Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 |
Brechmittel
§ 81a StPO, nemo tenetur, Grundsatz der Passivität, Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG;
§ 47 Abs. 1 StGB;
§ 74 StGB, Einziehung bei Verwertungsverbot
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 47; StPO §§ 81a, 136, 136a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- taz.de (Pressebericht, 12.10.1996)
OLG-Urteil gegen Brechmittel
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Einsatz von Brechmitteln bei Ermittlungen in Strafverfahren
- joachimski.de (Rechtsprechungsübersicht)
Verabreichung eines Brechmittels im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
"Etwas von Folter ..." - Tödlicher Brechmitteleinsatz in Hamburg
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1647
- NStZ 1997, 404 (Ls.)
- StV 1996, 651
- StV 1997, 341 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (9)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Andererseits ist zu bedenken, daß Verwertungsverbote die Möglichkeit der Wahrheitserforschung beeinträchtigen und der Staat eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten hat, ohne die Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann (BGHSt 38, 214, 219).Ein Verwertungsverbot liegt schon dann nahe, wenn gegen eine Verfahrensvorschrift verstoßen worden ist, die dazu bestimmt ist, die Grundlagen der verfahrensrechtlichen Stellung des Angeklagten zu sichern (BGHSt 38, 214, 220) oder wenn zur Gewinnung eines Beweisergebnisses Methoden angewendet wurden, die gegen die Grundsätze eines an Gerechtigkeit und Billigkeit orientierten Verfahrens verstoßen (…Löwe/Rosenberg/Dahs, StPO , 24. Aufl, § 81a Rdnr. 79).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Der Satz "der Mensch muß immer Zweck an sich selbst bleiben", gilt uneingeschränkt für alle Rechtsgebiete, denn die unverlierbare Würde des Menschen als Person besteht gerade darin, daß er als selbstverantwortliche Person anerkannt bleibt (BVerfGE 45, 187, 227). - BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Der unerlaubte Handel liegt zudem weitgehend in den Händen des organisierten Verbrechens (Bundesverfassungsgericht NJW 1994, 1577, 1582).
- BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69
Abhörurteil
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Der Begriff der Menschenwürde ist zwar situationsabhängig und offen, so daß sich immer nur in Ansehung des konkreten Falles sagen läßt, welches staatliche Verhalten dagegen verstößt (BVerfGE 30, 1, 25). - BGH, 13.05.1996 - GSSt 1/96
Hörfalle
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Das ist weder im Rahmen des § 81a StPO erlaubt noch mit der allgemeinen Stellung des Beschuldigten im Strafverfahren (vergl. dazu auch jüngst BGH NStZ 1996, 502, 504) zu vereinbaren. - BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Insbesondere ist er nicht verpflichtet, bei einer Untersuchungshandlung mitzuwirken (BGHSt 34, 39, 46). - BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70
Blutabnahme durch Medizinalassistent - § 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Es kommt daher darauf an, ob unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls das Strafverfolgungsinteresse höher zu bewerten ist als die Rechte des Angeklagten (BGHSt 24, 125, 130). - BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72
Fluglärm
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.1996 - 1 Ss 28/96
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfaßt nicht nur die biologisch-physiologische Integrität des Menschen, sondern auch sein psychisches Wohlbefinden (BVerfGE 56, 54, 73 ff). - BGH, 16.02.1954 - 1 StR 578/53
Lügendetektor I - § 244 Abs. 2 StPO, §§ 136a, 81a StPO, Unzulässigkeit des …
- EGMR, 11.07.2006 - 54810/00
Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires …
a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (…vgl. HK -Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9;… Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16;… KK -Senge, StPO 4. Aufl., Rdn. 6, 14; je zu § 81 a StPO;… Rogall SK-StPO , § 81 a Rdn. 48, und NStZ 1998, S. 66, 67; Schaefer NJW 1997, 2437 f. a. A. OLG Frankfurt NJW 1997, S. 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341).Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647, 1648) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341, 342), (...) auseinanderzusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.
- BGH, 29.04.2010 - 5 StR 18/10
Tod bei Brechmitteleinsatz: Freispruch aufgehoben
Ein solcher Verstoß lag hier aufgrund der vorzunehmenden Gesamtschau der den Betroffenen C. beeinträchtigenden Umstände auf der Hand (vgl. BVerfGE 30, 1, 25 f.;… EGMR aaO; vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1997, 1647, 1648 und Bachmann/Püschel/Sonnen Kriminalistik 2004, 678, 680). - OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei …
Indem die Beklagte die Errichtung und den Betrieb des später umgestürzten Krans veranlasst hat, hat sie eine Gefahrenlage auch für das Haus der Kläger geschaffen (vgl. BGH, NJW 1997, 1647, 1648).
- OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04
Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung …
Auch an der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne besteht jedenfalls bei - wie vorliegend - freiwilliger Einnahme kein Zweifel (vgl. bzgl. des Einsatzes von Brechmitteln vgl. OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270; KG NStZ-RR 2001, 204 f.; KG StV 2002, 122; 123 ff.; vgl. auch BVerfG StV 2000, 1; a.A. bei gewaltsamen Verabreichen von Brechmitteln OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 ff.). - KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98
Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter …
a) Es ist im Schrifttum entgegen der Ansicht der Revision weitgehend unstreitig, dass es sich bei der Verabfolgung von Brechmitteln zur Erlangung von Betäubungsmittelportionen, die der Beschuldigte verschluckt hat, um einen körperlichen Eingriff im Sinne dieser Bestimmung handelt (…vgl. HK-Lemke, StPO 2. Aufl., Rdn. 9;… Dahs in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl., Rdn. 16;… KK-Senge, StPO, 4. Aufl., Rdn. 6, 14, je zu § 81a StPO;… Rogall SK- StPO, § 81a Rdn. 48, und NStZ 1998, 66 [67]; Schaefer NJW 1997, 2437 f; a.A. OLG Frankfurt NJW 1997, 1647 mit Anm. Weßlau StV 1997, 341).Der Senat sieht daher keinen Anlass, sich im einzelnen mit der vom OLG Frankfurt (vgl. NJW 1997, 1647 [1648]) vertretenen und im Schrifttum gelegentlich geteilten Auffassung (vgl. Weßlau StV 1997, 341 [342]) - auf die sich auch die Revision stützt - auseinander zusetzen, wonach ein Beschuldigter durch die Verabreichung eines Brechmittels gezwungen werde, zur eigenen Überführung tätig zu werden und aktiv etwas zu tun, was er nicht wolle, nämlich sich zu erbrechen.
Das OLG Frankfurt hat letztlich die Auffassung vertreten, dass § 81a StPO eine solche Behandlung nicht erlaube, und es hat daher ein Beweisverwertungsverbot angenommen (NJW 1997, 1647 [1649]).
- OLG Frankfurt, 27.09.2002 - 1 Ss 49/02
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Beschränkung der Berufung bei …
Dabei bedarf es keiner Auseinandersetzung mit den Fragen der Rechtswidrigkeit des Brechmitteleinsatzes im allgemeinen (vgl. dazu für den zwangsweisen Einsatz die Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96) und im vorliegenden Fall im besonderen angesichts dessen geltend gemachter Modalitäten - Androhung von zwangsweiser Verabreichung, mangelhafte Anamnese, Anordnung entgegen § 81 a StPO nicht durch den Richter, Unverhältnismäßigkeit im Hinblick auf das vorherige Geständnis hinsichtlich der zwei verschluckten Cracksteine -. - OLG Frankfurt, 21.11.1997 - 1 Ss 243/97
Strafprozeßrecht: Verfahrensrüge zur Geltendmachung eines …
Für auf diesem Weg erlangte Beweismittel bestehe nach der Entscheidung des Senats vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - ein Verwertungsverbot.In der zitierten Senatsentscheidung vom 11.10.1996 - 1 Ss 28/96 - wurde ein Beweiserhebungsverbot hinsichtlich der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln angenommen mit der Begründung, sie sei von § 81a StPO nicht gedeckt, es fehle generell an einer gesetzlichen Grundlage des Eingriffs und dieser verstoße gegen den Grundsatz der Passivität des Beschuldigten im Strafverfahren.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1997, 584
- NStZ 1997, 405
- StV 1997, 341 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97
"Widerspricht der Verteidiger erstmals in der Berufungshauptverhandlung - im Zeitpunkt des § 257 StPO - der Verwertung der Aussage eines schon in erster Instanz vernommenen Polizeibeamten über Angaben, die vom Beschuldigten unter Verstoß gegen die Belehrungspflicht über seine Aussagefreiheit erlangt wurden, so hat dieser Widerspruch, da verspätet, nicht die Unverwertbarkeit der Aussage des Zeugen zur Folge (im Anschluß an BGHSt 38, 214 ff.).«.In diesem Zeitpunkt bestand unter Berücksichtigung aller Umstände der starke Verdacht, daß der Angeklagte sich nach § 316 StGB schuldig gemacht habe (vg1. hierzu BGHSt 38, 214 ff., 228).
Ob ein Widerspruch wirksam außerhalb der Hauptverhandlung, etwa schon im Ermittlungsverfahren - dann wohl schriftlich - erklärt werden kann - der Bundesgerichtshof nennt in BGHSt 38, 214 nur den spätesten Zeitpunkt - oder ob er auf jeden Fall in der Hauptverhandlung geltend gemacht, also u.U. wiederholt werden muß, braucht hier nicht entschieden zu werden.
