Rechtsprechung
| EuG, 10.10.2019 - T-335/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Help - Hilfe zur Selbsthilfe/ Kommission
Schiedsklausel - Programm für die Ernährungssicherheit von landwirtschaftlichen Haushalten, die von der Ernährungsunsicherheit in Simbabwe besonders betroffen sind (ECHO/ZWE/BUD/2009/02002) - Umdeutung der Klage - Prüfberichte - Prüfungsbericht des Rechnungshofs - ...
- Wolters Kluwer
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Schiedsklausel - Programm für die Ernährungssicherheit von landwirtschaftlichen Haushalten, die von der Ernährungsunsicherheit in Simbabwe besonders betroffen sind (ECHO/ZWE/BUD/2009/02002) - Umdeutung der Klage - Prüfberichte - Prüfungsbericht des Rechnungshofs - ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Help - Hilfe zur Selbsthilfe/ Kommission
(fremdsprachig)
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Help - Hilfe zur Selbsthilfe/ Kommission
Schiedsklausel - Programm für die Ernährungssicherheit von landwirtschaftlichen Haushalten, die von der Ernährungsunsicherheit in Simbabwe besonders betroffen sind (ECHO/ZWE/BUD/2009/02002) - Umdeutung der Klage - Prüfberichte - Prüfungsbericht des Rechnungshofs - ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Help - Hilfe zur Selbsthilfe/ Kommission
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- EuG, 24.10.2014 - T-29/11
Technische Universität Dresden / Kommission - Schiedsklausel - Aktionsprogramm …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Rn. 66 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass es Sache des Klägers ist, die Rechtsgrundlage seiner Klage zu wählen, und nicht Sache des Unionsrichters, selbst die am ehesten geeignete rechtliche Grundlage zu ermitteln (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 68 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung diejenigen Handlungen der Organe, die sich untrennbar in einen rein vertraglichen Rahmen einfügen, aufgrund ihrer Natur nicht zu den Handlungen gehören, deren Nichtigerklärung nach Art. 263 AEUV beantragt werden kann (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 73 Aus dem Wortlaut des FPA ergibt sich, dass die Kommission weder die in der E-Mail vom 21. März 2017 enthaltene Entscheidung noch die Zahlungsaufforderung vom 7. April 2017 in Ausübung hoheitlicher Befugnisse erlassen hat und dass mit der Zahlungsaufforderung allein Rechte geltend gemacht werden, die die Kommission aus den Bestimmungen des FPA herleitet, so dass die Auffassung, dass die Zahlungsaufforderung in Ausübung dieser Befugnisse erlassen worden sei, nicht durchgreift (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 37).
Rn. 78 Was als Erstes die Möglichkeit betrifft, die vorliegende Klage in eine Klage gemäß Art. 272 AEUV umzudeuten, ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Gericht, wenn bei ihm eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben wird, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertragliche Ansprüche betrifft, die Klage umdeutet, falls die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung vorliegen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 79 Dagegen sieht es das Gericht in einem Rechtsstreit vertraglicher Art als unmöglich an, eine Nichtigkeitsklage umzudeuten, wenn entweder der ausdrücklich erklärte Wille des Klägers, seine Klage nicht auf Art. 272 AEUV zu stützen, einer solchen Umdeutung entgegensteht oder wenn die Klage auf keinen Klagegrund gestützt ist, der aus einer Verletzung der für das betreffende Vertragsverhältnis geltenden Regeln unabhängig davon hergeleitet ist, ob es sich um Vertragsklauseln oder um Vorschriften des im Vertrag bestimmten nationalen Rechts handelt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese beiden Voraussetzungen sind kumulativ (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 44).
