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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1260
BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 (https://dejure.org/2005,1260)
BVerfG, Entscheidung vom 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 (https://dejure.org/2005,1260)
BVerfG, Entscheidung vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 (https://dejure.org/2005,1260)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 GG; § 85 StVollzG; Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG; § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG
    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der Arbeitsmöglichkeit; soziale Beziehungen); Resozialisierung; Begriff des die Sicherheit und Ordnung der Anstalt gefährdenden Zustands nach § 85 StVollzG (kein Ausreichen der Duldung von Verstößen ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 3; ; StVollzG § 85

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen - Entziehung der Erlaubnis zum Besitz einer Schreibmaschine bei Strafgefangenen - Gefahr für die Sicherheit und Ordnung einer Strafanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1; StVollzG § 85
    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Verlegung eines Strafgefangenen in einer andere Justizvollzugsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • nomos.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Verlegung eines Strafgefangenen in andere Justizvollzugsanstalt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere JVA

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Verlegung in andere JVA erfolgreich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 260
  • StV 2006, 146
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Da der Beschwerdeführer im Januar 2004 in die Justizvollzugsanstalt K. rückverlegt wurde, so dass der beim Landgericht gestellte Antrag des Beschwerdeführers sich erledigt hat, wird das Verfahren nur noch zur Entscheidung über die Kosten an das Landgericht zurückverwiesen (vgl. BVerfGE 44, 353 ).
  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Nach einem Wegfall der Beschwer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Rn. 14 Die Verlegung kann - nicht nur aus den bereits genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und berührt somit auch dessen durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten (vgl. BVerfGE 98, 169 ) Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (…vgl. LG Hamburg, StV 2002, S. 664 ).
  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Beschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG dürfen nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden; sie müssen zum Schutz eines kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich sein und zur Art und Intensität der Beeinträchtigung oder Gefährdung, der begegnet werden soll, in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 92, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Beschränkungen des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG dürfen nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden; sie müssen zum Schutz eines kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich sein und zur Art und Intensität der Beeinträchtigung oder Gefährdung, der begegnet werden soll, in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 92, 277 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Die Verfassungsbeschwerde ist nur erfolgreich, wenn die Auslegung und Anwendung des Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang des Schutzbereichs, beruht und für den konkreten Fall von einigem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Nach einem Wegfall der Beschwer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Nach einem Wegfall der Beschwer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Mit dieser Auslegung des § 85 StVollzG sind die verfassungsrechtlichen Grenzen richterlicher Gesetzesinterpretation (vgl. BVerfGE 65, 317 ) überschritten.
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
    Nach einem Wegfall der Beschwer besteht ein Rechtsschutzbedürfnis unter anderem dann fort, wenn eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen ist (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 28.02.1993 - 2 BvR 196/92

    Vertrauensschutz des Strafgefangenen in den Vollzugsort

  • OLG Stuttgart, 27.03.1998 - 4 Ws 52/98
  • LG Hamburg, 03.06.2002 - 613 Vollz 54/02
  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 390/21

    Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche …

    Das setzt eine hinreichend konkretisierte Möglichkeit voraus, dass die Beschwerdeführerin erneut ähnlichen Hoheitsakten ausgesetzt wird, die sie bereits angegriffen hat (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 104, 220 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ).
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Rn. 10 aa) Gründe für ein trotz Erledigung in der Hauptsache fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis sind insbesondere eine Wiederholungsgefahr, eine fortdauernde Beeinträchtigung oder eine tiefgreifende, anderweitig nicht zu beseitigende Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Syndikusanwalts …

    Rn. 10 aa) Gründe für ein trotz Erledigung in der Hauptsache fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis sind insbesondere eine Wiederholungsgefahr, eine fortdauernde Beeinträchtigung oder eine tiefgreifende, anderweitig nicht zu beseitigende Grundrechtsbeeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ; 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.11.2016 - 2 BvR 1519/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    aa) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14, 2 BvR 2810/14 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris, Rn. 6).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist, berühren (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2015 - 2 BvR 1857/14, 2 BvR 2810/14 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ergibt sich, wenn der Wechsel der Anstalt mit dem Verlust einer Arbeitsmöglichkeit verbunden ist (BVerfGK 6, 260 ).

    Zudem muss in einer solchen Konstellation zunächst auf denjenigen, der die Regel bricht, eingewirkt werden, diesen Verstoß zu unterlassen, bevor derjenige, der von diesem regelwidrigen Verhalten betroffen ist, mit einer Verlegung belastet wird (vgl. BVerfGK 6, 260 ).

