Rechtsprechung
| BayObLG, 05.05.2000 - 5St RR 111/2000, 5St RR 111/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
StPO § 337 Abs. 2; ; StPO § 353; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1603 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1606 Abs. 3 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 § 318; StGB § 170
Anforderungen an die Feststellungen über Verteilung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterhaltspflicht; Verletzung; Revision ; Rechtsfolgenausspruch ; Leistungsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 305
- StV 2001, 348
- BayObLGSt 2000, 50
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 27.07.1990 - RReg. 3 St 108/90
Auszug aus BayObLG, 05.05.2000 - 5St RR 111/00
c) Bei lediglich eingeschränkter Leistungsfähigkeit des Angeklagten sind Ausführungen unerläßlich, welcher Betrag ihm letztlich belassen werden muß und welchen Betrag er jeweils mindestens hätte leisten können (BayObLG NStZ 1991, 39/40).
- OLG Hamm, 17.04.2012 - 3 RVs 24/12
Anforderungen an die Urteilsgründe bei Unterhaltspflichtverletzung
Zwar darf der Tatrichter bei der Unterhaltsberechnung für Kinder existierende Bedarfstabellen berücksichtigen, diese sind dann jedoch im Detail anzugeben (…vgl. Lenckner in Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl., § 170 Randnummern 19 u. 21; BayObLG NStZ-RR 2000, 305; BayObLG NStZ-RR 2009, 212; OLG Koblenz BeckRS 2011, 01798).Dies gilt unabhängig davon, dass die Mutter ihren Unterhaltsanteil in der Regel durch Gewährung von Pflege und Erziehung erbringt, § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB (vgl. BayObLG NStZ-RR 2000, 305).
- OLG Koblenz, 04.04.2005 - 1 Ss 59/05
Strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht: Notwendige tatrichterliche Prüfung …
In diesem Fall müssen auch zwingend Feststellungen über eine etwaige Begrenzung (§ 1603 Abs. 2 S. 3 BGB) der erweiterten Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber minderjährigen Kindern getroffen werden (BayObLG StV 2001, 348). - BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21
Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung
Fehlen im amtsgerichtlichen Urteil mit konkreten Zahlenangaben versehene Darlegungen, die den Umfang der Unterhaltspflicht erkennen lassen, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. neben BayObLG, Beschl. 05.05.2000 - 5St RR 111/00 = BayObLGSt 2000, 50 = NStZ-RR 2000, 305 = StV 2001, 348; Beschluss vom 23.02.1995 - 3St RR 152/94; 18.11.1994 - 5St RR 97/94 und 23.12.1993 - 5St RR 158/93, jeweils bei juris). - OLG Köln, 18.10.2002 - Ss 416/02
Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Verletzung der …
3 St 108/90">Strafverteidiger 1990, 552; NStZ-RR 2000, 305, 306 = Strafverteidiger 2001, 348; NStZ-RR 2002, 11 (L); OLG Düsseldorf Strafverteidiger 1993, 477; Lenckner in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 170 Rdnr. 22 m. w. N.). - BayObLG, 18.03.2021 - 202StRR 19/21
Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung
Fehlen im amtsgerichtlichen Urteil mit konkreten Zahlenangaben versehene Darlegungen, die den Umfang der Unterhaltspflicht erkennen lassen, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. neben BayObLG, Beschl. 05.05.2000 - 5St RR 111/00 = BayObLGSt 2000, 50 = NStZ-RR 2000, 305 = StV 2001, 348; Beschluss vom 23.02.1995 - 3St RR 152/94; 18.11.1994 - 5St RR 97/94 und 23.12.1993 - 5St RR 158/93, jeweils bei juris).
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