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   EuGH, 21.01.2016 - C-50/15 P   

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https://dejure.org/2016,355
EuGH, 21.01.2016 - C-50/15 P (https://dejure.org/2016,355)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - C-50/15 P (https://dejure.org/2016,355)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - C-50/15 P (https://dejure.org/2016,355)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hesse / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 - Wortmarke Carrera - Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke und der Gemeinschaftswortmarke CARRERA - Verwechslungsgefahr - Bekanntheit der älteren Marke

  • Europäischer Gerichtshof

    Hesse / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 - Wortmarke Carrera - Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke und der Gemeinschaftswortmarke CARRERA - Verwechslungsgefahr - Bekanntheit der älteren Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Hesse / HABM

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 5 - Wortmarke Carrera - Widerspruch des Inhabers der nationalen Wortmarke und der Gemeinschaftswortmarke CARRERA - Verwechslungsgefahr - Bekanntheit der älteren Marke

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2016, 274
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 6 U 63/16

    Verwendung einer fremden Marke im Sinne einer "Markennennung"

    Die gegenüberstehenden Waren "Fettpressen" und "Fettkartuschen" sind hochgradig ähnlich, weil es sich um Komplementärprodukte handelt, die ohne Verwendung des "Gegenstücks" keinen eigenen Nutzen haben (vgl. dazu Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., Rn 93 zu § 9 MarkenG, vgl. zuletzt EuGH GRUR-RR 2016, 274 - Carrera).
  • EuG, 02.06.2021 - T-177/20

    Himmel/ EUIPO - Ramirez Monfort (Hispano Suiza) - Unionsmarke -

    Auch andere Faktoren können berücksichtigt werden, wie z. B. die Vertriebswege der betreffenden Waren oder Dienstleistungen oder auch der Umstand, dass diese Waren oder Dienstleistungen häufig an denselben spezialisierten Verkaufsstätten verkauft werden, der die Wahrnehmung der zwischen den Waren bestehenden engen Zusammenhänge durch den angesprochenen Verbraucher begünstigen und den Eindruck verstärken kann, dass die Herstellung dieser Waren oder die Erbringung dieser Dienstleistungen in der Verantwortung desselben Unternehmens liegt (Urteile vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 21 bis 23, und vom 10. Juni 2015, AgriCapital/HABM - agri.capital [AGRI.CAPITAL], T-514/13, EU:T:2015:372, Rn. 29; vgl. auch Urteil vom 2. Oktober 2015, The Tea Board/HABM - Delta Lingerie [Darjeeling], T-627/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:740, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies liefe nämlich der Schlussfolgerung zuwider, die sich aus den Rn. 21 und 23 des Urteils vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, EU:C:2016:34), ergibt, wonach nicht auszuschließen ist, dass auf ein relevantes Kriterium als solches das Vorliegen einer Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen gestützt werden kann, auch wenn die Anwendung der anderen Kriterien eher auf fehlende Ähnlichkeit hindeutet.

    Aus dem Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 23), geht nämlich erstens hervor, dass jedes von der Rechtsprechung entwickelte Kriterium, unabhängig davon, ob es eines der ursprünglichen Kriterien ist oder später hinzugekommen ist, nur eines unter vielen ist, zweitens, dass die Kriterien eigenständig sind, und drittens, dass die Ähnlichkeit zwischen den Waren oder Dienstleistungen auf einem einzigen dieser Kriterien beruhen kann (siehe oben, Rn. 48).

  • EuG, 16.03.2016 - T-173/11

    Hesse und Lutter & Partner / OHMI - Porsche (Carrera) - Verfahren -

    Mit Rechtsmittelschrift, die am 5. Februar 2015 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist und unter der Nr. C-50/15 P eingetragen wurde, legte Herr Hesse nach Art. 56 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts ein.

    Mit Beschluss vom 31. Juli 2015 hat der Präsident der Ersten Kammer des Gerichts das Verfahren in der vorliegenden Rechtssache bis zur abschließenden Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-50/15 P ausgesetzt.

    Mit Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, Slg, EU:C:2016:34), hat der Gerichtshof das von Herrn Hesse eingelegte Rechtsmittel zurückgewiesen und ihm die Kosten auferlegt.

