Rechtsprechung
| BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 GG; § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG; § 61 AufenthG; § 15 StGB; § 2 Abs. 3 StGB
Wiederholte Zuwiderhandlung gegen eine räumliche Beschränkung (Vorsatz; vorherige staatliche Reaktion auf die Ersttat; verfassungsrechtliche Schranken der Kriminalisierung: Übermaßverbot; Beharrlichkeit); Meistbegünstigungsprinzip - lexetius.com
AufenthG § 95 Abs. 1 Nr. 7
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den Erstverstoß
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 95 Abs 1 Nr 7 AufenthG
Wiederholte Zuwiderhandlung des Ausländers gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthalts: Strafbarkeit trotz fehlender staatlicher Reaktion auf den Erstverstoß - IWW
- Wolters Kluwer
Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit einer Ahndung des Erstverstoßes oder einer sonstigen behördlichen Reaktion für das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuwiderhandlung gegen Aufenthaltsbeschränkung und die Folgen
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Zur Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
Besprechungen u.ä.
- strafrechtsblogger.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Entscheidung zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.12.2010 - 81 Js 2031/08
- BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 271
- NJW 2011, 3174
- NStZ 2012, 216
- StV 2012, 286
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 45/92
Räumliche Aufenthaltsbeschränkung
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfGE 80, 182, 186; 96, 10, 26).Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 2 BvL 6/89, BVerfGE 80, 182, 186; vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92, BVerfGE 96, 10, 26).
(2) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung eines Teils des Schrifttums (…HKAuslR/Wingerter aaO Rn. 18;… Huber/Stoppa aaO Rn. 243 f.) insbesondere nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 1997 (BVerfG aaO, BVerfGE 96, 10).
Eine unter solchen Umständen wiederholte Zuwiderhandlung gegen die Aufenthaltsbeschränkung mit Strafe zu bedrohen, sei zur Durchsetzung der mit der Regelung verfolgten Zwecke nicht nur geeignet und erforderlich; auch das Übermaßverbot sei nicht verletzt (BVerfG aaO, BVerfGE 96, 10, 26).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Dem Übermaßverbot kommt wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (BVerfGE 90, 145, 185; 92, 277, 326).Insbesondere das Übermaßverbot, dem wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 185; vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a., BVerfGE 92, 277, 326), wird auch dann ausreichend beachtet, wenn die Strafbarkeit allein an die mehrfache vorsätzliche Zuwiderhandlung anknüpft.
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Dem Übermaßverbot kommt wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zu (BVerfGE 90, 145, 185; 92, 277, 326).Insbesondere das Übermaßverbot, dem wegen des in Androhung, Verhängung und Vollziehung von Strafe zum Ausdruck kommenden sozialethischen Unwerturteils als Maßstab für die verfassungsrechtliche Legitimierung einer Strafnorm besondere Bedeutung zukommt (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 2 BvL 43/92 u.a., BVerfGE 90, 145, 185; vom 15. Mai 1995 - 2 BvL 19/91 u.a., BVerfGE 92, 277, 326), wird auch dann ausreichend beachtet, wenn die Strafbarkeit allein an die mehrfache vorsätzliche Zuwiderhandlung anknüpft.
- BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89
Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfGE 80, 182, 186; 96, 10, 26).Demgemäß obliegt es diesem u.a., die Grenzlinie zwischen kriminellem Unrecht und Ordnungsunrecht im Einzelnen zu ziehen; ihm ist mit Blick auf die in diesem Grenzbereich unter Umständen nur graduellen Unterschiede ein nicht unerheblicher Spielraum eigenverantwortlicher Bewertung einzuräumen (BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 1989 - 2 BvL 6/89, BVerfGE 80, 182, 186; vom 10. April 1997 - 2 BvL 45/92, BVerfGE 96, 10, 26).
