Rechtsprechung
| BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BGB § 1355 Abs. 3 Satz 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 6; ; GG Art. 2; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Namensrecht - Namenszusatz - Eintragung - Ehename - Familienname - Persönlichkeitsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1355 Abs. 3 S. 2
Eintragung des Namenszusatzes "Singh" als Ehename - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Namensrecht und Vertrauensschutz
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Namensrecht und Vertrauensschutz
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Namensrecht und Vertrauensschutz
- 123recht.net (Pressemeldung, 7.5.2001)
Zeit heilt Fehler bei der Namenseintragung
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Zivilrecht; Vertrauensschutz beim Namensrecht
Verfahrensgang
- AG Münster, 26.04.1996 - 22 III 54/96
- LG Münster, 26.11.1996 - 5 T 776/96
- OLG Hamm, 18.07.1997 - 15 W 3/97
- BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Papierfundstellen
- StAZ 2001, 207
Wird zitiert von ... (53) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Im Rahmen dessen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass der Name eines Menschen nicht nur als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal dient, sondern darüber hinaus Ausdruck seiner Identität und Individualität ist und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 97, 391 ).Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
- BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Im Rahmen dessen hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt, dass der Name eines Menschen nicht nur als Unterscheidungs- und Zuordnungsmerkmal dient, sondern darüber hinaus Ausdruck seiner Identität und Individualität ist und vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst wird (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 97, 391 ).Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ).
- OLG Hamm, 18.07.1997 - 15 W 3/97
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 18. Juli 1997 - 15 W 3/97 -, b) den Beschluss des Landgerichts Münster vom 26. November 1996 - 5 T 776/96 -, c) den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 26. April 1996 - 22 III 54/96 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin Beate Bergmann .vom 18. Juli 1997 - 15 W 3/97 - verletzt den Beschwerdeführer zu 1 in seinen Rechten aus Artikel 2 Absatz 1, Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Rn. 8 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die engere persönliche Lebenssphäre, die Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit, seinen sozialen Geltungsanspruch sowie seine soziale Identität (zum Inhalt des grundrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 65, 1 ). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Rn. 8 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die engere persönliche Lebenssphäre, die Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit, seinen sozialen Geltungsanspruch sowie seine soziale Identität (zum Inhalt des grundrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 65, 1 ). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77
Eppler - Unterschieben von Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Rn. 8 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstreckt sich der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf die engere persönliche Lebenssphäre, die Selbstdarstellung des Einzelnen in der Öffentlichkeit, seinen sozialen Geltungsanspruch sowie seine soziale Identität (zum Inhalt des grundrechtlichen Schutzes der Persönlichkeit vgl. BVerfGE 35, 202 ; 54, 148 ; 65, 1 ). - BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86
Ehenamen
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfGE 78, 38 ; 84, 9 ; 97, 391 ). - BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Rn. 11 Zwar gebietet das Rechtsstaatsprinzip und das aus ihm folgende Gebot der Beachtung des Vertrauensschutzes nicht, dass jegliche einmal entstandene Vertrauensposition Bestand haben muss; es nötigt aber zu der an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit vorzunehmenden Abwägung zwischen den Belangen des Allgemeinwohls, wie etwa der Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, und den Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute (vgl. BVerfGE 59, 128 ). - BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls entschieden, dass das aus dem Rechtsstaatsprinzip fließende Gebot des Vertrauensschutzes Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 244 ). - BVerfG, 14.02.1979 - 1 BvR 924/78
Abgelehnte Auslieferung
Auszug aus BVerfG, 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97
Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls entschieden, dass das aus dem Rechtsstaatsprinzip fließende Gebot des Vertrauensschutzes Verfassungsrang genießt (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 244 ). - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
- BVerfG, 24.10.2024 - 1 BvL 10/20
Zur Verfassungsmäßigkeit der § 1767 Abs 2 S 1 BGB iVm § 1757 Abs 1 S 1 BGB …
Sein Schutz erstreckt sich auf die engere persönliche Lebenssphäre, die Selbstdarstellung der Einzelnen in der Öffentlichkeit, ihren sozialen Geltungsanspruch sowie die jeweilige soziale Identität (vgl. BVerfGE 54, 148 < 154 ff.>; 65, 1 < 41 f.>; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, Rn. 8; stRspr).Das Gewicht dieses Kontinuitätsinteresses steigt typischerweise mit zunehmender Dauer der Namensführung an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, Rn. 12 bzgl. eines tatsächlich geführten Namens;… siehe auch den Regierungsentwurf des zum 1. Mai 2025 in Kraft tretenden Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts, BTDrucks 20/9041, S. 67).