  • EuGH, 28.06.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

    Während die Feststellung, ob die älteren Marken Bekanntheit im Sinne von Art. 8 Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009 erworben haben, Teil der vom Gericht vorgenommenen Tatsachenwürdigung ist, die vorbehaltlich einer Verfälschung der vor dem Gericht vorgebrachten Tatsachen und Beweise nicht Gegenstand eines Rechtsmittels sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 29), stellt die Frage, ob die zur Stützung der Bekanntheit vorgelegten Beweise ordnungsgemäß erhoben und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sowie die Vorschriften über die Beweislast und die Beweisaufnahme eingehalten worden sind, eine Rechtsfrage dar, die dem Gerichtshof vorgelegt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Mai 2012, Rubinstein und L'Oréal/HABM, C-100/11 P, EU:C:2012:285, Rn. 74).
  • EuG, 24.09.2019 - T-497/18

    IAK - Forum International/ EUIPO - Schwalb (IAK) - Unionsmarke -

    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere ihre Art, ihr Verwendungszweck und ihre Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 23), festgestellt hat, handelt es sich bei der Komplementarität der fraglichen Waren, auch wenn diese nur einen Faktor neben mehreren anderen, wie etwa der Art, dem Verwendungszweck oder den Vertriebskanälen dieser Waren, darstellt, anhand deren die Ähnlichkeit der Waren beurteilt werden kann, doch um ein selbständiges Kriterium, auf das als solches das Vorliegen einer Warenähnlichkeit gestützt werden kann.

  • EuG, 20.09.2018 - T-266/17

    Kwizda Holding/ EUIPO - Dermapharm (UROAKUT) - Unionsmarke -

    Auch andere Faktoren wie die Vertriebswege der betreffenden Waren können berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Juli 2007, El Corte Inglés/HABM - Bolaños Sabri [PiraÑAM diseño original Juan Bolaños], T-443/05, EU:T:2007:219, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.10.2018 - T-533/17

    Next design+produktion/ EUIPO - Nanu-Nana Joachim Hoepp (nuuna) - Unionsmarke -

    Auch wenn die Komplementarität der fraglichen Waren nur einen Faktor für die Beurteilung der Warenähnlichkeit darstellt neben mehreren anderen, wie etwa der Art, dem Verwendungszweck oder den Vertriebskanälen dieser Waren, handelt es sich doch dabei um ein selbständiges Kriterium, auf das als solches das Vorliegen einer Warenähnlichkeit gestützt werden kann, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM (C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 23), festgestellt hat.
  • EuG, 08.12.2021 - T-593/19

    Zypern/ EUIPO - Fontana Food (GRILLOUMI BURGER)

    Or, si le critère de complémentarité des produits et des services en cause ne représente qu'un facteur parmi plusieurs autres, tels que la nature, l'utilisation ou les canaux de distribution de ces produits ou de ces services, au regard desquels leur similitude peut s'apprécier, il n'en reste pas moins qu'il s'agit d'un critère autonome, susceptible de fonder, à lui seul, l'existence d'une telle similitude (voir, en ce sens, arrêt du 21 janvier 2016, Hesse/OHMI, C-50/15 P, EU:C:2016:34, point 23).
  • EuG, 08.12.2021 - T-595/19

    Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/

    Or, si le critère de complémentarité des produits et des services en cause ne représente qu'un facteur parmi plusieurs autres, tels que la nature, l'utilisation ou les canaux de distribution de ces produits ou de ces services, au regard desquels leur similitude peut s'apprécier, il n'en reste pas moins qu'il s'agit d'un critère autonome, susceptible de fonder, à lui seul, l'existence d'une telle similitude (voir, en ce sens, arrêt du 21 janvier 2016, Hesse/OHMI, C-50/15 P, EU:C:2016:34, point 23).
  • EuG, 20.01.2021 - T-844/19

    Apologistics/ EUIPO - Peikert (discount-apotheke.de) - Unionsmarke -

    Bereits auf dieses Kriterium als solches kann das Vorliegen einer Ähnlichkeit zwischen Waren und Dienstleistungen gestützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Hesse/HABM, C-50/15 P, EU:C:2016:34, Rn. 23).
  • EuG, 20.03.2018 - T-390/16

    Grupo Osborne / EUIPO - Ostermann (DONTORO dog friendship) - Unionsmarke -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-564/16

    EUIPO / Puma - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8

  • EuG, 07.02.2018 - T-794/16

    Sölen Çikolata Gida Sanayi ve Ticaret / EUIPO - Zaharieva (Emballage pour cornets

  • EuG, 19.03.2019 - T-133/18

    IQ Group Holdings/ EUIPO - Krinner Innovation (Lumiqs) - Unionsmarke -

  • EuG, 26.06.2018 - T-739/16

    Akant Monika i Zbigniew Harasym / EUIPO - Hunter Douglas Holding (COSIMO) -

  • EuG, 08.12.2021 - T-556/19

    Zypern/ EUIPO - Fontana Food (GRILLOUMI)

  • EuG, 19.01.2017 - T-399/15

    Morgan & Morgan / EUIPO - Grupo Morgan & Morgan (Morgan & Morgan) - Unionsmarke -

  • EuG, 19.06.2018 - T-89/17

    Erwin Müller / EUIPO - Novus Tablet Technology Finland (NOVUS) - Unionsmarke -

  • EuG, 07.02.2018 - T-793/16

    Sölen Çikolata Gida Sanayi ve Ticaret/ EUIPO - Zaharieva (Boîte présentoir à

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