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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.05.1985

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,295
BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
BGH, Entscheidung vom 19.04.1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
BGH, Entscheidung vom 19. April 1985 - 2 StR 317/84 (https://dejure.org/1985,295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtung der Nichtzustellung eines Urteils - Beachtung eines Verfahrenshindernisses von Amts wegen - Verstöße gegen Zustellungsgebote als Prozesshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 316 Abs. 2, §§ 337, 344
    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 183
  • NJW 1985, 2960
  • MDR 1985, 778
  • NStZ 1985, 563
  • StV 1985, 490
  • StV 1989, 490
  • Rpfleger 1985, 317
  • JR 1986, 300
 
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Wird zitiert von ... (55)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.01.1960 - 1 StR 627/59
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 19.01.1962 - 3 StR 43/61

    Verwirkung von Grundrechten - Verfassungsmäßigkeit der Erteilung eines …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 22.01.1962 - 5 StR 442/61

    Konsequenzen der Rechtsmittelwahl der Staatsanwaltschaft - Rechtswirkungen der …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    So kann er, wenn er zunächst "Berufung" eingelegt hatte, grundsätzlich noch bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist die Revision wählen (BGHSt 5, 338; OLG Celle NJW 1982, 397 [OLG Celle 02.04.1981 - 1 Ss 148/81]; OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1983, 446) und sich umgekehrt, obgleich er zunächst "Revision"eingelegt hatte, regelmäßig noch bis zu dem genannten Zeitpunkt für die Berufung entscheiden (BGHSt 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; OLG Zweibrücken VRS 57, 202).

  • BGH, 19.03.1974 - 5 StR 12/74

    Zulässigkeit der Revision im Jugendstrafverfahren bei Rücknahme einer Berufung …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].

    Dieses Wahlrecht wird in der Regel nicht dadurch ausgeschlossen, daß er bereits vorher das Rechtsmittel anders bezeichnet hatte (BGHSt 25, 321, 324; BayObLGSt 1971, 73).

  • BayObLG, 15.07.1983 - RReg. 5 St 138/83
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Dies entspricht dem auch sonst anerkannten Grundsatz, daß im Zweifel das eingelegte Rechtsmittel als Berufung aufgefaßt werden muß (vgl. BayObLG VRS 53, 362; BayObLGSt 1983, 93; OLG Zweibrücken VRS 66, 137;… KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 335 Rdn. 7;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 335 Rdn. 10) und steht im Einklang mit der gesetzlichen Wertung, die in § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO ihren Ausdruck gefunden hat.
  • OLG Zweibrücken, 14.10.1983 - 1 Ws 469/83

    Rechtsmittelführer; Revision; Amtsgericht; Urteil; Anfechtung; Wiedereinsetzung; …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Dies entspricht dem auch sonst anerkannten Grundsatz, daß im Zweifel das eingelegte Rechtsmittel als Berufung aufgefaßt werden muß (vgl. BayObLG VRS 53, 362; BayObLGSt 1983, 93; OLG Zweibrücken VRS 66, 137;… KMR-Paulus, StPO 7. Aufl. § 335 Rdn. 7;… Meyer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 335 Rdn. 10) und steht im Einklang mit der gesetzlichen Wertung, die in § 335 Abs. 3 Satz 1 StPO ihren Ausdruck gefunden hat.
  • BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53

    Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].
  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zwar trifft es zu, daß der Beschwerdeführer erst nach Zustellung des erstinstanzlichen Urteils und innerhalb der dadurch in Lauf gesetzten Revisionsbegründungsfrist die Wahl zu treffen braucht, ob das eingelegte Rechtsmittel eine Berufung oder eine Revision sein soll (BGHSt 2, 63; 5, 338 [BGH 16.02.1954 - 1 StR 578/53]; 13, 388 [BGH 15.01.1960 - 1 StR 627/59]; 17, 44 [BGH 19.01.1962 - 3 StR 43/61]; 25, 321) [BGH 19.03.1974 - 5 StR 12/74].
  • BGH, 10.11.1971 - 2 StR 492/71

    Lange Verfahrensdauer als Verstoß gegen Art. 6 der Europäischen …

    Auszug aus BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84
    Zu den von Amts wegen zu prüfenden Verfahrenshindernissen gehören nur solche Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Strafverfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 24, 239, 240;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Einl. Kap. 11 Rdn. 6).
  • BGH, 21.02.1968 - 2 StR 360/67

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen der Frage der Zulässigkeit einer …

  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
  • OLG Köln, 04.04.1984 - 3 Ss 104/84
  • OLG Celle, 02.04.1981 - 1 Ss 148/81
  • OLG Düsseldorf, 30.05.1983 - 5 Ss 160/83
  • OLG Hamm, 15.10.1981 - 3 Ss 1640/81
  • OLG Karlsruhe, 28.07.2020 - 1 Rv 34 Ss 257/20

    Strafbarkeit einer Beteiligungslüge in sog. Zweipersonenverhältnissen

    Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Angeklagte form- und fristgerecht Berufung ein, ging dann (BGH, Beschl. v. 19.4.1985, 2 StR 317/84, BeckRS 9998, 168899) innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zur Revision über.
  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 249/03

    Sprungrevision (Berufungseinlegung innerhalb der Einlegungsfrist: möglicher …

    Rn. 6 Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung aber durch die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 20. November 1953 (BGHSt 5, 338 ff.), 19. März 1974 (BGHSt 25, 321 ff.), 19. April 1985 (BGHSt 33, 183 ff.) und vom 25. Januar 1995 (BGHSt 40, 395 ff.) sowie durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Juni 1989 (BayObLGE 1989, 107) und des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Januar 1996 (NStZ-RR 1996, 175) gehindert.

