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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.01.1990 | BGH, 14.02.1990 | BGH, 26.07.1990 | BGH, 15.08.1990

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1156
BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 5 StR 102/90 (https://dejure.org/1990,1156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verdeckungsmord - Tötungsvorsatz - Vollendung begonnener Tötung - Einheitliche Tötungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2758
  • NStZ 1990, 385
  • StV 1990, 544
  • JR 1991, 212
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Das von der Revision angeführte Urteil BGHSt 35, 116 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87] besagt nichts anderes.
  • BGH, 27.05.1982 - 4 StR 128/82

    Art und Weise, in denen ein Angeklagter auf die Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Da der Angeklagte von vornherein mit Tötungsabsicht handelte, wollte er, als er mit dem Locher zuschlug, keine andere Straftat verdecken, sondern nur die begonnene Tötung vollenden (BGH NStZ 1983, 34, 35).
  • BGH, 01.10.1985 - 5 StR 450/85

    Voraussetzungen der Heimtücke bei einem Angriff von hinten auf das Opfer - …

    Auszug aus BGH, 08.05.1990 - 5 StR 102/90
    Außerdem würde ein Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz die zeitlich davor liegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht zu einer anderen Straftat machen (Senatsurteil vom 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85).
  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …

    Anderenfalls entstünde ein Wertungswiderspruch zu den Fällen, in denen der Täter eine mit bedingtem Tötungsvorsatz begonnene Tötungshandlung mit unbedingtem Tötungsvorsatz beende; für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit in diesen Fällen werde jedenfalls in einigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs kein einheitliches Motiv der Tötungshandlung gefordert (BGH NJW 1990, 2758; BGH, Beschluß vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92).
  • BGH, 12.06.2001 - 5 StR 432/00

    Verdeckungsmord (Anwendung des Zweifelssatzes bezüglich der anderen Tat, …

    Dabei ist auch unerheblich, ob er zunächst mit bedingtem und erst später mit direktem Tötungsvorsatz auf das Opfer eingewirkt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5, BGH Beschluß vom 11. Mai 2000 - 5 StR 114/00 -).
  • BGH, 07.12.2000 - 1 StR 414/00

    Verhältnis der Mordmerkmale Habgier und Verdeckung einer Straftat, bei …

    Der Senat vermag der Auffassung des Generalbundesanwalts nicht zu folgen, es liege entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kein Verdeckungsmord vor, weil die Angeklagten keine andere Tat beabsichtigten, sondern planmäßig nur den Raubmord, den sie gerade begingen, "verdecken" wollten (BGH, Beschl. v. 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99 - BGH NStZ 1992, 127, 128; 1990, 385; 1983, 34, 35;… BGH, Urt. v. 1. Oktober 1985 - 5 StR 450/85 - Tröndle/Fischer StGB 49. Aufl. § 211 Rdn. 9b).
  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 541/14

    Verdeckungsmord durch Unterlassen bei vorausgehenden Gewalthandlungen (Anwendung …

    a) Auf der Grundlage dieser Einlassung kommt in Betracht, dass der Angeklagte, als er sein Opfer mit direktem Tötungsvorsatz würgte und sodann erneut auf es einstach, lediglich die bereits - mit bedingtem Tötungsvorsatz - begonnene Tötung vollenden, nicht aber eine andere Straftat verdecken wollte (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1990 - 5 StR 102/90, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2000 - 1 StR 617/99, NStZ 2000, 498).
  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 617/99

    Anwesenheit des Angeklagten bei Verkündung; Anwendung des Zweifelssatzes beim …

    Auch ein zäsurloser Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz würde dann die zeitlich davorliegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht als eine andere Straftat erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; siehe auch BGHSt 35, 116).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 273/92

    Strafbefreiender Rücktritt vom bedingt vorsätzlichen Tötungsversuch

    Als allgemeine Aussage dagegen widerspräche das der ständigen Rechtsprechung, wonach "der Übergang vom bedingten zum unbedingten Tötungsvorsatz ... die zeitlich davor liegenden Teile einer einheitlichen Tötungshandlung nicht zu einer anderen Straftat macht" (BGH NJW 1990, 2758; BGH, Beschluß vom 11. August 1992 - 4 StR 343/92).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 442/91

    Tötung zu dem Zweck, sich der Verantwortung für strafbares Verhalten zu entziehen

