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Rechtsprechung
   EuG, 08.03.2012 - T-221/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,479
EuG, 08.03.2012 - T-221/10 (https://dejure.org/2012,479)
EuG, Entscheidung vom 08.03.2012 - T-221/10 (https://dejure.org/2012,479)
EuG, Entscheidung vom 08. März 2012 - T-221/10 (https://dejure.org/2012,479)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, die die Beihilferegelung für mit dem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Iberdrola / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, die die Beihilferegelung für mit dem ...

  • EU-Kommission PDF

    Iberdrola, SA gegen Europäische Kommission.

  • EU-Kommission

    Iberdrola / Kommission

    Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung, die eine steuerliche Abschreibung des finanziellen Geschäfts- oder Firmenwerts bei Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen ermöglicht - Entscheidung, die die Beihilferegelung für mit dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen zum Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen; unzulässige Nichtigkeitsklage eines spanischen Unternehmens gegen Verbot sektorieller Beihilferegelung bei fehlendem Nachweis individueller Betroffenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Staatliche Beihilfen zum Erwerb von Beteiligungen an ausländischen Unternehmen; unzulässige Nichtigkeitsklage eines spanischen Unternehmens gegen Verbot sektorieller Beihilferegelung bei fehlendem Nachweis individueller Betroffenheit

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 18. Mai 2010 - Iberdrola/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 8107 final der Kommission vom 28. Oktober 2009 über die steuerliche Abschreibung des Firmenwerts bei Erwerb einer beträchtlichen Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen (staatliche Beihilfe C 45/2007 [ex NN ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 555
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 15.11.2018 - T-207/10

    Das Gericht bestätigt die Rechtsakte der Europäischen Kommission, mit denen die …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Rn. 39 Die Klägerin macht zweitens geltend, dass der Ausschluss der vor dem 21. Dezember 2007 getätigten Transaktionen vom Geltungsbereich der Rückforderungsverpflichtung nach dem Grundsatz des Vertrauensschutzes zum einen wegen der gegen diesen Teil des verfügenden Teils der angefochtenen Entscheidung erhobenen Klage der Deutsche Telekom in der Rechtssache T-207/10 nicht endgültig und zum anderen für die nationalen Gerichte, bei denen Klagen ihrer Wettbewerber anhängig seien, nicht verbindlich sei.

    Rn. 43 Soweit sich die Klägerin des Weiteren auf die Klage in der Rechtssache T-207/10 beruft, um geltend zu machen, dass ihr letztlich ein wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz versagt würde, wenn ihr einerseits nicht erlaubt würde, den Teil des verfügenden Teils der angefochtenen Entscheidung anzufechten, der für sie ungünstig sei, wenn andererseits jedoch die Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage gegen den Teil des verfügenden Teils der angefochtenen Entscheidung bejaht würde, der für sie günstig sei, ist darauf hinzuweisen, dass die Union eine Rechtsunion ist, in der die Handlungen ihrer Organe der Kontrolle daraufhin unterliegen, ob sie mit dem Vertrag und den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, zu denen auch die Grundrechte gehören, vereinbar sind.

  • EuG, 22.11.2001 - T-9/98

    Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Rn. 36 Die Klägerin meint zwar, diese Beteiligung am förmlichen Prüfverfahren sowie die Erwähnung in der angefochtenen Entscheidung, dass sie Anteile von Scottish Power erworben habe, belegten, dass ihre besondere Situation Gegenstand eingehender Erörterungen gewesen sei, so dass damit ihre individuelle Betroffenheit nach dem Urteil des Gerichts vom 22. November 2001, Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission (T-9/98, Slg. 2001, II-3367), feststehe; sie trägt jedoch nichts vor, was die Annahme zuließe, dass ihre Lage mit derjenigen der Klägerin in dieser Rechtssache vergleichbar wäre.

    Rn. 37 Im Urteil Mitteldeutsche Erdöl-Raffinerie/Kommission (Randnrn. 80 bis 82) war nämlich der Erlass der Bestimmung des deutschen Steuergesetzes, die mit der betreffenden Entscheidung der Kommission für unzulässig erklärt worden war, namentlich mit den Besonderheiten der Lage der dortigen Klägerin begründet worden.

