Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: BGH, 22.03.2006 | OLG Karlsruhe, 14.03.2006

Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,612
BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04 (https://dejure.org/2005,612)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2005 - 5 StR 283/04 (https://dejure.org/2005,612)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04 (https://dejure.org/2005,612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 264a Abs. 1 StGB; § 263 StGB; § 15 StGB; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 261 StPO
    Erhebliche Umstände im Sinne des § 264a Abs. 1 StGB (Bedeutung für einen durchschnittlichen Anleger nach den Erwartungen des Kapitalmarkts; Vorsatz); Betrugsvorsatz bei Kreditgewährungen (Eventualvorsatz); Vortragspflicht gemäß § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (Zulässigkeit der ...

  • lexetius.com

    StGB § 264a Abs. 1

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsche Angaben im Emissionsprospekt nicht strafbar?

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 264a Abs. 1
    Kapitalanlagebetrug nur bei Verschweigen eines für den durchschnittlichen Anleger nach Art des Geschäfts bedeutungsvollen Umstands ("EUWO-Gruppe/Berliner Volksbank")

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freisprüche gegen einen Fondsgründer und gegen Verantwortliche der Berliner Volksbank rechtskräftig

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 3 Wi Js 165/96
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 2242
  • ZIP 2005, 1066
  • NStZ 2005, 568
  • StV 2005, 496
  • JR 2006, 248
  • NZG 2005, 676
  • StraFo 2006, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage der Angeklagten zu beachten sind (BGHSt 46, 30, 34 f.; 48, 331, 346 ff.).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Maßgeblich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage der Angeklagten zu beachten sind (BGHSt 46, 30, 34 f.; 48, 331, 346 ff.).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Rn. 24 Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NStZ 2002, 48 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.2003 - 5 StR 378/02

    Freisprüche eines brandenburgischen Amtsdirektors und zweier Geschäftsführer …

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Dann allerdings hätte die Staatsanwaltschaft, der dieses - aus ihrer Sicht bestehende - Mißverständnis über die Reichweite der Beweisanträge aus der Begründung der Ablehnungsbeschlüsse bewußt war, eine Klarstellung ihres Beweisziels vornehmen müssen (BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 37).
  • BGH, 08.12.1981 - 1 StR 706/81

    Verwendung allgemeiner und in besonderem Maße einer Deutung durch den Richter …

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Maßgeblich ist der verständige, durchschnittlich vorsichtige Kapitalanleger, in dessen Rolle sich der Herausgeber des Prospekts zu versetzen hat (vgl. BGHSt 30, 285, 293 zu § 265b Abs. 1 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 453/00

    Formelle Anforderungen an die Urteilsgründe; Notwendigkeit einer Gliederung

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Sie dienen nicht der Dokumentation sämtlicher in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zur wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sondern sie sollen dem Revisionsgericht die Überprüfung der Beweiswürdigung auf etwaige Rechtsfehler ermöglichen (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 12).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht - …

    Auszug aus BGH, 12.05.2005 - 5 StR 283/04
    Abgesehen davon, daß die Beurteilung der Verfolgungsgefahr im tatrichterlichen Ermessen steht (BGHR StPO § 55 Abs. 1 Auskunftsverweigerung 2), liegen die Voraussetzungen einer umfassenden Auskunftsverweigerung vor, weil gegen den Zeugen hinsichtlich des Komplexes T ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges geführt wurde.
  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 309/10

    Haftung aus Schutzgesetzverletzung durch Kapitalanlagebetrug bzw. sittenwidriger …

    Vielmehr ist immer eine umfassende Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. Senatsurteile vom 27. März 1984 - VI ZR 246/81, WM 1984, 744, 745;… vom 11. Februar 2003 - VI ZR 34/02, aaO, S. 20 f.;… BGH, Urteile vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, aaO, S. 348; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2244).
  • BGH, 03.02.2022 - III ZR 84/21

    Erfassung einer unrichtigen Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem …

    Die unrichtige Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem Prospekt wird vom Tatbestand des Kapitalanlagebetrugs nur erfasst, wenn sie geeignet ist, einen verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Kapitalanleger bei seiner Anlageentscheidung zu beeinflussen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 2005, 5 StR 283/04, ZIP 2005, 1066).

    Maßgeblich ist der verständige, durchschnittlich vorsichtige Kapitalanleger, in dessen Rolle sich der Herausgeber des Prospekts zu versetzen hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, ZIP 2005, 1066, 1067 f mwN).

