Rechtsprechung
| EuG, 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Ville de Paris/ Kommission
Umwelt - Verordnung (EU) 2016/646 - Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten (NTE-Werten) für Stickstoffoxidemissionen bei den Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Umwelt und Verbraucher - Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärt die Verordnung der Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für ...
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Ville de Paris/ Kommission
Umwelt - Verordnung (EU) 2016/646 - Schadstoffemissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten (NTE-Werten) für die Stickoxidemissionen bei Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) - Nichtigkeitsklagen - ...
- zeit.de (Pressebericht, 13.12.2018)
Fahrverbote für neuere Dieselfahrzeuge ermöglicht
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Ville de Paris / Kommission
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EU-Kommission durfte Euro-6-Emissionsgrenzwerte nicht anheben
- spiegel.de (Pressebericht, 13.12.2018)
Euro-6-Norm: Europäische Großstädte dürfen ab 2021 auch neueste Diesel aussperren
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Emissionsgrenzwerte: Auch neueren Diesel-Fahrzeugen droht Verbannung aus den Städten
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuG, 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16, T-391/16
- EuGH, 01.10.2019 - C-177/19
- EuGH, 01.10.2019 - C-178/19
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19
- EuGH, 13.01.2022 - C-177/19
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (38)
- EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Rn. 78 Ohne möglichen Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten vorzugreifen, ist in der Tat darauf hinzuweisen, dass das Bestreben um Sicherung der für den europäischen Aufbauprozess unabdingbaren praktischen Wirksamkeit der Richtlinien zur Theorie der unmittelbaren Wirkung von Richtlinienbestimmungen geführt hat, die den Einzelnen Rechte verschaffen sollen, auf die sich diese gegenüber den Behörden berufen können (Urteil vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 12).Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2007/46, wonach ein Mitgliedstaat nicht "die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen … unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern [kann], wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen", ist jedoch geeignet, den Einzelnen Rechte zu verschaffen, da er unbedingt, klar und genau ist, auch wenn die Kommission seine Tragweite in Frage gestellt hat (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 9, und vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 14).
- EuGH, 06.10.1970 - 9/70
Grad / Finanzamt Traunstein
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Rn. 66 Außerdem ist nach ständiger Rechtsprechung bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Unionsvorschrift derjenigen der Vorzug zu geben, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 12 und 13…, vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, EU:C:1988:439, Rn. 19, …und vom 24. Februar 2000, Kommission/Frankreich, C-434/97, EU:C:2000:98, Rn. 21).Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 der Richtlinie 2007/46, wonach ein Mitgliedstaat nicht "die Zulassung, den Verkauf, die Inbetriebnahme oder die Teilnahme am Straßenverkehr von Fahrzeugen … unter Verweis auf die von dieser Richtlinie erfassten Aspekte des Baus oder der Wirkungsweise untersagen, beschränken oder behindern [kann], wenn diese den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen", ist jedoch geeignet, den Einzelnen Rechte zu verschaffen, da er unbedingt, klar und genau ist, auch wenn die Kommission seine Tragweite in Frage gestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 1970, Grad, 9/70, EU:C:1970:78, Rn. 9, …und vom 4. Dezember 1974, van Duyn, 41/74, EU:C:1974:133, Rn. 14).
- EuGH, 21.12.2011 - C-28/09
Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, auf der …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich (C-28/09, EU:C:2011:854), festgestellt hat, dass ein Mitgliedstaat, der bereits zur Bekämpfung der Luftverschmutzung das Befahren mit Lastkraftwagen, die bestenfalls unter eine alte Euro-Klasse fielen, verboten hatte, anstelle des Erlasses eines sektoralen Fahrverbots, das auf Lastkraftwagen unabhängig von ihrer Euro-Klasse anwendbar war und gegen die Vorschriften des EG-Vertrags über den freien Warenverkehr verstieß, sich darauf hätte beschränken können, das ursprüngliche Verbot auf Lastkraftwagen der Euro-Klasse, die der ursprünglich betroffenen Klasse nachgefolgt war, auszudehnen, um diesen Vorschriften nachzukommen.Rn. 74 Dass nach der Richtlinie 2008/50 die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu ergreifen haben, um die Luftverschmutzung zu bekämpfen, insbesondere im Rahmen der Pläne für kurzfristige Maßnahmen nach dieser Richtlinie, entbindet die Mitgliedstaaten nicht von ihren Verpflichtungen, die sich aus anderen Bestimmungen des Unionsrechts ergeben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Kommission/Österreich, C-28/09, EU:C:2011:854, Rn. 111).
