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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3285
BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 (https://dejure.org/1992,3285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung ausgesprochener Verurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB § 46 Abs. 2
    DDR-Vollzug als Strafmilderungsgrund

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 327
  • StV 1992, 360 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 306/91

    Vorverurteilungen in der ehem. DDR

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92
    Ebenso ist der Angeklagte - wie sich aus den abgeurteilten Taten und den dafür verhängten Strafen zweifelsfrei entnehmen läßt - nicht mit Freiheitsstrafen belegt worden, die das Maß des Schuldangemessenen in nicht hinzunehmenden Umfang überschritten haben (vgl. dazu BGH NStZ 1992, 33 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen); so wurde er im Jahre 1986 wegen 14 vollendeter und 15 versuchter Wohnungseinbrüche zu vier Jahren drei Monaten Freiheitsstrafe, im Jahr 1988 wegen sieben vollendeter und drei versuchter Wohnungseinbrüche zu drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

    Er meinte jedoch in seiner schriftlichen Stellungnahme, das Landgericht habe nicht bedacht, daß eine Vielzahl inzwischen bekannt gewordener Informationen dafür spreche, daß der Vollzug von Freiheitsstrafe in der ehemaligen DDR besonders hart gewesen sei; der Vollzug von fünf Jahren Strafe zwischen den Jahren 1985 und 1990 könne daher den Angeklagten unangemessen belastet und überdies seine Resozialisierung beeinträchtigt haben (vgl. BGH NStZ 1992, 33).

    Demgemäß muß hinzukommen, daß der zu harte Vollzug die Resozialisierung des Betroffenen beeinträchtigt hat und ihn deshalb geringere Schuld für seine erneuten Straftaten trifft (BGH NStZ 1992, 33).

  • BGH, 22.10.1991 - 5 StR 415/91

    Anrechnung von Untersuchungshaft in DDR (Berücksichtigung bei der Strafzumessung)

    Auszug aus BGH, 10.03.1992 - 1 StR 22/92
    Das gilt auch für ungerechtfertigte Bestrafung in der ehemaligen DDR, für die im Einigungsvertrag Sonderregelungen vorgesehen sind (vgl. die nähere Darstellung in BGH NStZ 1992, 80 - zur Veröffentlichung in BGHSt 38 vorgesehen).
  • BGH, 21.09.1995 - 5 StR 366/95

    Konkrete Gefahr - Schaden im Einzelfall - Versuch - Ablehnung des Beweisantrags - …

    Ein Verstoß gegen die Grundsätze über die Berücksichtigung von Vorstrafen aus der DDR bei der Strafzumessung (BGH, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 16, 18) liegt nicht vor.
  • BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92

    Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung …

    Die Rüge ist nicht zulässig, weil mit den Mitteln des Revisionsrechts nicht ohne weiteres feststellbar ist (vgl. BGH StV 1991, 549; NStZ 1991, 548; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. März 1992 - 1 StR 22/92 -), ob die beanstandete Aufklärung erforderlich war und ob sie tatsächlich unterblieben ist.
  • BGH, 05.02.1998 - 4 StR 606/97

    Anforderungen an einen Verbindungsbeschluss - Verwertbarkeit von …

    Gegen die strafschärfende Heranziehung - nicht getilgter und nicht tilgungsreifer - von Gerichten der ehemaligen DDR verhängter einschlägiger Vorstrafen (vgl. UA 5, 16) bestehen bei Berücksichtigung der Rechtsprechung zur nur eingeschränkten Verwertbarkeit von DDR-Verurteilungen (vgl. BGHSt 38, 71, 73; BGH NStZ 1992, 327) keine Bedenken; jedoch sollten zu strafschärfend verwertenden Vorverurteilungen (möglichst) genauere Angaben gemacht werden (…vgl. Gribbohm aaO Rdn. 158).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 5 Ss 565/07

