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Rechtsprechung
   EuG, 25.04.2013 - T-119/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7699
EuG, 25.04.2013 - T-119/11 (https://dejure.org/2013,7699)
EuG, Entscheidung vom 25.04.2013 - T-119/11 (https://dejure.org/2013,7699)
EuG, Entscheidung vom 25. April 2013 - T-119/11 (https://dejure.org/2013,7699)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)

    Simone Gbagbo gegen Rat der Europäischen Union.

    [fremdsprachig]

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. März 2011 - Gbagbo/Rat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EU) Nr. 25/2011 des Rates vom 14. Januar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 560/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in der Republik ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    The actions seeking annulment of the resolution scheme in respect of Banco …

    Rn. 229 Aus Gründen, die ebenfalls mit dem mit der streitigen Verordnung verfolgten Ziel und der Wirksamkeit der darin vorgesehenen Maßnahmen zusammenhängen, sind die Unionsbehörden auch nicht dazu verpflichtet, die Kläger vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Namen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen anzuhören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 341, und vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 103).

    Um die Einhaltung dieses Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) innewohnenden Erfordernisses sicherzustellen, sind die anwendbaren Verfahren abstrakt zu betrachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 368 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 119, sowie EGMR, vom 20. Juli 2004, Bäck/Finnland, CE:ECHR:2004:0720JUD003759897, § 56).

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

    Rn. 477 Aus Gründen, die ebenfalls mit dem mit der streitigen Verordnung verfolgten Ziel und der Wirksamkeit der darin vorgesehenen Maßnahmen zusammenhängen, sind die Unionsbehörden auch nicht verpflichtet, die Kläger vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Namen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen anzuhören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 341, und vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 103).

    Um die Einhaltung dieses Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten innewohnenden Erfordernisses sicherzustellen, sind die anwendbaren Verfahren abstrakt zu betrachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 368 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 119, sowie EGMR, vom 20. Juli 2004, Bäck/Finnland, CE:ECHR:2004:0720JUD003759897, § 56).

  • EuG, 01.06.2022 - T-628/17

    Aeris Invest/ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - Bankenunion - …

    Rn. 257 Aus Gründen, die ebenfalls mit dem mit der streitigen Verordnung verfolgten Ziel und der Wirksamkeit der darin vorgesehenen Maßnahmen zusammenhängen, sind die Unionsbehörden auch nicht verpflichtet, die Kläger vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Namen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen anzuhören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 341, und vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 103).

    Um die Einhaltung dieses Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten innewohnenden Erfordernisses sicherzustellen, sind die anwendbaren Verfahren abstrakt zu betrachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 368 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 119, und EGMR, vom 20. Juli 2004, Bäck/Finnland, CE:ECHR:2004:0720JUD003759897, § 56).

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und SRB - Wirtschafts- und Währungsunion - …

    Rn. 155 Aus Gründen, die ebenfalls mit dem mit der streitigen Verordnung verfolgten Ziel und der Wirksamkeit der darin vorgesehenen Maßnahmen zusammenhängen, sind die Unionsbehörden auch nicht verpflichtet, die Kläger vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Namen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen anzuhören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 341, und vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 103).

    Um die Einhaltung dieses Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (im Folgenden: EMRK) innewohnenden Erfordernisses sicherzustellen, sind die anwendbaren Verfahren abstrakt zu betrachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 368 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 119, sowie EGMR, vom 20. Juli 2004, Bäck/Finnland, CE:ECHR:2004:0720JUD003759897, § 56).

  • EuG, 01.06.2022 - T-570/17

    Algebris (UK) und Anchorage Capital Group/ Kommission - Wirtschafts- und …

    Rn. 370 Aus Gründen, die ebenfalls mit dem mit der streitigen Verordnung verfolgten Ziel und der Wirksamkeit der darin vorgesehenen Maßnahmen zusammenhängen, sind die Unionsbehörden auch nicht verpflichtet, die Kläger vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Namen in die Liste der mit Restriktionen belegten Personen anzuhören (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 341, und vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 103).

    Um die Einhaltung dieses Art. 1 des Ersten Zusatzprotokolls zur am 4. November 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten innewohnenden Erfordernisses sicherzustellen, sind die anwendbaren Verfahren abstrakt zu betrachten (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, EU:C:2008:461, Rn. 368 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 119, und EGMR, vom 20. Juli 2004, Bäck/Finnland, CE:ECHR:2004:0720JUD003759897, § 56).

  • EuG, 15.09.2016 - T-346/14

    Yanukovych/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Rn. 115 Sollte im Übrigen die Untersuchung des Vorbringens des Klägers dazu führen, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Regierungswechsels in der Ukraine befinden und die Stichhaltigkeit der entsprechenden Beurteilungen der verschiedenen internationalen Stellen einschließlich der politischen Beurteilungen des Rates prüfen müsste, so ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Prüfung nicht zu der Kontrolle gehört, der das Gericht die im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden Rechtsakte unterzieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, EU:T:2013:216, Rn. 75).
  • EuG, 07.07.2017 - T-215/15

    Azarov/ Rat - Gemeinsame Außen und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Soweit die Prüfung des Vorbringens des Klägers bedeuten würde, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Regierungswechsels in der Ukraine befinden müsste, ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass eine solche Prüfung nicht zu der Kontrolle gehört, der das Gericht die im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden Rechtsakte unterzieht (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:216, Rn. 75).
  • EuG, 15.09.2016 - T-348/14

    Yanukovych/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive …

    Rn. 116 Sollte im Übrigen die Untersuchung des Vorbringens des Klägers dazu führen, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Regierungswechsels in der Ukraine befinden und die Stichhaltigkeit der entsprechenden Beurteilungen der verschiedenen internationalen Stellen einschließlich der politischen Beurteilungen des Rates prüfen müsste, so ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Prüfung nicht zu der Kontrolle gehört, der das Gericht die im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden Rechtsakte unterzieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, EU:T:2013:216, Rn. 75).
  • EuG, 15.09.2016 - T-340/14

    Das Gericht der EU bestätigt das Einfrieren von Geldern dreier Ukrainer, darunter …

    Rn. 97 Sollte im Übrigen die Untersuchung des Vorbringens des Klägers bedeuten, dass das Gericht über die Rechtmäßigkeit des Regierungswechsels in der Ukraine befinden und die Stichhaltigkeit der entsprechenden Beurteilungen der verschiedenen internationalen Stellen einschließlich der politischen Beurteilungen des Rates prüfen müsste, so ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Prüfung nicht zu der Kontrolle gehört, der das Gericht die im vorliegenden Verfahren in Rede stehenden Rechtsakte unterzieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. April 2013, Gbagbo/Rat, T-119/11, EU:T:2013:216, Rn. 75).
  • EuG, 06.06.2018 - T-210/16

    Lukash/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen …

    Rn. 207 De plus, eu égard à la large marge d'appréciation dont bénéficie le Conseil pour la définition du critère pertinent (voir points 149 et 150 ci-dessus), en principe, la requérante ne saurait remettre en cause le choix politique du Conseil d'apporter son soutien au nouveau régime ukrainien (voir, en ce sens et par analogie, arrêts du 25 avril 2013, Gbagbo/Conseil, T-119/11, non publié, EU:T:2013:216, point 75, et du 15 septembre 2016, Yanukovych/Conseil, T-346/14, EU:T:2016:497, point 115).
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