Gibt es eine solche Klausel nicht, würde es seine Zuständigkeit über die Rechtsstreitigkeiten hinaus ausdehnen, deren Entscheidung ihm abschließend vorbehalten ist (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
So kann das Gericht nur dann über eine Vertragsrechtsstreitigkeit entscheiden, wenn es der ausdrückliche Wille der Parteien ist, dem Gericht eine Zuständigkeit dafür zuzuweisen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 88 Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach der Rechtsprechung, da der Vertrag keine besondere Formel vorschreibt, die in einer Schiedsklausel zu verwenden ist, jede Formel, die darauf hinweist, dass die Parteien beabsichtigen, etwaige Streitigkeiten zwischen ihnen den nationalen Gerichten zu entziehen und den Unionsgerichten zu unterwerfen, als ausreichend anzusehen ist, um die Zuständigkeit der Unionsgerichte nach Art. 272 AEUV herbeizuführen (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt sogar eine seiner Hauptpflichten und damit eine Bedingung für die Gewährung des Zuschusses dar (vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung…, Urteil vom 14. November 2017, Alfamicro/Kommission, T-831/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:804, Rn. 83, bestätigt durch Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159).
- EuG, 18.11.2015 - T-106/13
Synergy Hellas / Kommission - Schiedsklausel - Sechstes und Siebtes …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Dieser Grundsatz verlangt, dass die Rechtsakte der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich und angemessen ist (Urteile vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 88, …und vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 127).Im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehört dieser Grundsatz nämlich zu der ganz allgemeinen Verpflichtung der Parteien eines Vertrags, diesen nach Treu und Glauben zu erfüllen (Urteile vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 89, …und vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 128).
Dieser Grundsatz unterliegt somit nach Art. 263 AEUV der Kontrolle der Rechtmäßigkeit, die das Gericht in Bezug auf Handlungen der Organe vornehmen kann (vgl. Urteil vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Er kann der Kommission daher nur Verstöße gegen das auf den Vertrag anzuwendende Recht vorwerfen, nämlich Verstöße gegen vertragliche Bestimmungen, die Haushaltsordnung oder die Grundsätze des Vertragsrechts der Union und, hilfsweise, die Grundsätze des belgischen Vertragsrechts (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 2009, Kommission/Burie Onderzoek en Advies, T-179/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:171, Rn. 118, und vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 67).
- EuG, 03.05.2018 - T-48/16
Sigma Orionis/ Kommission - Schiedsklausel - Siebtes Rahmenprogramm der …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Dieser Grundsatz verlangt, dass die Rechtsakte der Unionsorgane nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Erreichung des verfolgten Ziels erforderlich und angemessen ist (…Urteile vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 88, und vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 127).Im Rahmen der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gehört dieser Grundsatz nämlich zu der ganz allgemeinen Verpflichtung der Parteien eines Vertrags, diesen nach Treu und Glauben zu erfüllen (…Urteile vom 18. November 2015, Synergy Hellas/Kommission, T-106/13, EU:T:2015:860, Rn. 89, und vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 128).
Rn. 200 Ein Finanzhilfeempfänger erwirbt deshalb keinen endgültigen Anspruch auf volle Auszahlung der Finanzhilfe, wenn er die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten hat (vgl. Urteil vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 138 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt eine Hauptpflicht und damit eine Bedingung für die Gewährung der Unionsfinanzhilfe dar (vgl. Urteil vom 3. Mai 2018, Sigma Orionis/Kommission, T-48/16, EU:T:2018:245, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 28.02.2019 - C-14/18
Alfamicro/ Kommission - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Art. 272 AEUV - Begriff …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt sogar eine seiner Hauptpflichten und damit eine Bedingung für die Gewährung des Zuschusses dar (…vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 14. November 2017, Alfamicro/Kommission, T-831/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:804, Rn. 83, bestätigt durch Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159).Rn. 160 Daraus folgt, dass die Durchführung des Finanzhilfeprojekts und selbst die erzielten guten Ergebnisse nicht ausreichen können, um nachzuweisen, dass die in Anspruch genommenen Kosten tatsächlich entstanden sind, und letztendlich die Zahlung des Zuschusses an den Kläger zu rechtfertigen (Urteil vom 14. November 2017, Alfamicro/Kommission, T-831/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:804, Rn. 85, bestätigt durch Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159).
Der Umstand, dass der Begünstigte das in der Finanzhilfevereinbarung bezeichnete Projekt zwischenzeitlich erfolgreich beendet hat, kann keinen Einfluss auf diese Verpflichtung haben (Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159, Rn. 68).