    Hauptverhandlung; Inbegriff; Beweiserhebung; Schuldvorwurf

    Zwar können Verurteilungen, die vor der dem aktuellen Verfahren zugrundeliegenden Straftat erfolgt sind, grundsätzlich strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie einschlägig sind oder erkennen lassen, dass der Täter sich über frühere Warnungen hinweggesetzt hat (vgl. BGHSt 24, 198), oder wenn sich ihm eine erhöhte Schuld des Täters und die gesteigerte Notwendigkeit ergibt, auf ihn einzuwirken (NStZ 1992, 327;… Fischer, StGB, 55. Aufl. Rdnr. 38 zu § 46).
  • OLG Nürnberg, 22.02.1996 - Ws 13/96

    Besondere Schwere der Schuld bei Altfällen

    Für die richterliche Strafzumessung im Sinne des § 46 StGB ist bei "Neufällen" jedenfalls nach ständiger Rechtsprechung des BGH jede Vorbelastung strafschärfend zu berücksichtigten, soweit sich daraus eine erhöhte Schuld und eine gesteigerte Notwendigkeit ergibt, auf den Täter einzuwirken (…Dreher/Tröndle, StGB , 47. Aufl., § 46 Rdnr. 24 a; NStZ 92, 327).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 3 Ws 136/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4527
OLG Frankfurt, 13.03.1992 - 3 Ws 136/92 (https://dejure.org/1992,4527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.03.1992 - 3 Ws 136/92 (https://dejure.org/1992,4527)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. März 1992 - 3 Ws 136/92 (https://dejure.org/1992,4527)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StGB §§ 258, 26; StPO § 138 a

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versuchte Anstiftung zur Strafvereitelung; Strafbarkeit; versuchte Anstiftung zur Strafvereitelung; Falschaussage eines Zeugen; Ausschluß eines Verteidigers

Papierfundstellen

  • StV 1992, 360
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 13.02.2003 - 3 Ws 190/03

    Verteidigerausschluss: Verwerfung der Vorlage ohne mündliche Verhandlung; …

    Versuchte Strafvereitelung reicht aus (vgl. Senatsbeschlüsse v 13.3.1992 - (2) 3 Ws 136/92 (Ausschl.) und v. 15.6.1994- (1) 3 Ws 443/94 (Ausschl.);… Meyer-Goßner, aaO, § 138 a Rz. 11).

    Nach überwiegender Auffassung beginnt die vorgestellte Gefährdung des Rechtsguts und damit der Versuch der Strafvereitelung durch den Verteidiger im Falle der Herbeiführung einer unrichtigen Aussage eines Zeugen erst mit Beginn von dessen Aussage (vgl. BGHSt 31, 10, 12 f.; Senatsbeschlüsse v. 13.3.1992 - (2) 3 Ws 136/92 (Ausschl.) - u. v. 15.6.1994 - (1) 3 Ws 443/94 (Ausschl.); OLG Düsseldorf NJW 1988, 84; KG StV 1984, 336; Hanseatisches OLG Bremen JR 1981, 474; Hanseatisches OLG Hamburg JR 1981, 158, 159; Meyer-Goßner, aaO, § 138 a, Rz. 11; Otto, Jura 1987, 331; Müller-Dietz, JR 1981, 475; Krekeler, NStZ 1989, 146; a.A. Beulke, NStZ 1983, 504).

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 464 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschlüsse v. 13.3.1992 - (2) 3 Ws 136/92 (Ausschl.) - u.v. 15.6.1994 - (1) 3 Ws 443/94 (Ausschl.); Meyer-Goßner, aaO, § 138d, Rz. 10).