Diese Bedeutung wächst typischerweise mit der Dauer der Namensführung noch an (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, Rn. 12).
Eine solche Auslegung und Anwendung der Regelung ist von Verfassungs wegen geboten, um der mit der Dauer der Namensführung steigenden Bedeutung des Rechts am eigenen Namen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, Rn. 12) Rechnung zu tragen.
- BGH, 13.11.2019 - XII ZB 118/17
Namensführung eines Kindes: Bindungswirkung der elterlichen Namensbestimmung für …
Auch wenn es kein uneingeschränktes Recht auf Beibehaltung eines bisher geführten Namens gibt, kann der Namensträger doch grundsätzlich verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und eine Namensänderung nicht ohne gewichtigen Grund und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit fordert (vgl. BVerfG StAZ 2001, 207, 208 und FamRZ 1988, 587, 589). - BGH, 27.05.2020 - XII ZB 54/18
Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Volljährigenadoption
Sofern sich unter dem von dem Antragsteller durch die Auslandsadoption erworbenen und im Inland über längere Zeit geführten Namen eine schutzwürdige soziale Identität gebildet haben sollte und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt, kann berechtigten persönlichkeitsrechtlichen Belangen (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 GG) in personenstandsrechtlichen Verfahren Rechnung getragen werden (vgl. BVerfG NJWE-FER 2001, 193, 194;… vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Februar 2019 - XII ZB 130/16 - FamRZ 2019, 967 Rn. 38).
- BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2047/03
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zu "maxem.de"
Auch der von einem Menschen tatsächlich geführte Name kann verfassungsrechtlichen Schutz genießen, wenn sich mit ihm eine Identität und Individualität des Namensträgers herausgebildet und verfestigt haben und auch herausbilden durften (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, NJWE-FER 2001, S. 193 ). - BGH, 20.02.2019 - XII ZB 130/16
Wahl eines im EU-Ausland registrierten Namens für ein Kind nicht verheirateter …
Dieser Vertrauenstatbestand ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Richtigkeit von Eintragungen in Personenstandsregister abzuwägen (BVerfG NJWE-FER 2001, 193, 194). - VGH Baden-Württemberg, 11.09.2013 - 1 S 509/13
Zum Informationsinteresse der Presse - auch über an einem Gerichtsverfahren …
Der Name eines Menschen ist Ausdruck seiner Identität und Individualität und wird daher vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht umfasst (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.03.1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 - BVerfGE 78, 38 ; Beschl. v. 24.03.1998 - 1 BvR 131/96 - BVerfGE 97, 391 ; Kammerbeschl. v. 11.04.2001 - 1 BvR 1646/97 - juris, Rn. 8; Kammerbeschl. v. 05.12.2008 - 1 BvR 576/07 - NJW 2009, 663 ;… Urt. v. 05.05.2009 - 1 BvR 1155/03 - BVerfGE 123, 90 ). - BGH, 21.09.2022 - XII ZB 504/21
Bindungswirkung der Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes für früher …
Auch wenn es kein uneingeschränktes Recht auf Beibehaltung eines bisher geführten Namens gibt, kann der Namensträger doch grundsätzlich verlangen, dass die Rechtsordnung seinen Namen respektiert und eine Namensänderung nicht ohne gewichtigen Grund und nur unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit fordert (vgl. BVerfG StAZ 2001, 207, 208 und FamRZ 1988, 587, 589).Dagegen muss das öffentliche Interesse an der Richtigkeit von Eintragungen in Personenstandsregistern abgewogen werden (BVerfG StAZ 2001, 207, 208 mwN).
