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Rechtsprechung
   EuG, 10.06.2015 - T-514/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,12754
EuG, 10.06.2015 - T-514/13 (https://dejure.org/2015,12754)
EuG, Entscheidung vom 10.06.2015 - T-514/13 (https://dejure.org/2015,12754)
EuG, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - T-514/13 (https://dejure.org/2015,12754)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    AgriCapital / OHMI - agri.capital (AGRI.CAPITAL)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AGRI.CAPITAL - Ältere Gemeinschaftswortmarken AgriCapital und AGRICAPITAL - Relatives Eintragungshindernis - Fehlende Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    AgriCapital / OHMI - agri.capital (AGRI.CAPITAL)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke AGRI.CAPITAL - Ältere Gemeinschaftswortmarken AgriCapital und AGRICAPITAL - Relatives Eintragungshindernis - Fehlende Ähnlichkeit der Dienstleistungen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    AgriCapital / OHMI - agri.capital (AGRI.CAPITAL)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der Gemeinschaftswortmarken "AgriCapital" und "AGRICAPITAL" für Dienstleistungen der Klasse 36 auf Aufhebung der Entscheidung R 2236/2012-2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 10. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • EuG, 11.07.2013 - T-197/12

    Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones / OHMI - MIP Metro (METRO) - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Während nämlich Finanzdienstleistungen von Finanzinstituten zum Zweck der Verwaltung der Finanzmittel ihrer Kunden erbracht werden und insbesondere in der Verwahrung von Einlagen, der Bereitstellung von Geldern und der Gewährung von Darlehen oder in verschiedenartigen Finanztransaktionen bestehen, haben Immobiliendienstleistungen ein Grundstück zum Gegenstand und betreffen insbesondere dessen Miete, Kauf, Verkauf oder Verwaltung (Urteil vom 11. Juli 2013, Metropolis Inmobiliarias y Restauraciones/HABM - MIP Metro [METRO], T-197/12, EU:T:2013:375, Rn. 42).

    Rn. 42 Wie ebenfalls bereits entscheiden wurde, ist dazu, dass die fraglichen Dienstleistungen möglicherweise über dieselben Vertriebswege erbracht werden, festzustellen, dass Immobiliendienstleistungen grundsätzlich nicht in denselben Räumen wie Finanzdienstleistungen erbracht werden (Urteil METRO, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2013:375, Rn. 43).

    Rn. 43 Diese Feststellung kann auch nicht durch die von der Klägerin im Verwaltungsverfahren vorgelegten Unterlagen (Anlage A5 zur Klageschrift) entkräftet werden, da die von Finanzinstituten erbrachten Immobiliendienstleistungen durch gesonderte Zweigstellen erbracht werden, so dass Finanzgeschäfte von etwaigen Immobiliengeschäften getrennt sind (Urteil METRO, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2013:375, Rn. 45).

    In einer Marktwirtschaft weist jedoch ein großer Teil der Tätigkeiten Finanzierungs- oder Anlagebedarf auf, so dass Finanzdienstleistungen ihrem Wesen nach mit der Mehrzahl dieser Tätigkeiten und nicht nur mit den Tätigkeiten des Bauträgers in Verbindung gebracht werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil METRO, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2013:375, Rn. 47 bis 49).

    Rn. 62 Daher ist davon auszugehen, dass der Zusammenhang zwischen den Dienstleistungen eines Bauträgers und den Finanzdienstleistungen für sich genommen nicht hinreichend eng ist, um die maßgeblichen Verkehrskreise, d. h. im vorliegenden Fall einen Durchschnittsverbraucher, der einen besonders hohen Grad an Aufmerksamkeit an den Tag legen kann, zu der Annahme zu veranlassen, dass diese Dienstleistungen von demselben Unternehmen erbracht würden (vgl. in diesem Sinne Urteil METRO, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2013:375, Rn. 50).

  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Nach dieser Rechtsprechung ist das Vorliegen von Verwechslungsgefahr entsprechend der Wahrnehmung der in Rede stehenden Zeichen und Waren oder Dienstleistungen durch das maßgebliche Publikum umfassend und unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg, EU:T:2003:199, Rn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg, EU:C:2007:514, Rn. 48, und GIORGIO BEVERLY HILLS, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2003:199, Rn. 32).

