Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 247 StPO; § 240 StPO; § 338 Nr. 3, 5, 6, 8 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Besetzungsrüge; Verfahrensrüge; Zulässigkeit; Anwesenheit; Wesentliche Beschränkung der Verteidigung; Heilung eines Verstoßes gegen § 247 StPO; Öffentlichkeit (bei Augenscheinsnahmen); Wesentlicher Teil der Hauptverhandlung; Informatorische Befragung und Vernehmung; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § ... 247; ; StPO § 240; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 8; ; StPO § 247 Satz 1; ; StPO § 247 Satz 4; ; StPO § 337; ; StPO § 242; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; GG Art. 103
- Wolters Kluwer
Revision - Vernehmung von Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten - Freibeweis - Ausschluss von der Hauptverhandlung - Kenntnis vom Ergebnis der Befragung - Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit - Vorschriftswidrige Besetzung der Strafkammer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 247, § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten bei informatorischer Zeugenbefragung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
- BGH, 18.10.2001 - 3 StR 187/01
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 46
- StV 2002, 8 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
Somit konnte sich die interessierte Öffentlichkeit ohne besondere Schwierigkeiten über den Augenscheinstermin informieren und an diesem teilnehmen (vgl. BGH NStZ 1982, 476, 477). - BGH, 15.11.1983 - 1 StR 553/83
Verurteilung wegen Betruges - Behinderung der Verteidigung ein faires Verfahren …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
Der Schutz des Vertrauens in Terminsankündigungen wird nämlich vom Öffentlichkeitsgrundsatz nicht umfaßt (vgl. BGH StV 1984, 146). - BGH, 10.04.1997 - 4 StR 132/97
Zeugenvernehmung und Verlesen von Aussagen in der Hauptverhandlung in Abwesenheit …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
Rn. 6 Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, daß an diesem Tage die in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebene Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Aussage der in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugin N. nicht vor deren Vereidigung und Entlassung erfolgt ist (…vgl. BGHR StPO § 247 Anwesenheit 1 und § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; BGH NStZ 1997, 402; BGH StV 1992, 550). - BGH, 29.05.1968 - 3 StR 72/68
Besetzungsrüge - Darlegung der Umstände - Zugehörigkeit zum Spruchkörper - …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
Rn. 13 Die Revision trägt nicht vor, daß der Schöffe G. bei richtiger Gesetzesanwendung nicht zur Mitwirkung in der Hauptverhandlung berufen und deshalb nicht der gesetzliche Richter war (vgl. BGHSt 22, 169;… Kuckein in KK 4. Aufl. § 338 Rdn. 52;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 338 Rdn. 21). - BGH, 12.08.1992 - 5 StR 361/92
Möglichkeit der Verlesung zum Zwecke des Urkundenbeweises in Abwesenheit des …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 187/01
Rn. 6 Die Revision beanstandet allerdings zu Recht, daß an diesem Tage die in § 247 Satz 4 StPO vorgeschriebene Unterrichtung des Angeklagten über den wesentlichen Inhalt der Aussage der in seiner Abwesenheit vernommenen Zeugin N. nicht vor deren Vereidigung und Entlassung erfolgt ist (…vgl. BGHR StPO § 247 Anwesenheit 1 und § 247 Satz 4 Unterrichtung 6; BGH NStZ 1997, 402; BGH StV 1992, 550).
- BVerfG, 10.10.2001 - 2 BvR 1620/01
Verfassungsrechtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Verurteilung
gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . - BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08
Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die …
Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713;… vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23). - BAG, 24.11.2022 - 2 AZN 335/22
Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund - Öffentlichkeit des …
Der Schutz des Vertrauens in Terminankündigungen wird von ihm nicht erfasst (…BVerfG 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - aaO; BGH 15. August 2001 - 3 StR 187/01 - zu 3 der Gründe; 15. November 1983 - 1 StR 553/83 - zu 3 der Gründe).
