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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12687
BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
BayObLG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
BayObLG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1Z BR 118/99 (https://dejure.org/2000,12687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berichtigung des Vornamens und Familiennamens in einem Familienbuch; Recht zur Namensanpassung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - UR III 7/99
  • LG Schweinfurt - 42 T 78/99
  • BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1362 (Ls.)
  • StAZ 2000, 265
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 200/87

    Anlegung eines Familienbuchs für eine im Ausland geschlossene Ehe

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Das materielle Prüfungsrecht des Standesbeamten (§ 15b Abs. 2 PStG i.V.m. § 60 PStG ; vgl. BGH StAZ 1991, 187 = FamRZ 1991, 300;… Hepting/Gaaz § 15b Rn. 62) kann durch die Aufgabenkompetenz einer anderen inländischen Behörde begrenzt werden (vgl. Knauber StAZ 1993, 69/73 m.w. N.).
  • BayObLG, 20.11.1997 - 1Z BR 40/97

    Ausschluß von Widerruf und Anfechtung namensrechtlicher Erklärungen zur Änderung …

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Ist wie hier der Eintrag abgeschlossen, so kann er gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 PStG auf Anordnung des Gerichts berichtigt werden (vgl. BayObLGZ 1997, 323/325 m. w. N.), sofern er im Sinn des gestellten Antrags unrichtig ist.
  • BayObLG, 26.05.1999 - 1Z BR 200/98

    Zur Neubestimmung des Ehenamens für Spätaussiedler-Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Es ist als sofortige weitere Beschwerde (§ 27 Abs. 1 , § 29 Abs. 2 FGG ) statthaft, da die vom Beschwerdegericht aufgehobene Entscheidung des Amtsgerichts den Standesbeamten zur Vornahme einer Amtshandlung anweist und deshalb der sofortigen Beschwerde unterliegt (§ 49 Abs. 1 Satz 1, § 48 Abs. 1 PStG ; vgl. BayObLGZ 1999, 153/155 m.w.N.).
  • BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93

    Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename

    Auszug aus BayObLG, 13.04.2000 - 1Z BR 118/99
    Nach allgemeiner Auffassung darf das Gericht eine Berichtigung nur anordnen, wenn die Unrichtigkeit des Eintrags ohne jeden Zweifel feststeht (BayObLG StAZ 1993, 387/388;… Johansson/Sachse Anweisungs- und Berichtigungsverfahren in Personenstandssachen Rn. 580 ff. m.w.N.).
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