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Rechtsprechung
   KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,17535
KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15 (https://dejure.org/2015,17535)
KG, Entscheidung vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15 (https://dejure.org/2015,17535)
KG, Entscheidung vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - 141 AR 159/15 (https://dejure.org/2015,17535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 120 Abs 1 StPO, § 126 Abs 2 S 1 StPO, § 309 Abs 2 StPO, § 76 Abs 1 GVG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Untersuchungshaftbefehl: Aufhebung und Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren; verfahrensfehlerhafte Gerichtsbesetzung bei Haftentscheidungen während laufender Hauptverhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts in Haftsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 398
  • StV 2016, 171
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05

    Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …

    Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
    Rn. 36 Das Gebot der bestmöglichen Verfahrensförderung (vgl. BVerfG NJW 2006, 672; Senat StraFo 2010, 26) verlangt nicht zuletzt eine möglichst frühzeitige Planung und Vorbereitung der Hauptverhandlung, die bei voraussichtlich umfangreichen Sachen je nach Fallgestaltung eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umfassende Hauptverhandlungsplanung mit effizienten Ladungen und Festlegung eines straffen Verhandlungsplans (vgl. EGMR NJW 2005, 3125; BVerfG NJW 2006, 672, 676) sowie mehr als einem (voll auszuschöpfenden) Hauptverhandlungstag pro Woche(vgl. BVerfG StV 2008, 198; OLG Hamburg StraFo 2006, 372; OLG Düsseldorf StV 2007, 92; OLG Koblenz StV 2011, 167;… Senat aaO mwN; zur Hauptverhandlungsgestaltung s. auch KG, Beschlüsse vom 15. März 2007 - 2 Ws 166-167/07 - und vom 23. April 2008 - 3 Ws 100/08 -) erfordert.

    Sie ist - bei objektiver Betrachtung, bei der es auf eine wie auch immer geartete Vorwerfbarkeit oder ein Verschulden nicht ankommt, sondern allein zu prüfen ist, ob eine Verfahrensverzögerung der Sphäre des Staates zuzurechnen ist oder nicht (vgl. BVerfG NJW 2006, 672, 673 f.; StV 2006, 703, 704, 705) - nicht in der gebotenen konzentrierten Form konzipiert und durchgeführt worden.

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …

    Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
    Jedenfalls zwei der Hauptverhandlungstage waren überdies nur sehr kurz geplant, weshalb im Ergebnis nicht einmal im Durchschnitt ein voll auszuschöpfender Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. zu den Anforderungen an die gewöhnliche Verhandlungsdauer etwa BVerfG StraFo 2013, 160 mwN) vorgesehen war.
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …

    Auszug aus KG, 24.04.2015 - 4 Ws 34/15
    Rn. 42 Soweit es diesen Umstand und auch die Belastung des Gerichts mit anderen umfangreichen Verfahren angeht, die einer bestmöglichen Verfahrensförderung im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG entgegenstand und -steht, wirkt sich dieser Gesichtspunkt, der Folge der gegebenen Ausstattung der Justiz mit personellen und sächlichen Mitteln ist, nicht zu Lasten des Angeklagten aus (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 668, 671 mwN; Senat OLGSt StPO § 112 Nr. 17).
  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …

    Im Ergebnis muss sich das Beschwerdegericht auf die nachvollziehbare Bewertung des Ergebnisses der Hauptverhandlung verlassen (vgl. KG, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 -, juris).
  • OLG Bremen, 02.04.2020 - 1 Ws 32/20

    Zum Einfluss der Pandemie in Folge der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) …

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23;… Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 19, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)).
  • KG, 15.03.2019 - 4 Ws 24/19

    Beschwerde gegen einen Untersuchungshaftbefehl: Haftbefehlsaufhebung wegen …

    Auch erfüllt die vom Landgericht vorgesehene Hauptverhandlungsdichte die Anforderungen an eine konzentrierte Gestaltung der Verhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] mwN).
  • KG, 18.04.2016 - 4 Ws 40/16

    Schöffen wirken an Haftentscheidungen während laufender und unterbrochener …

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen (Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris = StraFo 2015, 419 = StV 2016, 171 ), dass sich die Mitwirkung lediglich einzelner der in der Hauptverhandlung tätigen Kammermitglieder an Entscheidungen der (hier im Anschluss an die übliche Terminologie so genannten) Beschlussbesetzung überdies auf die Mehrheitsverhältnisse und die Würdigung einzelner Beweiserhebungen und damit auch auf die Beurteilung des dringenden Tatverdachts auswirken kann.

    Der vorliegende Fall erweist in noch stärkerem Maße als die Fallgestaltung, die dem Verfahren 4 Ws 34/15 und dem dort ergangenen Senatsbeschluss vom 24. April 2015 zugrunde lag, dass die Auffassung, wonach Haftentscheidungen auch während einer laufenden Hauptverhandlung von der Besetzung zu treffen ist, die für außerhalb der Hauptverhandlung zu treffende Entscheidungen zuständig ist, zu erheblichen Nachteilen führt, die sich aus dem Umstand ergeben, dass ggf. auch Richter ohne eigene Kenntnis der Geschehnisse in der Hauptverhandlung über die Untersuchungshaft entscheiden müssten.

    Auch mit den aus der abzulehnenden Ansicht folgenden Fragen, die bereits im Senatsbeschluss vom 24. April 2015 (aaO) angesprochen worden sind, hat sich diese Rechtsprechung nicht befasst.