- BGH, 12.12.2002 - 5 StR 477/02
Zeugenvernehmung; Vorhalt von Urkunden (Vernehmungshilfsmittel; Freibeweis; …
Rn. 4 2. Betreffend das anläßlich der Vernehmung der Zeugin C. K. in Abwesenheit des Angeklagten verlesene, während der Vernehmung des Zeugen G. K. in Abwesenheit des Angeklagten "zusammen mit dem Zeugen in Augenschein genommene" Schreiben geht der Senat aufgrund des Inhalts des Schreibens, welches als Strafantragsrücknahme gewertet wurde (vgl. auch UA S. 49), mit dem Generalbundesanwalt von einer Freibeweiserhebung während der Hauptverhandlung aus, bei welcher die Anwesenheit des Angeklagten nicht unerläßlich war (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 20, 22, 24). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 82/02
Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens; Reichweite der Aufklärungspflicht
Sie ist aber unbegründet, da jedermann die Möglichkeit hatte, sich ohne besondere Schwierigkeiten davon Kenntnis zu verschaffen, wo die Strafkammer jeweils nachmittags die Sitzung fortgesetzt hat (vgl. BGH NStZ 2002, 46; BVerfG, Beschl. vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01). - BGH, 15.09.2010 - 2 StR 281/10
Strafverfolgungsverjährung (Strafschärfung mit minderem Gewicht innerhalb der …
Da die Klärung der Vernehmungsfähigkeit damit auch außerhalb der Hauptverhandlung hätte erfolgen können, erstreckte sich die Abwesenheit des Angeklagten nicht auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 24). - LG Düsseldorf, 28.02.2012 - 6 O 357/11
Gerhard Woitzik Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei
Soll die Veranstaltung an einem anderen als den ursprünglichen Veranstaltungsort fortgesetzt werden, ist es erforderlich, dass an dem ursprünglichen Veranstaltungsort zum Zeitpunkt der Fortsetzung auf den neuen Veranstaltungsort schriftlich hingewiesen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001, 3 StR 187/01, NStZ 2002, 46; BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 2000, 2 St RR 102/00, NStZ-RR 2001, 49; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 1982, 5 Ss OWi 534/81 - 77/81v, NJW 1983, 2514; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. August 1976, 3 Ss (10) 524/76, MDR 1977, 249).
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Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO; § 261 StPO; § 74 StPO
Betrug; Anwesenheit des Angeklagten (Ausschluß stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß, kein Verzicht); Sachverständiger (Einbringung von Zusatztatsachen); Beweiswürdigung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Angeklagten aus Sitzungssaal - Ausschluß eines Angeklagten von Hauptverhandlung - Notwendigkeit eines förmlichen Gerichtsbeschlusses - Ausschließungsgründe - Fehlende Dispositionsbefugnis der Verfahrensbeteiligten - Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2002, 44
- StV 2002, 8
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (12)
- BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67
Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der zeitweise Ausschluß des Angeklagten stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß anzuordnen, der zu begründen und zu verkünden ist (…BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; BGHSt 22, 18, 20).Der Angeklagte kann nicht wirksam auf seine vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (…BGHR StPO § 247 Abwesenheit 22; BGHSt 22, 18, 20).
Die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal ist nicht bereits dann zulässig, wenn ein Zeuge sich in Gegenwart des Angeklagten befangen fühlt und daher den Wunsch äußert, in dessen Abwesenheit aussagen zu dürfen (vgl. BGHSt 22, 18, 21; BGH NStZ 1999, 419, 420).
Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (…BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196).
- BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der zeitweise Ausschluß des Angeklagten stets durch förmlichen Gerichtsbeschluß anzuordnen, der zu begründen und zu verkünden ist (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; BGHSt 22, 18, 20).Die Voraussetzungen des § 247 StPO unterliegen nicht der Disposition der Verfahrensbeteiligten (BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1; § 338 Nr. 5 Angeklagter 10, 18).
Zureichende Anhaltspunkte für ein gezielt auf die - vorsorgliche - Schaffung eines Revisionsgrundes gerichtetes Verhalten, das Anlaß zur Prüfung geben könnte, ob dadurch in einer den Angeklagten zurechenbaren Weise die Zulässigkeit der Rüge unter dem Gesichtspunkt arglistigen (rechtsmißbräuchlichen) Verhaltens beeinflußt sein könnte (vgl. dazu BGHR StPO § 247 Ausschließungsgrund 1 m.w.Nachw.) ergeben sich aus dem dem Senat bekannten Sachverhalt nicht.