- BGH, 19.11.2009 - 3 StR 244/09
Nachstellung; Dauerdelikt (Deliktsnatur, Klammerwirkung)
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Dabei stehen die einzelnen in Betracht kommenden Elemente nicht isoliert nebeneinander; vielmehr bestehen Wechselwirkungen, die jeweils Rückschlüsse auf das Vorliegen der anderen Kriterien erlauben (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 196, 198;… Fischer, StGB, 58. Aufl., § 184e Rn. 5). - BGH, 17.02.2009 - 1 StR 381/08
Keine Strafbarkeit nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG bei der wiederholten …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Auf die von der Revision aufgeworfene Frage, ob § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG auch Zuwiderhandlungen gegen behördlich angeordnete Aufenthaltsbeschränkungen nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG umfasst (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 381/08, BGHSt 53, 181), kommt es deshalb nicht an. - BGH, 25.02.1992 - 5 StR 528/91
Dauerdelikt der strafbaren Verletzung gewerberechtlicher Vorschriften - …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Hieraus folgt, dass eine Ahndung der Vortat zwar als für die subjektive Komponente der Beharrlichkeit sprechendes Indiz im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung Bedeutung gewinnen kann; eine Reaktion auf den Erstverstoß ist indessen nicht unbedingt erforderlich und damit keine konstitutive Voraussetzung beharrlichen Handelns (…vgl. S/S-Perron/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 184e Rn. 5; noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, NStZ 1992, 594, 595). - OLG Hamm, 12.02.2007 - 2 Ss 6/07
Aufenthaltsgesetz; Zuwiderhandlung; Straftat; Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06;… Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174;… MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37). - OLG Hamburg, 04.07.2008 - 3 Vollz (Ws) 45/08
Sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches in …
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
a) Eine wiederholte Zuwiderhandlung setzt zunächst einen vorsätzlich begangenen Erstverstoß voraus (HansOLG Bremen, Beschluss vom 29. September 2008 - Ss 23/08, StraFo 2008, 520; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2007 - 1 Ss 96/06, NStZ 2008, 531). - OLG Hamm, 31.01.2007 - 1 Ss 500/06
Ausländer; Aufenthaltsbeschränkung; wiederholter Verstoß; Rückwirkung
Auszug aus BGH, 05.07.2011 - 3 StR 87/11
Das Tatbestandsmerkmal der wiederholten Zuwiderhandlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG erfordert weder eine Ahndung des Erstverstoßes noch eine sonstige behördliche Reaktion, die geeignet ist, dem Ausländer sein Fehlverhalten vor Augen zu führen (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007 - 1 Ss 500/06;… Erbs/Kohlhaas/Senge, Strafrechtliche Nebengesetze, § 95 AufenthG Rn. 39 (Stand: April 2010); Lange, StRR 2007, 118; zum AsylVfG vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Februar 1984 - 1 Ss 28/84, NStZ 1984, 324; OLG Karlsruhe, Urteil vom 4. August 1988 - 1 Ss 41/88, NStZ 1988, 560; OLG Stuttgart, Urteil vom 13. Oktober 1995 - 1 Ss 416/95, NStZ-RR 1996, 173, 174;… MünchKomm StGB/Schmidt-Sommerfeld, § 85 AsylVfG Rn. 37). - OLG Brandenburg, 22.02.2007 - 1 Ss 96/06
Zuwiderhandlung vollziehbar Ausreisepflichtiger gegen die bestehende räumliche …
- OLG Stuttgart, 13.10.1995 - 1 Ss 416/95
- OLG Celle, 20.02.1984 - 1 Ss 28/84
- OLG Bremen, 29.09.2008 - Ss 23/08
D (A), Strafrecht, räumliche Beschränkung, Verstoß gegen räumliche Beschränkung, …
- OLG Karlsruhe, 04.08.1988 - 1 Ss 41/88
- VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11
Asyl ( Folgeantrag )
Die gegen das Urteil seitens des Klägers eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. Juli 2011 verworfen (3 StR 87/11). - VG Gießen, 12.06.2024 - 8 L 1391/24
Widerruf der Registrierung als Berufsbetreuer
In objektiver Hinsicht setzt Beharrlichkeit ein wiederholtes Fehlverhalten, also mindestens einen vorangegangenen einschlägigen Verstoß voraus (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 87/11 -, NJW 2011, 3174). - BGH, 08.06.2021 - 5 StR 146/21
Vorsätzlicher wiederholter Verstoß gegen die aufenthaltsrechtliche Meldepflicht …
Denn entgegen der Auffassung des Landgerichts ist Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen wiederholten Meldeverstoßes nach dieser Vorschrift, dass bereits der die Wiederholung begründende Erstverstoß vorsätzlich geschah (vgl. zu § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 87/11, BGHSt 56, 271;… MüKoStGB/Gericke, 3. Aufl., § 95 AufenthG Rn. 81). - BayObLG, 23.03.2023 - 206 StRR 11/23
Berufungsbeschränkung beim wiederholten Zuwiderhandeln gegen räumliche …
Der Angeklagte hat selbst eingeräumt, die räumliche Beschränkung gekannt und gewusst zu haben, dass sein Aufenthalt in der Stadt Augsburg nicht erlaubt war (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011, 3 StR 87/11, NStZ 2012, 216, der eine entsprechende Feststellung hat ausreichen lassen). - OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 1 Ss 84/07
Abweichen einer älteren OLG Entscheidung von einer jüngeren BGH-Entscheidung
Soweit der Verurteilte auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 05.07.2011 - 3 StR 87/11 - (BGHSt 56, 271) abhebt, kann dahinstehen und bedarf keiner näheren Prüfung und Erörterung, ob - wie der Verteidiger des Verurteilten meint - dieser bei Zugrundelegung der dort vertretenen Rechtsauffassung "eindeutig freizusprechen" gewesen wäre.