    Überstellung">8 Abs. 1 Nr. 1 StVollzG eröffnet wird, jedenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet werden (vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Kontext von Entscheidungen über die Verlegung von Strafgefangenen BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 2009 - 2 BvR 1533/08 -, juris, Rn. 10).

    Es wäre in dieser besonderen Sachverhaltskonstellation durch die Strafvollstreckungskammer insbesondere festzustellen gewesen, ob die unzureichende medizinische Behandlung des Beschwerdeführers nicht durch eine geeignete Einwirkung der Anstaltsleitung auf den Anstaltsarzt als milderes Mittel hätte unterbunden werden können (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1857/14

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    a) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 -, juris, Rn. 20;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Oktober 2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris, Rn. 6).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Zwar wird eine Verlegung in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Justizvollzugsanstalt oftmals für die Resozialisierung förderlich sein, da sich die örtliche Vollzugszuständigkeit im Interesse der Resozialisierung nach dem Lebensschwerpunkt des Gefangenen richtet (vgl. BVerfGK 6, 260 ).

  • BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    a) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ergibt sich, wenn der Wechsel der Anstalt mit dem Verlust einer Arbeitsmöglichkeit verbunden ist (BVerfGK 6, 260 ).

    Für die Feststellung des Sachverhalts ist aber entscheidungserheblich, ob eine Verlegung gegen den Willen des Gefangenen oder mit dessen Einverständnis erfolgt, denn der mit einer Verlegung gegen den Willen des Gefangenen verbundene Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers bedarf einer besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Dies gilt vorliegend umso mehr, als die (Rück-)Verlegung nicht zum Zwecke der Förderung der Resozialisierung erfolgt und für ihn mit dem Verlust seines Ausbildungsplatzes verbunden ist (BVerfGK 6, 260 ).

    Auch bei Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt ist eine Verlegung nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Einrichtung nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. zu § 85 StVollzG BVerfGK 8, 307 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05

    Verlegung eines Sicherungsverwahrten in eine andere Justizvollzugsanstalt; …

    Der unter den Bedingungen des Anstaltslebens schwierige Aufbau eines persönlichen Lebensumfeldes muss in einer anderen Anstalt von neuem begonnen werden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 f. ;… siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1993 - 2 BvR 196/92 - NStZ 1993, S. 300 f.;… Oberlandesgericht Stuttgart, NStZ 1998, S. 431 ).

    Die Verlegung kann - nicht nur aus den bereits genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und berührt somit auch dessen durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten (vgl. BVerfGE 98, 169 ) Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 f. ).

    Denn jedenfalls ist es unvereinbar mit den Grundsätzen rechtsstaatlicher Zurechnung, wenn die Gefahr, dass bestimmte Personen sich in rechtswidriger Weise verhalten, nicht im Regelfall vorrangig diesen Personen zugerechnet und nach Möglichkeit durch ihnen gegenüber zu ergreifende Maßnahmen abgewehrt wird, sondern ohne weiteres Dritte oder gar die potentiellen Opfer des drohenden rechtswidrigen Verhaltens zum Objekt eingreifender Maßnahmen der Gefahrenabwehr gemacht werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; siehe auch, speziell zur Verlegung eines Gefangenen wegen Fehlverhaltens Dritter, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 f.).

    Die Verlegung eines Gefangenen gegen dessen Willen ist daher auch bei Vorliegen einer Gefahr im Sinne des § 85 StVollzG nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Justizvollzugsanstalt nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 - StV 2006, S. 146 ).

  • BVerfG, 04.01.2021 - 2 BvR 673/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (vgl. BVerfGE 98, 169 ; 116, 69 ; BVerfGK 19, 157 ; 19, 306 ; 20, 307 ), berühren (BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Daher setzt es sich trotz ausdrücklichen Hinweises des Beschwerdeführers nicht damit auseinander, ob jedenfalls aufgrund der Auswirkungen der Verlegung auf seine Grundrechte aus Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ) wegen des Vorliegens eines schwerwiegenden Grundrechtseingriffs ein Feststellungsinteresse besteht.

  • BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24

    Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

    Weßels/Böning, in Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil II § 16 LandesR Rn. 9), ermöglicht Art. 92 BayStVollzG eine Verlegung in eine andere Anstalt, in der Regel eine Anstalt höheren Sicherheitsgrades (…vgl. BT-Drucks. 7/918, S. 77 zu § 85 StVollzG, auf den BayLT-Drucks. 15/8101, S. 68 verweist), eindeutig nur für den Fall, dass das Verhalten oder der Zustand des Gefangenen eine Gefahr für die Anstaltssicherheit oder -ordnung begründet, der in dieser Justizvollzugsanstalt nicht angemessen begegnet werden kann (so - zu § 85 StVollzG - BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260, juris Rn. 15).