- BGH, 26.10.1962 - 4 StR 318/62
Blutschande - §§ 252, 52 StPO, Beweisverwertungsverbot auch für Angaben des …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Ihre Kenntnis vermittelt der Sachverständige dem Gericht als Teil des Gutachtens, ohne daß eine weitere Beweisaufnahme durch den Tatrichter erforderlich wäre (BGHSt 18, 107, 108; 20, 164, 165 f;… Kleinknecht/ Meyer-Goßner, aaO § 79 Rdn. 10).Vom Sachverständigen ermittelte Zusatztatsachen müssen stets im Wege des Zeugenbeweises in die Hauptverhandlung eingeführt werden (BGHSt 18, 107, 108 f;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO § 74 Rdn. 11).
- BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98
Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung; …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Die Begründung muß zweifelsfrei ergeben, daß das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1999, 419, 420;… Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 13).Die Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal ist nicht bereits dann zulässig, wenn ein Zeuge sich in Gegenwart des Angeklagten befangen fühlt und daher den Wunsch äußert, in dessen Abwesenheit aussagen zu dürfen (vgl. BGHSt 22, 18, 21; BGH NStZ 1999, 419, 420).
- BGH, 20.04.1993 - 5 StR 568/92
Rechtliches Gehör - Ermessen - Verfahrensbeteiligter - Gerichtliche Entscheidung …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196). - BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86
Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196). - BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60
Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr. …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Nach der Rechtsprechung ist der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn - wie im vorliegenden Fall - wegen der unvollständigen oder unzureichenden Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen rechtlichen Erwägungen ausgegangen ist (…BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1 und 2; BGHSt 22, 18, 20; 15, 194, 196). - BGH, 07.05.1965 - 2 StR 92/65
Ausschluss eines Zeugen wegen Ablehnung desselben als Sachverständigen aus …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Rn. 14 Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrages bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224;… Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19). - BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00
Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Der Angeklagte kann nicht wirksam auf seine vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGHR StPO § 247 Abwesenheit 22; BGHSt 22, 18, 20). - BGH, 17.06.1997 - 4 StR 243/97
Verwertungsverbot durch Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens - …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 3 StR 225/01
Da der Zeuge Merlin W. unmittelbar zuvor auf entsprechende Belehrung des Vorsitzenden seiner Aussagebereitschaft bekundet hatte, kann seine Äußerung auch kaum als Ankündigung verstanden werden, er werde bei Anwesenheit der Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGH NStZ 1997, 502; BGH StV 1995, 509). - BGH, 18.05.1995 - 1 StR 247/95
Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Tatplanverwirklichung - …
- BGH, 16.02.1965 - 3 StR 50/64
Hören eines Beamten des Landesamts für Verfassungsschutz als Sachverständigen …
- BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig
Dies hat der Bundesgerichtshof für den erfolgreich als befangen abgelehnten Sachverständigen wiederholt entschieden (BGHSt 20, 222, 224; BGH NStZ 2002, 44; StV 2002, 4, 5). - BGH, 16.12.2004 - 1 StR 420/03
Revisionen der Angeklagten im Fall Haffa/EM.TV verworfen
Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen hinderte die Kammer zwar nicht, ihn über die von ihm im Rahmen seines Auftrags ermittelten Tatsachen als Zeugen oder sachverständigen Zeugen zu vernehmen (vgl. BGHSt 20, 222 ff.;… BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 7; BGH NStZ 2002, 44). - BGH, 21.08.2018 - 2 StR 172/18
Absolute Revisionsgründe (Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von …
Ein Beschluss wird nicht entbehrlich, weil alle Verfahrensbeteiligten mit der Anordnung einverstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44, 45).Der Angeklagte kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzurücken kein Anlass besteht, nicht wirksam auf seine vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGH, Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44, 45 - für den Fall einer fehlenden Begründung des Beschlusses;… siehe auch Urteil vom 30. August 2000 - 5 StR 268/00, BGHR StPO § 247 Abwesenheit 22; Senat, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 2 StR 616/67, BGHSt 22, 18, 20).
