Rechtsprechung
| EuG, 21.02.2013 - T-427/11 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Laboratoire Bioderma / OHMI - Cabinet Continental (BIODERMA)
Sonstiges (3)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Laboratoire Bioderma gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
[fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 5. August 2011 - Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental (BIODERMA)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarke "BIODERMA" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5 und 44 auf Aufhebung der Entscheidung R 861/2009-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 28. ...
Wird zitiert von ... (13)
- EuG, 10.09.2015 - T-610/14
Laverana / HABM (BIO organic) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-571/14
Laverana / HABM (BIO PROTEINREICHER PFLANZENKOMPLEX AUS EIGENER HERSTELLUNG) - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 12.02.2021 - T-19/20
sprd.net/ EUIPO - Shirtlabor (I love) - Nichtigkeitsklage - Unionsmarke - …
Rn. 128 Aus der Rechtsprechung geht zwar hervor, dass diese Bestimmung Ausdruck der Sorgfaltspflicht ist, nach der die zuständige Behörde alle relevanten tatsächlichen und rechtlichen Umstände des Einzelfalls sorgfältig und unparteiisch zu untersuchen hat (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:92, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 10.09.2015 - T-609/14
Laverana / HABM (ORGANIC PROTEIN RICH PLANT COMPLEX FROM OUR OWN PRODUCTION) - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-608/14
Laverana / HABM (ORGANIC WITH PLANT FLUID FROM OUR OWN PRODUCTION) - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (vgl. entsprechend Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-572/14
Laverana / HABM (BIO CON ESTRATTI VEGETALI DI PRODUZIONE PROPRIA) - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-570/14
Laverana / HABM (BIO MIT PFLANZENFLUID AUS EIGENER HERSTELLUNG) - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-30/14
Laverana / HABM (BIO INGRÉDIENTS VÉGÉTAUX PROPRE FABRICATION) - …
Rn. 18 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der ersten Rüge der Klägerin zunächst, was die Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise betrifft, den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 14 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 18 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-569/14
Laverana / HABM (BIO COMPLEXE DE PLANTES ENRICHI EN PROTÉINES PROPRE FABRICATION) …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 10.09.2015 - T-568/14
Laverana / HABM (BIO FLUIDE DE PLANTE PROPRE FABRICATION) - Gemeinschaftsmarke - …
Rn. 16 Im vorliegenden Fall ist hinsichtlich der Bestimmung der maßgeblichen Verkehrskreise den Ausführungen der Beschwerdekammer in Rn. 13 der angefochtenen Entscheidung beizupflichten, die im Wesentlichen dahin gehen, dass sich die mit dem angemeldeten Zeichen bezeichneten Waren, bei denen es sich um gängige Verbrauchsartikel handelt, an normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher richten und dass die maßgeblichen Verkehrskreise, da das Zeichen auch für pharmazeutische Erzeugnisse angemeldet wurde, neben den Endverbrauchern dieser Waren auch aus dem medizinischen und pharmazeutischen Fachverkehr bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Februar 2013, Laboratoire Bioderma/HABM - Cabinet Continental [BIODERMA], T-427/11, EU:T:2013:92, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insbesondere im Handel hat seine Verwendung als Vor- oder Nachsilbe heute eine in hohem Maße evozierende Wirkung erlangt, die unter Umständen je nach der zum Verkauf angebotenen Ware, auf die es sich bezieht, unterschiedlich wahrgenommen werden kann, aber allgemein auf den Gedanken der Achtung der Umwelt sowie der Verwendung natürlicher Stoffe und ökologischer Herstellungsverfahren verweist (Urteile vom 29. April 2010, Kerma/HABM [BIOPIETRA], T-586/08, EU:T:2010:171, Rn. 25, und BIODERMA, oben in Rn. 16 angeführt, EU:T:2013:92, Rn. 45 und 46).
- EuG, 13.05.2020 - T-86/19
SolNova/ EUIPO - Canina Pharma (BIO-INSECT Shocker) - Unionsmarke - …
- EuG, 18.05.2017 - T-163/16
Reisswolf/ EUIPO (secret.service.) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke …
- EuG, 16.10.2018 - T-581/17
Asics/ EUIPO - Van Lieshout Textielagenturen (Représentation de quatre lignes …
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