Rechtsprechung
| EuG, 12.09.2013 - T-331/11 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Besselink / Rat
Kurzfassungen/Presse (3)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Institutionelles Recht - Das Gericht erklärt den Beschluss des Rates, den Zugang zu einem den Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten betreffenden Dokument zu verweigern, teilweise für nichtig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Informationszugang bei der EU - und der Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention
- bista.de (Kurzinformation)
Kein Zugang zu Dokumenten über Verlauf internationaler Verhandlungen
Sonstiges (2)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Leonard Besselink gegen Rat der Europäischen Union.
[fremdsprachig]
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung des Beschlusses des Rates vom 1. April 2011, mit dem dem Kläger uneingeschränkter Zugang zu einer Note des Ratsvorsitzes an die Delegationen verwehrt wurde, die den Entwurf eines Ratsbeschlusses zur Ermächtigung der Kommission, Verhandlungen über den ...
Verfahrensgang
- EuG, 21.02.2013 - T-331/11
- EuG, 12.09.2013 - T-331/11
Wird zitiert von ... (19)
- EuG, 07.02.2018 - T-851/16
Access Info Europe/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen insoweit zwingend formuliert sind, als die Organe den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern müssen, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass es erforderlich wäre, den Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein höherrangiges Allgemeininteresse abzuwägen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).Rn. 40 Daher widerspricht es dem Grundsatz der engen Auslegung der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht, dass das betreffende Organ im Rahmen der in Abs. 1 Buchst. a dieses Artikels im Hinblick auf das öffentliche Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei der Feststellung, ob die Verbreitung von Dokumenten die von dieser Bestimmung geschützten Interessen beeinträchtigen könnte, über ein weites Ermessen verfügt und die vom Gericht ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, mit der das Organ aufgrund einer dieser Ausnahmeregelungen den Zugang zu einem Dokument verweigert, entsprechend auf die Prüfung beschränkt werden muss, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 64, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 34).
Daher kann die Formulierung von Verhandlungspositionen eine Reihe taktischer Erwägungen seitens der Verhandelnden, darunter der Union selbst, umfassen, so dass die Verbreitung von Positionen der Union in internationalen Verhandlungen den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen beeinträchtigen könnte (Urteil vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 70 und 72).
Im Rahmen der genannten Vorschrift müssen die Organe nämlich den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass der Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein überwiegendes allgemeines Interesse abzuwägen wäre (…Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).
Rn. 117 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Prüfung des teilweisen Zugangs zu einem Dokument der Unionsorgane im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchzuführen (Urteil vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 83;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 27 und 28).
Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (…Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 50, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).
Rn. 122 Der Unionsrichter hat in diesem Zusammenhang jedoch bereits anerkannt, dass das beklagte Organ, hier die Kommission, in einem solchen Fall nicht verpflichtet ist, in den Gründen des angefochtenen Rechtsakts den sensiblen Inhalt der streitigen Dokumente zu ermitteln, der durch die Verbreitung nicht offengelegt werden kann, wenn ein solches Vorgehen zur Preisgabe von Informationen führen würde, deren Schutz unter die geltend gemachte Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 82, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 106).
- EuG, 07.02.2018 - T-852/16
Access Info Europe/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Dies wird durch die Tatsache bestätigt, dass die in Art. 4 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmen insoweit zwingend formuliert sind, als die Organe den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern müssen, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass es erforderlich wäre, den Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein höherrangiges Allgemeininteresse abzuwägen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).Rn. 40 Daher widerspricht es dem Grundsatz der engen Auslegung der in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehenen Ausnahmeregelungen nicht, dass das betreffende Organ im Rahmen der in Abs. 1 Buchst. a dieses Artikels im Hinblick auf das öffentliche Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen bei der Feststellung, ob die Verbreitung von Dokumenten die von dieser Bestimmung geschützten Interessen beeinträchtigen könnte, über ein weites Ermessen verfügt und die vom Gericht ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit einer Entscheidung, mit der das Organ aufgrund einer dieser Ausnahmeregelungen den Zugang zu einem Dokument verweigert, entsprechend auf die Prüfung beschränkt werden muss, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 64, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 34).
Daher kann die Formulierung von Verhandlungspositionen eine Reihe taktischer Erwägungen seitens der Verhandelnden, darunter der Union selbst, umfassen, so dass die Verbreitung von Positionen der Union in internationalen Verhandlungen den Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen beeinträchtigen könnte (Urteil vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 70 und 72).