- EuGH, 19.12.2013 - C-274/12
Telefónica / Kommission - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Art. 263 Abs. 4 AEUV …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Rn. 39 Zum Bestehen oder Nichtbestehen von Durchführungsmaßnahmen der angefochtenen Verordnung ist darauf hinzuweisen, dass für die Beurteilung der Frage, ob ein angefochtener Rechtsakt mit Verordnungscharakter Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht, bei der Würdigung der Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage gegen diesen Rechtsakt nach Art. 263 Abs. 4 AEUV dritter Satzteil auf die Stellung der Person, die die Klage erhebt, und auf den Klagegegenstand abzustellen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission, C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 30 und 31).Wenn nämlich alle Umsetzungsentscheidungen, u. a. diejenigen, die "repressiv" oder "negativ" sind und die Nichtbeachtung eines Rechtsakts mit Verordnungscharakter sanktionieren sollen, auch als Durchführungsmaßnahmen angesehen werden müssten, wäre die Einführung des dritten Falls von Art. 263 Abs. 4 in den AEU-Vertrag oft wirkungslos, während sie gerade dem Anliegen entsprach, zu vermeiden, dass die Rechtsunterworfenen verpflichtet sind, "repressive" oder "negative" Maßnahmen ihnen gegenüber auszulösen, um eine Kontrolle der Rechtmäßigkeit dieses Rechtsakts mit Verordnungscharakter im Wege einer Vorabentscheidung zu erlangen, wie insbesondere im Urteil vom 19. Dezember 2013, Telefónica/Kommission (C-274/12 P, EU:C:2013:852, Rn. 27), festgestellt wurde.
- EuGH, 05.10.2000 - C-376/98
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Art. 95 EG erlaubte nämlich, die "Maßnahmen zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, welche die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben", zu erlassen, und im Urteil vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat (C-376/98, EU:C:2000:544, Rn. 83), auf das sich die Kommission beruft, wurde entschieden, dass diese Bestimmung dem Unionsgesetzgeber keine allgemeine Kompetenz zur Regelung des Binnenmarktes gewährte. - EuGH, 12.12.2006 - C-380/03
Tabakwerbe-Richtlinie gültig, Klage Deutschlands abgewiesen
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Ebenso umfassen Richtlinien, die den freien Verkehr von Informationsdienstleistungen (Presse, Radio, Fernsehen, Internet) sicherstellen sollen, im Hinblick auf seine Sicherstellung Bestimmungen, die Verbote in Bezug auf Tabakwerbung harmonisieren und einem Ziel des öffentlichen Gesundheitsschutzes dienen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2006, Deutschland/Parlament und Rat, C-380/03, EU:C:2006:772, Rn. 3 bis 11). - EuGH, 03.10.2013 - C-583/11
Der Gerichtshof bestätigt den Beschluss des Gerichts über die Unzulässigkeit der …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Rn. 37 Nach der Rechtsprechung fallen unter die Definition eines solchen Rechtsakts mit Verordnungscharakter die Handlungen mit allgemeiner Geltung unter Ausschluss von Gesetzgebungsakten, d. h. unter Ausschluss der Rechtsakte, die gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren nach Art. 294 AEUV oder einem besonderen Gesetzgebungsverfahren, wie dem in Art. 289 Abs. 2 AEUV festgelegten, das das Europäische Parlament mit Beteiligung des Rates oder den Rat mit Beteiligung des Parlaments tätig werden lässt, angenommen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2013, 1nuit Tapiriit Kanatami u. a./Parlament und Rat, C-583/11 P, EU:C:2013:625, Rn. 51 bis 61). - EuGH, 23.04.1986 - 294/83
Les Verts / Parlament
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Rn. 36 Da sich die Zulässigkeit der Klagen jedoch nach zwingendem Recht bestimmt und nicht zur Disposition der Parteien steht, ist im vorliegenden Fall zunächst zu entscheiden, ob die angefochtene Verordnung im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV einen Rechtsakt mit Verordnungscharakter darstellt, der keine Durchführungsmaßnahmen nach sich zieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. April 1986, Les Verts/Parlament, 294/83, EU:C:1986:166, Rn. 19). - EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Dieser Grundsatz gilt für alle mitgliedstaatlichen Behörden, seien es solche der staatlichen Zentralgewalt, eines Gliedstaats oder sonstiger Gebietskörperschaften (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1990, Deutschland/Kommission, C-8/88, EU:C:1990:241, Rn. 13, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, EU:C:2010:182, Rn. 69). - EuGH, 21.12.2016 - C-444/15
Associazione Italia Nostra Onlus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - …
Auszug aus EuG, 13.12.2018 - T-339/16
