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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 01.12.1989 | BGH, 06.02.1990

Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,163
BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89 (https://dejure.org/1990,163)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1990 - 1 StR 283/89 (https://dejure.org/1990,163)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89 (https://dejure.org/1990,163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung der Strafvollstreckung - Auflagenerfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 378
  • NJW 1990, 1674
  • MDR 1990, 641
  • NStZ 1991, 34
  • StV 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (94)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.10.1985 - 4 StR 454/85

    Berücksichtigung von Bewährungsleistungen bei nachträglicher Bildung einer …

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    So zu entscheiden sieht sich das Bayerische Oberste Landesgericht durch das in BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] veröffentlichte Urteil des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 - gehindert, durch das eine (nachträglich gebildete) Gesamtstrafe aufgehoben worden ist, weil die in der Nichterstattung erbrachter Bewährungsleistungen liegende Härte in der Regel dadurch auszugleichen sei, daß die Leistungen gemäß § 58 Abs. 2, § 56 f Abs. 3 StGB bereits bei der Festsetzung der Gesamtstrafe angemessen berücksichtigt werden.

    Das Bayerische Oberste Landesgericht kann nicht wie beabsichtigt entscheiden, ohne von der Rechtsansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]), der der erkennende Senat mit Beschluß vom 24. Juni 1986 - 1 StR 309/86 (…BGHR StGB § 56 f Abs. 3 Anrechnung 1) ohne nähere Begründung beigetreten ist, abzuweichen.

    Auf Anfrage hat der 4. Strafsenat mitgeteilt, daß er an seiner im Urteil vom 10. Oktober 1985 - 4 StR 454/85 (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]) geäußerten Rechtsansicht mit Rücksicht auf die Neufassung des § 57 Abs. 4 StGB durch das 23. Strafrechtsänderungsgesetz vom 13. April 1986 nicht mehr festhält.

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.; BayObLG NStZ 1987, 458, 459; Stree NStZ 1986, 136 f.;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987 Rdn. 325).

    Liegt kein Ausnahmefall vor - etwa, daß der Verurteilte sich die Mittel für die erbrachten Leistungen erst durch strafbare Handlungen verschafft hat (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.) -, so ist die Anrechnung geboten.

  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Sie können aus dem Grundsatz, daß der Angeklagte bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung nicht schlechter dastehen soll als bei gemeinsamer Aburteilung (BGHSt 33, 230, 232), nicht hergeleitet werden.

    Die gegenteilige Rechtsansicht führt demgegenüber dazu, daß eine niedrigere Gesamtstrafe ausgesprochen werden muß; dies läuft dem Grundsatz zuwider, daß der Angeklagte bei getrennter Aburteilung im Endergebnis auch nicht besser gestellt werden darf als bei einer gemeinsamen Aburteilung aller seiner Taten (BGHSt 33, 230, 232).

  • BayObLG, 05.06.1987 - RReg. 1 St 346/86

    Behandlung ; Bewährungsleistung; Wegfall; Strafaussetzung; Gesamtstrafenbildung; …

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Der Vorlage steht auch nicht entgegen, daß der erkennende Senat mit der vorgelegten Rechtsfrage durch den Vorlagebeschluß des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 5. Juni 1987 (NStZ 1987, 458) bereits befaßt war.

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt (BGHSt 33, 326, 327 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85] m.w.Nachw.; BayObLG NStZ 1987, 458, 459; Stree NStZ 1986, 136 f.;… Bringewat, Die Bildung der Gesamtstrafe, 1987 Rdn. 325).

  • BayObLG, 04.04.1989 - RReg. 2 St 42/89
    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sache deshalb gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung folgender Rechtsfrage vorgelegt (NStZ 1989, 432):.