Diese Ausdeutung der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 214, 226, ergänzt durch BGHSt 39, 349, 352) erscheint notwendig, um eine klare prozessuale Situation zu gewährleisten.
- BayObLG, 19.07.1996 - 1St RR 71/96
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97
Wird in der Hauptverhandlung widersprochen - und nur um einen solchen Widerspruch geht es hier -, ist dies eine wesentliche Förmlichkeit im Sinne des § 273 Abs. 1 StPO (ebenso BayObLG NJW 1997, 404/405), denn eine solche Erklärung hat entscheidende prozessuale Wirkung.Dementsprechend hält das BayObLG (NJW 1997, 404 ) z.B. einen Widerspruch nach Zurückverweisung der Sache für unbeachtlich, da verwirkt.
- BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93
Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97
Diese Ausdeutung der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 38, 214, 226, ergänzt durch BGHSt 39, 349, 352) erscheint notwendig, um eine klare prozessuale Situation zu gewährleisten. - OLG Karlsruhe, 18.11.1993 - 3 Ss 121/93
Pflichtgemäße Beurteilung der Strafverfolgungsbehörde
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.03.1997 - 4 Ss 1/97
Spätestens vor Beantwortung der gezielten Frage des Beamten, ob der Angeklagte Alkohol getrunken habe und woher er komme, mußte der Beamte die Beschuldigtenbelehrung vornehmen, auch wenn erst nach Beantwortung der Frage für den Polizeibeamten jeglicher Zweifel an der Beschuldigteneigenschaft ausgeräumt war (OLG Karlsruhe NZV 1994, 122, 123).
- OLG Bamberg, 22.03.2011 - 3 Ss 14/11
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: Anordnung …
Denn durch den unterlassenen - weder nach einer Verfahrensaussetzung oder in der Berufungsinstanz (auch bei einem Freispruch in erster oder zweiter Instanz) oder nach einer Urteilsaufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht nachholbaren - und ebenso wie die Zustimmung zur Blutentnahme der Dispositionsfreiheit des Angeklagten unterliegenden Widerspruch in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung könnte eine dauerhafte Umgestaltung der prozessualen Rechtslage eingetreten sein, so dass es dem Senat auch von Amts wegen verwehrt wäre, von einem Beweisverwertungsverbot ausgehen (vgl. in diesem Sinne zuletzt - u.a. unter Hinweis auf BGHSt 50, 272/274 f.; OLG Celle NZV 2011, 48 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08.03.2010 - 2 Ss 18/10, bei Juris und OLG Stuttgart NStZ 1997, 405 f. - dezidiert insbesondere OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Ss 285/10 = NStZ-RR 2011, 46 ff. m. krit. Anm. Kudlich HRRS 2011, 114 ff.; zur sog. 'Widerspruchslösung' vgl. im Übrigen u.a. BGHSt 38, 214/225 f.; 42, 15/22; 51, 1/2 ff.; BGH NJW 2007, 2269/2273 f.; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Celle StraFo 2009, 330 f.; OLG Rostock VRS 119, Nr. 10; OLG Hamm, Beschlüsse vom 25.08.2008 - 3 Ss 318/08 = NJW 2009, 242 ff.; vom 22.12.2009 - 3 Ss 497/09 = NStZ-RR 2010, 148 f. und vom 25.10.2010 - 3 RVs 85/10 = NJW 2011, 469 ff. sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.08.2010 - 3 Ss 147/10 = NStZ-RR 2011, 45 f.). - BGH, 09.11.2005 - 1 StR 447/05
Widerspruchslösung: Bindung an den unterlassenen oder verspäteten Widerspruch bei …
Die Frage, ob der unterlassene oder verspätete Widerspruch in der ersten Hauptverhandlung nach Zurückverweisung der Sache durch das Revisionsgericht in der neuen Hauptverhandlung nicht mehr geltend gemacht werden kann (so BayObLG NStZ 1997, 99; OLG Celle StV 1997, 68; OLG Oldenburg StV 1996, 416;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 136 Rdn. 25;… Boujong in KK StPO 5. Aufl. § 136 Rdn. 28; ebenso für das Berufungsverfahren OLG Stuttgart NStZ 1997, 405), ist, soweit ersichtlich, durch den Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. - OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
Ein solcher Widerspruch wäre bereits in erster Instanz vor dem Amtsgericht bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt zu erheben gewesen (vgl. nur BGHSt 50, 272; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405).