  • EuG, 11.06.2009 - T-309/02

    Acegas / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der italienischen …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Eine solche Entscheidung ist nämlich für dieses Unternehmen eine generelle Rechtsnorm, die für objektiv bestimmte Situationen gilt und Rechtswirkungen gegenüber einer allgemein und abstrakt umschriebenen Personengruppe erzeugt (vgl. Urteil Italien/Kommission, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Urteil des Gerichts vom 11. Juni 2009, Acegas/Kommission, T-309/02, Slg. 2009, II-1809, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 30 In dieser Beziehung befindet sich die Klägerin daher in keiner anderen Lage als jedes andere Unternehmen, das eine Transaktion getätigt hat, für die die streitige Regelung hätte in Anspruch genommen werden können; sie ist somit eine potenzielle und keine tatsächliche Begünstigte dieser Regelung (vgl. in diesem Sinne Urteil Acegas/Kommission, Randnrn. 51 bis 54).

  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG, …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Rn. 41 Außerdem ist zu beachten, dass der Kläger zur Feststellung seiner individuellen Betroffenheit durch die angefochtene Maßnahme seine Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Kreis nachweisen muss, d. h. zu einer Gruppe, die nach Erlass der angefochtenen Maßnahme nicht mehr erweitert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 63).
  • EuG, 24.03.2011 - T-443/08

    Freistaat Sachsen u.a. / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfe zugunsten …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Selbst wenn nämlich die vorliegende Klage für unzulässig erklärt wird, ist sie nicht daran gehindert, im Rahmen der Rechtsstreitigkeiten vor den nationalen Gerichten, deren Bestehen sie behauptet und in denen Vorbringen geltend gemacht worden sein soll, mit dem das Fehlen einer Rückforderungsverpflichtung, das ihr nach der angefochtenen Entscheidung zugutekommt, in Frage gestellt werden könnte, die Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 AEUV anzuregen, um die Gültigkeit der angefochtenen Entscheidung überprüfen zu lassen, soweit diese die Unvereinbarkeit der streitigen Regelung feststellt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. März 2011, Freistaat Sachsen u. a./Kommission, T-443/08 und T-455/08, Slg. 2011, II-1311, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Während nämlich das Rechtsschutzinteresse insbesondere aufgrund von Klagen, die nach der Erhebung der Klage beim Unionsrichter bei den nationalen Gerichten erhoben wurden, bejaht werden kann (Urteil des Gerichts vom 22. Oktober 2008, TV 2/Danmark u. a./Kommission, T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, Slg. 2008, II-2935, Randnrn.
  • EuGH, 09.07.2009 - C-319/07

    3F / Kommission - Rechtsmittel - Maßnahmen zur Steuerermäßigung, die für Seeleute …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Jedoch ging es dort um besondere Konstellationen, in denen der Kläger eine klar umschriebene und mit dem Gegenstand der Entscheidung eng zusammenhängende Stellung als Verhandlungspartner einnahm, die für ihn tatsächliche Umstände begründete, die ihn aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushoben (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 2009, 3F/Kommission, C-319/07 P, Slg. 2009, I-5963, Randnrn.
  • EuGH, 26.06.1990 - 152/88

    Sofrimport / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Rn. 41 Außerdem ist zu beachten, dass der Kläger zur Feststellung seiner individuellen Betroffenheit durch die angefochtene Maßnahme seine Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Kreis nachweisen muss, d. h. zu einer Gruppe, die nach Erlass der angefochtenen Maßnahme nicht mehr erweitert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 26. Juni 1990, Sofrimport/Kommission, C-152/88, Slg. 1990, I-2477, Randnr. 11, und vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, Slg. 2006, I-5479, Randnr. 63).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-71/09

    Die den Unternehmen in Venedig und Chioggia gewährten Sozialbeitrags-entlastungen …

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Rn. 27 Es ist daher zu prüfen, ob die Klägerin tatsächlich Begünstigte einer Einzelbeihilfe ist, die nach der von der angefochtenen Entscheidung betroffenen Beihilferegelung gewährt wurde und deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.03.2012 - T-221/10
    Demnach hat die Klägerin darzutun, dass die angefochtene Entscheidung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt und sie daher in ähnlicher Weise individualisiert wie den Adressaten dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.10.2000 - C-15/98