  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

    Die revisionsgerichtliche Überprüfung beschränkt sich darauf, ob die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH wistra 2005, 304, 305; NStZ 2002, 48 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6176
BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06 (https://dejure.org/2006,6176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,6176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 177 StGB; § 250 StGB
    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe; ungeladene Schusswaffe; Beisichführen des Magazins)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 205
  • StV 2006, 416
  • StraFo 2006, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1999 - 1 StR 429/99

    Ungeladene Pistole als Drohmittel beim Raub

    Auszug aus BGH, 22.03.2006 - 2 StR 66/06
    Die Waffe ist in diesem Fall objektiv nicht gefährlich, auch wenn der Täter deren Einsatzbereitschaft ohne Weiteres herstellen und ihre objektive Gefährlichkeit herbeiführen kann (BGHSt 45, 249 f.).
  • BGH, 08.05.2024 - 2 StR 51/24

    Besonders schwere Vergewaltigung (Verwenden einer Waffe oder eines gefährlichen …

    Hinsichtlich der vom Angeklagten eingesetzten Pistole konnte die Strafkammer nicht ausschließen, dass es sich um eine Scheinwaffe handelte (vgl. zur ungeladenen Schusswaffe BGH, Beschluss vom 22. März 2006 - 2 StR 66/06, NStZ-RR 2006, 205).
  • BGH, 17.09.2008 - 2 StR 393/08

    Sexuelle Nötigung (ungeladene Schusswaffe: Beisichführen; Verwenden); …

    Der Angeklagte führte aber die Waffe im Sinne von § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB bei sich (vgl. BGH StraFO 2006, 253).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12103
OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05 (https://dejure.org/2006,12103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.2006 - 1 Ss 123/05 (https://dejure.org/2006,12103)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 2006 - 1 Ss 123/05 (https://dejure.org/2006,12103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,12103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1; StGB § 185 § 193
    Herabsetzende Äußerungen eines Strafgefangenen gegenüber einem Anstaltsbediensteten als Beleidigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 173
  • StraFo 2006, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.10.2004 - 1St RR 153/04

    Bezeichnung eines Polizeibeamten als Wegelagerer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
    Selbst bei Vorliegen einer grundsätzlich zur Ehrverletzung geeigneten Bekundung ist eine solche nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn der Täter zur Wahrnehmung seiner Rechte und berechtigten Interessen gehandelt hat (vgl. BayObLG NJW 2005, 1291 ff.: Bezeichnung eines eine Verkehrskontrolle durchführenden Polizeibeamten als "Wegelagerer"; dass NStZ 2005, 215 f.: Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als "Spitzel").

    Hinzu kommt, dass auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Kritik des Bürgers an staatlichen Maßnahmen besondere Anforderungen an die Auslegung von Erklärungen zu stellen sind, weil dessen Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (BVerfG NJW 1992, 2815 ff., BayObLG NJW 2005, 1291 ff.).

    Selbst eine überzogene und ausfällige Rüge macht jedoch für sich genommen eine Aussage noch nicht zu einer solchen, vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter einer Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr auch die Auseinandersetzung in der Sache, sondern nur noch die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BayObLG NJW 2005, 1291 f.).

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
    Hinzu kommt, dass auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Kritik des Bürgers an staatlichen Maßnahmen besondere Anforderungen an die Auslegung von Erklärungen zu stellen sind, weil dessen Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren, zum Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gehört (BVerfG NJW 1992, 2815 ff., BayObLG NJW 2005, 1291 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2004 - 1 Ss 46/04

    Straftatbestand der Beleidigung: Bewertung eines unvollständigen "Götz-Zitats"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
    Maßgebend ist dabei nicht, wie der Empfänger, sondern wie ein verständiger Dritter die Äußerung versteht (vgl. hierzu Senat NStZ 2005, 158 f.;… Tröndle/Fischer, StGB , 53. Auflage 2006, § 185 Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Werturteil auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise bezieht (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2003, 295 ff.), wobei auch scharfe und übersteigerte Äußerungen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG fallen (…BVerfG aaO.).
  • BayObLG, 14.04.2004 - 5St RR 9/04

    Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.2006 - 1 Ss 123/05
    Selbst bei Vorliegen einer grundsätzlich zur Ehrverletzung geeigneten Bekundung ist eine solche nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn der Täter zur Wahrnehmung seiner Rechte und berechtigten Interessen gehandelt hat (vgl. BayObLG NJW 2005, 1291 ff.: Bezeichnung eines eine Verkehrskontrolle durchführenden Polizeibeamten als "Wegelagerer"; dass NStZ 2005, 215 f.: Bezeichnung eines bei einer Versammlung in Zivil eingesetzten Polizeibeamten als "Spitzel").
  • OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06

    Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein

    Bezieht sich eine Äußerung auf ein tatsächliches Verhalten des Betroffenen, so stellt sie als Werturteil allerdings nur dann keine Beleidigung dar, wenn sie vom fraglichen Sachverhalt getragen wird und keine überschießende Abwertung zum Ausdruck bringt (vgl. OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2006, 173;… SS-Lenckner, StGB, 27. Aufl., § 185 Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Karlsruhe
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht