Rechtsprechung
| BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Konkurrenzen - Tateinheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 548
- StV 1995, 26 (Ls.)
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
Die Annahme zweier fortgesetzter Handlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begegnet auch nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil die Angeklagte hierdurch im Ergebnis - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Juni 1994 zutreffend dargelegt hat - nicht beschwert ist. - BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
der Angeklagten ist zulässig, weil sie bei gleichbleibender Strafe keinen Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO darstellt (vgl. BGHSt 14, 5, 7; NStZ 1976, 209 (Pf./M.)).". - BGH, 02.11.1984 - 2 StR 647/84
Anforderungen an die Annahme eines Erwerbs von Betäubungsmitteln "in nicht …
Auszug aus BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94
§ 29 Abs. 1 BtMG a.F. enthielt sowohl für Besitz als auch für Erwerb denselben Strafrahmen; in der Strafzumessungsvorschrift des § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG a.F. war als Regelbeispiel des besonders schweren Falles der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge genannt, während der Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nur aufgrund einer Gesamtwürdigung als ungeschriebener besonders schwerer Fall nach § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG a.F. in Betracht kam (BGH, Beschluß vom 2. November 1984 - 2 StR 647/84).
- BGH, 03.02.2025 - GSSt 1/24
Besitz von Cannabis (Cannabisvorrat teilweise zur gewinnbringenden Veräußerung …
Auch vor diesem Hintergrund ist die Einordnung des Besitzes von Cannabis als Auffangtatbestand nicht in Frage gestellt (vgl. zu § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG aF etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548;… vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 4;… vom 2. November 1984 - 2 StR 647/84, WKRS 1984, 14619 Rn. 5). - OLG Dresden, 05.08.1999 - 1 Ss 60/99
Betäubungsmittel: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht geringer Menge - …
cc) Aus der Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz vom 09.09.1992 (BGBl. I S. 1593) hat der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 05.07.1994 - 1 StR 304/94 (= NStZ 1994, 548 ) zu einem Fall des Erwerbs die Folgerung gezogen, dass der damit verwirklichte Tatbestand des unerlaubten Besitzes der erworbenen nicht geringen Menge nicht als bloßer (vom Erwerbstatbestand verdrängter) Auffangtatbestand erachtet werden könne, sondern selbständig zum Tragen komme (ebenso BGHSt 42, 162 [165 f];… BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Besitz 3).Das Bayerische Oberste Landesgericht (StV 1998, 81 ) hat aus der Neuregelung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (ohne nähere Begründung, lediglich unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1994, 548 ) die Folgerung gezogen, dass der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht weiterhin als bloßer Auffangtatbestand "gegenüber den übrigen in § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG genannten Tatbestandsvarianten" angesehen werden könne, im entschiedenen Fall "nicht hinter den Vergehenstatbestand des Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG )" zurücktrat.
Die Auffassung, dass der Besitztatbestand des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG "wegen seiner Ausgestaltung als Verbrechenstatbestand und des darin zum Ausdruck kommenden Unrechtswertes nicht hinter andere Begehungsformen des § 29 (wie Erwerb) insgesamt zurücktrete, wird auch von Wienroeder in Franke/Wienroeder, BtMG § 29a Rdn. 3 unter Bezugnahme auf BGH NStZ 1994, 548 , sowie, wohl ebenfalls in diesem Umfang, von Weber (… BtMG § 29a Rdn. 150) vertreten.
Das Oberlandesgericht hat einen wesentlichen Unterschied zwischen den Sachverhalten, die einerseits seinem Verfahren und andererseits den Verfahren des Bundesgerichtshofs (NStZ 1994, 548 ) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts zugrunde liegen, darin gesehen (und sich deshalb zur Vorlage nicht für verpflichtet gehalten), dass in seinem Fall "sich der Anbau nicht auf eine qualifizierte Menge erstreckt hat" (…a.a.O. S. 181 li. Sp. Mitte - weil der Täter den Aufwuchs in der späteren Wachstumsperiode nicht mehr kontrolliert hatte und deshalb sein Besitzwille nicht festzustellen war, a.a.O. S. 193 li. Sp. oben), während sich in den anderen Fällen "sowohl Erwerb bzw. Anbau als auch Besitz auf nicht geringe Mengen bezogen".