    Bei der Frage, in welcher Weise die gebotene Anrechnung der erbrachten Leistungen auf die Gesamtstrafe zu bewirken ist, folgt der Senat der vom Bayerischen Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (BayObLG NStZ 1987, 459; 1989, 432), inzwischen einhellig im Schrifttum gebilligten Auffassung (…Ruß in LK 10. Aufl. § 56 f Rdn. 15, § 58 Rdn. 7;… Horn in SK StGB Stand April 1988 - § 56 f Rdn. 39, 40, § 58 Rdn. 7;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 58 Rdn. 4 sowie § 57 Rdn. 4;… Lackner, StGB 18. Aufl. § 58 Anm. 2 b; Stree NStZ 1986, 163, 164 sowie NStZ 1989, 433; Funck MDR 1988, 879; Janiszewski NStZ 1981, 333 zu II;… Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 58 Anm. 2).

  • BGH, 24.06.1986 - 1 StR 309/86

    Überprüfung der Erfüllung von Bewährungsauflagen

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Das Bayerische Oberste Landesgericht kann nicht wie beabsichtigt entscheiden, ohne von der Rechtsansicht des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHSt 33, 326 [BGH 10.10.1985 - 4 StR 454/85]), der der erkennende Senat mit Beschluß vom 24. Juni 1986 - 1 StR 309/86 (BGHR StGB § 56 f Abs. 3 Anrechnung 1) ohne nähere Begründung beigetreten ist, abzuweichen.

    Soweit der Beschluß des Senats vom 24. Juni 1986 1 StR 309/86 (…BGHR a.a.O.) entgegenstehen könnte, wird die dort geäußerte Auffassung aufgegeben.

  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Er hat durch Beschluß vom 17. März 1988 1 StR 361/87 (BGHSt 35, 238 [BGH 17.03.1988 - 1 StR 361/87]) die Sache ohne Entscheidung über die Vorlagefrage aus prozessualen Erwägungen an das Bayerische Oberste Landesgericht zurückgegeben.
  • AG Köln, 21.01.1981 - 716 Ls 62/80

    Absehen von Strafe; Verfehlte Strafe; Angehörigentod

    Auszug aus BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
    Bei der Frage, in welcher Weise die gebotene Anrechnung der erbrachten Leistungen auf die Gesamtstrafe zu bewirken ist, folgt der Senat der vom Bayerischen Obersten Landesgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen (BayObLG NStZ 1987, 459; 1989, 432), inzwischen einhellig im Schrifttum gebilligten Auffassung (…Ruß in LK 10. Aufl. § 56 f Rdn. 15, § 58 Rdn. 7;… Horn in SK StGB Stand April 1988 - § 56 f Rdn. 39, 40, § 58 Rdn. 7;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 58 Rdn. 4 sowie § 57 Rdn. 4;… Lackner, StGB 18. Aufl. § 58 Anm. 2 b; Stree NStZ 1986, 163, 164 sowie NStZ 1989, 433; Funck MDR 1988, 879; Janiszewski NStZ 1981, 333 zu II;… Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 58 Anm. 2).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Rn. 951 Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten und der Gesamthöhe der Geldauflage aus dem Beschluss des Amtsgerichts S vom 00.00.0000 (26b Ls-39 Js 168/13-7/18 BEW) hat die Kammer die durch den Angeklagten hierauf geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt 125, 00 Euro mit zehn Tagen gemäß §§ 58 Abs. 2 S. 2, 56f Abs. 3 S. 2 StGB auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren angerechnet (vgl. BGH, Beschluss vom 22.02.2017- 1 StR 555/16 - BeckRS 2017, 105605; BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - 3 StR 442/13 - BeckRS 2014, 6116; BGH, Beschluss vom 20.03.1990 - 1 StR 283/89 - NJW 1990, 1674).
  • BGH, 04.11.2020 - 6 StR 41/20

    Urteil des Landgerichts Braunschweig wegen schwerer Vergewaltigung einer …

    Der Senat hat die vom Landgericht nur im Rahmen der Urteilsgründe vorgenommene Anrechnung der vom Angeklagten zur Erfüllung einer Bewährungsauflage erbrachten gemeinnützigen Leistungen auf die Gesamtfreiheitsstrafe (UA S. 41) - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381) - in die Urteilsformel aufgenommen (§ 354 Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

    Kein die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von …

    Wird eine Verurteilung zu Jugendstrafe mit Bewährung nachträglich in eine Verurteilung zu Jugendstrafe ohne Bewährung einbezogen, ist für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von Bewährungsleistungen - anders als bei einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGHSt 36, 378) - kein Raum.

