Rechtsprechung
| EuG, 21.11.2013 - T-443/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Equinix (Germany) / OHMI - Acotel (ancotel.)
Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ancotel. - Ältere Gemeinschaftsbildmarke ACOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Jurion (Kurzinformation)
Verwechselungsgefahr zwischen den Bildmarken "ancotel." und "ACOTEL"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwechselungsgefahr zwischen den Bildmarken "ancotel." und "ACOTEL" für Dienstleistungen der Telekommunikation; Aufhebungsklage der Anmelderin gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei Ähnlichkeit der Wortbestandteile trotz erhöhter Aufmerksamkeit und Identität ...
Sonstiges (3)
- EU-Kommission (Verfahrensdokumentation)
Equinix (Germany) GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
[fremdsprachig] Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke ancotel. - Ältere Gemeinschaftsbildmarke ACOTEL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Equinix (Germany) / OHMI - Acotel (ancotel.)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Bildmarke mit dem Wortbestandteil "ancotel" für Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 auf Aufhebung der Entscheidung R 1895/2011"4 (ex R 1385/2008"1) der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt ...
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Denn selbst für ein Publikum, das einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legt, trifft es zu, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2012, Spar/HABM - Spa Group Europe [SPA GROUP], T-378/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20). - EuGH, 12.01.2006 - C-361/04
Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 …
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Beurteilung der Frage, wie weit die Ähnlichkeit zwischen zwei oder mehr einander gegenüberstehenden Marken geht, der Grad ihrer Ähnlichkeit in Bild, Klang und Bedeutung zu bestimmen sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Bedingungen, unter denen sie vertrieben werden, zu bewerten, welche Bedeutung diesen einzelnen Elementen zuzumessen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Ruiz-Picasso u. a./HABM, C-361/04 P, Slg. 2006, I-643, Randnr. 37, und vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 36). - EuGH, 12.06.2007 - C-334/05
HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Rn. 26 Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Beurteilung der Frage, wie weit die Ähnlichkeit zwischen zwei oder mehr einander gegenüberstehenden Marken geht, der Grad ihrer Ähnlichkeit in Bild, Klang und Bedeutung zu bestimmen sowie gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen und der Bedingungen, unter denen sie vertrieben werden, zu bewerten, welche Bedeutung diesen einzelnen Elementen zuzumessen ist (Urteile des Gerichtshofs vom 12. Januar 2006, Ruiz-Picasso u. a./HABM, C-361/04 P, Slg. 2006, I-643, Randnr. 37, und vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 36).
- EuG, 09.07.2003 - T-162/01
Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr umfassend, gemäß der Wahrnehmung der betreffenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 24.11.2005 - T-346/04
Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Diese Schlussfolgerung ist zutreffend und steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Gerichts vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg. 2005, II-4891, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung) und den im Urteil ancotel. - EuG, 31.01.2012 - T-378/09
Spar / OHMI - Spa Group Europe (SPA GROUP) - Gemeinschaftsmarke - …
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Denn selbst für ein Publikum, das einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legt, trifft es zu, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26, und Urteil des Gerichts vom 31. Januar 2012, Spar/HABM - Spa Group Europe [SPA GROUP], T-378/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20). - EuG, 24.05.2011 - T-408/09
ancotel / OHMI - Acotel (ancotel.)
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
Mit Urteil vom 24. Mai 2011, ancotel/HABM - Acotel (ancotel.) (T-408/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: Urteil ancotel. - EuG, 24.09.2008 - T-179/07
Anvil Knitwear / OHMI - Aprile e Aprile (Aprile)
Auszug aus EuG, 21.11.2013 - T-443/12
41 und 42, und Urteil des Gerichts vom 24. September 2008, Anvil Knitwear/HABM - Aprile e Aprile [Aprile], T-179/07, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 50).
- EuG, 24.02.2021 - T-61/20
Sonova/ EUIPO - Digitmarket (B-Direct) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - …
Im Rahmen dieser umfassenden Beurteilung ist der Aufmerksamkeitsgrad der betroffenen Verkehrskreise nur einer der verschiedenen Gesichtspunkte, die zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 53 bis 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).Denn selbst für ein Publikum, das einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legt, trifft es zu, dass sich dem Durchschnittsverbraucher nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, sondern dass er sich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von ihnen im Gedächtnis behalten hat (vgl. Urteil vom 21. November 2013, ancotel., T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Daher reicht das Vorhandensein dieser Bildelemente in der älteren Marke nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, ancotel., T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 56).