    Das ist dann der Fall, wenn während einer einheitlichen Tötungshandlung die Verdeckungsabsicht nur noch als weiteres Motiv für die Tötung hinzutritt (eine solche Fallgestaltung liegt den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs a.a.O. und in NStZ 1990, 385 zugrunde).
  • BGH, 11.05.2000 - 5 StR 114/00

    (Erschöpfende) Beweiswürdigung; Gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit …

    Für die Annahme eines Verdeckungsmordes ist nämlich dann kein Raum, wenn der Täter mit einem durchgängigen (sei es auch zunächst nur bedingtem) Tötungsvorsatz gehandelt hat (BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Verdeckung 5; BGH NStZ-RR 1998, 67).
  • BGH, 31.01.2002 - 4 StR 417/01

    Tötungsversuch; Rücktritt (fehlgeschlagener, unbeendeter und beendeter Versuch); …

    Rn. 9 Auch das Mordmerkmal "um eine andere Straftat zu verdecken" hat das Landgericht ohne Rechtsfehler verneint: Die Annahme, der zweifach mit Tötungsvorsatz vorgenommene Einsatz des Messers innerhalb weniger Minuten sei als natürliche Handlungseinheit und damit der zweite Stich als Teil einer einheitlichen Tat anzusehen (vgl. hierzu BGH NStZ 1990, 385; 1992, 127, 128; 2000, 498 f.; BGH, Urteil vom 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00: keine Verdeckung), wird von den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen getragen; ebenso auch die Wertung, dem Angeklagten, der sich selbst habe töten wollen, habe unter den gegebenen Umständen auch beim zweiten Tatkomplex eine Verdeckungsabsicht nicht nachgewiesen werden können (UA 46 f., 49).
  • BGH, 02.03.1999 - 5 StR 48/99

    Verdeckungsmord; Tateinheit; Natürliche Handlungseinheit

    Eine derart knappe zeitliche Zäsur, wie sie dem in BGHR StGB § 211 Abs. 2 Verdeckung 5 abgedruckten Senatsurteil zugrunde lag, ist hier nicht gegeben.
  • LG Düsseldorf, 12.06.2013 - 17 Ks 3/13

    Verurteilung wegen der Tötung einer Seniorin aus Neuss

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 619/91

    Annahme des Verdeckungsmordes, wenn sich bereits die zu verdeckende Tat gegen das …

  • BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes aufgrund der Umstände des Einzelfalles - …

  • OLG Brandenburg, 16.03.1995 - 2 Ws 152/94

    Ablehnung der Aussetzung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • BGH, 11.08.1992 - 4 StR 343/92

    Unzulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels wegen Unteilbarkeit des …

  • BGH, 06.05.1992 - 5 StR 157/92

    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Verdeckungsabsicht

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3230
BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89 (https://dejure.org/1990,3230)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung von Arbeitern in erheblichem Umfang, die weder steuerlich noch versicherungsrechtlich gemeldet waren - Feststellung des Fortsetzungszusammenhangs zwischen einer abgeurteilten Tat und dem neuen geltend gemachten Straftat - Mittäterschaft bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1990, 544
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Zur äußeren Tatseite gehören zum Fortsetzungszusammenhang Gleichartigkeit des verletzten Rechtsguts, gleichartige Tatbegehung sowie ein enger räumlicher und auch zeitlicher Zusammenhang zwischen den einzelnen Teilstücken des Gesamtgeschehens, von denen ein jedes den Tatbestand erfüllt (BGHSt 36, 105, 109 f.).

    Bei der Prüfung des Gesamtvorsatzes wird das Landgericht die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen (vgl. BGHSt 36, 105, 110) zu bedenken haben.

  • BGH, 22.04.1983 - 3 StR 420/82

    Notwendigkeit der Einrichtung von zwei Wirtschaftsstrafkammern - Zulässigkeit der …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • BGH, 24.07.1987 - 3 StR 36/87

    Tateinheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und Beitragsvorenthaltung gegenüber …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Die getroffenen Feststellungen lassen es aber nicht zu, den Tatbeitrag des Angeklagten abschließend insgesamt als Mittäterschaft zu bewerten mit der möglichen Folge, daß es sich bei den Steuerhinterziehungen einerseits und dem Beitragsbetrug andererseits um eine Mehrheit selbständiger, einer getrennten rechtlichen Würdigung zugänglicher prozessualer Taten handeln würde (BGHSt 35, 14 [BGH 24.07.1987 - 3 StR 36/87]).
  • BGH, 24.10.1989 - 5 StR 238/89

