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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.04.1981 | BGH, 04.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,655
BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1981 - 4 StR 694/80 (https://dejure.org/1981,655)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision im Jugendstrafrecht bei Verwerfung der Berufung wegen Ausbleibens des Angeklagten - Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafrecht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Die Revision eines Heranwachsenden gegen das Berufungsurteil ist unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 98
  • NJW 1981, 2422
  • NJW 1981, 2433
  • MDR 1981, 775
  • NStZ 1981, 449 (Ls.)
  • StV 1981, 405
  • JR 1982, 72
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch …

    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80
    Durch sein Nichterscheinen zu dem auf sein zulässiges Rechtsmittel hin anberaumten Hauptverhandlungstermin hat er die Folge des § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO bewußt oder durch Nachlässigkeit selbst ausgelöst (vgl. BGHSt 27, 236, 239).

    Zwar kommt es bei der Auslegung einer Bestimmung nicht allein auf ihren Wortlaut an, sondern entscheidend auf ihren Sinn und Zweck (BGHSt 27, 236, 238).

    Der Heranwachsende, der - bewußt oder aus Nachlässigkeit - die Berufungshauptverhandlung versäumt, verhindert vielmehr selbst eine wiederholte Sachprüfung (Brunner JR 1980, 39, 40; vgl. auch BGHSt 27, 236, 239).

  • OLG Saarbrücken, 11.09.1973 - Ss 91/73
    Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 4 StR 694/80
    Da mithin ein Urteil nach § 329 Abs. 1 StPO eine "zulässige" Berufung voraussetzt - im Fall ihrer Unzulässigkeit hätte die Entscheidung nach §§ 319 Abs. 1, 322 StPO Vorrang (…Kleinknecht, StPO 35. Aufl., § 329 Rdn. 2) -, ist nach dem eindeutigen Wortlaut des § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG nach einer Berufungsverwerfung gemäß § 329 Abs. 1 StPO in einem Jugendgerichtsverfahren eine Revision des Berufungsführers nicht mehr statthaft (…Brunner, JGG 5. Aufl., § 55 Rdn. 16; OLG Saarbrücken MDR 1974, 161, 162) [OLG Saarbrücken 11.09.1973 - Ss 91/73].

    Sie soll vor allem der aus Erziehungsgründen notwendigen Beschleunigung und Verkürzung der Jugendstrafverfahren dienen (vgl. Richtlinien zu § 55 Nr. 1;… Brunner, JGG 5. Aufl., § 55 Rein. 1;… Dallinger/Lackner, JGG 2. Aufl., § 55 Rdn. 2; OLG Celle NJW 1968, 1267 und JR 1980, 37; OLG Saarbrücken MDR 1974, 161, 162) [OLG Saarbrücken 11.09.1973 - Ss 91/73].

  • BGH, 18.03.1997 - XI ZR 117/96

    Bank trägt das Risiko von Scheckfälschungen

    Weder ist das Risiko der Fälschung von Schecks bei Geschäftskonten regelmäßig höher als bei Privatkonten noch verfügen Kaufleute über bessere Möglichkeiten, dem Fälschungsrisiko zu begegnen, als andere Bankkunden (…Joost aaO. S. 251 f.; a.A. Koller NJW 1981, 2433, 2436).

    Sie verlagert das nach dispositivem Gesetzesrecht von der Bank zu tragende Fälschungsrisiko und begründet für den Kunden eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Mißbrauchsfälle, es sei denn, dem Kreditinstitut fällt eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last (Koller NJW 1981 2433, 2438;… Joost aaO. S. 257).

  • BGH, 13.12.2000 - 2 StR 56/00

    Zulässigkeit einer Revision gegen ein Berufungsurteil nach § 329 Abs. 1 StPO bei …

    Sie scheiterte allein am Nichterscheinen des Angeklagten (BGHSt 30, 98 f.).
  • BayObLG, 23.01.1995 - 2St RR 249/94
    Dieses Ziel wollte der Gesetzgeber vor allem durch die Abkürzung des zweistufigen Rechtsmittelzuges bei Urteilen des Jugendrichters und des Jugendschöffengerichts erreichen (BGHSt 30, 98, 101 f. m.w.Nachw.).

    Deshalb steht auch demjenigen Jugendlichen keine Revision zu, dessen zulässige Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO ohne Verhandlung zur Sache verworfen worden ist (BGHSt 30, 98, 99).

    Deshalb steht auch einem nach Jugendstrafrecht abgeurteilten Heranwachsenden gegen die Verwerfung seiner Berufung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO keine Revision zu (BGHSt 30, 98 ).