- EuGH, 09.09.2015 - C-506/13
Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro / Kommission - Rechtsmittel …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Rn. 72 Nach der Rechtsprechung kann bei Vorliegen eines Vertrags, der den Kläger an eines der Organe bindet, eine Klage nach Art. 263 AEUV nur dann bei den Unionsgerichten anhängig gemacht werden, wenn die angefochtene Handlung verbindliche Rechtswirkungen erzeugen soll, die außerhalb der vertraglichen Beziehung, die die Parteien bindet, angesiedelt sind und die Ausübung hoheitlicher Befugnisse voraussetzen, die dem betreffenden Organ als Verwaltungsbehörde übertragen worden sind (Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 20).Denn diese Zahlungsaufforderung ist als eine Mahnung zu verstehen, in der auf den Fälligkeitszeitpunkt sowie die Zahlungsbedingungen hingewiesen wird und die einem vollstreckbaren Titel nicht gleichgesetzt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 23).
Rn. 75 Die Zahlungsaufforderung vom 7. April 2017 erzeugt ebenso wenig wie die in der E-Mail vom 21. März 2017 enthaltene Entscheidung Rechtswirkungen, die ihre Grundlage in der Ausübung hoheitlicher Befugnisse haben, sondern muss vielmehr wie diese als mit den vertraglichen Beziehungen zwischen der Kommission und dem Kläger untrennbar verbunden betrachtet werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Lito Maieftiko Gynaikologiko kai Cheirourgiko Kentro/Kommission, C-506/13 P, EU:C:2015:562, Rn. 24).
- EuG, 14.11.2017 - T-831/14
Alfamicro/ Kommission - Schiedsklausel - Finanzhilfevereinbarung im Rahmen des …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt sogar eine seiner Hauptpflichten und damit eine Bedingung für die Gewährung des Zuschusses dar (…vgl. Urteil vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 14. November 2017, Alfamicro/Kommission, T-831/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:804, Rn. 83, bestätigt durch Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159).Rn. 160 Daraus folgt, dass die Durchführung des Finanzhilfeprojekts und selbst die erzielten guten Ergebnisse nicht ausreichen können, um nachzuweisen, dass die in Anspruch genommenen Kosten tatsächlich entstanden sind, und letztendlich die Zahlung des Zuschusses an den Kläger zu rechtfertigen (Urteil vom 14. November 2017, Alfamicro/Kommission, T-831/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:804, Rn. 85, bestätigt durch Urteil vom 28. Februar 2019, Alfamicro/Kommission, C-14/18 P, EU:C:2019:159).
- EuG, 25.09.2018 - T-10/16
GABO:mi/ Kommission
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Rn. 198 Nach ständiger Rechtsprechung gilt dieser Grundsatz für alle Handlungsformen der Union, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Art sind (…Urteile vom 25. Mai 2004, Distilleria Palma/Kommission, T-154/01, EU:T:2004:154, Rn. 44, und vom 25. September 2018, GABO:mi/Kommission, T-10/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:600, Rn. 107).Rn. 199 Damit die Kommission ihre Kontrolle vornehmen kann, müssen die Finanzhilfeempfänger nachweisen, dass die subventionierten Vorhaben zugeschriebenen Kosten förderfähig sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. September 2018, GABO:mi/Kommission, T-10/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:600, Rn. 109).
