Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 12.11.2007 - (1) 4420 BL-III-29/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 121 § 122 § 304 Abs. 4 S. 2
Zulässigkeit der Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung des Haftbefehls in der Haftprüfung durch das Oberlandesgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuletzt erlassene und prozessordnungsgemäß bekanntgegebene Haftentscheidung als Grundlage für eine Haftprüfung; Zuständigkeit für den Erlass eines neuen, oder für die Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung eines bereits bestehenden Haftbefehls; Anordnung einer ...
Verfahrensgang
- AG Mainz, 05.05.2007 - 409 Gs 24/07
- OLG Koblenz, 12.11.2007 - (1) 4420 BL-III-29/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 92 (Ls.)
- StRR 2008, 2
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 02.02.2005 - HEs 1/05
Aufhebung eines Haftbefehls auf Grund fehlender Angabe von Ort und Zeit der …
Auszug aus OLG Koblenz, 12.11.2007 - 4420 BL-III-29/07
Zu einer Nachbesserung, Anpassung oder Erweiterung eines bestehenden - oder gar zum Erlaß eines neuen - Haftbefehls auf neuer Tatsachengrundlage ist aber nur das nach §§ 125, 126 StPO zuständige Gericht (ggf. auch das Beschwerdegericht) befugt (st. Rspr. des Senats, zuletzt Beschl. v. 21.12.2005 - (1) 4420 BL - III - 51/05; siehe auch OLG Oldenburg NStZ 05, 342). - OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94
BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage …
- BGH, 23.04.2010 - AK 2/10
Strafbarer Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz: Strafbarkeit des …
Es kann auch offen bleiben, ob es ggf. im Haftprüfungsverfahren nach §§ 121, 122 StPO zulässig wäre, den Haftbefehl auf diesen Vorwurf umzustellen und auf dieser (neuen) Grundlage die Haftfortdauer anzuordnen (ablehnend: OLG Hamm MDR 1975, 950; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92;… Schultheis in KK 6. Aufl. § 125 Rdn. 2;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 125 Rdn. 2). - OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - …
Rn. 23 Aus dem im Verfahren der Haftprüfung nach §§ 121, 122 StPO vorgelegten Haftbefehl (zu dessen Maßgeblichkeit OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13;… KK-Schultheis, StPO, 7. Aufl. 2013, § 121 Rn. 24) ergeben sich - weil nicht auf die Tathandlung nach § 89a Abs. 2 Nr. 3 StGB gestützt -keine Aussagen zur Frage der Wesentlichkeit der beim Angeschuldigten vorgefundenen Gegenstände für die Herstellung des Sprengstoffs TATP.Rn. 38 Damit kann auch dahinstehen, ob der vorliegend maßgebliche Haftbefehl vom 25. September 2017 überhaupt eine ausreichende Tatsachengrundlage für eine Umstellung des Tatvorwurfs auf eine Tat nach § 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB geboten hätte, nachdem darin weder eine zeitliche noch eine räumliche Einordnung des insoweit relevanten Download-Vorgangs vorgenommen wird (zur Maßgeblichkeit der Tatsachengrundlage des Haftbefehls vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262;… zum Erfordernis der Umgrenzung s. § 114 Abs. 2 Nr. 2 StPO, hierzu etwa Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 114 Rn. 7).
Rn. 49 4. Der dem Haftbefehl zugrunde gelegte Sachverhalt (zur Maßgeblichkeit des Haftbefehls s. OLG Koblenz, BeckRS 2008, 00262;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 122 Rn. 13) bietet - auch auf der Basis der durchgeführten Ermittlungen - keine Grundlage für Straftaten des Angeschuldigten nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG).
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ws 86/09
Haftprüfung durch das OLG; Haftbefehl, Anforderungen; Aufhebung
Das Oberlandesgericht darf - anders als im Haftbeschwerdeverfahren (vgl. dazu OLG Köln Beschl. v. 20.07.2007 - 2 Ws 369/07 - juris) - im Rahmen der Haftprüfung den Haftbefehl nicht ergänzen oder erneuern (OLG Hamm NJW 1971, 1325; OLG Koblenz NStZ-RR 2008, 92 LS; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 122 Rdn. 13).
- KG, 10.08.2016 - 121 HEs 8/16
Haftprüfung bei Menschenhandel: Berechnung der Vorlagefrist; tatbestandliche …
Rn. 15 2. Der Angeklagte ist der ihm im Haftbefehl vom 17. November 2015 - insoweit mit Ausnahme des 4. Tatvorwurfs - und der ihm im Ergänzungsbeschluss vom 17. März 2016 zur Last gelegten Taten, die allein Gegenstand der besonderen Haftprüfung durch den Senat sind (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = StRR 2008, 2 Ls.; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342), aufgrund des in der zugelassenen Anklage dargestellten Ermittlungsergebnisses und der dort benannten Beweismittel, insbesondere der Angaben der Zeuginnen Ve. und Me. sowie der Mitangeklagten Ma., der Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung sowie der vom Mobiltelefon der Zeugin Ve. ausgelesenen SMS-Nachrichten, mit folgenden Maßgaben dringend verdächtig (§ 112 Abs. 1 Satz 1 StPO):. - KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21
Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (std. Rspr., vgl. nur BVerfG NStZ 2002, 157 und 100; NJW 1992, 1749; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = NStZ-RR 2008, 92 [Ls.]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; Senat StV 2017, 458;… Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - [4] 121 HEs 45/16 [40/16] - und 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] - Gärtner aaO, § 121 Rn.58). - KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16
Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung
Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (std. Rspr., vgl. nur BVerfG NStZ 2002, 157 und 100; NJW 1992, 1749; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = NStZ-RR 2008, 92 [Ls.]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278;… Senat, Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - [4] 121 HEs 45/16 [40/16] -, 8. Dezember 2014 - [4] 141 HEs 87/14 [23/14] - und 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] - Hilger in LR-StPO 26. Aufl., § 121 Rn. 26;… Wankel in KMR-StPO, § 122 Rn. 15;… Posthoff in HK-StPO 5. Aufl., § 121 Rn. 20).
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