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   EuG, 20.09.2019 - T-65/18   

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EuG, 20.09.2019 - T-65/18 (https://dejure.org/2019,32789)
EuG, Entscheidung vom 20.09.2019 - T-65/18 (https://dejure.org/2019,32789)
EuG, Entscheidung vom 20. September 2019 - T-65/18 (https://dejure.org/2019,32789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Venezuela/ Rat

    Nichtigkeitsklage - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela - Klage eines Drittstaats - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela; Klage eines Drittstaats; Keine unmittelbare Betroffenheit; Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuG, 13.09.2018 - T-515/15

    Almaz-Antey / Rat

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, dass eine natürliche oder juristische Person von der klagegegenständlichen Entscheidung unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich die beanstandete Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers auswirkt, und zum anderen, dass sie den Adressaten, die mit ihrer Durchführung betraut sind, keinerlei Ermessensspielraum lässt, ihre Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Beschluss vom 8. Oktober 2015, Agrotikos Synetairismos Profitis Ilias/Rat, T-731/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:821" Rn. 26, und Urteil vom 13. September 2018, Almaz-Antey/Rat, T-515/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:545" Rn. 62).

    Zwar hat das Gericht im Urteil vom 13. September 2018, Almaz-Antey/Rat (T-515/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:545), das Argument zurückgewiesen, wonach die Rechtsstellung einer außerhalb der Union ansässigen Einrichtung nicht unmittelbar von Maßnahmen betroffen sei, mit denen es Wirtschaftsbeteiligten der Union untersagt werden soll, bestimmte Arten von Geschäften mit ihr zu tätigen.

    Das Gericht hat entschieden, dass das an Wirtschaftsbeteiligte der Union gerichtete Verbot, derartige Geschäfte zu tätigen, darauf hinausläuft, dass es der Klägerin untersagt ist, die in Rede stehenden Geschäfte mit ihnen zu tätigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. September 2018, Almaz-Antey/Rat, T-515/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:545, Rn. 65).

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass der angefochtene Rechtsakt in der Rechtssache, die dem Urteil vom 13. September 2018, Almez-Antey/Rat (T-515/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:545), zugrunde lag, ausdrücklich an die Klägerin gerichtet war.

    Darüber hinaus macht der Rat in diesem Zusammenhang zu Recht geltend, dass die Bolivarische Republik Venezuela nicht einem Wirtschaftsbeteiligten wie der Klägerin in der Rechtssache T-515/15 gleichgesetzt werden könne.

    So hat das Gericht im Urteil vom 13. September 2018, Almaz-Antey/Rat (T-515/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:545, Rn. 66), ausdrücklich festgestellt, dass die Klägerin ein Unternehmen ist, das in dem von den maßgeblichen Bestimmungen des angefochtenen Rechtsakts erfassten Verteidigungsbereich tätig ist.

  • EuG, 13.09.2018 - T-715/14

    Das Gericht der EU bestätigt die vom Rat im Zuge der Ukraine-Krise gegenüber

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Im Übrigen hat das Gericht in seinen gerade im Bereich der restriktiven Maßnahmen ergangenen Urteilen vom 13. September 2018, NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:544, Rn. 80 und 81), und vom 13. September 2018, Gazprom Neft/Rat (T-735/14 und T-799/14, EU:T:2018:548, Rn. 88, 89 und 97), entschieden, dass zum Nachweis der unmittelbaren Betroffenheit von Personen, die in den betreffenden Rechtsakten namentlich bezeichnet sind und die anhand von dem Gericht vorgelegten Schriftstücken nachgewiesen haben, dass sie auf dem von den Ausfuhrrestriktionen betroffenen Markt tätig sind, nicht nur zu berücksichtigen ist, wie sich die Restriktionen auf die Rechtsstellung dieser Personen auswirken, sondern auch, welche Auswirkungen tatsächlicher Art sie auf diese Personen haben.
  • EuG, 03.05.2018 - T-431/12