Im Rahmen der genannten Vorschrift müssen die Organe nämlich den Zugang zu den unter diese zwingenden Ausnahmen fallenden Dokumenten verweigern, wenn der Nachweis der in ihnen bezeichneten Umstände erbracht ist, ohne dass der Schutz des öffentlichen Interesses gegen ein überwiegendes allgemeines Interesse abzuwägen wäre (…Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 44 und 45, sowie vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 44).
Rn. 110 Nach ständiger Rechtsprechung ist die Prüfung des teilweisen Zugangs zu einem Dokument der Unionsorgane im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durchzuführen (Urteil vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 83;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 27 und 28).
Das Organ hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (…Urteile vom 25. April 2007, WWF European Policy Programme/Rat, T-264/04, EU:T:2007:114, Rn. 50, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84;… vgl. auch Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).
Rn. 114 Der Unionsrichter hat in diesem Zusammenhang jedoch bereits anerkannt, dass das beklagte Organ, hier die Kommission, in einem solchen Fall nicht verpflichtet ist, in den Gründen des angefochtenen Rechtsakts den sensiblen Inhalt der streitigen Dokumente zu ermitteln, der durch die Verbreitung nicht offengelegt werden kann, wenn ein solches Vorgehen zur Preisgabe von Informationen führen würde, deren Schutz unter die geltend gemachte Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses im Hinblick auf die internationalen Beziehungen fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 82, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 106), was beim ersten streitigen Dokument der Fall war.
- EuG, 17.07.2024 - T-761/21
Courtois u.a./ Kommission - Zugang zu Dokumenten über den Kauf von Vakzinen durch …
Das Organ oder die Einrichtung hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm oder ihr mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (Urteil vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84;… vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29).
- EuG, 13.11.2015 - T-424/14
Nach Ansicht des Gerichts der EU sind Folgenabschätzungen, die der Information …
Beschließt ein Organ, den Zugang zu einem Dokument zu verweigern, dessen Verbreitung bei ihm beantragt wurde, so muss es zunächst erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine von ihm geltend gemachte Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigt, und in den Fällen des Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung sodann klären, ob nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das die Verbreitung des betreffenden Dokuments dennoch rechtfertigt (…Urteile vom 11. März 2009, Borax Europe/Kommission, T-121/05, EU:T:2009:64, Rn. 37, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, EU:T:2013:419, Rn. 96;… vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg, EU:C:2008:374, Rn. 48 und 49).Rn. 32 Es obliegt folglich dem Organ, das den Zugang zu einem Dokument verweigert hat, eine Begründung zu geben, der sich entnehmen und anhand deren sich überprüfen lässt, ob das angeforderte Dokument tatsächlich in den der angeführten Ausnahme unterliegenden Bereich fällt und ob im Hinblick auf diese Ausnahmeregelung tatsächlich ein Schutzbedarf besteht (Urteile vom 26. April 2005, Sison/Rat, T-110/03, T-150/03 und T-405/03, Slg, EU:T:2005:143, Rn. 61, NLG/Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, EU:T:2011:235, Rn. 83, und Besselink/Rat, oben in Rn. 31 angeführt, EU:T:2013:419, Rn. 99;… vgl. in diesem Sinne und entsprechend auch Urteil Interporc/Kommission, oben in Rn. 30 angeführt, EU:C:2003:125, Rn. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20
Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie, …
{FN:69} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Februar 1996, Lopes/Gerichtshof (…T-280/94, EU:T:1996:28, Rn. 56 bis 59); vom 6. September 2013, Persia International Bank/Rat (…T-493/10, EU:T:2013:398, Rn. 95); und vom 12. September 2013, Besselink/Rat (T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 11 und 12 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 15.09.2016 - T-796/14
Philip Morris / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 …
Beschließt ein Organ, den Zugang zu einem Dokument zu verweigern, dessen Verbreitung bei ihm beantragt wurde, so muss es zunächst erläutern, inwiefern der Zugang zu diesem Dokument das Interesse, das durch eine von ihm geltend gemachte Ausnahme nach Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 geschützt wird, konkret und tatsächlich beeinträchtigt, und in den Fällen des Art. 4 Abs. 2 und 3 der Verordnung sodann klären, ob nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, das die Verbreitung des betreffenden Dokuments dennoch rechtfertigt (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 48 und 49…, vom 11. März 2009, Borax Europe/Kommission, T-121/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:64, Rn. 37, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 96).Rn. 31 Es obliegt folglich dem Organ, das den Zugang zu einem Dokument verweigert hat, eine Begründung zu geben, der sich entnehmen und anhand deren sich überprüfen lässt, ob das angeforderte Dokument tatsächlich in den der angeführten Ausnahme unterliegenden Bereich fällt und ob tatsächlich ein Schutzbedarf im Hinblick auf diese Ausnahme besteht (…Urteile vom 26. April 2005, Sison/Rat, T-110/03, T-150/03 und T-405/03, EU:T:2005:143, Rn. 61, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 99).