- OLG Hamm, 20.03.2014 - 15 W 163/13
Pflicht des Standesbeamten zur Beurkundung einer Namensangleichung
Die herangezogene Rechtsprechung, insbesondere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.04.2001 (Az.: 1 BvR 1646/97, StAZ 2001, 207 ff.), hat zum Inhalt, dass ein zwar nicht rechtmäßig erworbener, aber von einer Person tatsächlich geführter Name jedenfalls dann vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts erfasst wird, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum (dort: fast elf Jahre) die Persönlichkeit des Namensträgers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt. - BGH, 22.03.2023 - XII ZB 105/22
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanerkennung: …
Zwar wird ein nicht rechtmäßig erworbener, aber von einem Menschen in gutem Glauben tatsächlich geführter Name vom Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts umfasst, wenn er über einen nicht unbedeutenden Zeitraum die Persönlichkeit des Trägers tatsächlich mitbestimmt hat und ein entsprechender Vertrauenstatbestand vorliegt (BVerfG NJWE-FER 2001, 193, 194). - OLG Celle, 24.10.2013 - 17 W 7/13
Anfechtbarkeit einer vor dem Standesbeamten getroffenen Rechtswahl bzgl. des …
Die mit der Ausgestaltung des Familiennamensrechts vom Gesetzgeber verfolgten Ziele müssen in Einklang mit den Wertvorgaben der Verfassung und den Grundrechten der von ihr Betroffenen stehen und der Funktion des Familiennamens förderlich sein (BVerfG, Urteil vom 30. Januar 2002 - 1 BvL 23/96 -, BVerfGE 104, 373-396 = FamRZ 2002, 306-311, Tz. 42-46, BVerfG, Beschluss vom 11. April 2001 - 1 BvR 1646/97 -, StAZ 2001, 207, Tz. 8 und 10, BVerfG, Beschluss vom 08. März 1988 - 1 BvL 9/85, 1 BvL 43/86 -, BVerfGE 78, 38-58 = FamRZ 1988, 587, Tz. 45-49). - SG Berlin, 24.05.2011 - S 149 AS 21300/08
Erben haften für Hartz IV-Bezug des Verstorbenen
- OLG München, 31.08.2023 - 31 Wx 77/23
Berichtigung des Personenstandsregisters bei abgeschlossenem Eintrag des …
- KG, 19.01.2016 - 1 W 460/15
Auslandsgeburt: Eintragung eines von einem französischen städtischen Bediensteten …
- OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2016 - 4 MB 42/16
Pass- und Ausweisrecht; Hinzufügen adeliger Namensbestandteile nach Eheschließung
- OLG Köln, 15.02.2012 - 16 Wx 17/11
Berichtigung eines Geburtseintrags hinsichtlich der Schreibweise des …
- AG Erfurt, 09.04.2024 - UR III 43/22
Berichtigung des Geburtenregisters bei langjähriger gutgläubiger Namensführung …
- VGH Bayern, 18.07.2018 - 19 BV 17.1260
Dokumentation einer hinkenden deutschen Namensführung im elektronischen …
- VG München, 20.04.2016 - M 7 K 15.2736
Änderung des Familiennamens in Adelsnamen nur mit Zurückhaltung
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2016 - 1 S 1177/15
Schreibweise des Namens im Reisepass ausschließlich in Großbuchstaben
- OVG Sachsen, 04.05.2017 - 3 A 122/16
Namensänderung, Vornamensortierung, wichtiger Grund, Namensortierung, …
- VGH Baden-Württemberg, 06.02.2013 - 1 S 1026/12
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu Eintragung von Vorname und Familienname …
- OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 3 Wx 73/09
Wahl des für die Namensführung maßgeblichen Rechts bei Ehegatten mit …
- VG Hamburg, 27.03.2008 - 17 K 1063/06
Namensänderungsrecht - "tatsächlicher Name", der zum Familiennamen wird
