Rechtsprechung
| EuG, 03.10.2012 - T-63/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag auf Zugang zu bestimmten mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien anlässlich eines Prozesses ausgetauschten Dokumenten - Verweigerung des Zugangs - Gefahr der Beeinträchtigung des ...
- Europäischer Gerichtshof
Jurašinović / Rat
Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Antrag auf Zugang zu bestimmten mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien anlässlich eines Prozesses ausgetauschten Dokumenten - Verweigerung des Zugangs - Gefahr der Beeinträchtigung des ...
- EU-Kommission
Jurasinovic / Rat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage, eingereicht am 10. Februar 2010 - Jurasinovic/Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 7. Dezember 2009, mit der dem Kläger der uneingeschränkte Zugang zu bestimmten Dokumenten verweigert worden sei, die mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien im Rahmen des Verfahrens Gotovina ...
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 01.02.2007 - C-266/05
Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 29 Jedoch unterliegt dieses Recht gleichwohl gewissen Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Randnr. 62).Für eine solche Entscheidung bedarf es daher eines Ermessensspielraums (Urteil Sison/Rat, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnr. 35).
Rn. 33 Schließlich sind die in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 genannten Kriterien sehr allgemein, da der Zugang, wie es dort heißt, verweigert werden muss, wenn durch die Verbreitung des betreffenden Dokuments der Schutz des "öffentlichen Interesses" u. a. im Hinblick auf "die internationalen Beziehungen" "beeinträchtigt" würde (Urteil Sison/Rat, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnr. 36).
Rn. 34 Folglich muss sich die vom Gericht vorgenommene Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Organe über die Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten aufgrund der in Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 1049/2001 im öffentlichen Interesse vorgesehenen Ausnahmeregelungen auf die Prüfung beschränken, ob die Verfahrensregeln und die Bestimmungen über die Begründung eingehalten worden sind, der Sachverhalt zutrifft, bei der Tatsachenwürdigung kein offensichtlicher Fehler vorgekommen ist und kein Ermessensmissbrauch vorliegt (Urteil Sison/Rat, oben in Randnr. 29 angeführt, Randnr. 34).
- EuG, 06.07.2006 - T-391/03
Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 66 Erstens ist auf die Entscheidung hinzuweisen, dass der Begriff "Rechtspflege [bzw. Gerichtsverfahren]" dahin auszulegen ist, dass der Schutz des öffentlichen Interesses einer Verbreitung des Inhalts von Dokumenten entgegensteht, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt wurden (vgl. Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil Schweden u. a./API und Kommission, oben in Randnr. 30 angeführt, Randnr. 78).Rn. 67 Weiter ist im Rahmen einer Rechtssache betreffend die Kommission entschieden worden, dass unter der Wendung "Dokumente, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt worden sind" die eingereichten Schriftsätze oder Dokumente, die internen Schriftstücke, die die Bearbeitung der anhängigen Rechtssache betreffen, und der Schriftwechsel über die Rechtssache zwischen der betroffenen Generaldirektion und dem Juristischen Dienst oder einer Rechtsanwaltskanzlei zu verstehen sind, da diese Abgrenzung des Geltungsbereichs der Ausnahme in dieser Rechtssache zum einen die Arbeit innerhalb der Kommission und zum anderen die Vertraulichkeit und die Wahrung des Grundsatzes der beruflichen Schweigepflicht der Rechtsanwälte gewährleisten sollte (Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 90).
Rn. 76 Bei den Berichten steht fest, dass sie im Lauf der Jahre 1991 bis 1995 erstellt wurden, d. h. mehr als zehn Jahre vor dem Beginn des Verfahrens gegen Gotovina, Čermak und Markač, und daher allein aufgrund dieses Umstands nicht als nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt angesehen werden können (vgl. Urteil Franchet und Byk/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 88 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 30.01.2008 - T-380/04
Terezakis / Kommission
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Die Konsultation des Dritten stellt also im Allgemeinen eine Vorbedingung für die Entscheidung über die Anwendung der Ausnahmen vom Zugang dar, die in Art. 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 für den Fall von Dokumenten, die von Dritten stammen, vorgesehen sind (Urteil des Gerichts vom 30. Januar 2008, Terezakis/Kommission, T-380/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).Rn. 87 Drittens ist auch darauf hinzuweisen, dass die nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Konsultation eines Dritten, bei dem es sich nicht um einen Mitgliedstaat handelt, das Organ nicht bindet, aber ihm ermöglichen soll, zu beurteilen, ob eine der Ausnahmeregelungen der Abs. 1 oder 2 dieses Artikels anwendbar ist (Urteil Terezakis/Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 60).
