der Rechtssache 117/83 (Könecke/BALM, Slg. 1984, 3291).
  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Zu diesem Punkt zitiert sie zwei Urteile: das Urteil vom 18. Februar 1970 in der Rechtssache 40/69 (Hauptzollamt Hamburg/Bollmann, Slg. 1970, 69) und das Urteil vom 2. Februar 1977 in der Rechtssache 50/76 (Amsterdam Bulb/Produktschap voor Siergewassen, Sig. 1977, 137).
  • EuGH, 07.02.1979 - 128/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat (siehe z. B. Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 128/78, Kommission/ Vereinigtes Königreich, Slg. 1979, 419, 429, Randnr. 10) berechtigen auch Schwierigkeiten beim Vollzug eines Rechtsaktes der Gemeinschaft einen Mitgliedstaat nicht dazu, sich einseitig von der Beachtung seiner Verpflichtungen loszusagen.
  • EuGH, 03.10.1984 - 254/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Es steht fest, daß ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichtbeachtung von gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen zu rechtfertigen (siehe z. B. Urteil vom 3. Oktober 1984 in der Rechtssache 254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395).
  • EuGH, 10.05.1984 - 58/83

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1990 - 217/88
    Insbesondere kann ein Mitgliedstaat keine in diesem Staat bestehenden administrativen Schwierigkeiten geltend machen, um eine derartige Nichterfüllung von Verpflichtungen zu rechtfertigen (siehe Urteil vom 10. Mai 1984 in der Rechtssache 58/83, Kommission/Griechenland, Slg. 1984, 2027).
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