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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2025 - StB 23/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,15181
BGH, 26.05.2025 - StB 23/25 (https://dejure.org/2025,15181)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2025 - StB 23/25 (https://dejure.org/2025,15181)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2025 - StB 23/25 (https://dejure.org/2025,15181)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 112 StPO; § 129 StGB; § 129a StGB
    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Fluchtgefahr; Haftgrund der Schwerkriminalität; Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Straferwartung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 129 Abs. 2 StGB, § ... 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4, § 52 Abs. 1 StGB, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 57 Abs. 1 StGB, § 94 Abs. 1, § 98 Abs. 1 StPO, § 112 Abs. 3 StPO, § 116 StPO, § 275 Abs. 1 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 275 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 Alternative 2 StPO, § 273 Abs. 4 StPO, § 347 StPO, § 345 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gründung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung als Rädelsführer; Zunahme der Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache und an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund mit der Dauer der Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft: Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit, dem BGH reichen "noch neun Monate"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2025, 253
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 07.03.2024 - StB 14/24

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftbeschwerde; Fluchtgefahr und …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Mit Beschlüssen vom 25. August 2021 (StB 30/21), vom 20. September 2022 (StB 39/22) und vom 7. März 2024 (StB 14/24) hat der Senat jeweils eine Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen.

    Der dringende Verdacht wird hier durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2024 - StB 14/24, juris Rn. 6;… vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 11; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; jeweils mwN).

    Insoweit hat aber das Oberlandesgericht mit der Entscheidung über die Nichtabhilfe vom 29. April 2025 nach erneuter Prüfung an seinen - dem Senatsbeschluss vom 7. März 2024 (StB 14/24) zugrundeliegenden - Erwägungen vom 1. Februar 2024 festgehalten, wonach der Angeklagte mit einer Aussetzung nicht ernsthaft rechnen könne.

    Auf die Entscheidungen des Senats vom 25. August 2021 (…StB 30/21, juris Rn. 15 f.), vom 20. September 2022 (…StB 39/22, juris Rn. 12 ff.) und vom 7. März 2024 (StB 14/24, juris Rn. 8) wird ergänzend verwiesen.

    Bezüglich der - dort in Teilen bestätigten - Überlegungen des Angeklagten, für den Fall seiner Freilassung in das europäische oder nichteuropäische Ausland auszuwandern, wird zudem auf den Senatsbeschluss vom 7. März 2024 (StB 14/24, juris Rn. 9) Bezug genommen.

  • BGH, 05.10.2022 - StB 41/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr; …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Der dringende Verdacht wird hier durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. März 2024 - StB 14/24, juris Rn. 6; vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 11; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; jeweils mwN).

    Dem Oberlandesgericht, das allein einen unmittelbaren Eindruck vom Angeklagten aus der Hauptverhandlung gewonnen hat, kommt insoweit ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 14 mwN).

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn das notwendig ist, um die noch nicht rechtskräftige Ahndung der Tat und die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern, existiert aber nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 21;… vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 20;… vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 25, und StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 211; jeweils mwN).

    Seine Erreichbarkeit für in der Strafhaft vorgesehene Resozialisierungsbemühungen des Staates ist vor diesem Hintergrund als niedrig einzustufen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 21).

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Mit Beschlüssen vom 25. August 2021 (StB 30/21), vom 20. September 2022 (StB 39/22) und vom 7. März 2024 (StB 14/24) hat der Senat jeweils eine Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen.

    Auf die Entscheidungen des Senats vom 25. August 2021 (…StB 30/21, juris Rn. 15 f.), vom 20. September 2022 (StB 39/22, juris Rn. 12 ff.) und vom 7. März 2024 (…StB 14/24, juris Rn. 8) wird ergänzend verwiesen.

    Das Verfahren und insbesondere die Hauptverhandlung sind mit der in Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung geführt worden; auf die vorangegangenen Senatsbeschlüsse, insbesondere vom 20. September 2022 (StB 39/22, juris Rn. 21) und vom 25. August 2021 (…StB 30/21, juris Rn. 20), wird verwiesen.

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn das notwendig ist, um die noch nicht rechtskräftige Ahndung der Tat und die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern, existiert aber nicht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 21; vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 20;… vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 25, und StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 211; jeweils mwN).

  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Rn. 15 3. Der Vollzug der Untersuchungshaft steht nach wie vor nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der Strafe (§ 120 Abs. 1 Satz 1 StPO; zu den insoweit nach st. Rspr. geltenden Maßstäben s. etwa BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210 mwN).

    Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, dass die Untersuchungshaft nicht bis zur Höhe der zu erwartenden Freiheitsstrafe vollzogen werden darf, wenn das notwendig ist, um die noch nicht rechtskräftige Ahndung der Tat und die drohende Vollstreckung der Strafe zu sichern, existiert aber nicht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2022 - StB 41/22, juris Rn. 21;… vom 20. September 2022 - StB 39/22, juris Rn. 20; vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 25, und StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 211; jeweils mwN).

    Vor diesem Hintergrund kommt bei der Abwägung neben dem Freiheitsgrundrecht des Angeklagten dem ebenfalls im Grundgesetz verankerten Legalitätsprinzip ein besonderes Gewicht zu; dieses gebietet die Aufklärung und Ahndung von Straftaten (vgl. zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 211).