- BGH, 19.09.2001 - 3 StR 268/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Nicht geringe Menge bei …
Diese steht sodann in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben (mit der Handelsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, während der unerlaubte Erwerb (der Eigenverbrauchsmenge) nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG von dem Verbrechenstatbestand des unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verdrängt wird (NStZ 1994, 548;… BGHR BtMG § 29 a 12 Besitz 3).
- BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Deshalb kann nicht mehr davon ausgegangen werden, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Auffangtatbestand gegenüber dem Erwerb, der nicht zum Verbrechen hochgestuft worden ist, keinen eigenen Unrechtsgehalt hat (BGH NStZ 1994, 548). - BGH, 24.09.2009 - 3 StR 280/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; Teilmengen …
Rn. 12 Außerdem träte das Vergehen des Erwerbs von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG ohnehin hinter dem Verbrechenstatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548;… BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 3; OLG Düsseldorf OLGSt BtMG § 29 a Nr. 2;… Weber, BtMG 3. Aufl. § 29 a Rdn. 170;… Rahlf in MünchKommStGB § 29a BtMG Rdn. 91). - BGH, 07.03.2017 - 3 StR 427/16
Konkurrenzverhältnisse im Betäubungsmittelstrafrecht (gleichzeitiger Besitz zum …
Der Erwerb der Betäubungsmittel geht in diesen Fällen in dem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf (BGH, Beschluss vom 5. Juli 1994 - 1 StR 304/94, NStZ 1994, 548; Urteil vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227). - BGH, 08.04.1997 - 1 StR 65/97
Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zur Begründung einer erheblichen Verminderung …
Zutreffend ist die Auffassung des Landgerichts, der gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bilde hier als Verbrechen einen einheitlichen Tatbestand (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG), in dem die beiden Erwerbshandlungen aufgehen (vgl. auch BGH NStZ 1994, 548). - BGH, 04.09.1996 - 3 StR 355/96
Betäubungsmittel - Veräußerung - Gerignge Menge - Bewertungseinheit
Weil der unerlaubte Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel als Verbrechen strafbar ist, treten sowohl der unerlaubte Erwerb als auch das unerlaubte Veräußern gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG demgegenüber zurück (vgl. BGH NStZ 1994, 548).Durch beide Handlungsalternativen wird der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes - hier gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG - verdrängt (vgl. BGH NStZ 1994, 548).
- BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit …
Deshalb liegt hinsichtlich des verkauften Päckchens nur Beihilfe zum Handeltreiben vor, hinsichtlich der beiden Päckchen unerlaubter Besitz, jeweils eine nicht geringe Menge betreffend und zueinander in Tateinheit stehend (BGH NStZ 1994, 548). - BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen …
Bei geringen Mengen verdrängt der Tatbestand des Erwerbs den Tatbestand des Besitzes (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1998 - 2 StR 641/97).Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548;… BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
- BGH, 02.10.2024 - 6 StR 299/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
- AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16
Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: …
- OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01
Cannabisanbau und Cannabisgewinnung
- BGH, 05.02.2020 - 3 StR 536/19
Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilidentische …
- BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes …
- BGH, 19.11.1997 - 2 StR 359/97
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- BGH, 12.10.1999 - 4 StR 391/99
Vollständiger Sachvortrag bei der Verfahrensbeschwerde; Abwesenheit in der …
- BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
- BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95
Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende …
- BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21
Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: bewaffnetes Handeltreiben, Handeltreiben …
- BayObLG, 02.10.1997 - 4St RR 214/97
Keine straferschwerende Berücksichtigung der Weitergabe von Rauschgift bei …
- BGH, 28.01.1998 - 2 StR 641/97
Tatbestand des Erwerbs und Tatbestand des Besitzes von Betäubungsmitteln - …
- LG Waldshut-Tiengen, 13.12.2022 - 11 Qs 35/22
Strafbefehlsverfahren: Hinreichender Tatverdacht hinsichtlich eines versuchten …
- BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
- KG, 25.07.2001 - 1 Ss 12/01
Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht …
- BayObLG, 05.12.2000 - 4St RR 156/00
Betäubungsmittel: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben durch Chauffeurdienste - …
- OLG Düsseldorf, 13.06.1997 - 2 Ss 180/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb und Besitz in nicht geringer Menge
- BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum …
- BayObLG, 14.08.1996 - 4St RR 135/96
Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei nicht ausschließbarer …
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Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen - Vermögensvorteile - Verfall
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 37
- StV 1995, 26
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (12)
- BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93
Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).
- BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung - …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Nicht jedoch hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln etwa durch das Verwahren der neu erworbenen Menge am Ort des Restes aus der Vortat, die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1982, 512 f.;… BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4).Denn die Straftatbestände des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterscheiden sich nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich; es fehlt dem "minderschweren, untergeordneten Delikt des Besitzes", einem Auffangtatbestand, an der erforderlichen "Wertgleichheit", "mehrere selbständige, nach Art der Durchführung, Lieferanten- und Abnehmerkreis, Art und Gefährlichkeit des Betäubungsmittels möglicherweise ganz unterschiedliche Taten des Handeltreibens zu verbinden" (BGH NStZ 1982, 512, 513 m.w.Nachw.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93).
- BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung.
- BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448;… BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich). - BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden nur alle "im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes" aufeinanderfolgenden Teilakte zu einer Bewertungseinheit verbunden (BGHSt 30, 28). - BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Nach § 73 Abs. 1 StGB dürfen alle diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die durch eine von der Anklage umfaßte und vom Tatrichter festgestellte Tat erlangt worden sind (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]). - BGH, 25.04.1991 - 3 StR 468/90
Fortsetzungstat - Verfahrenseinstellung - Anklageschrift - …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Denn in der Anklage sind weitere Einzeltaten nicht in konkretisierbarer Weise gemäß § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO geschildert, so daß es für weitere Haschischkurierfahrten aus Hamburg sowie Kokain- und Heroinkurierfahrten aus Amsterdam und für weitere Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Haschisch an der Verfahrensvoraussetzung der erhobenen Anklage fehlt (BGH NStZ 1991, 448;… BGHR StPO § 20 I 1 Tat 1 - 4; der Hinweis des Generalbundesanwalts auf BG NStZ 1994, 350 ist nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen mißverständlich). - BGH, 13.07.1994 - 3 StR 138/94
Bandenhandel mit Betäubungsmitteln
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Das unterliegt nach dem auch auf das Betäubungsmittelstrafrecht zu übertragenden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - und Beschluß vom 13. Juli 1994 - 3 StR 138/94) Beschluß des Großen Senats für Strafsachen (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) der Änderung. - BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung - …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Das gilt auch für alle - auf verschiedenen Entschlüssen beruhende - Verkaufsakte, die sich auf dasselbe Betäubungsmittel beziehen (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27), so daß es sich um eine Straftat handelt, wenn der Täter eine Gesamtmenge erworben hat, die zum gewinnbringenden Verkauf in einer größeren Zahl von Einzelakten bestimmt ist. - BGH, 23.02.1994 - 2 StR 725/93
Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten zur Tatzeit
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94
Allerdings kann insoweit ohne weiteres eine neue, den Anforderungen des § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO entsprechende Anklage erhoben werden (vgl. Zschockelt NStZ 1994, 361, 365 [BGH 23.02.1994 - 2 StR 725/93]/366). - BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
- BGH, 09.08.1988 - 1 StR 252/88
Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat
- BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96
Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne …
Rn. 30 Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1). - BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95
Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Diese setzt den Erwerb einer Gesamtmenge voraus, der von vornherein auf den Zweck der gewinnbringenden, gegebenenfalls in einer größeren Zahl von Einzelakten erfolgenden Weiterveräußerung gerichtet ist (BGH NStZ 1995, 37, 38;… BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27).Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln, auch der in § 29 Abs. 3 BtMG a.F. als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles aufgeführte unerlaubte Besitz in nicht geringer Menge, hat deshalb nach dieser Rechtsprechung nicht die Kraft, selbständige Fälle des sonstigen strafbaren Umgangs mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern, weil sich die Begehungsformen des Besitzes und z.B. des Handeltreibens nach ihrem Unrechtsgehalt erheblich unterscheiden, so daß es an der für eine Klammerwirkung erforderlichen Wertgleichheit fehlt (vgl. BGH NStZ 1992, 512 f.; NStZ 1995, 37, 38;… BGHR § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 2, 4 und Handeltreiben 44).
- BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Der bloße gleichzeitige Besitz der bereits abgeernteten, zum Verkauf bei Erreichen einer entsprechenden Menge bereitliegenden Blüten einerseits und der noch auf dem Halm befindlichen Blüten hat nicht die Kraft, die getrennten Handelstätigkeiten zur Tateinheit zu verbinden (vgl. BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, juris Rn. 6).
- BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96
Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines …
Der 3. Strafsenat läßt bei der Begründung seiner abweichenden Auffassung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 45; ablehnend zur "Silotheorie" auch Zschockelt StraFO 1996, 131, 134) außer acht, daß der Besitz von Betäubungsmitteln zum Zwecke des Handels seinerseits ein Akt des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist (…3. Strafsenat in BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 35; § 29 Bewertungseinheit 6). - BGH, 13.10.1998 - 4 StR 315/98
Verklammerung von zwei selbständigen Einzelstraftaten auf dem Gebiet des …
Zwar hätte der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln, etwa - wie hier - durch das geplante Verwahren einer neu übernommenen Menge am Ort des zuvor erhaltenen Rauschgifts, grundsätzlich nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38).Nur insoweit ist daher der Verfall (§ 73 Abs. 1 StGB; nicht die Einziehung [vgl. BGH NStZ 1995, 37, 38; BGH, Beschluß vom 25. Juni 1997 - 3 StR 259/97]) des durch die rechtswidrige Tat Erlangten anzuordnen; die bisherige Einziehungsanordnung war entsprechend zu ändern.
- BGH, 24.07.1997 - 4 StR 222/97
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahre an eine Person …
Sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, sind als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits der Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln, die zum Zweck gewinnbringender Weiterveräußerung bereitgehalten werden, den Tatbestand des Handeltreibens in bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit auch die späteren Veräußerungsgeschäfte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1996, 93;… BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 und 11). - BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In …
Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38). - BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96
Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen …
Eine einheitliche Tat ist bei Absatzdelikten dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz (vom Erwerb bis zum Absatz) Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 38; BGH NStZ 1995, 37; 1996, 93; Zschockelt NStZ 1995, 323, 324; 1996, 222 jeweils mit Fällen aus der Rechtsprechung).Der von ihm (im Gegensatz zu den Einfuhrtaten mit jeweils völligem Verbrauch der vorherigen Menge) behauptete bloße Besitz des Restes aus der Vortat hat nicht die Kraft, mehrere selbständige Taten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH NStZ 1995, 37, 38; vgl. auch BGH NStZ 1996, 604).
- BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14
Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich …
Zwar hat der bloße gleichzeitige Besitz von Betäubungsmitteln nicht die Kraft, mehrere selbständige Straftaten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit zu verklammern (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 261; Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94, NStZ 1995, 37, 38; Beschluss vom 13. Oktober 1998 - 4 StR 315/98, NStZ-RR 1999, 119, 120). - BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Denn die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt voraus, dass sämtliche Betäubungsmittel Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45;… § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847). - BGH, 19.02.2015 - 3 StR 546/14
Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat bei …
- BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95
Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung - …
- BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter …
- BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95
Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit …
- BGH, 25.06.1998 - 1 StR 68/98
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Erwerb …
- BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß - …
- BGH, 27.03.2003 - 5 StR 434/02
Verfallsanordnung; Verfall des Wertersatzes; Bruttoprinzip; Strafzumessung …
- BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96
Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit …
- BGH, 04.06.2003 - 5 StR 30/03
Besetzung (Vertretungsregelung BGHSt 27, 209); Verfall (Bruttoprinzip; …
- BGH, 10.09.2020 - 4 StR 100/20
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangen eines …
- BGH, 29.10.2012 - 4 StR 363/12
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine Tateinheit bei bloßem …
- BGH, 17.09.1997 - 2 StR 237/97
Voraussetzungen für die Annahme einer Bewertungseinheit im Sinne des …
- OLG Brandenburg, 15.10.2008 - 1 Ss 68/08
Urteilsbegründung: mögliche Berücksichtigung eines Auskunftsverweigerungsrechts …
- BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94
Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln - …
- OLG Düsseldorf, 20.03.1995 - 5 Ss 66/95
- BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94
Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation
- BayObLG, 14.02.1995 - 4St RR 198/94
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Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG, § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b WaffG
Gewerbsmäßiger Waffenhandel (Aufsuchen von Bestellungen) - Wolters Kluwer
Waffenhandel - Vertriebsform - Aufsuchen von Bestellungen
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 94
- NJW 1994, 2102
- MDR 1994, 711
- NStZ 1994, 345
- NStZ 1995, 431
- StV 1995, 26
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87
Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur …
Auszug aus BGH, 09.03.1994 - 3 StR 723/93
Auch die Einstellung dieses Vorwurfs nach § 154 Abs. 2 StPO hindert entsprechende Feststellungen nicht, sofern sie prozeßordnungsgemäß erhoben werden und der Angeklagte entsprechend darauf hingewiesen wird (BGHR StPO § 154 II Hinweispflicht 1).
- BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung; …
Unter den in der vorgeschlagenen Definition enthaltenen Begriff des Aufsuchens von Bestellungen fällt jede Tätigkeit, die darauf abzielt, von einem anderen einen festen Auftrag zur künftigen Lieferung zu erhalten, wozu bereits die eine Bestellung anbahnende Tätigkeit gehört (vgl. BGHSt 40, 94, 25;… Steindorf in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 7 WaffG Rdn. 13;… Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 55 GewO Rdn. 9 d). - BGH, 18.10.1995 - 3 StR 419/95
Waffenlieferung - Drittstaaten - Erlaubnispflicht
Zu Recht hat das Landgericht für diese gewerbsmäßige Vertriebstätigkeit in der Form des Aufsuchens von Bestellungen (BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93]) eine Erlaubnispflicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG bejaht.Das Landgericht brauchte einen möglichen Verbotsirrtum des Angeklagten dahin, seine Tätigkeit sei nicht als Aufsuchen von Bestellungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 2 WaffG zu werten (vgl. BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93]) und damit nicht erlaubnispflichtig, nicht zu erörtern.
- VG Koblenz, 20.04.2005 - 5 K 836/04
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei nachträglichem Eintritt von zur Versagung …
Vertreiben i.S.d. §§ 7 Abs. 1 Nr. 2, 53 Abs. 1 Nr. 1b WaffG 1976 umfasst sowohl das Bestellungen Entgegennehmen als auch in der Form des Bestellungen Aufsuchens jede Tätigkeit, die darauf abzielt, von einem anderen einen festen Auftrag zu einer künftigen Lieferung zu erhalten (vgl. BGHSt 40, 94 [BGH 09.03.1994 - 3 StR 723/93] ), wozu bereits die eine Bestellung anbahnende Tätigkeit gehört. - VG Köln, 06.09.2024 - 1 L 1507/24
Gewerbeabmeldung, Abmeldung, Gewerbe, endgültige Einstellung, Fortführung, …
Rn. 22 vgl. Steindorf/Gerlemann, 11. Aufl. 2022, WaffG § 21 Rn. 14 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 9. März 1994 - 3 StR 723/93 -, BGHSt 40, 94-96,.
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