    Distillerie Bonollo u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Zwar hat das Gericht in dem von der Bolivarischen Republik Venezuela angeführten Urteil vom 3. Mai 2018, Distillerie Bonollo u. a./Rat (T-431/12, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:251, Rn. 51 bis 53), entschieden, dass, wenn die unmittelbare Betroffenheit auf die rechtlichen Wirkungen beschränkt würde, die Klage eines Unionsherstellers gegen eine Verordnung, mit der ein Antidumpingzoll eingeführt wird, systematisch für unzulässig erklärt werden müsste, ganz so wie die Klage eines Mitbewerbers des Begünstigten einer von der Kommission nach dem förmlichen Prüfverfahren für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärten Beihilfe und die Klage eines Mitbewerbers gegen eine Entscheidung, mit der ein Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird.
  • EuG, 10.06.2009 - T-257/04

    Polen / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund des

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Die Rechtsprechung, auf die die Bolivarische Republik Venezuela Bezug nimmt, betrifft jedoch Rechtssachen, in denen es um die Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch Einrichtungen unterhalb der staatlichen Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, EU:C:1988:132" Rn. 6 und 8, vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 29, und vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission, T-462/13, EU:T:2015:902" Rn. 34), um die Landwirtschaft und von einem künftigen Mitgliedstaat vor seinem Beitritt zu erhebende Abgaben auf landwirtschaftliche Produkte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182" Rn. 56 bis 58) sowie um Rechtsvorschriften über den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission, T-339/16, T-352/16 und T-391/16, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:927, Rn. 50) ging.
  • EuG, 13.12.2018 - T-339/16

    Das Gericht der Europäischen Union gibt den Klagen der Städte Paris, Brüssel und

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Die Rechtsprechung, auf die die Bolivarische Republik Venezuela Bezug nimmt, betrifft jedoch Rechtssachen, in denen es um die Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch Einrichtungen unterhalb der staatlichen Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, EU:C:1988:132" Rn. 6 und 8, vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 29, und vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission, T-462/13, EU:T:2015:902" Rn. 34), um die Landwirtschaft und von einem künftigen Mitgliedstaat vor seinem Beitritt zu erhebende Abgaben auf landwirtschaftliche Produkte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182" Rn. 56 bis 58) sowie um Rechtsvorschriften über den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission, T-339/16, T-352/16 und T-391/16, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:927, Rn. 50) ging.
  • EuG, 25.01.2017 - T-255/15

    Russland-Sanktionen: Klage von Waffenbauer Almaz Antey abgewiesen

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Außerdem folgt aus Art. 86 der Verfahrensordnung, dass der Kläger im Rahmen eines Anpassungsschriftsatzes die Nichtigerklärung eines Rechtsakts, der einen anderen Rechtsakt ersetzt oder ändert, nur dann beantragen kann, wenn die Nichtigerklärung des ursprünglichen Rechtsakts in der Klageschrift beantragt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Januar 2017, Almaz-Antey Air und Space Defence/Rat, T-255/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:25, Rn. 37 bis 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.09.2018 - T-735/14

    Gazprom Neft / Rat

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Im Übrigen hat das Gericht in seinen gerade im Bereich der restriktiven Maßnahmen ergangenen Urteilen vom 13. September 2018, NK Rosneft u. a./Rat (T-715/14, nicht veröffentlicht, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:544, Rn. 80 und 81), und vom 13. September 2018, Gazprom Neft/Rat (T-735/14 und T-799/14, EU:T:2018:548, Rn. 88, 89 und 97), entschieden, dass zum Nachweis der unmittelbaren Betroffenheit von Personen, die in den betreffenden Rechtsakten namentlich bezeichnet sind und die anhand von dem Gericht vorgelegten Schriftstücken nachgewiesen haben, dass sie auf dem von den Ausfuhrrestriktionen betroffenen Markt tätig sind, nicht nur zu berücksichtigen ist, wie sich die Restriktionen auf die Rechtsstellung dieser Personen auswirken, sondern auch, welche Auswirkungen tatsächlicher Art sie auf diese Personen haben.
  • EuG, 30.04.1998 - T-214/95