    Rn. 4 a) Wird in eine nachträglich gebildete Gesamtfreiheitsstrafe ohne Bewährung eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe einbezogen und ist für Bewährungsleistungen (z.B. Geldzahlung oder Arbeitsleistung) ein Ausgleich geboten (§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56 f Abs. 3 StGB), so hat dies durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu erfolgen (st. Rspr. seit BGHSt 36, 378).

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Rechtsprechung
   BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1895
BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89 (https://dejure.org/1989,1895)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1989 - 2 StR 555/89 (https://dejure.org/1989,1895)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1989 - 2 StR 555/89 (https://dejure.org/1989,1895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschwerende Berücksichtigung des Handelns des Täters mit direktem Tötungsvorsatz - Strafzumessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2
    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

Papierfundstellen

  • StV 1990, 304
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH bei Holtz MDR 1984, 276, 980; BGH StV 1986, 340; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 und Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 180/89

    Straftaten gegen das Leben: Vorverschulden, Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben allerdings in Einzelfällen die Hervorhebung des Umstands, daß der Täter mit direktem Vorsatz gehandelt hat, als bloßen Hinweis auf dessen verbrecherische Energie aufgefaßt (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68), als verkürzte Bezugnahme auf den gesamten subjektiven Bereich, insbesondere die Motivation des Täters gedeutet (BGH, Urteil vom 24. Juli 1984 - 1 StR 289/84) oder mit Rücksicht darauf für unbedenklich erklärt, daß es nicht auf die Vorsatzform als solche, sondern deren Würdigung im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters insgesamt ankomme (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 180/89).
  • BGH, 28.06.1968 - 4 StR 226/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben allerdings in Einzelfällen die Hervorhebung des Umstands, daß der Täter mit direktem Vorsatz gehandelt hat, als bloßen Hinweis auf dessen verbrecherische Energie aufgefaßt (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68), als verkürzte Bezugnahme auf den gesamten subjektiven Bereich, insbesondere die Motivation des Täters gedeutet (BGH, Urteil vom 24. Juli 1984 - 1 StR 289/84) oder mit Rücksicht darauf für unbedenklich erklärt, daß es nicht auf die Vorsatzform als solche, sondern deren Würdigung im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters insgesamt ankomme (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 180/89).
  • BGH, 24.01.1986 - 2 StR 736/85

    Möglichkeit des Zusammentreffens von Raub mit leichtfertig verursachter …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH bei Holtz MDR 1984, 276, 980; BGH StV 1986, 340; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 und Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83).
  • BGH, 05.10.1977 - 3 StR 369/77

    Abhängigkeit der Annahme eines Rücktritts von den Vorstellungen des Täters über …

    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (BGH bei Holtz MDR 1984, 276, 980; BGH StV 1986, 340; BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 und Urteil vom 19. Januar 1984 - 4 StR 742/83).
  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 289/84
    Auszug aus BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
    Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben allerdings in Einzelfällen die Hervorhebung des Umstands, daß der Täter mit direktem Vorsatz gehandelt hat, als bloßen Hinweis auf dessen verbrecherische Energie aufgefaßt (BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68), als verkürzte Bezugnahme auf den gesamten subjektiven Bereich, insbesondere die Motivation des Täters gedeutet (BGH, Urteil vom 24. Juli 1984 - 1 StR 289/84) oder mit Rücksicht darauf für unbedenklich erklärt, daß es nicht auf die Vorsatzform als solche, sondern deren Würdigung im Zusammenhang mit den Vorstellungen und Zielen des Täters insgesamt ankomme (BGH, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 3 StR 180/89).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht …

    c) Der Senat hatte sich der Auffassung des 3. und 4. Strafsenats zunächst angeschlossen (Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3 - dolus directus) und in der strafschärfenden Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot von Tatbestandsmerkmalen gesehen (§ 46 Abs. 3 StGB).