Damit verzichtete der Rat auf das Ermessen, das er auszuüben hatte, um die Anwendbarkeit der in der Verordnung Nr. 1049/2001, genauer gesagt in Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich vorgesehenen Ausnahmen vom Zugang zu Dokumenten zu bestimmen (Urteil Terezakis/Kommission, oben in Randnr. 83 angeführt, Randnr. 64).
- EuG, 03.10.2012 - T-465/09
Jurašinović / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 3 Mit einer am 19. November 2009 erhobenen Klage (Rechtssache T-465/09) beantragte der Kläger insbesondere die Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates vom 21. September 2009.Die Übermittlung der Berichte schließlich sei Gegenstand der Klage in der Rechtssache T-465/09, Jurašinović/Rat.
- EuGH, 21.09.2010 - C-514/07
Schweden u.a. / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 30 Insbesondere sieht die Verordnung Nr. 1049/2001 im Einklang mit ihrem elften Erwägungsgrund in Art. 4 vor, dass die Organe den Zugang zu einem Dokument verweigern, durch dessen Verbreitung eines der mit dieser Vorschrift geschützten Interessen beeinträchtigt würde (Urteil des Gerichtshofs vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, Slg. 2010, I-8533, Randnr. 71). - EuGH, 01.07.2008 - C-39/05
DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 28 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren soll (Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Randnr. 33). - EuG, 11.12.2006 - T-290/05
Weber / Kommission - Zugang zu Dokumenten der Gemeinschaftsorgane - Verweigerung …
Auszug aus EuG, 03.10.2012 - T-63/10
Rn. 24 Wenn der Kläger sodann in der Erwiderung ausführt, dass die durch eine andere Einrichtung erfolgte Verbreitung einiger jener Dokumente, zu denen er Zugang haben möchte, nicht die Union betreffe, und der Rat mit seiner Ausnahmeregelung den Standpunkt durchsetzen möchte, nur der ICTY sei berechtigt, über die Verbreitung zu befinden, ist darauf hinzuweisen, dass entschieden wurde, dass eine Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der der Zugang zu Dokumenten verweigert wird, gegenstandslos wird, wenn die fraglichen Dokumente von einem Dritten zugänglich gemacht wurden und der Antragsteller zu diesen Dokumenten Zugang haben und davon so rechtmäßig Gebrauch machen kann, als hätte er sie auf seinen Antrag gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 erhalten (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichts vom 11. Dezember 2006, Weber/Kommission, T-290/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
- EuG, 05.04.2017 - T-344/15
Frankreich/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - …
Rn. 29 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren soll (…Urteile vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, EU:C:2008:374, Rn. 33, und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 28).Rn. 30 Jedoch unterliegt das Zugangsrecht gleichwohl gewissen Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (…Urteile vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, EU:C:2007:75, Rn. 62, und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 29).
Rn. 70 Wie bereits entschieden wurde, ist der Begriff "Gerichtsverfahren" in dem Sinne auszulegen, dass der Schutz des öffentlichen Interesses der Verbreitung von Dokumenten entgegensteht, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt worden sind (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 71 Weiter ist im Rahmen einer die Kommission betreffenden Rechtssache entschieden worden, dass unter der Wendung "Dokumente, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt worden sind" die eingereichten Schriftsätze oder Dokumente, die internen Schriftstücke, die die Bearbeitung der anhängigen Rechtssache betreffen, und der Schriftwechsel über die Rechtssache zwischen der betroffenen Generaldirektion und dem Juristischen Dienst oder einer Rechtsanwaltskanzlei zu verstehen sind, wobei diese Abgrenzung des Geltungsbereichs der Ausnahme in jener Rechtssache zum einen die Arbeit innerhalb der Kommission und zum anderen die Vertraulichkeit und die Wahrung des Grundsatzes der beruflichen Schweigepflicht der Rechtsanwälte gewährleisten sollte (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 67 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuG, 27.02.2015 - T-188/12
Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen …
Rn. 75 Zunächst geht aus dieser Rechtsprechung nämlich hervor, dass der Begriff "Gerichtsverfahren" dahin auszulegen ist, dass der Schutz des öffentlichen Interesses einer Verbreitung des Inhalts von Dokumenten entgegensteht, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt wurden (…vgl. Urteil vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, Slg, EU:T:2006:190, Rn. 88 und 89 und die dort angeführte Rechtsprechung, Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, Slg, EU:T:2012:516, Rn. 66).Dieser Begriff umfasst nicht nur die eingereichten Schriftsätze oder Dokumente und die internen Schriftstücke, die die Bearbeitung der anhängigen Rechtssache betreffen, sondern auch den Schriftwechsel über die Rechtssache zwischen der betroffenen Generaldirektion und dem Juristischen Dienst oder einer Rechtsanwaltskanzlei (Urteile Franchet und Byk/Kommission, EU:T:2006:190, Rn. 90, und Jurašinović/Rat, EU:T:2012:516, Rn. 67).