    Einem Heranwachsenden, gegen den in der Berufungsinstanz auf sein Rechtsmittel hin erstmals Jugendstrafrecht angewendet wird, steht gegen das Berufungsurteil kein Rechtsmittel mehr zu (BGHSt 30, 98, 100 m.w.Nachw.); denn § 109 Abs. 2 Satz 1 JGG macht i.V.m. § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG die Statthaftigkeit der Revision vom Inhalt des Urteils abhängig, wobei es sich nur um dasjenige Urteil handeln kann, gegen das sich die Revision richtet, also um das Berufungsurteil (BayObLGSt 1961, 258;… Eisenberg JGG 5. Aufl. § 109 Rn. 35 m.w.Nachw.).

  • OLG Hamburg, 03.02.2016 - 1 Rev 61/15

    Urteil im Strafverfahren: Unterschriftserfordernis bei Protokollurteil

    Vielmehr sind beide Unterschriftserfordernisse am Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu messen (BGH, Beschluss vom 10. August 1977 - 3 StR 240/77, BGHSt 27, 236, 238 und Beschluss vom 14. Mai 1981 - 4 StR 694/80, BGHSt 30, 97, 101), wobei rein formelle Erwägungen nicht das entscheidende Gewicht erhalten dürfen (…Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Einl. Rn. 196).
  • BGH, 21.05.1984 - II ZR 170/83

    Prüfungspflicht der Bank bei Einlösung eines Schecks

    Würde man der Bank gestatten, auf diese Kontrollmöglichkeit zu verzichten, würde dies das Risiko des Kunden in Anbetracht der Risikoverlagerung durch Nr. 11 der Scheckbedingungen - über deren Wirksamkeit hier nicht zu entscheiden ist (vgl. dazu Koller, NJW 1981, 2433 [BGH 12.03.1981 - X ZB 16/80]) - in nicht mehr vertretbarem Ausmaß vergrößern.
  • OLG Hamm, 21.05.2019 - 5 RVs 65/19

    Unzulässigkeit der Revision nach verworfener Berufung

    Ein Heranwachsender, der nach Jugendstrafrecht abgeurteilt worden ist, kann ein Urteil, durch das seine zulässige Berufung gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen worden ist, nicht mit der Revision anfechten (BGH, NJW 1981, 2422; OLG Düsseldorf, MDR 94, 1141; OLG Hamm Beschl. v. 08.12.1998 - 2 Ss 1426/98, BeckRS 1998, 31399916; OLG Dresden, Beschl. v. 26.11.2009 - 2 Ss 652/09, BeckRS 2010, 3682;… Eisenberg JGG, 20. Aufl. 2018, § 55 Rn. 62;… Meyer-Goßner, StPO, 62. Aufl. 2019, § 329 Rn. 46).
  • OLG Dresden, 26.11.2009 - 2 Ss 652/09

    Zulässigkeit der Revision gegen die Verwerfung der Berufung wegen Abwesenheit des …

    Diese Voraussetzungen treffen auch bei einer Verwerfung der Berufung durch ein Urteil nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO zu (BGHSt 30, 98).
  • BayObLG, 25.10.1995 - 2St RR 167/95
    Demzufolge hat die Verwerfung der Berufung als unzulässig Vorrang vor der Entscheidung nach § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO (BGHSt 30, 98, 100; Meyer-Goßner NJW 1978, 528/529;… KK/Ruß StPO 3. Aufl. § 329 Rn. 13;… LR/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 329 Rn. 3, 63;… Kleinknecht/Meyer-Goßner § 329 Rn. 7;… KMR/Paulus StPO 8. Aufl. § 329 Rn. 6).
  • LG Hechingen, 29.08.1985 - 1 O 169/85

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages ; Unterlassung von Rechten aus einer …

    Schon der Vergleich des effektiven Jahreszinses des in Frage stehenden Ratenkreditvertrags mit einem unter im Februar 1979 marktüblichen Bedingungen (monatlicher Zinssatz 0, 32 % bei 2 % Bearbeitungsgebühr) zustandegekommenen ergibt eine erhebliche Abweichung, die sich unter Absetzung der Restschuldversicherungsprämie für den Marktvergleich am zu überprüfenden Kredit (vgl. so BGH NJW 81, 2433/4 2. Spalte oben) jedoch der Einbeziehung der laufzeitunabhängigen Kosten, nämlich der Vermittlungsgebühr (hier mit 5 % aus der Kreditsumme) und der Bearbeitungsgebühr (hier mit 3 %) des zu überprüfenden Kredits (vgl. so BGH NJW 79, 2089/90, 1. Spalte) unter Anwendung der vom BGH ständig verwendeten Annäherungsformel (Uniform-Methode).
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 1 Ws 271/99