- EuG, 13.03.2018 - T-824/16
Kiosked/ EUIPO - VRT (K) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - Internationale …
Es kann aber nicht angenommen werden, dass es Fälle gibt, in denen sich aufgrund des von den betreffenden Verkehrskreisen an den Tag gelegten Aufmerksamkeitsgrads jede Verwechslungsgefahr und daher jede Möglichkeit der Anwendung dieser Bestimmung von vornherein ausschließen lässt (Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 52 und 53).Denn selbst für ein Publikum, das einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legt, trifft es zu, dass sich den Angehörigen des maßgeblichen Publikums nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, und sie sich vielmehr auf das unvollkommene Bild verlassen müssen, das sie von ihnen im Gedächtnis behalten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, ancotel., T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 20.11.2018 - T-36/18
Asahi Intecc/ EUIPO - Celesio (Celeson) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren - …
Dans le cadre de cette appréciation globale, le niveau d'attention du public concerné ne constitue qu'un des différents éléments à prendre en considération [arrêts du 21 novembre 2013, Equinix (Germany)/OHMI - Acotel (ancotel.), T-443/12, non publié, EU:T:2013:605, points 52 et 53, et du 13 mars 2018, Kiosked/EUIPO - VRT (K), T-824/16, EU:T:2018:133, point 72].En effet, même pour un public faisant preuve d'un niveau d'attention élevé, il n'en demeure pas moins que les membres du public pertinent n'ont que rarement la possibilité de procéder à une comparaison directe des différentes marques, mais doivent se fier à l'image imparfaite qu'ils en ont gardée en mémoire (voir arrêts du 21 novembre 2013, ancotel., T-443/12, non publié, EU:T:2013:605, point 54 et jurisprudence citée, et du 13 mars 2018, K, T-824/16, EU:T:2018:133, point 73 et jurisprudence citée).
- EuG, 03.12.2015 - T-695/14
Omega International/ HABM (Représentation d'un cercle et d'un rectangle blancs …
Rn. 52 Dass die in Rede stehenden Verkehrskreise mehr darauf achten, wer Hersteller oder Anbieter der Waren oder Dienstleistungen ist, die sie erwerben möchten, bedeutet nämlich nicht, dass sie das Zeichen, das sie sehen, bis ins letzte Detail untersuchen (Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, EU:T:2013:605, Rn. 54). - EuG, 23.09.2020 - T-401/19
Brillux/ EUIPO - Synthesa Chemie (Freude an Farbe)
Selbst die Verbraucher, die einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legen, müssen sich auf ihr unvollkommenes Bild von den Marken verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54). - EuG, 03.05.2023 - T-7/22
FFI Female Financial Invest/ EUIPO - MLP Finanzberatung (Financery) - Unionsmarke …
Denn selbst für ein Publikum, das einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legt, trifft es zu, dass sich den Angehörigen des maßgeblichen Publikums nur selten die Möglichkeit bietet, verschiedene Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, und sie sich vielmehr auf das unvollkommene Bild verlassen müssen, das sie im Gedächtnis behalten haben (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. März 2018, Kiosked/EUIPO - VRT [K], T-824/16, EU:T:2018:133, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 21.06.2023 - T-514/22
Vitromed/ EUIPO - Vitromed Healthcare (VITROMED Germany) - Unionsmarke - …
Rn. 70 Zum anderen ist, auch wenn die Klägerin angesichts des erhöhten Aufmerksamkeitsgrads der maßgeblichen Verkehrskreise in Wirklichkeit das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr bestreiten will, darauf hinzuweisen, dass der Aufmerksamkeitsgrad der betroffenen Verkehrskreise nur einer der verschiedenen Gesichtspunkte ist, die im Rahmen der umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr zu berücksichtigen sind (Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 53). - EuG, 25.11.2020 - T-802/19
Kisscolor Living/ EUIPO - Teoxane (KISS COLOR) - Unionsmarke - …
Rn. 99 Zudem bedeutet der Umstand, dass die betreffenden Verkehrskreise aufmerksamer sind, nicht, dass sie die Marke, mit der sie konfrontiert werden, bis ins letzte Detail untersuchen oder minutiös mit einer anderen Marke vergleichen (vgl. Urteile vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 13. März 2018, Kiosked/EUIPO - VRT [K], T-824/16, EU:T:2018:133, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 04.09.2024 - T-347/23
EvivaMed Distribution/ EUIPO - Galenica (VIVORA) - Unionsmarke - …
Denn dass die maßgeblichen Verkehrskreise einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legen, vermag diese Feststellung nicht in Frage zu stellen, da sich ihnen nur selten die Möglichkeit bietet, die verschiedenen Marken unmittelbar miteinander zu vergleichen, und sie sich auf das unvollkommene Bild verlassen müssen, das sie von ihnen im Gedächtnis behalten haben (vgl. Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM - Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54). - EuG, 23.09.2020 - T-402/19
Brillux/ EUIPO - Synthesa Chemie (Freude an Farbe)
Selbst die Verbraucher, die einen hohen Aufmerksamkeitsgrad an den Tag legen, müssen sich auf ihr unvollkommenes Bild von den Marken verlassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. November 2013, Equinix [Germany]/HABM- Acotel [ancotel.], T-443/12, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:605, Rn. 54). - EuG, 14.02.2019 - T-34/18
Giove Gas/ EUIPO - Primagaz (KALON AL CENTRO DELLA FAMIGLIA) - Unionsmarke - …
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