- EuGH, 18.07.2017 - C-213/15
Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in …
Rn. 21 Das Gericht hat jedoch in den Rn. 75 bis 80 des angefochtenen Urteils aus seiner eigenen Rechtsprechung (…Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 88 bis 90…, vom 12. September 2007, API/Kommission, T-36/04, EU:T:2007:258, Rn. 60, und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 66 und 67) sowie aus der des Gerichtshofs (…Urteil vom 21. September 2010, Schweden u. a./API und Kommission, C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, EU:C:2010:541, Rn. 94) hergeleitet, dass diese Schriftsätze, obgleich sie Teil der Rechtsprechungstätigkeit der Unionsgerichte seien, nicht aufgrund von Art. 15 Abs. 3 Unterabs. 4 AEUV vom Recht auf Zugang zu Dokumenten ausgeschlossen seien.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-761/18
Leino-Sandberg/ Parlament - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane …
Rn. 68 Das Gericht hat jedoch in den Rn. 27 und 28 des angefochtenen Beschlusses, in denen es sich in erster Linie auf das Urteil Jurašinović/Rat (im Folgenden: Urteil Jurašinović){FN-VERWEIS:28} stützt, festgestellt, "dass eine Klage auf Nichtigerklärung eines Beschlusses, mit dem der Zugang zu Dokumenten verweigert wird, gegenstandslos wird, wenn die fraglichen Dokumente von einem Dritten zugänglich gemacht wurden und der Antragsteller zu ihnen Zugang haben und von ihnen so rechtmäßig Gebrauch machen kann, als hätte er sie auf seinen Antrag gemäß der Verordnung Nr. 1049/2001 erhalten.{FN:28} Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat (T-63/10, EU:T:2012:516).
{FN:31} Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat (T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 24).
- EuG, 23.09.2015 - T-245/11
ClientEarth und International Chemical Secretariat / ECHA - Zugang zu Dokumenten …
Die Konsultation des Dritten stellt also im Allgemeinen eine Vorbedingung für die Entscheidung über die Anwendung der Ausnahmen vom Zugang dar, die in Art. 4 Abs. 1 und 2 der Verordnung Nr. 1049/2001 für den Fall von Dokumenten, die von Dritten stammen, vorgesehen sind (…Urteile des Gerichts vom 30. November 2004, 1FAW Internationaler Tierschutz-Fonds/Kommission, T-168/02, Slg. 2004, II-4135, Rn. 55…, vom 30. Januar 2008, Terezakis/Kommission, T-380/04, Rn. 54, und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, Rn. 83).Rn. 223 Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung Nr. 1049/2001 vorgesehene Konsultation eines Dritten, bei dem es sich nicht um einen Mitgliedstaat handelt, das Organ nicht bindet, aber ihm ermöglichen soll, zu beurteilen, ob eine der Ausnahmeregelungen der Abs. 1 oder 2 dieser Bestimmung anwendbar ist (Urteil Jurašinović/Rat, oben in Rn. 222 angeführt, Rn. 87).
- EuG, 15.09.2016 - T-796/14
Philip Morris / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 …
Rn. 75 Nach der Rechtsprechung ist der Begriff "Gerichtsverfahren" dahin auszulegen, dass der Schutz des öffentlichen Interesses einer Verbreitung des Inhalts von Dokumenten entgegensteht, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt wurden (…vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 88 und 89 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).Folglich können sie allein aufgrund dieses Umstands nicht als nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 76).