    Rn. 10 Nach dem vom Oberlandesgericht geschilderten Verfahrensgang liegt auch eine zweifelsfreie Festlegung des Rechtsmittels als Berufung (vgl. BGHSt 13, 388, 392; 25, 321, 324; 33, 183, 189) nicht vor, was eine Entscheidung der Vorlegungsfrage nicht gebieten würde.

    Falls ein Urteil sowohl mit der Berufung als auch mit der (Sprung-) Revision angefochten werden kann (§ 335 StPO), ist der Übergang vom Rechtsmittel der Berufung zum Rechtsmittel der Revision grundsätzlich auch dann noch zu lässig, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel bereits ausdrücklich als Berufung bezeichnet hat, vorausgesetzt, die für den Übergang erforderliche Erklärung erfolgt innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO (BGHSt 5, 338 f.; 13, 388; 17, 44; 33, 183, 187; 40, 395, 398).

    Sie findet ihre sachliche Rechtfertigung darin, daß bei dem auf eine Vereinfachung des Verfahrens gerichteten Zweck der Sprungrevision (vgl. BGHSt 5, 338, 339;… Hanack aaO Rdn. 1) den Interessen des Beschwerdeführers an der Sicherung und Effektuierung seines Rechtsmittelwahlrechts (vgl. BGHSt 33, 183, 188) größeres Gewicht beizumessen ist als den Geboten der Klarheit von Prozeßerklärungen und der Bestimmtheit des weiteren Prozeßverlaufs (…vgl. Hanack aaO Rdn. 15 m.w.N.).

    Hinzu treten Gründe prozessualer Fairneß, die es verbieten, einen Beschwerdeführer an einer Erklärung festzuhalten, die er ohne Kenntnis der schriftlichen Urteilsgründe, mithin voreilig, abgegeben hat (vgl. BGHSt 2, 63, 65; 5, 338, 339; 33, 183, 188;… Frisch in SK-StPO 31. Aufbau-Lfg. § 335 Rdn. 9).

    Rn. 13 Der Senat stellt maßgeblich darauf ab, daß eine nunmehr 50 Jahre ohne nennenswerte Einwände bestehende Rechtspraxis (vgl. Fezer JR 1996, 38, 39) zu einer gewissen Rechtssicherheit bei der Anwendung des § 335 StPO geführt hat (vgl. schon BGHSt 33, 183, 188).

    Dies gilt insbesondere im Hinblick darauf, daß grundsätzlich auch ein Wechsel von der zunächst erklärten Revision zur Berufung in Rechtsprechung und Schrifttum - ebenfalls bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - für zulässig gehalten wird (vgl. BGHSt 17, 44, 46 ff.; 33, 183, 188;… Hanack aaO § 335 Rdn. 17 f.;… Frisch aaO § 335 Rdn. 9).

  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Sie ist daher bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen durch den Senat zugrunde zu legen (vgl. BGHSt 22, 94, 100; 33, 183, 186; 34, 101, 103 ff.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1468
BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85 (https://dejure.org/1985,1468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit des Hinweises einer Verurteilung wegen der Möglichkeit der Mittäterschaft - Voraussetzungen für eine Verurteilung als Mittäter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StPO (1975) § 265 Abs. 1
    Reichweite eines Hinweises auf die Möglichkeit einer Verurteilung wegen Beihilfe

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2488
  • MDR 1985, 860
  • NStZ 1986, 40 (Ls.)
  • StV 1985, 490
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.06.1983 - 1 StR 82/83

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Rüge der …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).

    Zwar genügt jeder Hinweis den Anforderungen des § 265 Abs. 1 StPO, der den Angeklagten und seinen Verteidiger in die Lage versetzt, die Verteidigung auf den neuen rechtlichen Gesichtspunkt einzurichten (BGH, Urteil vom 14. Juni 1983 - 1 StR 82/83 - in StV 1983, 404 insoweit nicht abgedruckt).