    Ermittlungsverfahren - Staatsanwaltschaft - Zollfahndungsamt - Steuerstraftat - …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Aus der nur beschränkten Verfolgungskompetenz der Finanzbehörden in Strafsachen ergibt sich nichts anderes (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 238-239/89).
  • BGH, 11.06.1965 - 2 StR 187/65

    Verurteilung wegen schwerer Freiheitsberaubung - Unterbrechung der Verjährung - …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Das gilt auch für die eine Beihilfe betreffende Verjährung, deren Beginn sich in der Regel nach der Beendigung der Haupttat richtet (BGHSt 20, 227, 228; BGH bei Holtz MDR 1978, 803).
  • BGH, 28.05.1986 - 3 StR 103/86

    Mittäter einer Steuerhinterziehung - Die eigene Steuerpflichtigkeit als …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • BGH, 12.11.1986 - 3 StR 405/86

    Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, gegenüber dem Finanzamt die …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Täter (Alleintäter und Mittäter) kann deshalb auch sein, wer selbst - wie der Angeklagte nach Auffassung des Landgerichts - weder Steuerschuldner noch sonst Steuerpflichtiger (§ 33 Abs. 1 AO) in Bezug auf die verkürzte Steuer ist (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BGHSt 31, 323, 347; BGH NStZ 1986, 463; BGH wistra 1987, 147, 148).
  • RG, 02.03.1933 - II 834/32

    1. Zum Begriff der "Reichsregierung" i. S. des § 22 der DevisenVO. (DevVO.) v. 1. …

    Auszug aus BGH, 10.01.1990 - 3 StR 460/89
    Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen Täterschaft und Beihilfe ist wegen Verschiedenheit der Beteiligungsformen rechtlich ausgeschlossen (BGH bei Dallinger MDR 1966, 558; BGH bei Holtz MDR 1981, 629; RGSt 67, 130, 139 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2024 - 24 KLs 7480 Js 208433/21

    Cum-Ex: Dreieinhalb Jahre Haft für ehemaligen Freshfields-Anwalt

    Für die Beihilfetaten des Angeklagten Y richtet sich der Verjährungsbeginn ebenfalls nach der Beendigung der Haupttat (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.1990 - 3 StR 460/89;… Jäger in: Klein, AO, 17. Aufl., § 376 Rn. 55).
  • BGH, 05.08.1997 - 5 StR 210/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch wegen Steuerhinterziehung, …

    Soweit der Angeklagte J B schließlich vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung der Zeugen H und R in den Jahren 1983 und 1984 freigesprochen worden ist, weil "das Verfahrenshindernis der absoluten Verjährung" vorliegt, beanstandet der Generalbundesanwalt zu Recht, daß die tatsächlichen Voraussetzungen des behaupteten Verfahrenshindernisses, das zur Einstellung des Verfahrens nach § 260 Abs. 3 StPO führen müßte, nicht hinreichend festgestellt sind (vgl. auch BGH, Urteil vom 21. Juni 1995 - 2 StR 758/94 - BGH, Urteil vom 10. Januar 1990 - 3 StR 460/89; BGH, Beschluß vom 16. Dezember 1988 - 2 StR 595/88 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2219
BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90 (https://dejure.org/1990,2219)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1990 - 2 StR 34/90 (https://dejure.org/1990,2219)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 2 StR 34/90 (https://dejure.org/1990,2219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 544
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1984 - 4 StR 661/84

    Verurteilung wegen eines versuchten und eines vollendeten Diebstahls - Verbindung …

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90
    Bei dieser Sachlage stellt sich der - von einem einheitlichen Willen getragene und aus räumlich und zeitlich unmittelbar zusammenhängenden Aktionen bestehende - Angriff gegen beide Tatopfer als natürliche Handlungseinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne dar (vgl. BGH NStZ 1985, 217;… BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 1 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 14.02.1990 - 2 StR 34/90
    Der Senat weist das neu erkennende Tatgericht darauf hin, daß in Fällen, in denen nach dem Zweifelssatz die höchstmögliche Tatzeit - Blutalkoholkonzentration maßgeblich ist, bei der Rückrechnung auf der Grundlage des Ergebnisses einer Blutalkoholuntersuchung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o anzunehmen, und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o vorzunehmen ist (vgl. BGHR StGB § 21 - Blutalkoholkonzentration 4; Salger in DRiZ 1989, 174).
  • BGH, 06.06.2008 - 2 StR 189/08