Nach ständiger Rechtsprechung müssen nämlich die Begriffe einer Vorschrift des Unionsrechts, die für die Ermittlung ihres Sinns und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Vorschrift und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2016, Associazione Italia Nostra Onlus, C-444/15, EU:C:2016:978, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 19.07.2012 - C-112/11
Ein Vermittler von Flugreisen darf beim Online-Verkauf von Flugscheinen nicht als …
- EuGH, 02.02.1988 - 67/85
Van der Kooy / Kommission
- EuGH, 17.12.1970 - 25/70
Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster
- EuGH, 05.05.1998 - C-386/96
Dreyfus / Kommission - Nothilfe der Gemeinschaft für die Staaten der ehemaligen …
- EuGH, 24.06.2015 - C-293/13
Fresh Del Monte Produce / Kommission und Commission / Fresh Del Monte Produce - …
- EuGH, 30.05.2017 - C-45/15
Safa Nicu Sepahan/ Rat - Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Gemeinsame Außen- …
- EuG, 30.04.1998 - T-214/95
Vlaamse Gewest / Kommission
- EuGH, 13.05.1971 - 41/70
International Fruit Company u.a. / Kommission
- EuGH, 26.02.2002 - C-23/00
Rat / Boehringer - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Antrag auf Teilaufhebung eines …
- EuGH, 12.06.1990 - 8/88
Deutschland / Kommission
- EuGH, 26.04.1988 - 97/86
Asteris / Kommission
- EuGH, 24.02.2000 - C-434/97
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzungsverfahren - Richtlinie 92/12/EWG - …
- EuGH, 17.11.1983 - 292/82
Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas
- EuGH, 17.09.2009 - C-519/07
Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 25.02.1999 - C-164/97
Parlament / Rat - "Verordnungen über den Schutz des Waldes gegen …
- EuGH, 08.03.1988 - 62/87
Exécutif régional wallon / Kommission
- EuGH, 11.12.2008 - C-295/07
Kommission / Département du Loiret - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
- EuGH, 22.09.1988 - 187/87
Land de Sarre / Ministre de l'Industrie
- EuG, 25.10.2011 - T-262/10
Microban International und Microban (Europe) / Kommission - Öffentliche …
- EuG, 26.11.2015 - T-462/13
Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission - Staatliche …
- EuG, 07.10.2015 - T-299/11
European Dynamics Luxembourg u.a. / HABM - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
- EuG, 10.06.2009 - T-257/04
Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des …
- EuGH, 05.05.1970 - 77/69
Kommission / Belgien
- EuGH, 16.04.2015 - C-317/13
Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit …
- EuG, 18.12.1992 - T-43/90
José Miguel Díaz García gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Zulage für …
- EuG, 07.07.2015 - T-312/14
Italienische Fischereiverbände können einen Aktionsplan mit nationalen Maßnahmen …
- EuGH, 11.06.2009 - C-327/08
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-165/97
Parlament / Rat
- VG Schleswig, 20.02.2023 - 3 A 113/18
Emissionen von Dieselfahrzeugen Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen …
Ebenso die Frage, ob bei jeder auch nur geringfügigen Erhöhung der Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen eine Abschalteinrichtung anzunehmen wäre oder eine gewisse Diskrepanz der Werte - ähnlich einem Übereinstimmungsfaktor (vgl. hierzu EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 109) etwa in Höhe von 1, 5 zumindest bei bereits länger im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - akzeptiert werden könnte. - LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. …
Sie vertritt lediglich die Rechtsauffassung, dass die Grenzwerte wegen ihrer Ausrichtung auf den NEFZ für den realen Fahrbetrieb schon nicht maßgeblich seien, eine Rechtsauffassung, der indes nicht nur der Bundesgerichtshof in dem genannten Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (BGH - VIII ZR 225/17) u.a. unter Hinweis auf Erwägungsgrund 12 der Verordnung, sondern auch das Gericht der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 in den verbundenen Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 (auf http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=fr&num=T-339/16# bislang u.a. in französischer Sprache veröffentlicht), eine Absage erteilt hat. - LG Stuttgart, 16.08.2019 - 46 O 101/19
Daimler muss Schadensersatz zahlen - Mercedesfahrerin erhält nahezu gesamten …
Sie vertritt lediglich die Rechtsauffassung, dass die Grenzwerte wegen ihrer Ausrichtung auf den NEFZ für den realen Fahrbetrieb schon nicht maßgeblich seien, eine Rechtsauffassung, der indes nicht nur der Bundesgerichtshof in dem genannten Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 (BGH - VIII ZR 225/17) u.a. unter Hinweis auf Erwägungsgrund 12 der Verordnung, sondern auch das Gericht der Europäischen Union in seiner Entscheidung vom 13.12.2018 in den verbundenen Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 (auf http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=fr&num=T-339/16# bislang u.a. in französischer Sprache veröffentlicht), eine Absage erteilt hat.