- EuG, 06.04.2017 - T-219/14
Regione autonoma della Sardegna/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Seeverkehr - …
Entsprechende Erfordernisse gelten für eine zur Stützung eines Klagegrundes erhobene Rüge (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Februar 2012, 1talien/Kommission, T-267/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:69, Rn. 35, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 37 bis 41 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 06.10.2021 - T-827/17
Aeris Invest/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - Dokumente im …
Rn. 119 Überdies hat die EZB eine Begründung zu geben, der sich entnehmen und anhand deren sich überprüfen lässt, ob das angeforderte Dokument tatsächlich in den Bereich der Ausnahmeregelung fällt und ob im Hinblick auf diese Ausnahmeregelung tatsächlich ein Schutzbedarf besteht (Urteile vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 99, …und vom 26. März 2020, Bonnafous/Kommission, T-646/18, EU:T:2020:120, Rn. 24;… vgl. auch entsprechend Urteil vom 26. April 2005, Sison/Rat, T-110/03, T-150/03 und T-405/03, EU:T:2005:143, Rn. 61). - EuG, 05.02.2018 - T-729/15
MSD Animal Health Innovation und Intervet international/ EMA - Zugang zu …
Das Organ oder die Einrichtung hat einen solchen teilweisen Zugang zu gewähren, wenn das von ihm oder ihr mit der Verweigerung des Zugangs zum Dokument verfolgte Ziel dadurch erreicht werden kann, dass sich das Organ darauf beschränkt, die Stellen unkenntlich zu machen, die das geschützte öffentliche Interesse beeinträchtigen können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, EU:C:2001:661, Rn. 29, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:419, Rn. 84). - EuG, 25.09.2014 - T-306/12
Spirlea / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
Rn. 114 Nach ständiger Rechtsprechung muss jede Entscheidung eines Organs über die Ausnahmen in Art. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 begründet werden (…Urteil Schweden und Turco/Rat, Rn. 48, …und Urteile des Gerichts vom 11. März 2009, Borax Europe/Kommission, T-166/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 44, und vom 12. September 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 96). - EuG, 23.09.2015 - T-245/11
ClientEarth und International Chemical Secretariat / ECHA - Zugang zu Dokumenten …
- EuG, 26.11.2015 - T-463/13
Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 19. Juni 2013, mit dem die …
- EuG, 12.03.2019 - T-798/17
De Masi und Varoufakis/ EZB - Zugang zu Dokumenten - Beschluss 2004/258/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-442/18
EZB/ Espírito Santo Financial (Portugal) - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten - …
- EuG, 21.05.2014 - T-447/11
Catinis / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-234/22
Roheline Kogukond u. a. (Localisation de placettes-échantillons) - …
- EuG, 06.09.2023 - T-643/21
Foodwatch/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
- EuG, 25.11.2020 - T-166/19
Bronckers/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
- EuG, 14.06.2023 - T-585/20
Polwax/ Kommission - Wettbewerb - Zusammenschlüsse - Vorgelagerter Markt für …
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Rechtsprechung
| EuG, 21.02.2013 - T-331/11 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Besselink / Rat
Sonstiges (2)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Leonard Besselink gegen Rat der Europäischen Union.
[fremdsprachig] Nichtberücksichtigung eines Dokuments.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 16. Juni 2011 - Besselink/Rat
Verfahrensgang
- EuG, 21.02.2013 - T-331/11
- EuG, 12.09.2013 - T-331/11
Wird zitiert von ...
- EuG, 20.05.2020 - T-526/19
Das Gericht der EU erklärt die Klagen für unzulässig, die von der Nord Stream AG …
Rn. 71 Unter diesen Umständen ist dem Zwischenstreitantrag auf Außerachtlassung bestimmter Stellen in der Klageschrift und den Anlagen nur insoweit stattzugeben, als die betreffenden Stellen Auszüge aus dem ersten und dem zweiten streitigen Dokument enthalten (…vgl. in diesem Sinne Beschlüsse vom 30. April 2010, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, T-18/10 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2010:172, Rn. 23, und vom 21. Februar 2013, Besselink/Rat, T-331/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:91, Rn. 16).
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