Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einfügen in die nähere Umgebung hinsichtlich der "Baudichte"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Negative Vorbildwirkung durch Wohnhaus im nicht beplanten Innenbereich (IBR 1996, 345)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 08.06.1995 - 12 K 3819/94
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Papierfundstellen
- UPR 1996, 318 L
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92
Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Ob sich ein Bauvorhaben unter dem Gesichtspunkt der "Baudichte" in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist als Frage des Maßes der baulichen Nutzung nach dem Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche, hingegen in der Regel nicht nach der Grundflächenzahl zu beurteilen (im Anschluß an BVerwG, Urt v 23.03.1994 - 4 C 18/92 -, ZfBR 1994, 190).Seine Zulassung würde den Rahmen der Bebauungsdichte, wie er durch die nähere Umgebung des Baugrundstücks vorgegeben ist, hinsichtlich des Maßes der Flächennutzung, gekennzeichnet durch die Freiflächen um die vorhandene Bebauung (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C 18.92 - ZfBR 1994, 190), in einer Weise überschreiten, die bewältigungsbedürftige städtebauliche Spannungen begründete.
Der so umschriebene städtebauliche Aspekt der Baudichte ist Bestandteil des Maßes der baulichen Nutzung, deren Rahmen durch ein Bauvorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB eingehalten werden muß (so im Ergebnis auch BVerwG, Urt. v. 23.03.1994, a.a.O.).
Maßstabsbildend für den Rahmen der näheren Umgebung in § 34 Abs. 1 BauGB sind danach im Hinblick auf die Aufgelockertheit oder auch Dichte der vorhandenen Bebauung die genannten absoluten Größen von Grundfläche der Gebäude und umgebender Freifläche, nicht hingegen die für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung in § 34 Abs. 1 BauGB vielfach nur sehr eingeschränkt heranzuziehenden, weil regelmäßig nur aus dem Verhältnis zu der zumeist in der Natur nicht ohne weiteres erkennbaren Größe des Buchgrundstücks errechenbaren relativen Größen der Grund- und Geschoßflächenzahl, auf die die Beklagte ursprünglich abgestellt hatte (zur grundsätzlichen Untauglichkeit dieses Maßstabs für § 34 Abs. 1 BauGB vgl. BVerwG, Urt. v. 23.03.1994, a.a.O. m. Nw. zur früheren Rspr.).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369;… Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809. - BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809. - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86
Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 2232/95
Rn. 18 Die nach den hierfür in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369; Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 15.84 - DVBl. 1987, 478 u. Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322) zu bestimmende nähere Umgebung des Baugrundstücks i. S. des § 34 Abs. 1 BauGB, die, da nicht die Art, sondern allein das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare Grundstücksflächen zwischen den Beteiligten in Streit stehen, grundsätzlich eher enger zu ziehen ist, umfaßt hier nach Auffassung des Senats die aufgelockerte Bebauung oberhalb der G.straße beiderseits der Straße O. beginnend im Norden etwa mit der Einmündung der Straße I. in die O.straße und endend im Süden mit der Bebauung auf den Grundstücken Flst.Nr. 708/3, 708/1 und 7809.