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 13 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, BVerfGK 15, 474, 480; vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 154 ff.; jeweils mwN).

    Denn die Einlegung eines Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der durch das angegriffene Urteil ausgesprochenen Sanktionen; sie beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis als gelungen erachtet worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, BVerfGK 15, 474, 480 f. mwN; vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.).

    § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO gibt keine Regelfristen, sondern Höchstfristen vor, welche nur ausgeschöpft werden dürfen, wenn zwingende Gründe dies erfordern (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 436/91, NStZ 1992, 398, 399; BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 158 f.).

  • BGH, 25.08.2021 - StB 30/21

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Mit Beschlüssen vom 25. August 2021 (StB 30/21), vom 20. September 2022 (StB 39/22) und vom 7. März 2024 (StB 14/24) hat der Senat jeweils eine Haftbeschwerde des Angeklagten verworfen.

    Auf die Entscheidungen des Senats vom 25. August 2021 (StB 30/21, juris Rn. 15 f.), vom 20. September 2022 (…StB 39/22, juris Rn. 12 ff.) und vom 7. März 2024 (…StB 14/24, juris Rn. 8) wird ergänzend verwiesen.

    Das Verfahren und insbesondere die Hauptverhandlung sind mit der in Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung geführt worden; auf die vorangegangenen Senatsbeschlüsse, insbesondere vom 20. September 2022 (…StB 39/22, juris Rn. 21) und vom 25. August 2021 (StB 30/21, juris Rn. 20), wird verwiesen.

  • BGH, 20.07.2023 - StB 43/23

    Haftbeschwerde (dringender Tatverdacht nach nicht rechtskräftiger Verurteilung; …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Rn. 17 aa) Daraus folgt, dass mit der Dauer der Untersuchungshaft die Anforderungen an die Zügigkeit der Arbeit in einer Haftsache und an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, BGHR StPO § 120 Verhältnismäßigkeit 2 Rn. 12 mwN).

    Sollte er fliehen, wären Resozialisierungsbemühungen in Strafhaft ebenfalls der Boden entzogen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2023 - StB 43/23, BGHR StPO § 120 Verhältnismäßigkeit 2 Rn. 13).

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09

    Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. März 2013 - StB 2/13, juris Rn. 13 f.; BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, BVerfGK 15, 474, 480; vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 154 ff.; jeweils mwN).

    Denn die Einlegung eines Rechtsmittels hindert lediglich die Vollstreckung der durch das angegriffene Urteil ausgesprochenen Sanktionen; sie beseitigt indessen nicht die Existenz des angegriffenen Urteils und damit den Umstand, dass auf der Grundlage eines gerichtlichen Verfahrens bereits ein Schuldnachweis als gelungen erachtet worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 388/09, BVerfGK 15, 474, 480 f. mwN; vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.).

  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Die vorgenannte Vielschichtigkeit der Verfahrensführung trägt zugleich die Fertigstellung des Protokolls der sich über 173 Verhandlungstage erstreckenden Hauptverhandlung bis zum 23. September 2024 (§ 273 Abs. 4 StPO; vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06, BVerfGK 7, 421, 430).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und …

    Auszug aus BGH, 26.05.2025 - StB 23/25
    Rn. 22 Der sich aus § 347 StPO ergebenden Verpflichtung, die Akten so schnell wie möglich dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1987 - 3 StR 104/87, BGHSt 35, 137, 138 f.), ist mit Blick auf die - hinsichtlich der einzelnen Revisionsführer teilweise differierenden - Fristläufe der § 345 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, § 347 Abs. 1 Satz 2 StPO gleichfalls genügt worden.
  • BGH, 20.04.2022 - StB 15/22

    Fortdauer langjähriger Untersuchungshaft: Verhältnismäßigkeit nach noch nicht …

  • BGH, 12.12.1991 - 4 StR 436/91

    Unterschrift des Richters - Fristablauf - Fristüberschreitung - Urteilsfrist - …

  • BGH, 20.08.2025 - 3 StR 100/25

    Anti-Terrorparagrafen 129a StGB: BGH senkt Schwelle für Gründung einer …

  • BGH, 25.03.2021 - AK 19/21

    Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer auch …

  • BGH, 19.03.2013 - StB 2/13

    Verhältnismäßigkeit der Fortdauer einer knapp sechsjährigen Untersuchungshaft …

  • BGH, 03.09.2020 - AK 27/20

    Dringender Tatverdacht wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung (Gründer; …

  • BGH, 09.06.2011 - 1 StR 21/11

    Gewerbsmäßige Steuerhehlerei (Feststellungsvoraussetzungen bei

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten …

  • BGH, 17.12.2003 - 1 StR 445/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgebot; rechtsstaatswidrige …

  • BGH, Ermittlungsrichter, 15.02.2020 - 3 BGs 91/20

    Gruppe S.

  • BGH, 04.08.2026 - StB 46/26

    Verwerfung der Beschwerde des Angeklagten wegen Anordnung der jeweiligen …

    Zu würdigen sind auch die voraussichtliche Gesamtdauer des Verfahrens und die für den Fall einer Verurteilung konkret im Raum stehende Straferwartung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2025 - StB 23/25, NStZ-RR 2025, 253 Rn. 17;… vom 17. Dezember 2003 - 1 StR 445/03, NStZ 2004, 504 Rn. 7 ff. mwN).
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