Ein begründeter Beschluss ist auch dann erforderlich, wenn alle Beteiligten einschließlich des Angeklagten mit seiner Entfernung einverstanden sind; die notwendige Anwesenheit des Angeklagten während wesentlicher Teile der Hauptverhandlung steht nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten (BGH, Beschluss vom 6. Februar 1993 - 4 StR 35/91, NStZ 1991, 296; Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44, 45).
- OLG Hamm, 17.03.2009 - 2 Ss 94/09
Entfernung; Hauptverhandlung; Freiwilligkeit; Einverständnis; Verteidiger; …
Angesichts der grundsätzlich zwingenden Anwesenheitspflicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung (vergleiche § 230 StPO) hätte in seiner Abwesenheit die Verhandlung aber nur dann weitergeführt werden dürfen, wenn das Gericht gemäß § 247 S. 1 bzw. S. 2 StPO seine Entfernung durch förmlichen Gerichtsbeschluss, der in der Verhandlung hätte verkündet und begründet werden müssen (§§ 34, 35 StPO), angeordnet hätte (…ständige Rechtsprechung des BGH im Anschluss an RGSt 20, 273 und RG in GA 48, 302, vergleiche dazu: BGH, NJW 1953, 1925, 1926; NJW 1961, 132; NJW 1976, 1108; BGHSt 20, 18, 20;… Beschluss vom 09. August 1989 - 2 StR 306/89 -, zitiert nach juris Rn. 5;… Urteil vom 21. September 2000 - 1 StR 257/00 -, zitiert nach juris Rn. 7; NStZ 1991, 296; NStZ 2002, 44, 45;… ebenso: Senatsbeschluss vom 09. November 1999 - 2 Ss 1086/99 -, zitiert nach juris Rn. 7; BayObLG, MDR 1974, 420).Wie sich bereits aus § 338 Nr. 5 StPO ergibt, kann der Angeklagte nicht wirksam auf seine ihm vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGHSt 22, 18, 20; NStZ 2002, 44, 45; BGH…, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 492/02 -, zitiert nach juris Rn. 7).
Da der Verteidiger nach seiner Stellung im Prozess lediglich im Hinblick auf seine Schutzaufgabe bezüglich des Mandanten "Garant für die Justizförmigkeit des Verfahrens" ist (…so ausdrücklich: Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 282) und grundsätzlich die Gerichte, nicht aber die Verfahrensbeteiligten, für ein ordnungsgemäßes Verfahren verantwortlich sind (…Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 281), kommt eine solche ausschließlich bei spezifisch arglistigem Verhalten in Betracht, das heißt, wenn der Prozessbeteiligte den Verfahrensfehler absichtlich und mit dem Hintergedanken herbeigeführt hat, auf ihn gegebenenfalls die Revision zu stützen (…Ernst-Walter Hanack, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 337 Rn. 282 a mit weiteren Nachweisen; vergleiche dazu auch: BGH; NStZ 2002, 44, 45).
- BGH, 09.07.2025 - 3 StR 194/25
Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen …
Rn. 10 Da die Anwesenheit des Angeklagten nicht zur Disposition der Verfahrensbeteiligten steht, bedarf es eines Gerichtsbeschlusses samt gebotener Begründung auch dann, wenn alle Beteiligten mit einer Entfernung einverstanden sind (s. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 2 StR 616/67, BGHSt 22, 18, 20; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 5;… vom 21. August 2018 - 2 StR 172/18, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Abwesenheit 6 Rn. 8). - BGH, 20.01.2016 - 4 StR 376/15
Revisionsbegründung (erforderliche Darstellung einer Geltendmachung des …
Entgegen der Auffassung der Revisionen ist die Strafkammer durch den Umstand, dass die beiden Übersetzer im Ermittlungsverfahren bei der Übertragung aufgezeichneter Telefongespräche in die deutsche Sprache als Sachverständige tätig waren, nicht gehindert gewesen, sie in der Hauptverhandlung ausschließlich als Zeugen zum Gegenstand ihrer sinnlichen Wahrnehmung zu vernehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, NJW 2003, 150, 151;… Trück in MüKo-StPO, § 85 Rn. 15; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Mai 1965 - 2 StR 92/65, BGHSt 20, 222, 223 f.; Beschlüsse vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, NStZ 2002, 44; vom 18. März 2010 - 3 StR 426/09, NStZ-RR 2010, 210 (Ls)). - BGH, 24.06.2014 - 3 StR 194/14