    c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat…, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene …

    1. Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wurde es überwiegend als ein Verstoß gegen das in § 46 Abs. 3 StGB verankerte Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen und damit als rechtsfehlerhaft angesehen, wenn der Tatrichter das subjektive Tatbestandsmerkmal direkten Tötungsvorsatzes strafschärfend berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171 (Ls.);… Senat, Beschlüsse vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7, vom 21. Januar 2004 - 2 StR 449/03, vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 und vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 und vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Urteil vom 28. Juni 1968 - 4 StR 226/68;… Beschlüsse vom 16. September 1986 - 4 StR 457/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, vom 26. April 1988 - 4 StR 157/88, NStE Nr. 41 zu § 46 StGB, vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23, vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03 und vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8).

    Der Tatbestand des Totschlags setze vorsätzliche Tatbegehung voraus, deren "Regelfall' die Tötung mit direktem Vorsatz sei (Senat, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624).

  • BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12

    Doppelverwertungsverbot und Strafschärfung beim Totschlag (direkter Vorsatz; …

    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624;… aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 20/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Wertung …

    Die isolierte strafschärfende Wertung von dolus directus (Wissentlichkeit) verstößt ungeachtet der Frage, ob direkt vorsätzliches Handeln als (normativer) Regelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8; vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; jeweils für § 212 StGB; ablehnend BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16, NStZ-RR 2017, 238) oder als typischer Fall der Tatbestandsverwirklichung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 351;… vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96 Rn. 8; vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 …und vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 Rn. 3) anzusehen ist, gegen § 46 Abs. 3 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8; Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624 …und Beschluss vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4).
  • BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08

    Minder schwerer Fall des Totschlages (affektive Aufladung; hirnorganische …

    Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine …

    Der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3 mwN;… vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4; vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, und vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

    Es verstößt daher gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4).

    Die Erwägungen zur Tötungsabsicht des Angeklagten lassen sich nach dem Zusammenhang der Strafzumessungsgründe, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Landgericht die hohe kriminelle Energie des Angeklagten gesondert strafschärfend berücksichtigt hat, nicht als bloßer Hinweis auf dessen verbrecherische Energie oder verkürzte Bezugnahme auf seine Vorstellungen und Ziele deuten (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3, 5 m.N.).

  • BGH, 23.10.1992 - 2 StR 483/92

    Zulässigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung von direktem Vorsatz beim …

    Der Umstand, daß der Angeklagte mit direktem Vorsatz gehandelt hat, darf daher als solcher nicht straferschwerend berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3 und 4).
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und …

    Es wäre fehlerhaft, wenn der Tatrichter mit dieser Formulierung hätte ausdrücken wollen, daß im Rahmen des § 212 Abs. 1 StGB direkter Vorsatz stets einen Strafschärfungsgrund darstellt (BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 3; Beschluß vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 597/98

    Zulassung einer Revision

    Die für sich genommen bedenkliche (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4) Erwägung, der Angeklagte habe sich "von seinem Vorstellungsbild her nahe am direkten Vorsatz" befunden, sollte ersichtlich nur die "hohe kriminelle Energie des Angeklagten" verdeutlichen (UA 60).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 645/92

    Annahme eines minder schweren Fall des Tatoschlags bei verminderter …

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Rechtsprechung
   BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6257
BGH, 06.02.1990 - 4 StR 14/90 (https://dejure.org/1990,6257)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1990 - 4 StR 14/90 (https://dejure.org/1990,6257)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1990 - 4 StR 14/90 (https://dejure.org/1990,6257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils aufgrund eines darin liegenden Rechtsfehlers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 304
 
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