- OLG Frankfurt, 08.11.2010 - 3 Ss 285/10
Beweisverwertungsverbot: Erforderlichkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung …
Weder reicht ein im Ermittlungsverfahren erklärter Widerspruch (BGH, NStZ 1997, 502), noch ein solcher, der im gerichtlichen Verfahren vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (…Senat, Beschl. v. 26.08.2010 aaO m. ausführlicher Begründung) oder aber nach dem in § 257 StPO bestimmten Zeitpunkt, z.B. erstmals in der Berufungshauptverhandlung (vgl. BGHSt 50, 272 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396; OLG Stuttgart, NStZ 1997, 405;… OLG Hamburg aaO) oder nach Aufhebung Zurückverweisung in der Revisionsinstanz (…BGHSt aaO) erhoben wurde, so dass die festgestellte Unterlassung der Ausübung des Widerspruchsrechts in der erstinstanzlichen Berufungshauptverhandlung das Beweisverwertungsverbot endgültig entfallen lässt. - LG Nürnberg-Fürth, 17.02.2009 - 10 Ns 802 Js 21506/06
Verwahrungsbruch und Störung der Totenruhe: Wegnahme von Zahngold aus der Asche …
Die in zweiter Instanz erstmals vorgebrachten Widersprüche des Verteidigers des Angeklagten Z. sind damit verspätet, weil ein in erster Instanz versäumter Widerspruch im Berufungsverfahren nicht mehr nachgeholt werden kann (…Meyer-Goßner a. a. O.; OLG Stuttgart NStZ 97, 405). - OLG Stuttgart, 27.03.2001 - 4 Ss 113/01
Hauptverhandlung; Widerspruch; Verwertung von Aussagen; Belehrungspflicht; …
In diesem Zeitpunkt bestand nämlich unter Berücksichtigung aller Umstände der Verdacht, dass der Angeklagte sich einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB schuldig gemacht haben könnte (vgl. BGHSt 38, 214 ff., 228 und Urteil des Senates vom 04. März 1997, MDR 1997, 584). - OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss 497/09
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge
Erforderlich ist nämlich, dass der Widerspruch bis zum dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt in der ersten Tatsacheninstanz erhoben wird (BGH NJW 2006, 707, 708; OLG Hamm Beschl. v. 13.10.2009 - 3 Ss 359/09 - juris; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405). - OLG Hamm, 13.10.2009 - 3 Ss 359/09
Blutprobe Richtervorbehalt Widerspruch Verwertung
Vielmehr ist auch dann eine Präklusion des Widerspruchsrechts endgültig eingetreten, so dass ein erstmals in der Berufungsinstanz erhobener Widerspruch unwirksam und damit unbeachtlich ist (ebenso OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2008 - 2 81/07 (Rev.) -, veröffentlicht unter BeckRS 2008 06832). - OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: …
Rn. 4 Ein solcher Widerspruch des verteidigten Angeklagten ist dabei bereits in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht und dabei (spätestens) in dem in § 257 III StPO genannten Zeitpunkt zu erheben und kann nicht etwa im Berufungsverfahren nachgeholt werden (OLG Stuttgart, NStZ 1997, 405;… OLG Hamburg und OLG Hamm - jew. aaO; vgl. auch BGHSt 50, 272 = NStZ 2006, 348 = StV 2006, 396). - OLG München, 21.02.2011 - 4St RR 18/11
Strafverfahren wegen einer Autofahrt unter Drogeneinfluss: Revisionsbegründung …
18 aa) Beanstandet der Revisionsführer nämlich, dass das Ergebnis einer Blutalkoholuntersuchung Grundlage des Schuldspruchs ist, obwohl es unverwertbar gewesen sei, so ist nach § 344 Abs. 2 StPO konkret vorzutragen, dass einer tatrichterlichen Verwertung in der Hauptverhandlung bis zu dem in § 257 StPO bezeichneten Zeitpunkt (BGHSt 42, 15/23; OLG Hamm NJW 2009, 242/243; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG Frankfurt NStZ-RR 2011, 46/48) widersprochen worden ist (BGH NJW 2006, 707/708; OLG Hamm Beschluss vom 13. Oktober 2009 - Az.: 3 Ss 359/09 - zit. nach juris; OLG Stuttgart NStZ 1997, 405; OLG München Beschluss vom 15. September 2009 - Az.: 4 StRR 114/10; OLG München Beschluss vom 22. Oktober 2010 - Az.: 4 StRR 131/10 - S. 4; OLG München Beschluss vom 30. Juli 2009 - Az.: 4 StRR 105/09 - S. 3; OLG Hamm StV 2009, 462/463; OLG Celle StraFO 2009, 330/331;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 81a Rdn. 34; Metz NStZ-RR 2010, 271/273 f.). - OLG Celle, 11.07.2013 - 32 Ss 91/13
Ausübung des Widerspruchs gegen eine Beweisverwertung; Verspäteter Widerspruch …
- OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 Ss 148/10
Revision im Strafverfahren: Rechtzeitigkeit des Widerspruchs gegen die Verwertung …
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| BGH, 08.01.1997 - 2 StR 624/96 |
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Bindung der erkennenden Strafkammer an die rechtliche Beurteilung der Sache durch den Senat
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StPO § 358
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1997, 341
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