Rechtsfehlerhafte vorübergehende Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal …
Der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten aussagen zu dürfen, rechtfertigt für sich eine Anordnung nach § 247 Satz 1 StPO noch nicht (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 6. Dezember 1967 - 2 StR 616/67, BGHSt 22, 18, 21; Beschluss vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01, BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 5). - BGH, 09.11.2001 - 3 StR 216/01
Ablehnungsgesuch (Sachverständiger); Besorgnis der Befangenheit …
Rn. 7 a) Die erfolgreiche Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit hindert nicht, ihn als Zeugen oder sachverständigen Zeugen über Tatsachen zu vernehmen, die ihm bei Durchführung des erteilten Auftrags bekannt geworden sind (BGHSt 20, 222, 224; BGH, Beschl. vom 15. August 2001 - 3 StR 225/01;… Senge in KK 4. Aufl. § 74 Rdn. 15;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 74 Rdn. 19). - BGH, 18.03.2010 - 3 StR 426/09
Verfahrenshindernis (Unschuldsvermutung)
Das Landgericht durfte die erfolgreich abgelehnte Sachverständige über die von ihr im Rahmen ihres Auftrags - die Erstellung eines aussagepsychologischen Gutachtens - ermittelten Tatsachen als Zeugin vernehmen (BGH NStZ 2002, 44; NJW 2005, 445, 447 (insoweit in BGHSt 49, 381 nicht abgedruckt)). - BGH, 26.02.2003 - 2 StR 492/02
Zeugenvernehmung; Ausschließung des Angeklagten (Verzicht des Angeklagten auf …
Der Angeklagte kann nicht wirksam auf seine vom Gesetz vorgeschriebene Anwesenheit verzichten (BGHR StPO § 247 Satz 1 Begründungserfordernis 5;… offengelassen in BGHR a.a.O. Abwesenheit 25; BGHSt 22, 18, 20).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2001 - 3 StR 180/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
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§ 338 Nr. 5 StPO; § 247 StPO
Unzulässige Führung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten; Absoluter Revisionsgrund; Entfernung des Angeklagten während einer Vernehmung und gleichzeitige richterliche Augenscheinsnahme; Verwertung ohne Wiederholung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 247 Satz 2 2. Alternative; ; StPO § 247; ; StPO § 338 Nr. 5
- Wolters Kluwer
Hauptverhandlung - Entfernung des Angeklagten - Richterliche Augenscheinsnahme - Verwertung des Augenscheinsbeweises - Revision
- rechtsportal.de
StPO § 247 S. 2, § 338 Nr. 5
Ausschluss des Angeklagten nach § 247 StPO während zusätzlicher Beweiserhebung - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 8 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.07.2009 - 3 ARs 7/09
Fragerecht (Konfrontationsrecht); Anfrageverfahren; Verhandlung über die …
Soweit der Senat in der Vergangenheit Urteile aufgrund von Verfahrensrügen aufgehoben hat, mit denen beanstandet worden war, dass in Abwesenheit des nach § 247 Satz 1 oder 2 StPO ausgeschlossenen Angeklagten neben der Zeugenvernehmung auch ein Augenschein vorgenommen wurde, war das Augenscheinsobjekt dem Angeklagten jeweils nachträglich nicht vorgezeigt worden (vgl. Senat StV 1984, 102; 2002, 8;… BGHR StPO § 338 Beruhen 2; Beschl. vom 20. Februar 2002 - 3 StR 345/01).Er ist der Auffassung, dass die Verwertung des in Abwesenheit des Angeklagten erhobenen Augenscheinsbeweises nur dann statthaft ist, wenn die Augenscheinseinnahme in Anwesenheit des Angeklagten und auch im Übrigen fehlerfrei wiederholt wird, der Beweisgegenstand als solcher damit ordnungsgemäß in die Verhandlung eingeführt wird (vgl. BGH StV 2002, 8).
Dies entspricht bisheriger Rechtsprechung (BGH StV 1984, 102; 2002, 8).
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