    Rn. 21 c) Wird ein Strafgefangener gegen seinen Willen in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt, greift dies in sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260, juris Rn. 13;… vom 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05 -, BVerfGK 8, 307, juris Rn. 11;… vom 26.08.2008 - 2 BvR 679/07 -, juris Rn. 20;… vom 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13 -, juris Rn. 6).

    Darüber hinaus kann eine Verlegung - nicht nur aus den genannten Gründen - auch die Resozialisierung des Strafgefangenen beeinträchtigen und somit dessen durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG vermittelten Anspruch auf einen Strafvollzug, der auf das Ziel der Resozialisierung ausgerichtet ist (…vgl. BVerfG, Urteile vom 01.07.1998 - 2 BvR 441/90 -, BVerfGE 98, 169, juris Rn. 145;… vom 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04 -, BVerfGE 116, 69, juris Rn. 51;… BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09 -, BVerfGK 19, 157, juris Rn. 23;… vom 29.02.2012 - 2 BvR 368/10 -, BVerfGK 19, 306, juris Rn. 38;… vom 23.05.2013 - 2 BvR 2129/11 -, BVerfGK 20, 307, juris Rn. 15), berühren (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260, juris Rn. 14;… vom 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05 -, BVerfGK 8, 307, juris Rn. 11).

    Eine zusätzliche erhebliche Beeinträchtigung ergibt sich, wenn der Wechsel der Anstalt mit dem Verlust einer Arbeitsmöglichkeit verbunden ist (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260, juris Rn. 13;… vom 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris Rn. 19).

    Auch bei Vorliegen einer Gefahr für die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt ist eine Verlegung nur zulässig, wenn dieser Gefahr in der Einrichtung nicht mit milderen Mitteln angemessen begegnet werden kann (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 27.06.2006 - 2 BvR 1295/05 -, BVerfGK 8, 307, juris Rn. 19; vom 26.9.2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260, juris Rn. 17;… vom 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris Rn. 22;… Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., Kap. 11 Abschn. E Rn. 9).

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines …

    Die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt greift, wenn sie ohne seinen Willen erfolgt, in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein und kann für ihn mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen verbunden sein (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ).

    Gemäß § 85 StVollzG kann ein Gefangener in eine Anstalt verlegt werden, die zu seiner sicheren Unterbringung besser geeignet ist, wenn in erhöhtem Maße Fluchtgefahr gegeben ist oder sonst sein Verhalten oder sein Zustand eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt darstellt (vgl. auch BVerfGK 6, 260 ).

    Entfällt später der Grund für die Verlegung in die eigentlich unzuständige Justizvollzugsanstalt, kann aber angesichts des Gewichts der durch eine Verlegung betroffenen grundrechtlichen Belange des Gefangenen (vgl. BVerfGK 6, 260 ; 8, 307 ) dieser Umstand allein nicht ohne weiteres als ein "wichtiger Grund" gelten, der die Rückverlegung in die nach dem Vollstreckungsplan vorgesehene Anstalt rechtfertigt (vgl. OLG Bremen…, Beschluss vom 24. Juli 1995, ZfStrVO 1996, S. 310).

  • BVerfG, 17.08.2021 - 2 BvR 1368/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

  • BVerfG, 27.02.2024 - 2 BvR 637/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Unterbringung zur Begutachtung nach …

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine …

  • BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12

    Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; …

  • BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere …

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 1533/08

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen die …

  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1466/07

    Verfassungsbeschwerden betreffend die Erhebung von Haftkostenbeiträgen; …

  • BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der …

  • BVerfG, 30.05.2007 - 2 BvR 2012/05

    Umfang des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08

    Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines …

  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 2297/11

    Maßregelvollzug; Verlegung; Vollzugslockerungen; Rechtswegerschöpfung …

  • BVerfG, 23.10.2013 - 2 BvQ 42/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Rückverlegung eine …

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen; …

  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 2866/14

    Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige …

  • OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13

    Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzungen für die Verlegung eines …

  • KG, 27.08.2007 - 5 Ws 376/06

    Strafvollzug: Datenweitergabe durch Vollzugsbehörde; Rechtmäßigkeit getrennter …

  • KG, 09.07.2009 - 2 Ws 95/09

    Sicherungsverwahrung: Widerruf der Erlaubnis einer der Selbstbeschäftigung …

  • BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23

    Zulässigkeit einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gegen den …

  • VG Mainz, 22.06.2006 - 1 K 892/05

    Waffenbesitzkarte für Sportschützen ohne inhaltliche Einschränkung

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