- VG Schleswig, 17.01.2024 - 3 A 332/20
Klage des Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgreich
Rn. 483 Der EuGH stellt in seiner Rechtsprechung sogar einen begrifflichen Zusammenhang zwischen der Einhaltung der Grenzwerte und dem Vorliegen einer Abschalteinrichtung her, wenn er ausführt, dass eine Einrichtung, "die die Einhaltung der in dieser Verordnung vorgesehenen Emissionsgrenzwerte nur gewährleistet, wenn" der Fahrbetrieb unter bestimmten Bedingungen erfolgt "eine 'Abschalteinrichtung' im Sinne dieses Art. 3 Nr. 10 darstellt" (EuGH…, Urteil vom 08.11.2022 - C-873/19 -, Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 122, wonach die "festgesetzten Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen im tatsächlichen Fahrbetrieb einzuhalten sind").Ebenso die Frage, ob bei jeder auch nur geringfügigen Erhöhung der Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen eine Abschalteinrichtung anzunehmen wäre oder eine gewisse Diskrepanz der Werte - ähnlich einem Übereinstimmungsfaktor (vgl. hierzu EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 109) etwa in Höhe von 1, 5 zumindest bei bereits länger im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - akzeptiert werden könnte.
- LG Stuttgart, 18.09.2020 - 3 O 236/20
Dieselverfahren: EuGH-Vorlage in Rechtsschutzversicherungsfall
Eine Auslegung des Begriffs "normale Betriebsbedingungen" unter Heranziehung der anderen ebenfalls verbindlichen Sprachfassungen "normal use", "utilisation normale", "uso normale", "funcionando normalmente", "běžném použití" ergibt, dass unter diesen Rechtsbegriff keinesfalls nur die Laborbedingungen fallen, sondern vielmehr real existierende, d.h. im Straßenverkehr konkret auftretende Bedingungen, gemeint sind.[So wohl auch EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris vs. Commission, ECLI:EU:T:2018:927, Urteil vom 13. Dezember 2018 -, juris Tz. 115 ff., insbesondere Tz. 118, 122 und 137. Zur Beachtlichkeit der Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 29 O 157/19 (unveröffentlicht).][So wohl auch EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris vs. Commission, ECLI:EU:T:2018:927, Urteil vom 13. Dezember 2018 -, juris Tz. 115 ff., insbesondere Tz. 118, 122 und 137. Zur Beachtlichkeit der Grenzwerte unter normalen Betriebsbedingungen, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 29 O 157/19 (unveröffentlicht).] Gerade die tschechische Sprachfassung spricht plastisch von "bei normalem Gebrauch". - EuGH, 13.01.2022 - C-177/19
Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung …
Rn. 1 Mit ihren Rechtsmitteln beantragen die Bundesrepublik Deutschland (C-177/19 P), Ungarn (C-178/19 P) und die Europäische Kommission (C-179/19 P) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018 Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2018:927), mit dem das Gericht zum einen Anhang II Nr. 2 der Verordnung (EU) 2016/646 der Kommission vom 20. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) (…ABl. 2016, L 109, S. 1, im Folgenden: streitige Verordnung) für nichtig erklärt hat, soweit er in Anhang IIIA Nrn. 2.1.1 und 2.1.2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (…ABl. 2008, L 199, S. 1) den Wert des endgültigen Übereinstimmungsfaktors CF pollutant und den Wert des vorläufigen Übereinstimmungsfaktors CF pollutant für die Masse der Stickstoffoxide festsetzt, und zum anderen verfügt hat, dass die Wirkungen der für nichtig erklärten Bestimmungen bis zum Erlass einer diese Bestimmungen ersetzenden neuen Regelung innerhalb einer angemessenen Frist aufrechterhalten werden, wobei diese Frist zwölf Monate ab dem Tag des Wirksamwerdens jenes Urteils nicht überschreiten darf.Rn. 16 Mit Klageschriften, die am 26. Juni, 29. Juni und 19. Juli 2016 bei der Kanzlei des Gerichts eingingen, erhoben die Stadt Paris (Rechtssache T-339/16), die Stadt Brüssel (Rechtssache T-352/16) und der Ayuntamiento de Madrid (Rechtssache T-391/16) jeweils eine Klage auf Nichtigerklärung der streitigen Verordnung.