- EuGH, 21.05.2019 - C-525/18
Le Pen/ Parlament - Rechtsmittel - Europäisches Parlament - Kostenerstattungs- …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Zudem gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sie möglicherweise erst nach der Klagebeantwortung für den vorliegenden Rechtsstreit relevant geworden sind, da bereits der Rechnungshof und das OLAF dem Kläger gerade vorwarfen, nicht hinreichend begründet zu haben, warum er sich für das Angebot von V & M Grains C.C. zulasten der wirtschaftlich günstigeren Angebote anderer Unternehmen entschieden habe (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2017, Alkarim for Trade and Industry/Rat, T-35/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:262, Rn. 29, und vom 19. Juni 2018, Le Pen/Parlament, T-86/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:357, Rn. 37 bis 41, bestätigt durch Beschluss vom 21. Mai 2019, Le Pen/Parlament, C-525/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:435). - EuG, 19.06.2018 - T-86/17
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt den Beschluss des Europäischen …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Zudem gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass sie möglicherweise erst nach der Klagebeantwortung für den vorliegenden Rechtsstreit relevant geworden sind, da bereits der Rechnungshof und das OLAF dem Kläger gerade vorwarfen, nicht hinreichend begründet zu haben, warum er sich für das Angebot von V & M Grains C.C. zulasten der wirtschaftlich günstigeren Angebote anderer Unternehmen entschieden habe (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. April 2017, Alkarim for Trade and Industry/Rat, T-35/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:262, Rn. 29, und vom 19. Juni 2018, Le Pen/Parlament, T-86/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:357, Rn. 37 bis 41, bestätigt durch Beschluss vom 21. Mai 2019, Le Pen/Parlament, C-525/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:435). - EuG, 25.05.2004 - T-154/01
Distilleria Palma / Kommission - Verordnung (EWG) Nr. 822/87 - Gemeinsame …
Auszug aus EuG, 10.10.2019 - T-335/17
Rn. 198 Nach ständiger Rechtsprechung gilt dieser Grundsatz für alle Handlungsformen der Union, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Art sind (Urteile vom 25. Mai 2004, Distilleria Palma/Kommission, T-154/01, EU:T:2004:154, Rn. 44, …und vom 25. September 2018, GABO:mi/Kommission, T-10/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:600, Rn. 107). - EuG, 03.06.2009 - T-179/06
Kommission / Burie Onderzoek en advies
- EuG, 02.10.2012 - T-312/10
Elettronica e sistemi per automazione (ELE.SI.A) SpA gegen Europäische …
- EuG, 06.04.2017 - T-35/15
Alkarim for Trade and Industry/ Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - …
- EuG, 24.02.2021 - T-108/18
Universität Koblenz-Landau/ EACEA - Schiedsklausel - Tempus-IV-Programme - …
Rn. 60 Wird beim Gericht eine Nichtigkeits- oder Schadensersatzklage erhoben, obwohl der Rechtsstreit in Wirklichkeit vertraglicher Natur ist, deutet es die Klage um, falls die Voraussetzungen für eine solche Umdeutung vorliegen (…Urteile vom 24. Oktober 2014, Technische Universität Dresden/Kommission, T-29/11, EU:T:2014:912, Rn. 42, und vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 78).Dieser Grundsatz gilt für alle Handlungsformen der Union unabhängig davon, ob sie vertraglicher oder außervertraglicher Art sind (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 197 und 198 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 09.06.2021 - T-235/19
HIM/ Kommission - Schiedsklausel - Im Rahmen des Programms zur Unterstützung der …
Rn. 174 Ferner geht aus der Rechtsprechung hervor, dass der Empfänger einer Finanzhilfe keinen endgültigen Anspruch auf volle Auszahlung der Finanzhilfe erwirbt, wenn er die an die Unterstützung geknüpften Bedingungen nicht eingehalten hat (vgl. Urteil vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 200 und die dort angeführte Rechtsprechung).Seine Verpflichtung, die festgelegten finanziellen Bedingungen einzuhalten, stellt eine Hauptpflicht und damit eine Bedingung für die Gewährung der Finanzhilfe der Union dar (Urteil vom 10. Oktober 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Kommission, T-335/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2019:736, Rn. 201).
- EuG, 09.06.2021 - T-137/16
Uniwersytet Wrocławski/ REA
Rn. 57 S'agissant de la fin de non-recevoir tirée de ce que l'article 263 TFUE ne constituerait pas une base valable légale, dès lors que les lettres et les notes de débit dont l'annulation est demandée s'inscrivent dans un cadre contractuel résultant de la convention de subvention, il y a lieu de rappeler qu'il appartient à la partie requérante de faire le choix du fondement juridique de son recours et non au juge de l'Union de choisir lui-même la base légale la plus appropriée (voir arrêt du 24 octobre 2014, Technische Universität Dresden/Commission, T-29/11, EU:T:2014:912, point 24 et jurisprudence citée ; arrêt du 10 octobre 2019, Help - Hilfe zur Selbsthilfe/Commission, T-335/17, non publié, EU:T:2019:736, point 66).
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