Rechtsprechung
| EuG, 09.09.2011 - T-197/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Austria Leasing Gesellschaft m. b. H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich - Ältere nationale Bildmarke Raiffeisenbank - Fehlende Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b ...
- Europäischer Gerichtshof
BVR / OHMI - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich - Ältere nationale Bildmarke Raiffeisenbank - Fehlende Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der ...
- EU-Kommission
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 27. April 2010 - BVR/HABM - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage des Inhabers der Bildmarke "Raiffeisenbank" für Waren der Klassen 36, 39 und 42 auf Aufhebung der Entscheidung R 248/2009"1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 3. Januar 2010, mit der die ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Rn. 56 Schließlich hat die Beschwerdekammer, was die Übernahme der im Urteil des Gerichtshofs vom 6. Oktober 2005, Medion (C-120/04, Slg. 2005, I-8551, Randnr. 37), gewählten Lösung anbelangt, ausgeführt, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen könne, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet werde und Letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behalte und die angemeldete Marke die ältere Marke durch Hinzufügung eines weiteren Elements gleichsam usurpiere.Zuerst macht er geltend, die Beschwerdekammer habe sich selbst widersprochen, indem sie festgestellt habe, dass der Begriff "Raiffeisen" im deutschen Bankensektor als Hinweis auf einen Teil des Namens einer bekannten Gruppe von Regionalbanken, nämlich der "Raiffeisenbanken", verstanden werde und gleichzeitig ausgeführt habe, dass dieser Begriff keine selbständig kennzeichnende Stellung im Sinne des Urteils Medion, oben in Randnr. 56 angeführt, habe (vgl. Randnrn. 40 und 58 der angefochtenen Entscheidung).
- EuGH, 29.09.1998 - C-39/97
Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).Da die Verwechslungsgefahr umso größer ist, je größer sich die Kennzeichnungskraft der Marke darstellt, genießen Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine erhöhte Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken mit geringerer Kennzeichnungskraft (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).
- EuGH, 20.09.2007 - C-193/06
Société des Produits Nestlé SA gegen Harmonisierungsamt für …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Für die Beurteilung der Ähnlichkeit kann es nur dann allein auf den dominierenden Bestandteil ankommen, wenn alle anderen Markenbestandteile zu vernachlässigen sind (Urteile des Gerichtshofs HABM/Shaker, oben in Randnr. 24 angeführt, Randnr. 42, und vom 20. September 2007, Nestlé/HABM, C-193/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 42).Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn dieser Bestandteil allein schon geeignet ist, das Bild dieser Marke, das das maßgebliche Publikum im Gedächtnis behält, so zu prägen, dass alle übrigen Bestandteile der Marke in dem durch diese hervorgerufenen Gesamteindruck zu vernachlässigen sind (Urteil Nestlé/HABM, Randnr. 43).
- EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Da die Verwechslungsgefahr umso größer ist, je größer sich die Kennzeichnungskraft der Marke darstellt, genießen Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine erhöhte Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken mit geringerer Kennzeichnungskraft (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20). - EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Da die Verwechslungsgefahr umso größer ist, je größer sich die Kennzeichnungskraft der Marke darstellt, genießen Marken, die von Haus aus oder wegen ihrer Bekanntheit auf dem Markt eine erhöhte Kennzeichnungskraft besitzen, einen umfassenderen Schutz als Marken mit geringerer Kennzeichnungskraft (vgl. entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24, Canon, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20). - EuGH, 12.06.2007 - C-334/05
HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Auch ist zu berücksichtigen, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil GIORGIO BEVERLY HILLS, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.02.2007 - T-256/04
Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der fraglichen Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg. 2007, II-449, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 14.12.2006 - T-81/03
Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74). - EuG, 11.07.2007 - T-443/05
El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) - …
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Es können auch andere Faktoren wie beispielsweise die Vertriebswege der betreffenden Waren berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Gerichts vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, Slg. 2007, II-2579, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 09.07.2003 - T-162/01
Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)
Auszug aus EuG, 09.09.2011 - T-197/10
Ebenfalls nach der Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen sowie Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 13.04.2011 - T-209/09
Alder Capital / OHMI - Gimv Nederland (ALDER CAPITAL)
- EuG, 11.11.2009 - T-162/08
Frag Comercio Internacional, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt …
- EuG, 30.11.2006 - T-43/05
Camper / OHMI - JC (BROTHERS by CAMPER)
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2014 - C-591/12
Panrico / Bimbo - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - …
{FN:32} - Urteile des Gerichts Volkswagen/HABM - Suzuki Motor (SWIFT GTi), Rn. 109, Gateway/HABM - Fujitsu Siemens Computers (ACTIVY Media Gateway), Rn. 49, vom 9. September 2011, BVR/HABM - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich) (T-197/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 61), und DRV/HABM - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich) (…T-199/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 61). - EuG, 10.06.2015 - T-514/13
AgriCapital / OHMI - agri.capital (AGRI.CAPITAL) - Gemeinschaftsmarke - …
Insbesondere ist in Bezug auf Bank- und Finanzdienstleistungen sowie Immobiliendienstleistungen, bei denen es im Allgemeinen um erhebliche Beträge geht, festzustellen, dass bei den betroffenen Verkehrskreisen ein höherer Grad an Aufmerksamkeit vorliegen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2011, BVR/HABM - Austria Leasing [Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich], T-197/10, EU:T:2011:455, Rn. 20). - EuG, 13.06.2012 - T-535/10
Organismos Kypriakis Galaktokomikis Viomichanias / OHMI - Garmo (GAZI Hellim) - …
21 bis 23 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung kommt es nämlich, selbst unterstellt, dass der Bestandteil "gazi" als dominierendes Element der angemeldeten Marke betrachtet werden könnte, für den Vergleich nur dann allein auf diesen Bestandteil an, wenn der andere Bestandteil der älteren Marke zu vernachlässigen ist (Urteil des Gerichts vom 9. September 2011, BVR/HABM - Austria Leasing [Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der Raiffeisen-Bankengruppe Österreich], T-197/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32).
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