  • EuGH, 09.03.2007 - C-196/06

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Rn. 75 Daher kann entgegen dem Vorbringen der Klägerin die oben in Rn. 70 festgestellte fehlende Ähnlichkeit der von den älteren Marken und der von der angemeldeten Marke AGRI.CAPITAL erfassten Dienstleistungen bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr durch die Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Marken, mag sie auch hochgradig sein, nicht ausgeglichen werden (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 9. März 2007, Alecansan/HABM, C-196/06 P, EU:C:2007:159, Rn. 24 bis 26).
  • EuG, 09.04.2014 - T-144/12

    Comsa, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Rn. 58 Insoweit ist auf die ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen solche sind, zwischen denen ein enger Zusammenhang in dem Sinne besteht, dass die eine Ware oder Dienstleistung für die Verwendung der anderen unentbehrlich oder wichtig ist, so dass die Verbraucher denken könnten, die Verantwortung für die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung dieser Dienstleistungen liege bei demselben Unternehmen (vgl. Urteil vom 9. April 2014, Comsa/HABM - COMSA [COMSA], T-144/12, EU:T:2014:197, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.07.2012 - T-361/11

    Hand Held Products / OHMI - Orange Brand Services (DOLPHIN)

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Rn. 59 Dies bedeutet, dass einander ergänzende Dienstleistungen zusammen genutzt werden können, was voraussetzt, dass sie sich an dasselbe Publikum richten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juli 2012, Hand Held Products/HABM - Orange Brand Services [DOLPHIN], T-361/11, EU:T:2012:377, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Rn. 29 Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Dienstleistungen sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Dienstleistungen kennzeichnen; dazu gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Dienstleistungen (Urteil vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg, EU:C:1998:442, Rn. 23).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteile vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg, EU:C:2007:514, Rn. 48, und GIORGIO BEVERLY HILLS, oben in Rn. 22 angeführt, EU:T:2003:199, Rn. 32).
  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach der Art der fraglichen Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg, EU:T:2007:46, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Hierbei handelt es sich um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg, EU:T:2009:14, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 10.06.2015 - T-514/13
    Somit ist das genannte Dokument zurückzuweisen, ohne dass seine Beweiskraft geprüft zu werden braucht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. November 2005, Sadas/HABM - LTJ Diffusion [ARTHUR ET FELICIE], T-346/04, Slg, EU:T:2005:420, Rn. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.04.2005 - T-164/03

    Ampafrance / OHMI - Johnson & Johnson (monBeBé) - Gemeinschaftsmarke - …

  • EuG, 09.09.2011 - T-197/10

    BVR / OHMI - Austria Leasing (Austria Leasing Gesellschaft m.b.H. Mitglied der …

  • EuG, 02.06.2021 - T-177/20

    Himmel/ EUIPO - Ramirez Monfort (Hispano Suiza) - Unionsmarke - …

    Auch andere Faktoren können berücksichtigt werden, wie z. B. die Vertriebswege der betreffenden Waren oder Dienstleistungen oder auch der Umstand, dass diese Waren oder Dienstleistungen häufig an denselben spezialisierten Verkaufsstätten verkauft werden, der die Wahrnehmung der zwischen den Waren bestehenden engen Zusammenhänge durch den angesprochenen Verbraucher begünstigen und den Eindruck verstärken kann, dass die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung dieser Dienstleistungen in der Verantwortung desselben Unternehmens liegt (…Urteile vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 21 bis 23, und vom 10. Juni 2015, AgriCapital/HABM - agri.capital [AGRI.CAPITAL], T-514/13, EU:T:2015:372, Rn. 29;… vgl. auch Urteil vom 2. Oktober 2015, The Tea Board/HABM - Delta Lingerie [Darjeeling], T-627/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:740, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 06.12.2018 - T-665/17

    China Construction Bank/ EUIPO - Groupement des cartes bancaires (CCB) - …

    Diese Erwägung ist insbesondere unter Berücksichtigung der Art der fraglichen Dienstleistungen zu bestätigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 2015, AgriCapital/HABM - agri.capital [AGRI.CAPITAL], T-514/13, EU:T:2015:372, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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