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Rechtsprechung
| BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 27 StGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB; § 6 Nr. 5 StGB; § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BtMG; § 22 StGB
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln); versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Besitz von Betäubungsmitteln durch Ausländer im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 6 StGB, § 7 Abs 2 Nr 2 StGB, § 29 BtMG, § 29a BtMG
Besitz von Betäubungsmitteln durch Ausländer im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts - Wolters Kluwer
Anwendbarkeit von deutschem Strafrecht auf den von einem italienischen Angeklagten ausschließlich im Ausland ausgeübten Besitz an Betäubungsmitteln
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 7 Abs. 2 Nr. 2
Anwendbarkeit von deutschem Strafrecht auf den von einem italienischen Angeklagten ausschließlich im Ausland ausgeübten Besitz an Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
Besitz von Betäubungsmitteln durch Ausländer im Ausland: Anwendbarkeit deutschen Strafrechts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.01.2011 - 27 KLs 46/10
- BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 335
- NStZ 2013, 46 (Ls.)
- StV 2012, 286
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85
Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Im Sinne des § 6 Nr. 5 StGB vertreibt Betäubungsmittel, wer allein oder durch seine Mitwirkung ihren in der Regel entgeltlichen Absatz an andere fördert (BGHSt 34, 1, 2); gefordert wird eine Tätigkeit, die ein Betäubungsmittel entgeltlich in den Besitz eines anderen bringen soll (…Kühl, Lackner/ Kühl, StGB 27. Aufl. § 6 Rn. 2;… Eser, Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 6 Rn. 6;… Heintschel-Heinegg, Beck OK StGB Ed. 14 § 6 Rn. 3).Vom Schutzzweck her sachgerecht und vom Gesetzgeber erkennbar gewollt ist es, dem Betäubungsmittelhandel, der wegen seiner grenzüberschreitenden Gefährlichkeit auch Inlandsinteressen berührt, durch Anwendung des deutschen Strafrechts auf den Händler entgegenzuwirken, gleich welcher Staatsangehörigkeit er ist und wo er die Tat begangen hat (BGHSt 34, 1, 3).
- BGH, 22.09.2009 - 3 StR 383/09
Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Tateinheit mit Vertrieb; …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ergibt sich die Anwendung deutschen Strafrechts auch nicht schon aus § 6 Nr. 5 StGB, denn diese Vorschrift, nach der für den "unbefugten Vertrieb von Betäubungsmitteln" das Weltrechtsprinzip gilt, erfasst nicht deren Besitz (st. Rspr. Senat, StV 1984, 286; BGH NStZ 2010, 521).Eine andere Beurteilung ist auch nicht deshalb geboten, weil der Besitz an Betäubungsmitteln vorliegend mit dessen Vertrieb (hier in Form der Beihilfe zum Handeltreiben) in Tateinheit steht (vgl. insoweit BGH, NStZ 2010, 521).
- BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Insoweit kommt es nicht auf den Begriff des "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG an, der "jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" erfasst (vgl. BGHGS, NJW 2005, 3790, 3792 mwN) und der den Besitz von Betäubungsmitteln als unselbständiges, im täterschaftlichen Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens umfasst (BGHSt 30, 359 ff; 25, 290).
- BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81
Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz - …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Insoweit kommt es nicht auf den Begriff des "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG an, der "jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" erfasst (vgl. BGHGS, NJW 2005, 3790, 3792 mwN) und der den Besitz von Betäubungsmitteln als unselbständiges, im täterschaftlichen Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens umfasst (BGHSt 30, 359 ff; 25, 290). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Insoweit kommt es nicht auf den Begriff des "Handeltreibens" im Sinne des § 29 BtMG an, der "jede eigennützige auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit" erfasst (vgl. BGHGS, NJW 2005, 3790, 3792 mwN) und der den Besitz von Betäubungsmitteln als unselbständiges, im täterschaftlichen Handeltreiben aufgehendes Teilstück des Geschehens umfasst (BGHSt 30, 359 ff; 25, 290). - BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte aber nicht nur der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig, sondern auch der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BtMG (Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08). - BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08
MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände; …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte aber nicht nur der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig, sondern auch der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BtMG (Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08). - BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83
Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der …
Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Beide Taten stehen im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1983 - 2 StR 693/83).
- BGH, 07.11.2016 - 2 StR 96/14
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts beim Vertrieb von Betäubungsmitteln im …
Von den zahlreichen Teilakten des Handeltreibens werden durch den Begriff des "Vertriebs' damit nur solche erfasst, die unmittelbar auf Weitergabe gerichtet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335).Dies ergibt sich zunächst aus einer umfassenden Auslegung von § 6 Nr. 5 StGB, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Ausdruck des Weltrechtsprinzips ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37;… Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32).
§ 6 Nr. 5 StGB verfolgt den Zweck, dem Betäubungsmittelhandel, der wegen seiner grenzüberschreitenden Gefährlichkeit grundsätzlich auch Inlandsinteressen berührt, durch Anwendung des deutschen Strafrechts auf den Händler entgegenzuwirken, gleich welcher Staatsangehörigkeit er ist und wo er die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335; Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3).
- BGH, 18.03.2015 - 2 StR 96/14
Anfragebeschluss zur Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf Auslandstaten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 6 Nr. 5 StGB Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335 mit Anmerkung von Patzak; BGH, Urteil vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… Beschluss vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37;… Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32). - BGH, 16.12.2015 - 1 ARs 10/15
Anfrageverfahren; Anwendung des deutschen Strafrechts auf Betäubungsmitteldelikte …
Denn vom Schutzzweck her sachgerecht und vom Gesetzgeber erkennbar gewollt ist es, dem Betäubungsmittelhandel, der wegen seiner grenzüberschreitenden Gefährlichkeit auch Inlandsinteressen berührt, durch Anwendung des deutschen Strafrechts auf den Händler entgegenzuwirken, gleich welcher Staatsangehörigkeit er ist und wo er die Tat begangen hat (BGH, Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335; Urteil vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 3).
- BGH, 05.03.2025 - 3 StR 399/24
Cannabis und Marihuana sind weiterhin "Betäubungsmittel" i.S.d. StGB
Die Vorschrift ist nach ständiger Rechtsprechung Ausdruck des Weltrechtsprinzips (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11, NStZ 2012, 335; vom 22. September 2009 - 3 StR 383/09, NStZ 2010, 521;… vom 22. November 1999 - 5 StR 493/99, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37;… Urteile vom 12. November 1991 - 1 StR 328/91, BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2; vom 8. April 1987 - 3 StR 11/87, BGHSt 34, 334, 336; vom 22. Januar 1986 - 3 StR 472/85, BGHSt 34, 1, 2, und vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 298/76, BGHSt 27, 30, 32). - BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19
Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
- LG Traunstein, 30.03.2022 - 7 KLs 120 Js 44147/21
Freiheitsstrafe, Hauptverhandlung, Strafzumessung, Angeklagte, Untersuchungshaft, …
Von den zahlreichen Teilakten des Handeltreibens werden durch den Begriff des "Vertriebs" damit nur solche erfasst, die unmittelbar auf Weitergabe gerichtet sind (BGH NStZ 2012, 335). - KG, 02.02.2022 - 151 AuslA 178/21
Ablehnung der Auslieferung eines des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln …
Von den zahlreichen Teilakten des Handeltreibens werden durch den Begriff des "Vertriebs" damit nur solche erfasst, die unmittelbar auf Weitergabe gerichtet sind (vgl. BGH…, Urteil vom 7. November 2016 - 2 StR 96/14 -, Rn. 7, juris, und Beschluss vom 3. November 2011 - 2 StR 201/11 -, Rn. 5, juris).
