Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 2 Abs. 3 StGB; § 354a StPO; § 354 StPO; § 34 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; Meistbegünstigungsprinzip (milderes Gesetz); Konsumcannabisgesetz; Handeltreiben mit Cannabis; verbotener Besitz von Cannabis - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 29a Abs 2 BtMG, § 34 Abs 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 1 KCanG, § 34 Abs 3 S 2 Nr 4 KCanG
Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 34 Abs. 1 KCanG, §§ 3, 34 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 337 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Erfassung von Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis vom Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG); Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Schuldspruchänderung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 22.11.2023 - 25 KLs 29/23
- LG Magdeburg, 22.11.2023 - 275 Js 54203/22
- BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 586 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2024 - 1 StR 106/24
Konsumcannabisgesetz - BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24
Zwar sind nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen die Voraussetzungen des Regelbeispiels des § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG erfüllt, weil sich die strafbaren Handlungen jeweils auf eine nicht geringe Menge bezogen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24). - BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 102/24
Dieses ist nach der gebotenen konkreten Betrachtungsweise (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, NJW 2023, 460) im Fall II.2 der Urteilsgründe das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz.
- BGH, 21.05.2024 - 4 StR 95/24
Schwerer Raub (mitgeführtes gefährliches Tatmittel: raubspezifisches …
Dies hat der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB i.V.m. § 354a StPO zu berücksichtigen (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2024 - 5 StR 30/24 Rn. 4;… Beschluss vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24 Rn. 6; Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 4;… Beschluss vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24 Rn. 4). - BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …
Deshalb erfüllt er bei dessen Transport ebenso wie bei demjenigen anderer Betäubungsmittel nur den Tatbestand des Besitzes (vgl. für den Cannabiskurier nach dem KCanG BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, juris;… vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, juris Rn. 3; für den Cannabisbunkerhalter BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 550/23, juris Rn. 9). - BGH, 31.07.2024 - 2 StR 204/24
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Schusswaffe: Luftdruckpistole); Anbau von …
Der wegen Überschreitens der nicht geringen Menge zur Anwendung kommende Strafrahmen des § 34 Abs. 3 KCanG ist für den Angeklagten günstiger als der vom Landgericht zur Anwendung gebrachte Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 4).
- BGH, 31.07.2024 - 4 StR 499/23
Handeltreiben mit Cannabis (Beihilfe; Konkurrenzen); Erwerb von Cannabis …
bb) Zudem hat der Angeklagte tateinheitlich hierzu - bezogen auf die Eigenkonsummengen - jeweils einen verbotenen Erwerb von Cannabis von mehr als 25 g pro Tag gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a KCanG verwirklicht, wobei der Zusatz "verboten" zur Klarstellung geboten ist (§ 260 Abs. 4 StPO), weil diese Art des Umgangs mit Cannabis nicht stets unter Strafe steht (§ 34 Abs. 1 Nr. 12 KCanG) (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 6 (Besitz);… Patzak in Patzak/Fabricius, BtMG, 11. Aufl., KCanG, § 34 Rn. 14a). - OLG Zweibrücken, 17.04.2025 - 1 ORs 3 SRs 55/24
Änderung des Schuldspruchs auf Grundlage des Konsumcannabisgesetz; …
Rn. 6 "Die unbeschränkt erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts ist hinsichtlich des Schuldausspruchs zumindest insoweit begründet, als es bei einer Verurteilung nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG in der Urteilsformel des Zusatzes "verboten" bedarf, weil diese Art des Umgangs mit Cannabis gemäß den §§ 3, 34 Abs. 1 Nr. 1, § 36 Abs. 1 Nr. 1 KCanG nicht stets unter Strafe steht oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt (so: BGH Beschl. v. 29.4.2024 - 6 StR 102/24, BeckRS 2024, 12470).. - BGH, 23.10.2024 - 2 StR 411/24
Handeltreiben mit Cannabis; Herstellen von Cannabis; Konkurrenzen
c) Die Neuregelung nach dem Konsumcannabisgesetz erweist sich bei der gebotenen konkreten Betrachtung (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 4 mwN) als das nach § 2 Abs. 3 StGB mildere Gesetz. - BGH, 30.07.2024 - 4 StR 221/24
Anbau von Cannabis (Aufzucht; Anbauzyklus; Konkurrenzen); Besitz von Cannabis; …
In diesem Fall wäre das BtMG als das Tatzeitrecht anzuwenden (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24 Rn. 5;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 2 Rn. 10a mwN). - BGH, 02.07.2024 - 2 StR 187/24
Handeltreiben mit Cannabis (Konkurrenzen: Tateinheit, Handeltreiben mit …
Denn die Herausnahme von Cannabis aus der Strafbarkeit nach dem Betäubungsmittelgesetz lässt, sofern nicht - anders als hier - aufgrund der konkreten Umstände das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz den gleichen Strafrahmen eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, Rn. 5), wegen des geringeren Schuldgehalts von Taten nach dem Konsumcannabisgesetz grundsätzlich Raum für eine mildere Bestrafung (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 2024 - 3 StR 142/24, Rn. 9;… vom 11. Juni 2024 - 3 StR 159/24, Rn. 4).
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Rechtsprechung
| BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 34 KCanG
Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 52 Abs 1 S 1 StGB, § 29 BtMG, § 29a Abs 1 BtMG, § 34 Abs 1 Nr 1 KCanG, § 34 Abs 1 Nr 4 KCanG
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 2 Abs. 3 StGB, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 52 Abs. 1 StGB, § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 354a StPO, § 265 StPO, § 34 Abs. 3 KCanG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de
Neuregelung zum Umgang mit Konsumcannabis; Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
Verurteilung nach dem Konsumcannabisgesetz bei Handeltreiben mit Cannabis
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 23.08.2023 - 9 KLs 713 Js 1142/22
- BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Papierfundstellen
- StV 2024, 586
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.04.2024 - 5 StR 153/24
Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis nach Inkrafttreten des Gesetzes zum …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt jeglicher Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24). - BGH, 24.04.2024 - 5 StR 136/24
Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit …
Auszug aus BGH, 21.05.2024 - 5 StR 53/24
Denn am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 109), was der Senat nach § 2 Abs. 3 StGB zu berücksichtigen hat; nach der Neuregelung unterfällt jeglicher Umgang mit Cannabis nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (BGH, Beschluss vom 24. April 2024 - 5 StR 136/24; vgl. insoweit zur nicht geringen Menge und zur Tenorierung BGH, Beschluss vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24).
- BGH, 20.02.2025 - 5 StR 134/24
Für den illegalen Handel bestimmtes Ketamin als Arzneimittel; Vorrang des …
Der Umgang mit Cannabis unterfällt danach nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, StV 2024, 586). - BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24
Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …
Deshalb erfüllt er bei dessen Transport ebenso wie bei demjenigen anderer Betäubungsmittel nur den Tatbestand des Besitzes (vgl. für den Cannabiskurier nach dem KCanG BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 102/24, juris; vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, juris Rn. 3; für den Cannabisbunkerhalter BGH…, Beschluss vom 6. Mai 2024 - 5 StR 550/23, juris Rn. 9). - BGH, 08.10.2024 - 5 StR 362/24
Änderung von Schudspruch und Strafausspruch bei Verurteilung wegen Handeltreibens …
Der Umgang mit Cannabis unterfällt danach nicht mehr dem BtMG, sondern allein dem - hier milderen - KCanG (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Mai 2024 - 5 StR 53/24, StV 2024, 586).
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