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Rechtsprechung
   EuG, 08.07.2015 - T-536/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16496
EuG, 08.07.2015 - T-536/11 (https://dejure.org/2015,16496)
EuG, Entscheidung vom 08.07.2015 - T-536/11 (https://dejure.org/2015,16496)
EuG, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - T-536/11 (https://dejure.org/2015,16496)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - EDV-Dienste - Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und Unterstützung für verschiedene Typen von IT-Anwendungen - Einstufung des Angebots eines Bieters in der Kaskade für verschiedene Lose und Einstufung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    European Dynamics Luxembourg u.a. / Kommission

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - EDV-Dienste - Software-Entwicklung, Pflege, Beratung und Unterstützung für verschiedene Typen von IT-Anwendungen - Einstufung des Angebots eines Bieters in der Kaskade für verschiedene Lose und Einstufung ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    European Dynamics Luxembourg u.a. / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der im Rahmen des Ausschreibungsverfahren AO 10340 (Lose 1, 3 und 4) ergangenen Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union vom 22. Juli 2011 betreffend die Entwicklung und Pflege von Software und Erbringung von Beratungs- und ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (14)

  • EuG, 12.12.2012 - T-457/07

    Evropaïki Dynamiki / EFSA

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 38 Aus Art. 100 Abs. 2 der Haushaltsordnung und Art. 149 der Durchführungsbestimmungen sowie der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass der öffentliche Auftraggeber seiner Begründungspflicht genügt, wenn er zunächst jeden nicht ausgewählten Bewerber unverzüglich über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots unterrichtet und anschließend den Bietern, die ein anforderungsgemäßes Angebot gemacht haben und dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang eines schriftlichen Antrags die Merkmale und die relativen Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des ausgewählten Bieters mitteilt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/EBDD, T-63/06, EU:T:2010:368, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 12. Dezember 2012, Evropaïki Dynamiki/EBLS, T-457/07, EU:T:2012:671, Rn. 45).

    Rn. 39 Diese Vorgehensweise entspricht dem Zweck der in Art. 296 Abs. 2 AEUV verankerten Begründungspflicht, nach der die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass ihr die Betroffenen im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Rechte die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Richter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile Evropaïki Dynamiki/EBDD, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2010:368, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/EBLS, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2012:671, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 53 Anders als dies die Klägerinnen offenbar annehmen, kann vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und der Vorteile in Bezug auf das ausgewählte Angebot für jedes der betreffenden Lose eine detaillierte vergleichende Untersuchung dieses Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters nicht verlangt werden (…Beschluss vom 13. Oktober 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-560/10 P, EU:C:2011:657, Rn. 17, und Urteil Evropaïki Dynamiki/EBLS, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2012:671, Rn. 51).

  • EuG, 10.09.2008 - T-465/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Nur so ist der Unionsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg, EU:C:1991:438, Rn. 14, und vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, EU:T:2008:324, Rn. 54).

    Rn. 41 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Begründungserfordernis anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand des Inhalts des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und des Interesses, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können, zu beurteilen ist (…vgl. Urteil vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:T:2008:324, Rn. 49).

  • EuG, 09.09.2010 - T-63/06

    Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai …

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 38 Aus Art. 100 Abs. 2 der Haushaltsordnung und Art. 149 der Durchführungsbestimmungen sowie der ständigen Rechtsprechung ergibt sich, dass der öffentliche Auftraggeber seiner Begründungspflicht genügt, wenn er zunächst jeden nicht ausgewählten Bewerber unverzüglich über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots unterrichtet und anschließend den Bietern, die ein anforderungsgemäßes Angebot gemacht haben und dies ausdrücklich beantragen, innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang eines schriftlichen Antrags die Merkmale und die relativen Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des ausgewählten Bieters mitteilt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2010, Evropaïki Dynamiki/EBDD, T-63/06, EU:T:2010:368, Rn. 111 und die dort angeführte Rechtsprechung, …und vom 12. Dezember 2012, Evropaïki Dynamiki/EBLS, T-457/07, EU:T:2012:671, Rn. 45).