    Unzulässige Revision der Nebenklage (fehlende Angabe eines zulässigen …

    Rn. 12 Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Aufspaltung in Einzeltaten wegen eines außergewöhnlich engen zeitlichen und situativen Zusammenhangs, etwa bei Messerstichen innerhalb weniger Sekunden (vgl. BGH BGHR StGB vor § 1/natürliche Handlungseinheit Entschluss, einheitlicher 2), bei einem gegen eine aus der Sicht des Täters nicht individualisierte Personenmehrheit gerichteten Angriff (vgl. BGH NJW 1985, 1565) oder bei zeitgleich und wechselweise erfolgenden Angriffen auf mehrere Opfer (BGH NStZ 2003, 366) willkürlich und gekünstelt erschiene.
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25

    Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …

    Das ist etwa bei Messerstichen oder Schüssen innerhalb weniger Sekunden angenommen worden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2000 - 4 StR 354/00, juris Rn. 7; vom 14. Februar 1990 - 2 StR 34/90, juris Rn. 2;… Urteil vom 4. Juni 1991 - 5 StR 122/91, juris Rn. 12).
  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 149/02

    Tateinheit (Verletzung höchstpersönlicher Rechtsgüter; Tatmehrheit; …

    Das ist zwar bei Handlungen, welche sich nacheinander gegen verschiedene Personen richten, in der Regel nicht der Fall (BGHSt 2, 246, 247; BGH NStZ 1984, 311; BGH StV 1994, 537, 538;… vgl. auch Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. Rdn. 14 vor § 52 m.w.N.); es kann aber je nach den Umständen des Einzelfalls namentlich dann gegeben sein, wenn Angriffe auf mehrere Opfer zeitgleich und wechselweise erfolgen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; Senatsbeschl. vom 25. Mai 1995 - 2 StR 239/95; v. 25. Juni 1997 - StV 1998, 72).
  • BGH, 25.06.1997 - 2 StR 283/97

    Darstellen der tätlichen Angriffe des Angeklagten als jeweils rechtlich …

    In diesen Fällen ist von Tateinheit auszugehen (BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544 = BGHR StGB vor § 1 natürliche Handlungseinheit - Entschluß, einheitlicher 2; BGH Beschluß vom 26. Mai 1995 - 2 StR 239/95;… Tröndle StGB 48. Aufl. Rdn. 2 c vor § 52 m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2003 - 4 StR 450/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen; Hemmschwelle; …

    Nach dem festgestellten Tathergang stellt sich der Angriff gegen beide Tatopfer als eine natürliche Handlungseinheit und damit als eine Tat im Rechtssinne dar (vgl. BGH StV 1990, 544).
  • BGH, 02.08.2011 - 3 StR 193/11

    Tateinheit (einheitlicher Tatentschluss; enger und situativer Zusammenhang); …

    Bei einem derartigen zeitgleichen und wechselweisen Vorgehen, bei dem die Tatbeiträge sich gegenseitig ergänzen, wäre eine Aufspaltung des eng zusammengehörenden Geschehens mit den genannten Grundsätzen nicht vereinbar (vgl. BGH NStZ 1985, 217; StV 1990, 544; 1998, 72; NStZ-RR 1998, 233).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2814
BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2814)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1990 - 4 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2814)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1990 - 4 StR 270/90 (https://dejure.org/1990,2814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines Tötungsvorsatzes - Bewertung des Schweregrades einer affektiven Erregung - Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit - Erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 544
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender …

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Überhaupt ist das ungestörte Leistungsverhalten kein ausreichender Beweis für ein intaktes Hemmungsvermögen (vgl. BGH in StV 1990, 302; bei Goydke DAR 1990, 243/244).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit eines Menschen bewußt zur Tötung ausnutzt (ständ. Rechtspr., BGHSt 32, 382, 383 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 33, 363, 364 f [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85];… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9).
  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der …

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit eines Menschen bewußt zur Tötung ausnutzt (ständ. Rechtspr., BGHSt 32, 382, 383 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 33, 363, 364 f [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85];… BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz …

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Dazu gehört, daß er sich der tatsächlichen Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, in der Weise bewußt gewesen ist, daß er sie in ihrer Bedeutung für die Tat erfaßt hat, sich darüber im klaren ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2).
  • BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit eines Menschen bewußt zur Tötung ausnutzt (ständ. Rechtspr., BGHSt 32, 382, 383 f [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 33, 363, 364 f [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9).
  • BGH, 29.12.1987 - 1 StR 642/87

