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Rechtsprechung
   EuG, 16.09.2008 - T-47/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26434
EuG, 16.09.2008 - T-47/07 (https://dejure.org/2008,26434)
EuG, Entscheidung vom 16.09.2008 - T-47/07 (https://dejure.org/2008,26434)
EuG, Entscheidung vom 16. September 2008 - T-47/07 (https://dejure.org/2008,26434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioGeneriX - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • Europäischer Gerichtshof

    Ratiopharm / HABM (BioGeneriX)

    Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BioGeneriX - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 40/94

  • EU-Kommission

    Ratiopharm GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 21. Februar 2007 - ratiopharm/HABM (BioGeneriX)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Aufhebung der Entscheidung R 1047/2004-4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 20. Dezember 2006, mit der die Beschwerde gegen die Entscheidung des Prüfers, die Eintragung der Wortmarke "BioGeneriX" für ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM - "Rechtsmittel - Zulässigkeit - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Rn. 19 Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallen somit nur solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis des Verbrauchers die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichtshofs vom 20. September 2001, Procter & Gamble/HABM, C-383/99 P, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 39).
  • EuG, 27.02.2002 - T-219/00

    Ellos / HABM (ELLOS)

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Rn. 18 Außerdem werden die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 genannten Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 28, und vom 27. November 2003, Quick/HABM [Quick], T-348/02, Slg. 2003, II-5071, Randnr. 28).
  • EuG, 27.11.2003 - T-348/02

    Quick / OHMI (Quick)

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Rn. 18 Außerdem werden die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 genannten Zeichen als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, so zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (Urteile des Gerichts vom 27. Februar 2002, Ellos/HABM [ELLOS], T-219/00, Slg. 2002, II-753, Randnr. 28, und vom 27. November 2003, Quick/HABM [Quick], T-348/02, Slg. 2003, II-5071, Randnr. 28).
  • EuG, 07.06.2005 - T-316/03

    Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft / OHMI (MunichFinancialServices) - …

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Da die angemeldete Marke als Wortmarke aber mündlich verwendet werden soll, kann ihre besondere Schreibweise nicht als schöpferisches Element angesehen werden, das das angemeldete Zeichen vom Wort "biogenerics" unterscheiden könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Juni 2005, Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft/HABM [MunichFinancialServices], T-316/03, Slg. 2005, II-1951, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.03.2006 - T-322/03

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DES HABM, DIE GEMEINSCHAFTSWORTMARKE …

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Ob ein Zeichen beschreibenden Charakter hat, kann daher nur in Bezug auf die betroffenen Waren und Dienstleistungen sowie im Hinblick auf das Verständnis, das die maßgeblichen Verkehrskreise von ihm haben, beurteilt werden (Urteil des Gerichts vom 16. März 2006, Telefon & Buch/HABM - Herold Business Data [WEISSE SEITEN], T-322/03, Slg. 2006, II-835, Randnr. 90).
  • EuG, 12.06.2007 - T-339/05

    MacLean-Fogg / HABM (LOKTHREAD)

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Rn. 34 Zum ersten von der Klägerin angeführten Klagegrund ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 40/94 ein Zeichen bereits dann von der Eintragung als Gemeinschaftsmarke ausgeschlossen ist, wenn nur eines der dort genannten Eintragungshindernisse vorliegt (vgl. Urteil des Gerichts vom 12. Juni 2007, MacLean-Fogg/HABM [LOKTHREAD], T-339/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.11.2007 - T-28/06

    RheinfelsQuellen H. Hövelmann / OHMI (VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN) - …

    Auszug aus EuG, 16.09.2008 - T-47/07
    Rn. 20 Sodann ist daran zu erinnern, dass die in der Rechtsprechung aufgestellten Kriterien für die Feststellung, ob eine aus mehreren Wortbestandteilen zusammengesetzte Wortmarke beschreibend ist oder nicht, dieselben sind wie diejenigen, die im Fall einer Wortmarke mit nur einem einzigen Wortbestandteil gelten (Urteil des Gerichts vom 6. November 2007, RheinfelsQuellen H. Hövelmann/HABM [VOM URSPRUNG HER VOLLKOMMEN], T-28/06, Slg. 2007, II-0000, Randnr. 21).
  • EuG, 16.10.2014 - T-458/13

    Larrañaga Otaño / HABM (GRAPHENE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 21 Der Rechtsprechung ist auch zu entnehmen, dass der Umstand, dass die angemeldete Marke ein nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht existierendes Merkmal beschreibt, es nicht ausschließt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sie als beschreibend wahrnehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-47/07, EU:T:2008:377, Rn. 30, und ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, EU:T:2008:378, Rn. 29).
  • EuG, 25.03.2009 - T-343/07

    allsafe Jungfalk / HABM (ALLSAFE) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 21 Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 40/94 fallen somit nur solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der maßgeblichen Verkehrskreise die mit der Anmeldung beanspruchten Waren oder Dienstleistungen entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale bezeichnen können (Urteil des Gerichts vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-47/07, Slg. 2008, II-0000, Randnr. 19).
  • EuG, 31.05.2016 - T-454/14

    Warimex / EUIPO (STONE) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke STONE - …

    Rn. 84 Der Rechtsprechung ist auch zu entnehmen, dass der Umstand, dass die angemeldete Marke ein nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht existierendes Merkmal beschreibt, es nicht ausschließt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sie als beschreibend wahrnehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-47/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:377, Rn. 30, und ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-48/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:378, Rn. 29).
  • EuG, 02.06.2021 - T-183/20

    Schneider/ EUIPO - Raths (Teslaplatte) - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - …

    Es ist nämlich daran zu erinnern, dass das maßgebliche Kriterium für die Beurteilung des beschreibenden Charakters der angegriffenen Marke die Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise ist (Urteil vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-47/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:377, Rn. 30).
  • EuG, 13.06.2019 - T-652/18

    Porus/ EUIPO (oral Dialysis) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke oral …

    Der Rechtsprechung ist nämlich zu entnehmen, dass der Umstand, dass die angemeldete Marke ein nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht existierendes Merkmal beschreibt, es nicht ausschließt, dass die maßgeblichen Verkehrskreise sie als beschreibend wahrnehmen (Urteil vom 16. Oktober 2014, GRAPHENE, T-458/13, EU:T:2014:891, Rn. 21, vgl. auch in diesem Sinne Urteile vom 16. September 2008, ratiopharm/HABM [BioGeneriX], T-47/07, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:377, Rn. 30, …und vom 5. November 2008, Neoperl Servisys/HABM [HONEYCOMB], T-256/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2008:475, Rn. 36).
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