- EuGH, 28.11.2013 - C-576/12
Jurašinović / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe - …
Jedoch sei dieses Schreiben im Rahmen der Rechtssache T-63/10, in der das Urteil des Gerichts vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, ergangen sei und in der sich dieselben Parteien vor demselben Spruchkörper gegenübergestanden hätten, vorgelegt worden.Rn. 62 Soweit Herr Jurašinović darüber hinaus geltend macht, das Gericht habe die Existenz dieses Schreibens nicht ignorieren können, da es jedenfalls zur Akte der Rechtssache T-63/10 gereicht worden sei, genügt der Hinweis, dass das Gericht die Begründetheit eines Klagegrundes nicht aufgrund von Beweismitteln beurteilen kann, die nicht gemäß den anwendbaren Verfahrensvorschriften im Rahmen der betreffenden Rechtssache vorgelegt worden sind.
- EuG, 25.09.2014 - T-669/11
Spirlea / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Von …
Rn. 40 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 1049/2001, wie sich aus ihrem vierten Erwägungsgrund und ihrem Art. 1 ergibt, der Öffentlichkeit ein größtmögliches Recht auf Zugang zu den Dokumenten der Organe gewähren soll (…Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juli 2008, Schweden und Turco/Rat, C-39/05 P und C-52/05 P, Slg. 2008, I-4723, Rn. 33, und Urteil des Gerichts vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, Rn. 28).Rn. 41 Jedoch unterliegt das Zugangsrecht gleichwohl gewissen Einschränkungen aufgrund öffentlicher oder privater Interessen (…Urteil des Gerichtshofs vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Rn. 62, und Urteil Jurašinović/Rat, Rn. 29).
- EuGH, 21.01.2021 - C-761/18
Leino-Sandberg/ Parlament - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Unionsorgane …
Im Übrigen unterscheide sich der Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache von den Sachverhalten in den Rechtssachen, in denen der Beschluss vom 11. Dezember 2006, Weber/Kommission (T-290/05, nicht veröffentlicht, EU:T:2006:381), sowie die Urteile vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat (T-63/10, EU:T:2012:516), und vom 15. Oktober 2013, European Dynamics Belgium u. a./EMA (T-638/11, nicht veröffentlicht, EU:T:2013:530), ergangen seien, auf die das Gericht in Rn. 27 des angefochtenen Beschlusses Bezug genommen habe. - EuG, 07.02.2018 - T-851/16
Access Info Europe/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
Rn. 68 Die in Art. 4 Abs. 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung Nr. 1049/2001 genannte Ausnahme zum Schutz von "Gerichtsverfahren" beinhaltet, dass der Schutz des öffentlichen Interesses einer Verbreitung des Inhalts nicht lediglich von Dokumenten entgegensteht, die nur für ein bestimmtes Gerichtsverfahren erstellt wurden (…vgl. Urteile vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/04, EU:T:2006:190, Rn. 88 und 89 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 3. Oktober 2012, Jurašinović/Rat, T-63/10, EU:T:2012:516, Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung), d. h. der eingereichten Schriftsätze oder Dokumente, sondern auch der organinternen Schriftstücke, die die Bearbeitung der anhängigen Rechtssache betreffen, sowie der Schriftwechsel über die Rechtssache zwischen der betroffenen GD und dem Juristischen Dienst des Organs oder einer Rechtsanwaltskanzlei, da diese Abgrenzung des Geltungsbereichs der Ausnahme in dieser Rechtssache zum einen die Arbeit innerhalb der Kommission und zum anderen die Vertraulichkeit und die Wahrung des Grundsatzes der beruflichen Schweigepflicht der Rechtsanwälte gewährleisten soll (…Urteile vom 15. September 2016, Philip Morris/Kommission, T-796/14, EU:T:2016:483, Rn. 76, …und vom 15. September 2016, Philip Morris/Kommission, T-18/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:487, Rn. 52). - EuG, 07.02.2018 - T-852/16
Access Info Europe/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. …
- EuG, 20.09.2018 - T-421/17
Leino-Sandberg/ Parlament
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