    Rn. 39 Diese Vorgehensweise entspricht dem Zweck der in Art. 296 Abs. 2 AEUV verankerten Begründungspflicht, nach der die Begründung die Überlegungen des Urhebers des Rechtsakts so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, dass ihr die Betroffenen im Hinblick auf die Geltendmachung ihrer Rechte die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und der Richter seine Kontrolle ausüben kann (vgl. Urteile Evropaïki Dynamiki/EBDD, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2010:368, Rn. 112 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Evropaïki Dynamiki/EBLS, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2012:671, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 13.12.2011 - T-377/07

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 33 Insoweit ist in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Klägerinnen und jenem der Kommission zu beachten, dass das Amt für Veröffentlichungen bei der Beurteilung der Umstände, die bei einer Entscheidung über die Vergabe eines Auftrags im Wege der Ausschreibung zu berücksichtigen sind, über einen weiten Spielraum verfügt und dass sich die Kontrolle des Gerichts hinsichtlich der Ausübung dieses Ermessens daher auf die Prüfung beschränken muss, ob die Verfahrens- und Begründungsvorschriften eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft und kein schwerer offensichtlicher Beurteilungsfehler oder ein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-377/07, EU:T:2011:731, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 41 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Begründungserfordernis anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand des Inhalts des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und des Interesses, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können, zu beurteilen ist (…vgl. Urteil vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:T:2008:324, Rn. 49).

  • EuGH, 04.10.2012 - C-629/11

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass von einem öffentlichen Auftraggeber nicht verlangt werden kann, dass er einem Bieter, dessen Angebot nicht auf den ersten Rang in einer Kaskade ausgewählt wurde, neben den Gründen für die Einstufung dieses Angebots eine detaillierte Zusammenfassung übermittelt, in der jedes Detail seines Angebots im Hinblick auf dessen Bewertung berücksichtigt würde (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-629/11 P, EU:C:2012:617, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 18.04.2007 - T-195/05

    Deloitte Business Advisory / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 378 Der Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidungen über die Vergabe der in Rede stehenden Aufträge an die übrigen ausgewählten Bieter, soweit sie ihre Einstufung betreffen, ist infolge der Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der oben in Rn. 377 angeführten Entscheidungen, mit denen sie eng zusammenhängen, zurückzuweisen (vgl. entsprechend Urteile vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg, EU:T:2007:107, Rn. 113, …und vom 10. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-247/09, EU:T:2012:533, Rn. 170).
  • EuGH, 13.10.2011 - C-560/10

    Rechtsmittel-Zurückweisung

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 53 Anders als dies die Klägerinnen offenbar annehmen, kann vom öffentlichen Auftraggeber im Rahmen der Mitteilung der Merkmale und der Vorteile in Bezug auf das ausgewählte Angebot für jedes der betreffenden Lose eine detaillierte vergleichende Untersuchung dieses Angebots und des Angebots des abgelehnten Bieters nicht verlangt werden (Beschluss vom 13. Oktober 2011, Evropaïki Dynamiki/Kommission, C-560/10 P, EU:C:2011:657, Rn. 17, …und Urteil Evropaïki Dynamiki/EBLS, oben in Rn. 38 angeführt, EU:T:2012:671, Rn. 51).
  • EuG, 10.10.2012 - T-247/09

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 378 Der Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidungen über die Vergabe der in Rede stehenden Aufträge an die übrigen ausgewählten Bieter, soweit sie ihre Einstufung betreffen, ist infolge der Zurückweisung des Antrags auf Nichtigerklärung der oben in Rn. 377 angeführten Entscheidungen, mit denen sie eng zusammenhängen, zurückzuweisen (…vgl. entsprechend Urteile vom 18. April 2007, Deloitte Business Advisory/Kommission, T-195/05, Slg, EU:T:2007:107, Rn. 113, und vom 10. Oktober 2012, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-247/09, EU:T:2012:533, Rn. 170).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Nur so ist der Unionsrichter in der Lage, zu überprüfen, ob die für die Ausübung des Ermessens maßgeblichen sachlichen und rechtlichen Umstände vorgelegen haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. November 1991, Technische Universität München, C-269/90, Slg, EU:C:1991:438, Rn. 14, …und vom 10. September 2008, Evropaïki Dynamiki/Kommission, T-465/04, EU:T:2008:324, Rn. 54).
  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    Kommission / Sytraval und Brink's France - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …

    Auszug aus EuG, 08.07.2015 - T-536/11
    Rn. 41 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Begründungserfordernis anhand der Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand des Inhalts des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und des Interesses, das die Adressaten oder andere durch den Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können, zu beurteilen ist (vgl. Urteil vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg, EU:C:1998:154, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung;… Urteil Evropaïki Dynamiki/Kommission, oben in Rn. 36 angeführt, EU:T:2008:324, Rn. 49).
  • EuGH, 22.03.2001 - C-17/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Rettungs- und …

  • EuGH, 13.01.2012 - C-462/10

    Evropaïki Dynamiki / EUA

  • EuG, 23.11.2011 - T-514/09

    bpost NV van publiek recht gegen Europäische Kommission.