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Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 29 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beihilfe; Konkurrenzen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben des Drogenverkäufers und des Drogenkäufers: Schwerpunkt des Rechtsgutsangriffs des Gehilfen; Akzessorietät der Beihilfe in den Fällen der Bewertungseinheit
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 BtMG, § 27 StGB, § 52 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben des Drogenverkäufers und des Drogenkäufers: Schwerpunkt des Rechtsgutsangriffs des Gehilfen; Akzessorietät der Beihilfe in den Fällen der Bewertungseinheit - Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Würdigung der Taten eines Angeklagten als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de
BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27; StGB § 53
Konkurrenzrechtliche Würdigung der Taten eines Angeklagten als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 29.07.2011 - 34 KLs 7/11
- BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 280
- StV 2012, 286
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80
Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte …
Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
In solch einem Fall tritt die - notwendigerweise stets auch gegebene - Beihilfe zum Handeltreiben des Verkäufers hinter der zu den Taten des Käufers zurück (Subsidiarität;… vgl. LK/Rissingvan Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 129 ff., 137; zum Verhältnis von Beihilfe und Mittäterschaft: BGH, Beschluss vom 7. Januar 1981 - 2 StR 618/80, BGHSt 30, 28, 29 f.). - BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
Vielmehr kommt es vorliegend bei der konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Beihilfehandlungen des Angeklagten (allein) auf dessen Unterstützung der Haupttaten des Käufers D. an; denn der Angeklagte hat - neben der Verfolgung seiner eigenen Belange - in erster Linie jeweils in dessen Auftrag und Interesse gehandelt und wurde auch (allein) von diesem für die einzelnen Beihilfehandlungen entlohnt (vgl. zur Bedeutung der Interessen von Verkäufer und Käufer: BGH, Beschluss vom 17. Juli 2002 - 2 ARs 164/02, NJW 2002, 3486). - BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99
Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen
Auszug aus BGH, 06.12.2011 - 3 StR 393/11
Da die Akzessorietät der Beihilfe auch in den Fällen der Bewertungseinheit gilt, so dass mehrere natürliche, an sich selbständige Beihilfehandlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit bei den Taten der Fall ist, zu denen Beihilfe geleistet wurde (…vgl. Weber, BtMG, 3. Aufl., vor § 29 Rn. 280 mwN), wäre der Angeklagte im Hinblick auf seine Förderung der Taten des Verkäufers lediglich der Beihilfe in zwei Fällen schuldig, während seine Teilnahme als Gehilfe an den Taten des Käufers - wie vom Landgericht angenommen - rechtlich als Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sechs Fällen zu würdigen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 2 StR 451/99, NStZ 2000, 83).
- BGH, 13.12.2012 - 4 StR 99/12
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zum …
Dies gilt wegen der Akzessorietät der Beihilfe aber jedenfalls dann nicht, wenn mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen gerade deshalb zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, weil dies nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zur Bewertungseinheit bei den Taten des Haupttäters, zu denen der Angeklagte Beihilfe geleistet hat, der Fall ist (BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451; vom 2. September 2008 - 5 StR 356/06; NStZ-RR 2008, 386; einschränkend für eine hier nicht gegebene Fallkonstellation: BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; wie hier aber Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, NStZ-RR 2012, 280).Die Beihilfe zum Handeltreiben auf der anderen Seite tritt gegenüber dieser Tat dann zurück (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11 aaO mwN).
- BGH, 05.12.2012 - 2 StR 117/12
Fälschung von Zahlungskarten und Zahlungskarten mit Garantiefunktion (Tateinheit: …
Die Akzessorietät der Beihilfe gilt schließlich auch in Fällen einer Bewertungseinheit, so dass mehrere an sich selbständige Beihilfehandlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefasst werden, wenn dies nach den Grundsätzen der Bewertungseinheit auch bei den Haupttaten der Fall ist, zu denen Beihilfe geleistet wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 12). - BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12
Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen …
Im Übrigen hat das Landgericht übersehen, dass einem Gehilfen, der nur einen Teil der zu einer Bewertungseinheit verbundenen Veräußerungsgeschäfte des Haupttäters fördert, nur im Umfang seiner Tatbeiträge ein Schuldvorwurf gemacht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 StR 162/99, NStZ 1999, 451;… Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 22; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 393/11, StV 2012, 286).
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