    Italien und Sardegna Lines / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der …

  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat - "Assoziierungsregelung für die überseeischen Länder …

  • EuG, 11.06.2009 - T-292/02

    Confservizi / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung der …

  • EuG, 10.09.2009 - T-75/03

    Banco Comercial dos Açores / Kommission

  • EuG, 04.02.2016 - T-287/11

    Heitkamp BauHolding / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche …

    Rn. 73 Diese Schlussfolgerung kann auch durch die Rechtsprechung - insbesondere die Urteile Telefónica/Kommission, oben in Rn. 60 angeführt (EU:C:2013:852), vom 11. Juni 2009, AMGA/Kommission (T-300/02, Slg, EU:T:2009:190), Acegas/Kommission, oben in Rn. 61 angeführt (EU:T:2009:192), und vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission (T-221/10, Slg, EU:T:2012:112) - nicht in Frage gestellt werden, auf die sich die Kommission in ihren Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung berufen hat.
  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    SinnLeffers / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche steuerrechtliche …

    Rn. 67 Diese Schlussfolgerung kann auch durch die Rechtsprechung - insbesondere die Urteile Telefónica/Kommission, oben in Rn. 54 angeführt (EU:C:2013:852), vom 11. Juni 2009, AMGA/Kommission (T-300/02, Slg, EU:T:2009:190), Acegas/Kommission, oben in Rn. 55 angeführt (EU:T:2009:192), und vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission (T-221/10, Slg, EU:T:2012:112) - nicht in Frage gestellt werden, auf die sich die Kommission in ihren Schriftsätzen und in der mündlichen Verhandlung berufen hat.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-132/12

    Stichting Woonpunt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beihilfesystem des …

    {FN:24} - Urteil des Gerichts vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission (T-221/10, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-133/12

    Stichting Woonlinie u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Regelung von Beihilfen, …

    {FN:15} - Urteil des Gerichts vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission (T-221/10, Randnr. 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.2021 - C-50/19

    Sigma Alimentos Exterior/ Kommission - Rechtsmittel - Bestimmungen zur …

    {FN:37} T-221/10, EU:T:2012:112, Rn. 29.
  • EuG, 15.11.2018 - T-227/10

    Banco Santander/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Körperschaftsteuerrechtliche …

    Mit der vorliegenden Klage wird dieselbe Entscheidung wie in den Rechtssachen T-219/10, Autogrill Spanien/Kommission, T-221/10, Iberdrola/Kommission, und T-225/10, Banco Bilbao Vizcaya Argentaria/Kommission, angefochten.
  • EuG, 09.09.2013 - T-400/11

    Altadis / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 16 Am 5. Oktober und 13. Dezember 2012 hat das Gericht im Rahmen prozessleitender Maßnahmen die Klägerin aufgefordert, anzugeben, welche Folgerungen sie für die vorliegende Klage aus dem Urteil des Gerichts vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission (T-221/10), und dem Beschluss des Gerichts vom 21. März 2012, Modelo Continente Hipermercados/Kommission (T-174/11), zu ziehen beabsichtige, sowie die Kommission aufgefordert, sich zur Antwort der Klägerin auf diese Frage zu äußern.
  • EuG, 21.03.2012 - T-174/11

    Modelo Continente Hipermercados / Kommission - Nichtigkeitsklage - Staatliche …

    Rn. 24 Es ist daher zu prüfen, ob die Klägerin tatsächlich Begünstigte einer Einzelbeihilfe ist, die nach der von der angefochtenen Entscheidung betroffenen Beihilferegelung gewährt wurde und deren Rückforderung die Kommission angeordnet hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juni 2011, Comitato "Venezia vuole vivere" u. a./Kommission, C-71/09 P, C-73/09 P und C-76/09 P, Slg. 2011, I-4727, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil des Gerichts vom 8. März 2012, 1berdrola/Kommission, T-221/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).
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