- BVerwG, 03.04.2014 - 4 B 12.14
Maßgebliche Betrachtung für Art und Maß der baulichen Nutzung
Hieran hält der Senat fest (…Beschluss vom 14. März 2013 - BVerwG 4 B 49.12 - BauR 2013, 1245 Rn. 5; ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 2232/95 - juris Rn. 20; VGH München…, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 B 12.906 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 3. März 2008 - 1 LA 31/07 - juris Rn. 13;… Hofherr, in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand Januar 2014, § 34 Rn. 31;… Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand September 2013, § 34 Rn. 40;… Mitschang/Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Aufl. 2014, § 34 Rn. 28). - VGH Baden-Württemberg, 17.03.2021 - 5 S 1032/20
Einfügen eines Wohngebäudes nach dem Maß der baulichen Nutzung; Relevanz eines …
Auch in Bezug auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu den sie jeweils umgebenden Freiflächen ("Baudichte", vgl. Senatsurteil vom 17.11.1995 - 5 S 2232/95 - juris Rn. 20) überschreitet das Bauvorhaben den von der näheren Umgebung vorgegebenen Rahmen für sich genommen nicht. - VGH Baden-Württemberg, 08.02.1996 - 3 S 379/95
Zuordnung eines Baugrundstücks zum Innenbereich oder Außenbereich - Kriterien für …
Nach dem für die Baudichte maßgebenden Verhältnis der Grundflächen zu den sie umgebenden Freiflächen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.11.1995 - 5 S 2232/95 - und Beschl. v. 28.12.1995 - 3 S 3315/95 -) hält sich das Bauvorhaben deshalb an den vorgegebenen Rahmen. - VG Weimar, 05.05.2011 - 1 K 160/10
Bauplanungsrecht: Genehmigungsmöglichkeit bei Bauwerken mit Vertrauensschutz
Bei der Prüfung nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es nicht abstrakt nur auf die Größe der Baukörper, sondern auch auf das Verhältnis der Grundflächen der in der näheren Umgebung vorhandenen Gebäude zu der sie jeweils umgebenden Freifläche an (…BVerwG, Urt. v. 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318). - VG Aachen, 17.11.2004 - 3 K 465/04
Voraussetzungen des Anspruchs auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung …
Rn. 41 vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 1994 - 4 C 18.92 -, a.a.O.; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 2232/95 -, Umwelt- und Planungsrecht (UPR) 1996, 318.
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Nachbarklage gegen Sportanlage - Verletzung des Rücksichtnahmegebotes wegen Überschreitung der Lärmrichtwerte der Sportanlagen - Lärmschutzverordnung
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 34 Abs. 1, § 35 Abs. 2 BauGB; § 22 Abs. 1, § 3 BImSchG; § 2 Abs. 2 Nr. 3, § 5 Abs. 518. BImSchV.
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Sportplatzbau: Punktsieg für den Sport (IBR 1996, 387)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 07.12.1994 - 1 K 332/94
- VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Papierfundstellen
- VBlBW 1996, 105
- DÖV 1996, 1010
- SpuRt 1997, 206
- UPR 1996, 318
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 08.11.1994 - 7 B 73.94
Immissionsschutzrecht: Verbindlichkeit der Richtwerte der 18. BimSchV für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (…Urt. d. Senats v. 14.05.1991, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108).Die 1991 auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene Sportanlagen-Lärmschutzverordnung (18. BImSchV) konkretisiert verbindlich die Anforderungen, die sich unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen aus dieser gesetzlichen Verpflichtung ergeben (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994, a. a. O.).
Für abweichende tatrichterliche Einzelfallbewertungen läßt die Sportanlagen-Lärmschutzverordnung insoweit keinen Raum (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 14.05.1991 - 5 S 1827/90
Erforderlichkeit von Auflagen zur Baugenehmigung für die Erweiterung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Rn. 27 b) Sollte das Vorhaben nach § 34 Abs. 1 BauGB oder, falls das Baugrundstück dem Außenbereich zuzurechnen sein sollte nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen sein, steht der Klägerin Nachbarschutz nur nach Maßgabe des in diesen Vorschriften verankerten Rücksichtnahmegebots zu (vgl. Urt. d. Senats v. 14.05.1991 - 5 S 1827/90 - NVwZ 1992, 389).Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (Urt. d. Senats v. 14.05.1991, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108).
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Rn. 25 a) Selbst wenn die Eigenart der näheren Umgebung einem der Baugebiete der Baunutzungsverordnung entsprechen sollte mit der Folge, daß die Klägerin grundsätzlich die Einhaltung der dort zulässigen Art der baulichen Nutzung durch das Bauvorhaben verlangen könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.09.1993 - 4 C 28.91- BVerwGE 94, 151), wäre das Bauvorhaben mit der danach zulässigen Art der baulichen Nutzung vereinbar.
- BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (…Urt. d. Senats v. 14.05.1991, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108). - BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93
Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für eine 100 qm große Spielhalle - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Dabei wendet der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 4 C 13.93 - DVBl. 1995, 515 m.w.Nw.) die Baunutzungsverordnung in ihrer jetzt gültigen Fassung des Jahres 1990 an, da § 34 BauGB die Wertungen des Verordnungsgebers der Baunutzungsverordnung im Rahmen des Abs. 1 als Auslegungshilfe, bei Abs. 2 unmittelbar nach der jeweils geltenden Fassung der Baunutzungsverordnung heranzieht. - BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90
Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Dabei verkennt der Senat nicht, daß auch nach der Neuregelung des § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO 1990 im allgemeinen Wohngebiet nicht jede Anlage zu sportlichen Zwecken von vornherein zulässig ist, sie vielmehr nach Art und Umfang der Eigenart des Gebiets entsprechen muß und die allgemeine Zweckbestimmung des Gebiets, vorwiegend dem Wohnen zu dienen (§ 4 Abs. 1 BauNVO), nicht gefährden darf (vgl. dazu Berkemann, NVwZ 1992, 817/822 sowie BVerwG, Urt. v. 24.04.1991 - 7 C 12.90 - BVerwGE 88, 143/145 f.). - BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78
Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei der schädlicher Umwelteinwirkungen i. S. des § 3 Abs. 1 BImSchG (…Urt. d. Senats v. 14.05.1991, a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 30.09.1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197/199 f.; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108). - VGH Baden-Württemberg, 09.02.1993 - 5 S 1650/92
Zur Klagebefugnis des Bauherrn bei Nichtbescheidung eines Nachbarwiderspruchs - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Träfe dieser Einwand zu, könnte sich die Klägerin allerdings mit Erfolg gegen die Unbestimmtheit der Baugenehmigung wenden, soweit davon Regelungen betroffen sind, die dem Schutz ihrer nachbarlichen Interessen dienen (vgl. Urt. des Senats v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 - ESVGH 43, 142). - KreisG Erfurt, 02.11.1992 - 1 K 332/92
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.1995 - 5 S 268/95
Rn. 12 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 07. Dezember 1994 - 1 K 332/92 - zu ändern und die Baugenehmigung des Landratsamts vom 03. September 1993 und den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums vom 10. Januar 1994 aufzuheben.
- VGH Baden-Württemberg, 02.10.2019 - 3 S 1470/19
Befangenheit von Amtsträgern - Sportanlage in der Nähe von Wohnbebauung
Rn. 25 Allerdings können sich Nachbarn mit Erfolg gegen die Unbestimmtheit einer Baugenehmigung wenden, soweit davon Regelungen betroffen sind, die dem Schutz ihrer nachbarlichen Interessen dienen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 - juris;… Urt. v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 - ESVGH 43, 142), sich also die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz ihrer subjektiven Rechte erforderlich sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.1.2019 - 5 S 1913/18 - juris). - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2016 - 5 S 2220/15
Gewerbliche Zurverfügungstellung von Appartements und Wohnungen auch als Ferien- …
Rn. 6 Auf die Unbestimmtheit der Baugenehmigung könnte sich der Antragsteller allerdings nur berufen, soweit von ihr Regelungen betroffen sind, die gerade dem Schutz seiner nachbarlichen Interessen zu dienen bestimmt sind (vgl. Senatsurt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105, u. v. 09.02.1993 - 5 S 1650/92 -, ESVGH 43, 142). - VGH Baden-Württemberg, 28.11.2019 - 5 S 1790/17
Bauplanungsrechtliche Abgrenzung einer Gaststätte zu einer Vergnügungsstätte; …
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.1.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1995, 108;… VGH Bad.-Württ., VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 65; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105).