  • OLG Frankfurt, 11.01.2005 - 3 Ws 1003/04

    Ausschließung des Verteidigers: Kontaktaufnahme mit sachverständigem Zeugen

    Die Kosten- und Auslagenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung der §§ 464 Abs. 1, 467 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschlüsse v. 13.3.1992 - (2) 3 Ws 136/92 (Ausschl.) - u.v. 15.6.1994 - (1) 3 Ws 443/94 (Ausschl.);… Meyer-Goßner, aaO, § 138 d, Rz. 10).
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO; …

    Rn. 6 Nach überwiegender Meinung jedoch gelten die §§ 138a ff. StPO auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 519; OLG Braunschweig StV 1984, 500; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 360; Rieß JR 1979, 37;… Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, Rdn. 2 zu § 138 a;… Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. 1989, Rdn. 4 f. zu § 138 a; Dencker NJW 1979, 2176).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 16.08.1991 - 1 Ws 222/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3525
OLG Zweibrücken, 16.08.1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.08.1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. August 1991 - 1 Ws 222/91 (https://dejure.org/1991,3525)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 44 S. 1

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Naher Angehöriger; Einlegung von Rechtsmitteln; Auftrag; Ehemann; Angeklagter; Überwachungspflicht; Nachfrage; Fristversäumnis; Verschulden

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 503
  • StV 1992, 360
  • JR 1992, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung: Irrtümlich …

    Es trifft ihn bei Versäumnissen und Fehlern des Beauftragten dann kein Verschulden, wenn er bei dessen Auswahl und Überwachung die Sorgfalt aufgewandt hat, die verständiger Weise von ihm erwartet und ihm zugemutet werden kann (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 360 m.z.w.Nachw. für den Fall der Beauftragung mit der Rechtsmitteleinlegung).
  • BGH, 13.09.1995 - 3 StR 393/95

    Rechtsmittelführer - Angehöriger - Auftrag - Überwachungspflicht - Fristgerechte …

    Beauftragt ein Rechtsmittelführer einen Angehörigen mit der Einlegung seines Rechtsmittels, so trifft ihn die Pflicht, die Durchführung des Auftrags zumindest dadurch zu überwachen, daß er nachfragt, ob er fristgerecht erledigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken, StV 1992, 360 m.w.N.).
  • AG Eilenburg, 07.11.2024 - 8 OWi 614/24

    Wiedereinsetzung, Verschuldensmaßstab, Besorgung prozessualer Angelegenheiten …

    Steht der Beauftragte zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften Verhältnis, das ein gegenseitig erprobtes Vertrauen begründet - wie das der Ehe - und fehlen Anhaltspunkte, aus denen sich ausnahmsweise eine Unzuverlässigkeit des Ehegatten bei der Wahrnehmung wichtiger Angelegenheiten ergeben, so ist der Auswahlsorgfalt in aller Regel genügt und es reduziert sich auch die Überwachungssorgfalt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 16.08.1991 - 1 Ws 222/91 -, BeckRS 1991, 652; OLG Frankfurt a. M., Beschl. v. 17.10.2000 - 3 Ws 1049/00 -, NStZ-RR 2001, 85).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 1 Ws 836/94
    Zwar trifft generell einen Verfahrensbeteiligten bei einer von dem Beauftragten verursachten Säumnis nur dann kein Verschulden, wenn er bei dessen Auswahl und Überwachung die Sorgfalt aufwendet hat, die verständlicherweise von ihm erwartet und ihm auch zugemutet werden kann (zu der Versäumung der Berufungseinlegung durch den beauftragten Ehemann vgl. OLG Zweibrücken in StV 1992, 360 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.02.1999 - 3 Ws 70/99

    Auswahl von Hilfspersonen, Überwachung, Verschulden, Wiedereinsetzung in den …

    Steht der Beauftragte hingegen zum Auftraggeber in einem engen und dauerhaften persönlichen Verhältnis, das ein gegenseitigem erprobtes Vertrauen begründet, so reduziert sich die Überwachungssorgfalt in der Regel auf die Nachfrage, ob der Auftrag ausgeführt worden ist (OLG Zweibrücken, StV 1992, 360; OLG Hamm, JMBl. NW 1982, 59, 60; BGH NStZ 1996, 50).
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