Rn. 19 Die Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 wurden zu gemeinsamem mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer das Verfahren beendender Entscheidung verbunden.
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission (T-339/16, T-352/16 und T-391/16, EU:T:2018:927), wird aufgehoben..
Die von der Stadt Paris, der Stadt Brüssel und dem Ayuntamiento de Madrid erhobenen Nichtigkeitsklagen in den verbundenen Rechtssachen T-339/16, T-352/16 und T-391/16 werden als unzulässig abgewiesen..
- OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20
Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal, …
Dass in rechtlicher Hinsicht die Verwendung solcher Berichtigungskoeffizienten durch die Europäische Kommission im Rahmen der VO (EU) 2016/646 vom 20.04.2016 zur Änderung der VO (EG) Nr. 692/2008 hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 6) in erster Instanz durch das Gericht der Europäischen Union mangels Abänderungskompetenz der Kommission für unzulässig angesehen worden ist (siehe EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16, T-352/16 und T- 391/16, juris Rn. 127 f., ABl EU 2019, Nr C 82, 42 (Ls.); über das hiergegen eingelegte Rechtsmittel zum EuGH ist noch nicht entschieden), ist insoweit unerheblich, da es hier allein auf die Frage der nicht vollständigen Entsprechung verschiedener Messmethoden ankommt, nicht auf die in der vorgenannten Entscheidung primär maßgebliche Frage der rechtlichen Zulässigkeit der Abänderung in der VO Nr. 715/2007 festgelegter Grenzwerte. - LG Stuttgart, 13.11.2019 - 3 O 254/18
Diesel-Skandal: Daimler-Klagen sollen vor den EuGH
Zutreffend LG Stuttgart, Urt. v. 10.10.2019 - 29 O 157/19 BGH, Beschluss vom 08.01.2019 - VIII ZR 225/17, juris Rn. 10. EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris / Commission, Urteil vom 13.12.2018 , juris Rn. 115 ff., insbesondere Rn. 118, 122 und 137 68 69 70 so auch LG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2019 - 20 O 39/19.74 Die diese Verordnung erlassende Europäische Kommission hat mit der betreffenden Bestimmung unter Verkennung der Anordnungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 die Grenzen ihrer Befugnis nicht beachtet (EuG, Rs. T-339/16, Ville de Paris / Commission, ECLI:EU:T:2018:927 - Urteil vom 13.12.2018 juris Rn. 137.74 Bunar/Moser/lnci/Zimmet in: Tschöke/Mollenhauer/Maier: Handbuch der Dieselmotoren (4. Aufl.), S. 840.50.
- VG Schleswig, 23.05.2023 - 3 A 3/20
Anordnung der Ausstattung von Opel-Fahrzeugen mit Dieselmotoren (Euro 6b) mit …
Ebenso die Frage, ob bei jeder auch nur geringfügigen Erhöhung der Emissionen unter tatsächlichen Fahrbedingungen eine Abschalteinrichtung anzunehmen wäre oder eine gewisse Diskrepanz der Werte - ähnlich einem Übereinstimmungsfaktor (vgl. hierzu EuG, Urteil vom 13.12.2018 - T-339/16 u.a. -, Rn. 109) etwa in Höhe von 1, 5 zumindest bei bereits länger im Verkehr befindlichen Fahrzeugen - akzeptiert werden könnte. - OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 23 U 454/21
Schadensersatzforderung aufgrund des Kaufs eines Mercedes-Benz C 220 …
Diese Messungen im Realbetrieb seien auch zu berücksichtigen, wie eine Leitlinie der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2017 (C (2017) 352) und die Entscheidung des EuG vom 13. Dezember 2018 (Az.: T-339/16 u.a.) zeige.Gegenteiliges ergebe sich weder aus der Entscheidung des EuG vom 13. Dezember 2018 (Az.: T-339/16 u.a.) noch aus der Stellungnahme der Kommission vom 26. Januar 2018.
Rn. 82 Ebenso wenig kann der Kläger aus der Entscheidung des EuG (nicht des EuGH, wie der Kläger annimmt) vom 13. Dezember 2018 (Az. T-339/16 u.a., BeckRS 2018, 32925) etwas für seinen Standpunkt gewinnen.
Rn. 98 Aus dem bereits erwähnten Urteil des EuG vom 13. Dezember 2018 in den verbundenen Rechtssachen T-339/16 u.a., das der Kläger auf S. 76 der Berufungsbegründung erwähnt, ergibt sich nichts Anderes.
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