  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Die Begehungsformen des Herstellens und Gebrauchmachens von unechten Urkunden unterscheiden sich derart, daß getrennte Hinweise auf die jeweilige Teilnahmeform geboten sind (vgl. BGH NStZ 1983, 34).
  • BGH, 06.03.1951 - 1 StR 75/50
    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Der Vorwurf der Mittäterschaft geht weiter; Mittäter kann nur sein, wer den ganzen Erfolg der Straftat als eigene verursachen, insbesondere seine eigene Tätigkeit durch die Handlungen der anderen Teilnehmer vervollständigen und auch deren Tatbeiträge sich zurechnen lassen will (BGH NJW 1951, 410).
  • BGH, 12.04.1984 - 4 StR 160/84

    Verletzung der Hinweispflicht - Alleintäterschaft - Tat - Mittäterschaft - …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 14.07.1983 - 4 StR 355/83

    Erforderlichkeit eines Hinweises über die Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Bei dieser Fallgestaltung ergibt sich die Notwendigkeit des Hinweises daraus, daß als Mittäter auch verurteilt werden kann, wer nicht alle tatbestandsmäßigen Handlungen ausgeführt hat, während Alleintäter nur sein kann, wer selbst den Tatbestand voll verwirklicht hat (vgl. BGH StV 1983, 404; 1983, 403; 1984, 368).
  • BGH, 17.01.1974 - 4 StR 601/73

    Fehlende Beschreibung der maßgeblichen gesetzlichen Merkmale der strafbaren …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Es genügt, daß sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (BGK, Urteil vom 17. Januar 1974 - 4 StR 601/73 - bei Dallinger MDR 1974, 548).
  • BGH, 19.12.1973 - 3 StR 247/73

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Anforderungen an eine …

    Auszug aus BGH, 14.05.1985 - 1 StR 196/85
    Daran ändert nichts, daß die Verurteilung nur wahlweise erfolgt ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1973 - 3 StR 247/73 - bei Dallinger MDR 1974, 369).
  • BGH, 11.05.2011 - 2 StR 590/10

    Verhältnis zwischen dem Verständigungsgesetz und den allgemeinen Hinweispflichten …

    Die Revision rügt zu Recht, dass der Angeklagte entgegen der Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO auf diesen Wechsel in der Beteiligungsform nicht hingewiesen und ihm insoweit nicht Gelegenheit zur Verteidigung gegeben worden war (vgl. BGH NJW 1985, 2488;… Engelhard in KK 6. Aufl. § 265 Rn. 10;… Meyer-Goßner, StPO 53. Aufl. § 265 Rn. 12; ebenso bei Wechsel von Täterschaft zur Teilnahme: BGH MDR 1977, 63 sowie bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 358 Nr. 34).
  • BGH, 21.11.1991 - 1 StR 552/90

    Revision gegen die Verurteilung wegen Untreue und Betrugs wegen Verstoßes gegen …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 11, 18, 19; BGH NStZ 1984, 212, 213; BGH StV 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488) ist beim Übergang von Allein- zu Mittäterschaft grundsätzlich ein rechtlicher Hinweis nach § 265 StPO erforderlich; ob dies auch gilt, wenn das Tatgericht wie hier nicht auf die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB abstellt, weil der Angeklagte - sei es auch im Zusammenhang mit anderen - in seiner Person alle Tatbestandsmerkmale erfüllt hat, erscheint dagegen nicht unzweifelhaft, bedarf jedoch keiner Entscheidung.

    Auf dem Fehlen eines rechtlichen Hinweises bei Wechsel vom Vorwurf der Alleintäterschaft zum Vorwurf der Mittäterschaft beruht eine Verurteilung regelmäßig dann, wenn dem Angeklagten die eigenhändige Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale nicht nachgewiesen werden kann und daher zur Feststellung seiner (Mit-)Täterschaft die Zurechnungsnorm des § 25 Abs. 2 StGB herangezogen wird (vgl. BGH StV 1983, 403, 404; 1984, 368; BGH NJW 1985, 2488).

  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der …

    Es genügt, dass sie nicht mit Sicherheit auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85, NJW 1985, 860, 861;… SK/Velten, StPO, 4. Aufl., § 265 Rn. 67).
  • BGH, 05.05.1998 - 1 StR 140/98

    Mord an einem Verwandten aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen

    Im übrigen kann der Senat jedoch ausnahmsweise mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß sich der Angeklagte und seine Verteidiger bei gehöriger Unterrichtung anders und erfolgreicher als geschehen hätten verteidigen können (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 548; NJW 1985, 2488).
  • BGH, 14.09.1993 - 5 StR 478/93

    Erforderlichkeit des Hinweises der Möglichkeit einer Verurteilung als Alleintäter …

    Gegenüber der Annahme der Anklage, der Angeklagte habe unter Mithilfe eines anderen als alleiniger Täter gehandelt, ist die Mittäterschaft, die der Tatrichter zugrunde legt, ein abweichender rechtlicher Gesichtspunkt im Sinne dieser Vorschrift (BGHSt 11, 18, 19; BGH NJW 1952, 1385; BGH StV 1985, 490).
  • BGH, 17.05.1990 - 1 StR 157/90

    Rechtmäßigkeit des Wechsels von Mittäterschaft auf Alleintäterschaft

    Das gilt auch dann, wenn, wie hier, der andere Tatbestand der Alleintäterschaft wahlweise mit der in der Anklage angeführten Mittäterschaft angewandt werden soll (vgl. Senatsurteil vom 14. Mai 1985 - 1 StR 196/85 -, veröffentlicht in NJW 1985 S. 2488;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 22;… KK-Hürxthal a.a.O. Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdnr. 10; jeweils mit weiteren Nachweisen).
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