  • OLG Bremen, 24.04.2019 - 1 Ws 44/19

    Nicht nur kurzfristige Überlastung des Gerichts ist keine Rechtfertigung für …

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17;… Beschluss vom 03.01.2018 - 1 Ws 143/17 - 145/17, juris Rn. 17, OLGSt StPO § 112 Nr. 23).
  • OLG Jena, 16.08.2024 - 1 Ws 290/24

    Neufassung eines Haftbefehls, unzuständiges Gericht, Wirksamkeit, Rechtsfolgen

    Zwar führt nicht jede fehlerhafte Anwendung von Zuständigkeitsregeln und damit nicht jeder Zuständigkeitsmangel zu einem Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1992, 1 StR 594/92), jedoch liegt ein solcher Verfassungsverstoß jedenfalls dann vor, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall über einen bloßen Irrtum hinaus geht (BGH, Urteil vom 08.12.1992, 1 StR 594/92) und willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG grundlegend verkennt (KG, Beschluss vom 24.04.2015, 4 Ws 34/15).

    Willkür in diesem Sinne liegt vor, wenn die Entscheidung auf unsachlichen, sich von den gesetzlichen Maßstäben völlig entfernenden Erwägungen beruht und unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar erscheint (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.01.1995, 2 Ss 434/94-109/94 II; KG, Beschluss vom 24.04.2015, 4 Ws 34/15).

    Maßstab hierfür sind nicht subjektive Beweggründe des Handelnden, sondern allein objektive Kriterien (KG, Beschluss vom 24.04.2015, 4 Ws 34/15; BayObLG, Beschluss vom 12.02.1980, 3 Ob OWi 5/80).

  • KG, 30.04.2019 - 161 HEs 22/19

    Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes im …

    Rn. 35 Die von der Jugendkammer vorgesehene Gestaltung der Hauptverhandlung erfüllt schließlich in vollem Umfang die Anforderungen an die in Haftsachen gebotene konzentrierte Durchführung der Hauptverhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] m.w.N.; zur Notwendigkeit einer genügenden Verhandlungsplanung und -dichte vgl. BVerfG StV 2008, 198, 199; Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2014 - [4] 141 HEs 56/14 [14/14] - und 17. September 2010 - 4 Ws 93/10 -, jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 03.01.2018 - 1 Ws 143/17

    Anforderungen an die Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidungen

    Allerdings ist im Hinblick auf den nur eingeschränkten Umfang der Nachprüfung dem Beschwerdegericht ausschließlich eine Prüfung dahingehend möglich und insoweit auch geboten, ob das Tatgericht eine vertretbare Würdigung vorgenommen hat, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass wesentliche tatsächliche Umstände nicht berücksichtigt wurden, oder ihr Stellenwert verkannt worden ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24.04.2015 - 4 Ws 34/15, juris Rn. 28, StV 2016, 171; OLG Jena…, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 Ws 176/14, 1 Ws 177/14, juris Rn. 11; siehe auch die Rspr. des Senats, zuletzt Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 24.06.2016 - 1 Ws 99/66; Beschluss vom 28.02.2017 - 1 Ws 29/17).
  • OLG Hamburg, 12.04.2019 - 2 Ws 43/19

    Untersuchungshaftbefehl nach Urteilsverkündung: Heilung einer nicht in der …

    Dem entsprechend kann das Erstgericht eine prozessordnungswidrig zustande gekommene Entscheidung im Abhilfeverfahren im Einzelfall noch heilen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 24. April 2015 - Az.: 4 Ws 34/15 -, Rn. 24 juris).
  • KG, 22.02.2019 - 4 HEs 4/19

    Haftverschonung; Aufhebung eines Haftverschonungsbeschlusses; …

    Rn. 45 b) Der feststellbare Gang der Hauptverhandlung hat die Anforderungen an eine konzentrierte Gestaltung der Verhandlung mit durchschnittlich mehr als einem voll auszuschöpfenden Hauptverhandlungstag pro Woche (vgl. nur Senat, Beschluss vom 24. April 2015 - 4 Ws 34/15 - [juris] mwN) deutlich verfehlt.
  • KG, 30.04.2019 - 4 HEs 10/19

    Zum Haftgrund der Verdunkelungsgefahr; Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes …

  • KG, 25.11.2016 - 161 HEs 31/16

    Spannungsverhältnis zwischen Beschleunigungsgebot und Verteidigung durch …

  • KG, 07.05.2021 - 4 Ws 28/21

    Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung aus der Untersuchungshaft wegen …

  • KG, 12.11.2018 - 121 HEs 48/18

    Rückstellung bereits terminierte Nichthaftsachen zugunsten von Haftsachen

  • KG, 05.02.2018 - 161 HEs 2/18

    Unterbringung bei zu erwartenden Wohnungseinbrüchen, Beschleunigungsgrundsatz

  • KG, 21.12.2017 - 121 HEs 48/17

    Subsidiaritätsprinzip bei Maßregelanordnung

  • OLG Frankfurt, 23.08.2016 - 3 Ws 522/16

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung wegen schlechter Prognose

  • KG, 29.03.2019 - 161 HEs 18/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …

  • KG, 28.11.2016 - 4 Ws 185/16

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot in …

  • OLG Naumburg, 22.09.2025 - 1 Ws 293/25

    Änderung und Anpassung des Haftbefehls bei veränderten oder unzutreffenden …

  • KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17

    Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht …

  • KG, 29.03.2019 - 4 HEs 8/19

    Besondere Schwierigkeit der Ermittlungen als wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 …

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