  • EuG, 12.11.2008 - T-406/06

    Evropaïki Dynamiki / Kommission

  • EuG, 23.09.2020 - T-411/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

    Rn. 124 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (…Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.).
  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

    Rn. 374 Nach der Rechtsprechung ist Art. 135 Abs. 2 der Verfahrensordnung anzuwenden, wenn die Entstehung des Rechtsstreits durch das Verhalten eines Organs oder einer Einrichtung der Union begünstigt wurde (Urteile vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 391 [nicht veröffentlicht], …und vom 23. April 2018, CRM/Kommission, T-43/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:208, Rn. 105).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2021 - C-584/20

    Landesbank Baden-Württemberg/ SRB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungsunion …

    {FN:48} Vgl. Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission (T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und 50 a. E.).
  • EuG, 23.09.2020 - T-414/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

    Rn. 95 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (…Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.).
  • EuG, 23.09.2020 - T-420/17

    Das Gericht erklärt den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über …

    Rn. 121 Was die Verweise des SRB auf Rechtssachen betreffend die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und betreffend staatliche Beihilfen angeht, hat das Gericht in den betreffenden Rechtssachen entschieden, dass die Schwärzung der wirtschaftlichen Daten in der nicht vertraulichen Fassung des streitigen Beschlusses die Kläger nicht daran gehindert hat, die Überlegungen der Kommission zu verstehen, noch ihre Möglichkeit beschränkt hat, diesen Beschluss vor dem Gericht anzufechten, oder das Gericht daran gehindert hat, im Rahmen des betreffenden Klageverfahrens seine gerichtliche Kontrolle auszuüben (…Urteil vom 8. Januar 2015, Club Hotel Loutraki u. a./Kommission, T-58/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:1, Rn. 73 bis 77), und dass die Kläger hinreichende Kenntnis von den relativen Vorteilen der Angebote der übrigen ausgewählten Bieter hatten (Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 47 und Rn. 50 a. E.).
  • EuG, 14.12.2022 - T-312/21

    SY/ Kommission - Öffentlicher Dienst - Einstellung - Bekanntmachung eines …

    Rn. 167 Nach der Rechtsprechung ist diese Bestimmung dann anzuwenden, wenn die Entstehung des Rechtsstreits durch das Verhalten eines Organs, einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union begünstigt wurde (vgl. Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 391 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.09.2025 - T-435/23

    Öffentlicher Dienst - Zeitbedienstete - Entscheidung des Verwaltungsrats des …

    Nach der Rechtsprechung kann das Gericht eine obsiegende Partei zur Tragung eines Teils der Kosten oder sämtlicher Kosten verurteilen, wenn eine Institution oder ein Organ der Union durch ihr bzw. sein Verhalten die Entstehung des Rechtsstreits begünstigt hat (vgl. Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 391 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.04.2018 - T-43/15

    CRM/ Kommission

    Rn. 105 Selon la jurisprudence, il y a lieu de faire application de cette disposition lorsqu'une institution ou un organisme de l'Union a favorisé, par son comportement, la naissance du litige [voir arrêt du 8 juillet 2015, European Dynamics Luxembourg e.a./Commission, T-536/11, EU:T:2015:476, point 391 (non publié) et jurisprudence citée].
  • EuG, 17.02.2017 - T-726/14

    Novar / EUIPO - Außervertragliche Haftung - Nachweis über die Existenz, die …

    Rn. 40 Nach der Rechtsprechung ist diese Bestimmung dann anzuwenden, wenn die Entstehung des Rechtsstreits durch das Verhalten einer Einrichtung oder einer sonstigen Stelle der Union begünstigt wurde (vgl. Urteil vom 8. Juli 2015, European Dynamics Luxembourg u. a./Kommission, T-536/11, EU:T:2015:476, Rn. 391 [nicht veröffentlicht] und die dort angeführte Rechtsprechung).
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