    Versäumung der Berufungshauptverhandlung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …

    Das gilt auch für ein Verwerfungsurteil nach § 329 StPO (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ 87, 523; vgl. auch BGHSt 30, 98).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1122
BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81 (https://dejure.org/1981,1122)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1981 - 2 ARs 80/81 (https://dejure.org/1981,1122)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1981 - 2 ARs 80/81 (https://dejure.org/1981,1122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsabgabe zwischen Amtsgerichten wegen Ortsnähe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 30, 78
  • NJW 1981, 1745
  • MDR 1981, 686
  • NStZ 1981, 365 (Ls.)
  • StV 1981, 347
  • StV 1981, 405
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.01.1979 - 2 ARs 441/78

    Zuständigkeit bei Unterbrechung einer Strafvollstreckung zwecks Vollzugs einer …

    Auszug aus BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81
    Während des Vollzugs der Maßregel blieb die Zuständigkeit des Jugendrichters beim Amtsgericht Wilhelmshaven als Vollstreckungsleiter zwar bestehen und ging nicht etwa gemäß § 85 Abs. 2 JGG auf den Jugendrichter beim Amtsgericht Göttingen über (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Januar 1979 - 2 ARs 441/78).

    An seiner hierzu vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. März 1971 - 2 ARs 25/71, 5. Januar 1979 - 2 ARs 441/78 - und 22. August 1979 - 2 ARs 232/79) hält der Senat nicht mehr fest.

  • BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75

    Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …

    Auszug aus BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81
    Zwar findet § 58 Abs. 2 Satz 2 JGG hier keine Anwendung; auch kommt eine Abgabe gemäß § 462 a Abs. 2, § 463 StPO in Verbindung mit § 2 JGG nicht in Betracht, denn für die nachträglichen Entscheidungen, die infolge der Anordnung der Unterbringung zu treffen sind, war nicht mehr das Gericht des ersten Rechtszuges, sondern der Jugendrichter als Vollstreckungsleiter zuständig (vgl. BGHSt 26, 162, 164).
  • BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80

    Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz …

    Auszug aus BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81
    Er behandelt hier nicht lediglich die Vollstreckung einer bestimmten Folge einer Jugendstraftat, wie das im ersten Absatz (Jugendarrest) und im zweiten Absatz (Jugendstrafe) geschieht (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 = BGHSt 29, 406).
  • BGH, 10.03.1971 - 2 ARs 25/71

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen der Vollstreckung einer …

    Auszug aus BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81
    An seiner hierzu vertretenen gegenteiligen Auffassung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 10. März 1971 - 2 ARs 25/71, 5. Januar 1979 - 2 ARs 441/78 - und 22. August 1979 - 2 ARs 232/79) hält der Senat nicht mehr fest.
  • BGH, 06.08.2019 - 2 ARs 172/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Erfassung der Abgabe der Vollstreckung …

    Der Bundesgerichtshof ist als gemeinschaftliches oberes Gericht der Amtsgerichte Tiergarten (Bezirk des Kammergerichts) und Köln (Oberlandesgerichtsbezirk Köln) zur Entscheidung des zwischen den Jugendgerichten bestehenden Streits nach § 14 StPO berufen, der auch für das Vollstreckungsverfahren (…Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 14 Rn. 1 mwN) und - hier - bei Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG gilt (vgl. auch Senat, Beschluss vom 20. April 1981 - 2 ARs 80/81, BGHSt 30, 78, 79 (zum inhaltsgleichen § 85 Abs. 3 JGG aF);… Eisenberg, JGG, 20. Aufl., § 85 Rn. 18).

    Der Anwendungsbereich des § 85 Abs. 5 JGG ist nicht auf jugendrichterliche Sanktionen im engeren Sinne beschränkt (vgl. Senat, Beschluss vom 20. April 1981 - 2 ARs 80/81, BGHSt 30, 78, 79 (zum inhaltsgleichen § 85 Abs. 3 JGG aF);… vgl. auch BeckOK-JGG/Sengbusch, 13. Ed., § 85 Rn. 13), sondern gilt auch für die Vollstreckung von Nebenstrafen, Maßregeln und Nebenfolgen (…vgl. NK-JGG/Rose, 10. Aufl., § 82 Rn. 2;… Eisenberg, aaO, § 82 Rn. 39), worunter auch die Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB fällt (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 1 StR 467/18, juris Rn. 12 ff.; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174, 177 f.;… MüKo-StGB/Laue, 3. Aufl., § 6 JGG Rn. 6;… BeckOK-JGG/Putzke, aaO, § 8 Rn. 8;… NK-JGG/Ostendorf, aaO, § 6 Rn. 2;… Eisenberg, aaO, § 6 Rn. 5).

  • BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19

    Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur …

    Diese Zuständigkeit besteht auch im vorliegenden Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG (BGHSt 30, 78; BGH NStZ 2005, 167;… Eisenberg, JGG, 20. Aufl, § 85 Rn 18).
  • OLG Hamm, 23.04.2024 - 4 OGs 10/24

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Jugendverfahren u.a. wegen Erwerbs …

    Rn. 8 Das Oberlandesgericht ist entsprechend § 14 StPO als gemeinschaftliches oberes Gericht für die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts und Bestimmung des zuständigen Gerichts zuständig, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG wie hier abgelehnt wird (vgl. BGHSt 30, 78; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2002, 380; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2023, 259;… Eisenberg/Kölbel JGG, 25. Auflage 2024, § 85 Rn. 18;… BeckOK JGG/Sengbusch, JGG, 32. Auflage 2023, § 85 Rn. 18).
  • BGH, 15.11.1989 - 2 ARs 514/89

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsabgabe beim Maßregelvollzug

    Eine widerrufliche Vollstreckungsabgabe aus wichtigen Gründen gemäß § 85 Abs. 3 JGG ist zwar auch beim Maßregelvollzug zulässig (BGHSt 30, 78 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5633
BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81 (https://dejure.org/1981,5633)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1981 - 4 StR 248/81 (https://dejure.org/1981,5633)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 4 StR 248/81 (https://dejure.org/1981,5633)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer Jugendstrafe

Papierfundstellen

  • StV 1981, 405
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60

    "Schuldstrafe" nach § 17 JGG

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 22.10.1980 - 4 StR 570/80

    Bemessungskriterien für Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 24.02.1981 - 1 StR 753/80

    Schwere der Schuld als Grund für die Anwendung von Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80

    Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81

    Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer …

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 14.05.1981 - 1 StR 211/81

    Verhängung von Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen wegen der Schwere der …

    Auszug aus BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
    Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81).
  • BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81

    Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …

    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61];… Urt. v. 14. September 1971 - 1 StR 305/71); der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (…BGH, Urt. v. 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschl. v. 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • OLG Stuttgart, 30.10.1986 - 4 VAs 26/86

    Jugendstrafvollzug; Vollzugslockerungen; Ermessen der Vollzugsbehörde; Schwere …

    Allerdings ist innerhalb dieses Rahmens der Erziehungsgedanke (§ 18 Abs. 2 JGG ) vorrangig zu berücksichtigen (BGH StV 1981, 405 ; StV 1982, 78 ; StV 1982, 173; StV 1982, 336; BGH bei Böhm NStZ 1983, 448).
  • BGH, 21.04.1983 - 4 StR 99/83

    Beachtung der Möglichkeit eines milderen Strafrahmens nach allgemeinem Strafrecht …

    Für die Entscheidungen, ob "wegen der Schwere der Schuld" Jugendstrafe verhängt werden soll (§ 17 Abs. 2 JGG) und wie sie im einzelnen Fall zu bemessen ist (§ 18 Abs. 2 JGG), sind zwar in erster Linie das Wohl des Jugendlichen und damit erzieherische Gesichtspunkte maßgebend (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263) [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; der Erziehungsgedanke ist "vorrangig" zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1968 - 4 StR 89/68; Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 326/81

    Strafbarkeit wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen …

    Der Senat empfiehlt, in den Gründen des neuen Urteils zum Ausdruck zu bringen, daß der Erziehungsgedanke vorrangig berücksichtigt wurde (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81).
  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 765/81

    Erforderlichkeit einer Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen bei einem …

    Hiernach lassen die Urteilsgründe besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auf Jugendstrafe auch bei schwerer Schuld gemäß § 17 Abs. 2 JGG nur dann und gemäß § 18 Abs. 2 JGG nur in dem Umfang erkannt werden darf, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 - bei Holtz in MDR 1981, 454 und vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81 - im StrafVert. 1981, 405).
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 98/82

    Bemessung der Jugendstrafe unter Berücksichtigung des Zwecks der Sühne und dem …

    Auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die allein wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2 JGG), ist der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Urteil vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.12.1981 - 2 StR 504/81

    Unzureichende Substantiierung eines Persönlichkeitsmangels

    Dem Vorrang des Erziehungsgedankens (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 4. Juni 1981 - 4 StR 248/81 -) ist erkennbar Rechnung getragen.
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