    Vlaamse Gewest / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Die Rechtsprechung, auf die die Bolivarische Republik Venezuela Bezug nimmt, betrifft jedoch Rechtssachen, in denen es um die Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch Einrichtungen unterhalb der staatlichen Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, EU:C:1988:132" Rn. 6 und 8, vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 29, und vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission, T-462/13, EU:T:2015:902" Rn. 34), um die Landwirtschaft und von einem künftigen Mitgliedstaat vor seinem Beitritt zu erhebende Abgaben auf landwirtschaftliche Produkte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182" Rn. 56 bis 58) sowie um Rechtsvorschriften über den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission, T-339/16, T-352/16 und T-391/16, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:927, Rn. 50) ging.
  • EuG, 26.11.2015 - T-462/13

    Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Die Rechtsprechung, auf die die Bolivarische Republik Venezuela Bezug nimmt, betrifft jedoch Rechtssachen, in denen es um die Gewährung öffentlicher Zuwendungen durch Einrichtungen unterhalb der staatlichen Ebene (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. März 1988, Exécutif régional wallon und Glaverbel/Kommission, 62/87 und 72/87, EU:C:1988:132" Rn. 6 und 8, vom 30. April 1998, Vlaamse Gewest/Kommission, T-214/95, EU:T:1998:77" Rn. 29, und vom 26. November 2015, Comunidad Autónoma del País Vasco und Itelazpi/Kommission, T-462/13, EU:T:2015:902" Rn. 34), um die Landwirtschaft und von einem künftigen Mitgliedstaat vor seinem Beitritt zu erhebende Abgaben auf landwirtschaftliche Produkte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2009, Polen/Kommission, T-257/04, EU:T:2009:182" Rn. 56 bis 58) sowie um Rechtsvorschriften über den Kraftfahrzeugverkehr (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2018, Ville de Paris, Ville de Bruxelles und Ayuntamiento de Madrid/Kommission, T-339/16, T-352/16 und T-391/16, Rechtsmittel anhängig, EU:T:2018:927, Rn. 50) ging.
  • EuG, 28.09.2016 - T-600/15

    PAN Europe u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.09.2019 - T-65/18
    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die in Art. 263 Abs. 4 AEUV vorgesehenen Zulässigkeitsvoraussetzungen zwar im Licht des Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz auszulegen sind, dass dieses Recht jedoch nicht dazu führen kann, dass diese im AEU-Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Voraussetzungen entfallen (vgl. Beschluss vom 28. September 2016, PAN Europe u. a./Kommission, T-600/15, EU:T:2016:601, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.03.1988 - 62/87

    Exécutif régional wallon / Kommission

  • EuG, 06.09.2011 - T-18/10

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung

  • EuG, 08.03.2012 - T-573/10

    Octapharma Pharmazeutika / EMA - Humanarzneimittel - Änderungen der

  • EuG, 08.10.2015 - T-731/14

    Agrotikos Synetairismos Profitis Ilias / Rat

  • EuGH, 22.06.2021 - C-872/19

    Für eine Klage gegen eine Verordnung, mit der restriktive Maßnahmen in Bezug auf

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Bolivarische Republik Venezuela die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, EU:T:2019:649) (im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung erstens der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. 2017, L 295, S. 21), zweitens der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1653 des Rates vom 6. November 2018 zur Durchführung der Verordnung 2017/2063 (ABl. 2018, L 276, S. 1) und drittens des Beschlusses (GASP) 2018/1656 des Rates vom 6. November 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. 2018, L 276, S. 10), soweit deren Bestimmungen die Bolivarische Republik Venezuela betreffen, abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T - 65/18, EU:T:2019:649), wird aufgehoben, soweit mit ihm die Klage der Bolivarischen Republik Venezuela auf Nichtigerklärung der Art. 2, 3, 6 und 7 der Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela abgewiesen wurde.