    Vorliegen einer Notwehrlage bei Unsicherheit hinsichtlich Art und Ausmaß des …

    Auszug aus BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90
    Bedenkt man, daß der Angeklagte noch nie durch aggressive Ausschreitungen aufgefallen war, so kann die Einmaligkeit dieser Situation durchaus mit dem psychiatrischen Sachverständigen als eine Kurzschlußhandlung bezeichnet werden, die durch eine erhebliche Verminderung des Hemmungsvermögens ausgelöst worden ist (vgl. Venzlaff in NStZ 1988, 269).
  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …

    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12).

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78];… BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Erforderlich ist, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausgenutzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12).

    Es muß ihm daher bewußt geworden sein, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12; BGH NJW 1993, 341, 342).

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Die für Heimtücke erforderliche subjektive Seite ist gegeben, wenn der Täter sich im Bewußtsein der tatsächlichen Umstände im klaren ist, einen ahnungslosen und schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9; BGH StV 1990, 544, 545).
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende …

    Rechtsfehlerhaft ist insbesondere auch unerörtert geblieben, inwieweit sich die alkoholische Enthemmung affektbegünstigend ausgewirkt haben könnte (vgl. hierzu: BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11; BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 512/07

    Strafzumessung bei der gefährlichen Körperverletzung (minder schwerer Fall; …

    Rn. 13 aa) So hat es gesehen, dass die "höhere alkoholische Beeinflussung" des Angeklagten K. als konstellativer Faktor einen Affekt begünstigen kann (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 11; BGH…, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 5 StR 504/06 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und …

    Rn. 13 Das neue Tatgericht wird unter Hinzuziehung eines anderen Sachverständigen Gelegenheit haben, auch den affektbegünstigenden Einfluss konstellativer Faktoren wie Ermüdung und Erschöpfung zu erörtern (vgl. hierzu: BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11; BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 03.12.1998 - 4 StR 606/98

    Natürliche Handlungseinheit (Äußerlicher Anschein eines abgeschlossenen …

    Schließlich wird der Eindruck zu vermeiden sein, daß sich die Beurteilung einer Beeinträchtigung der Hemmungsfähigkeit zur Tatzeit aufgrund der Alkoholbeeinflussung getrennt von der Prüfung "der Voraussetzungen der 20, 21 StGB" aufgrund sonstiger psychiatrischer Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Angeklagten (UA 13, 16) vornehmen läßt anstatt - zutreffend - in einer Gesamtschau des Zusammenwirkens aller Faktoren (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 11).
  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss - …

    Es bedurfte vielmehr, wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat, einer Gesamtbetrachtung aller in Betracht kommenden Umstände einschließlich der Persönlichkeit des Angeklagten und des Zusammenwirkens seiner Affektivität mit der Alkoholwirkung (vgl. u.a. BGH StV 1987, 341; 1989, 14; 1990, 544;… BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 4).

    Der Senat vermag ferner nicht auszuschließen, daß neue Feststellungen über das Zusammenwirken der genannten Faktoren Auswirkungen auf die Beurteilung der subjektiven Voraussetzungen des Mordmerkmals der Heimtücke haben (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9, 11, 12).

  • BGH, 16.03.2000 - 4 StR 2/00

    Brandstiftung; Zweifelsgrundsatz; Beweiswürdigung; In dubio pro reo; …

    Dies läßt besorgen, daß das Landgericht insoweit nicht die dem Angeklagten jeweils günstigste Gestaltung seiner rechtlichen Bewertung zugrunde gelegt hat (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 11 = StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 12).
  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines …

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 497/93

    Verminderte Schuldfähigkeit in Form der Verminderung des Hemmungsvermögens

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Rechtsprechung
   BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5233
BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,5233)
BGH, Entscheidung vom 15.08.1990 - 3 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,5233)
BGH, Entscheidung vom 15. August 1990 - 3 StR 143/90 (https://dejure.org/1990,5233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortsetzungszusammenhang bei mehreren Raubdelikten oder Erpressungsdelikten - Gesamtvorsatz beim Zusammenschluss zu mehreren Straftaten - Beschwer durch fehlerhafte Annahme einer fortgesetzten Tat

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 544
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben …

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Der den Fortsetzungszusammenhang kennzeichnende Gesamtvorsatz muß insbesondere auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der einzelnen Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber zumindest insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen (BGHSt 35, 318, 323 f; BGHSt 36, 105, 109 ff;… Jähnke GA 1989, 376, 382 ff).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Ein Fortsetzungszusammenhang zwischen zeitlich und örtlich voneinander unabhängigen Raub- oder Erpressungsdelikten, die sich gegen unterschiedliche Opfer richten, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil diese Straftaten sich auch gegen die Entschließungsfreiheit der jeweils zur Duldung der Wegnahme oder Herausgabe genötigten Opfer und damit höchstpersönliche Rechtsgüter richten (BGH LM Nr. 7 zu § 253 StGB; BGHSt 26, 24, 26;… BGHR StGB vor § 1 fH Rechtsgüter, höchstpersönliche 1).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat - …

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Abgesehen davon, daß auch bei der Annahme von Tatmehrheit im Rahmen der erforderlichen Gesamtstrafenbildung die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen kann, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4), kann der Senat nicht ausschließen, daß die Jugendkammer aus dem Umstand des Fortsetzungszusammenhangs auf eine erhöhte kriminelle Energie der Angeklagten geschlossen und dem dadurch erhöhten Tatunrecht und der höheren Täterschuld strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (…vgl. Jähnke a.a.O. S. 392).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 217/88

    Strafklageverbrauch bei fortgesetzter Handlung

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Der den Fortsetzungszusammenhang kennzeichnende Gesamtvorsatz muß insbesondere auf einen Gesamterfolg gerichtet sein und den späteren Verlauf der einzelnen Teilakte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber zumindest insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und seine Träger, Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung in Betracht kommen (BGHSt 35, 318, 323 f; BGHSt 36, 105, 109 ff;… Jähnke GA 1989, 376, 382 ff).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Der festgestellte Wille der Angeklagten, sich auch in Zukunft Geld durch Überfälle zu beschaffen, mag den Entschluß beinhalten, sich zu mehreren, im einzelnen noch ungewisser Taten bandenmäßig zusammenzuschließen (vgl. § 250 Abs. 1 Nr. 4 StGB), die Annahme eines Gesamtvorsatzes trägt ein derartiger Wille nicht (vgl. BGH NStZ 1986, 408).
  • BGH, 17.08.1988 - 2 StR 353/88

    Gewichtung der für die Strafzumessung wesentlichen Umstände aufgrund des gewonnen …

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Abgesehen davon, daß auch bei der Annahme von Tatmehrheit im Rahmen der erforderlichen Gesamtstrafenbildung die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen kann, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4), kann der Senat nicht ausschließen, daß die Jugendkammer aus dem Umstand des Fortsetzungszusammenhangs auf eine erhöhte kriminelle Energie der Angeklagten geschlossen und dem dadurch erhöhten Tatunrecht und der höheren Täterschuld strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (…vgl. Jähnke a.a.O. S. 392).
  • BGH, 15.08.1989 - 1 StR 382/89

    Versuchsmilderung - Festlegung der Gesamtfreiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.08.1990 - 3 StR 143/90
    Abgesehen davon, daß auch bei der Annahme von Tatmehrheit im Rahmen der erforderlichen Gesamtstrafenbildung die Erhöhung der Einsatzstrafe niedriger ausfallen kann, wenn zwischen den einzelnen Taten ein enger zeitlicher, sachlicher und situativer Zusammenhang besteht (vgl. BGHR StGB § 54 I Bemessung 1, 2, 4), kann der Senat nicht ausschließen, daß die Jugendkammer aus dem Umstand des Fortsetzungszusammenhangs auf eine erhöhte kriminelle Energie der Angeklagten geschlossen und dem dadurch erhöhten Tatunrecht und der höheren Täterschuld strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (…vgl. Jähnke a.a.O. S. 392).
  • BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90
    Darüber hinaus sind die Angeklagten auch deshalb beschwert, weil das Landgericht die lange Dauer der angenommenen einzigen Tat von nahezu zwei Jahren strafschärfend gewertet und damit offensichtlich aus einer über 2 Jahre hinweg fortgesetzten Tat auf erhöhte kriminelle Energie geschlossen und dem dadurch erhöhten Tatunrecht und der höheren Tatschuld strafschärfende Bedeutung beigemessen hat (BGH StV 1990, 544 ).
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