- VG Regensburg, 19.11.2014 - RN 9 K 14.1377
Fortschreibung des Melderegisters als anfechtbarer Verwaltungsakt; Löschung eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2017 - 5 N 25.15
Reisepass; mehrere Vornamen; kein Anspruch auf Hervorhebung des Rufnamens; Antrag …
- OLG Hamm, 21.08.2006 - 15 W 183/05
Vornamensbestimmung eines türkischen Kindes
- OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 20 W 183/06
Bestimmung des Ehenamens: Nachträgliche Wahl getrennter Namensführung von …
- OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13
Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2017 - 1 L 212/16
Wichtiger Grund für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung; Berücksichtigung …
- OLG Köln, 10.03.2003 - 16 Wx 15/03
Schutz des Namens in bestimmter Schreibweise
- AG Weiden/Oberpfalz, 18.07.2022 - UR III 11/22
Berichtigung eines Eheregistereintrags
- OLG Zweibrücken, 12.02.2004 - 3 W 155/03
Personenstandsverfahren: Unrichtige Schreibweise eines Familiennamens in der …
- KG, 08.02.2022 - 1 W 277/21
Kindesname bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch …
- VGH Bayern, 23.09.2016 - 5 ZB 15.142
Fortschreibung des Melderegisters - Verhältnis von Melderecht und …
- AG Mönchengladbach, 15.02.2016 - 15a III 1/16
Eintragung der Namensänderung eines Kindes im Geburtenregister des Standesamtes …
- KG, 06.12.2012 - 1 W 295/11
Internationale Personenstandssache: Namensändernde Wirkung der Wiedereinbürgerung …
- KG, 05.11.2012 - 1 W 771/11
Personenstandsverfahren: Berücksichtigung des Persönlichkeitsrechts des …
- KG, 09.09.2025 - 1 W 131/25
Namensführung bei vor 1986 geborenen Doppelstaatlern; Maßgeblichkeit des engeren …
- VG Braunschweig, 19.10.2006 - 1 A 364/05
Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure; Anforderungen; Löschung
- VG Münster, 26.08.2011 - 1 K 2808/10
Änderung eines Familiennamens unter Ablegung des bisherigen und der Führung eines …
- LG Paderborn, 26.02.2008 - 5 T 21/08
Berichtigung des Geburtenbuches hinsichtlich des Familiennamens eines Kindes …
- LG Köln, 16.05.2002 - 1 T 508/01
- VG Neustadt, 28.09.2023 - 2 K 265/23
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf den vom Standesamt festgelegten …
- VG Minden, 19.05.2005 - 2 K 6400/03
Änderung des Familiennamens gem. § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz (NÄG); …
- LG Flensburg, 24.01.2005 - 5 T 396/04
Bestimmungsrecht der Eltern ist bzgl. der Namensgebung eingeschränkt bei …
- KG, 28.09.2021 - 1 W 1521/20
Berichtigung eines Geburtenregistereintrags; Unrichtigkeit einer …
- LG Stuttgart, 22.07.2002 - 10 T 143/02
(Berichtigung eines Personenstandseintrags: Anfechtung der Rechtswahl bezüglich …
- KG, 08.10.2021 - 1 W 1521/20
Bindungswirkung einer Namensbestimmung bei gemeinsamer Sorge für früher geborene …
- VG Minden, 21.02.2007 - 2 K 2498/05
- VG Hamburg, 10.10.2006 - 10 K 594/06
Änderung des Familiennamens "Singh" in "Singh R."
- AG Berlin-Schöneberg, 24.01.2012 - 70 III 472/11
Name des Kindes: Anerkennung des im luxemburgischen Geburtseintrag eines …
- AG Halle/Saale, 11.01.2011 - 65 III 19/10
Namenswahl für ein Kind eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter: …
- OLG Jena, 07.08.2024 - 3 W 169/24
Berichtigung des Geburtseintrags in dem Geburtenregister hinsichtlich der …
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