  • EuG, 29.09.2021 - T-279/19

    Auswärtige Beziehungen

    Was zudem den Vergleich der vorliegenden Rechtssache mit der vom Rat und der Kommission angeführten Rechtssache angeht, in der das Urteil vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, EU:T:2019:649), ergangen ist, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof dieses Urteil auf Rechtsmittel mit Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat (Betroffenheit eines Drittstaats) (C-872/19 P, EU:C:2021:507), mit der Begründung aufgehoben hat, dass das Gericht rechtsfehlerhaft befunden hat, dass sich die fraglichen restriktiven Maßnahmen nicht unmittelbar auf die Rechtsstellung der Bolivarischen Republik Venezuela auswirkten, und auf dieser Grundlage dem zweiten Unzulässigkeitsgrund des Rates stattgegeben hat (Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat [Betroffenheit eines Drittstaats], C-872/19 P, EU:C:2021:507, Rn. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Generalanwalt Hogan: Ein Drittstaat kann zur Erhebung einer Klage auf

    Die vorliegende Rechtssache betrifft somit ein Rechtsmittel der Bolivarischen Republik Venezuela (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) vom 28. November 2019 gegen das Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, EU:T:2019:649, im Folgenden: angefochtenes Urteil).
  • EuG, 29.09.2021 - T-344/19

    Front Polisario/ Rat

    Was insbesondere den Vergleich der vorliegenden Rechtssache mit der vom Rat und der Kommission angeführten Rechtssache angeht, in der das Urteil vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, EU:T:2019:649), ergangen ist, so betraf, abgesehen davon, dass der Gerichtshof das vom Rat angeführte Urteil des Gerichts mit Urteil vom 22. Juni 2021, Venezuela/Rat (Betroffenheit eines Drittstaats) (C-872/19 P, EU:C:2021:507), aufgehoben hat, dieser Rechtsstreit zwischen dem genannten Drittstaat und dem Rat einseitige Rechtsakte, die nur im Gebiet der Union galten und nicht der Zustimmung eines an diesen Rechtsakten nicht beteiligten Dritten bedurften, so dass dieser Vergleich ohnehin fehlgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom heutigen Tag, Front Polisario/Rat, T-279/19, Rn. 217).
  • EuG, 13.09.2023 - T-65/18

    Das Gericht weist die Klage von Venezuela gegen die restriktiven Maßnahmen der EU

    Mit Urteil vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, im Folgenden: ursprüngliches Urteil, EU:T:2019:649), entschied das Gericht hinsichtlich der angefochtenen Verordnung, dass die Bolivarische Republik Venezuela mit ihrer Klage auf die Art. 2, 3, 6 und 7 dieser Verordnung Bezug genommen habe.
  • EuG, 10.09.2020 - T-246/19

    Cambodge und CRF/ Kommission - Nichtigkeitsklage - Einfuhren von Indica-Reis mit

    Wenn die Kommission auch nicht ausdrücklich zum Anwendungsbereich des Art. 263 Abs. 4 AEUV betreffend den Schutz eines souveränen Staates durch die Unionsgerichte Stellung nimmt, ersucht sie gleichwohl das Gericht zunächst, das Vorbringen des Rates in der Rechtssache, in der das Urteil vom 20. September 2019, Venezuela/Rat (T-65/18, mit Rechtsmittel angefochten, EU:T:2019:649), ergangen ist, und insbesondere die Rüge zu prüfen, dass ein Drittland nicht als eine "natürliche oder juristische Person" im Sinne von Art. 263 Abs. 4 AEUV angesehen werden könne.
  • EuGH, 20.01.2021 - C-872/19

    Schlussantrag zu restriktiven Maßnahmen gegenüber Venezuela

    Das EuG hat mit Urteil vom 20.09.2019 (T-65/18 "Venezuela/Rat") entschieden, dass die Bolivarische Republik Venezuela nicht nachgewiesen habe, dass sie von den Maßnahmen i.S.v. Art. 263 Abs. 4 AEUV unmittelbar betroffen sei.
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