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.2003 - 5 S 2751/01
Lärmschutz - Fast-Food-Restaurant - erloschene baurechtlich genehmigte Nutzung …
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105). - VGH Baden-Württemberg, 01.07.2011 - 8 S 2581/10
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Lagerflächen - zum Anspruch auf Einhaltung …
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschluss vom 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 - VBlBW 1996, 105). - VG Karlsruhe, 13.04.2026 - 2 K 8870/25
Rechtsschutz des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Betrieb eines …
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei derjenigen schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105 = juris Rn. 27), die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…zur Anwendbarkeit dieser immissionsschutzrechtlichen Grundsätze auf das öffentlich-rechtliche Nachbarschaftsverhältnis im Baurecht vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, BauR 1995, 377 = juris Rn. 3).Rn. 39 Die auf der Grundlage des § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene 18. BImSchV konkretisiert insoweit als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift die Anforderungen, die sich unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes für die Errichtung und den Betrieb von Sportanlagen ergeben (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, juris m.w.N.; vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.02.2009 - 7 B 1647/08 -, juris).
Den Nachbarn von Sportanlagen sind Lärmbeeinträchtigungen, die unter den in der 18. BImSchV festgelegten Immissionsrichtwerten und Grenzwerten für kurzzeitige Geräuschspitzen liegen, grundsätzlich zumutbar; Überschreitungen dieser Werte brauchen sie hingegen nicht hinzunehmen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105 = juris Rn. 27).
- VGH Baden-Württemberg, 14.11.1996 - 5 S 5/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: unzulässige Festsetzung von Nutzungszeiten …
Der Nachbar einer Sportanlage hat einen Anspruch auf Einhaltung der darin bestimmten Lärmrichtwerte (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, UPR 1995, 108; Urt. d. Senats v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105). - VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01
Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der …
Die Schwelle der Unzumutbarkeit entspricht dabei den schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinn von § 3 Abs. 1 BImSchG, die nach Maßgabe des § 22 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BImSchG, soweit nach dem Stand der Technik vermeidbar, durch die Errichtung der Anlage zu verhindern sind, und soweit sie nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, auf ein Mindestmaß beschränkt werden müssen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77.87 - BVerwGE 81, 197; Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 - UPR 1997, 108; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105). - VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 917/96
Aktivspielplatz neben reinem Wohngebiet - Lärmimmissionen - Gebot der …
Insbesondere gilt nicht normativ die auf der Grundlage von § 23 Abs. 1 BImSchG erlassene 18. BImSchV (Sportanlagenlärmschutzverordnung) mit den in § 2 Abs. 2 festgesetzten Immissionsrichtwerten (zu deren Verbindlichkeit für den von Sportanlagen ausgehenden Lärm vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, UPR 1995, 108 und Senatsurteil vom 27.10.1995 - 5 S 268/95). - VG Bremen, 10.02.2016 - 1 K 428/14
Behördliche Festsetzung von Betriebszeiten wegen Lärmimmissionen einer …
Der Nachbar einer Sportanlage hat einen Anspruch auf Einhaltung der in der 18. BImSchV bestimmten Lärmrichtwerte (BVerwG, Beschl. v. 08.11.1994 - 7 B 73.94 -, UPR 1995, 108; Urt. v. 27.10.1995 - 5 S 268/95 -, VBlBW 1996, 105). - VG Arnsberg, 13.11.1997 - 7 K 2686/96
Umweltrecht; Lärmschutz gegenüber Sportplatz bei Altanlagen
- OVG Niedersachsen, 26.03.1998 - 1 L 6781/96
Lärmschutz; Sportanlage; Inhalt der ; Baugenehmigung
- VG Ansbach, 20.08.2008 - AN 9 K 08.01026
Faktisches Mischgebiet; Agrarhandlung als sonstiger Gewerbebetrieb; …
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Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Rechtmittel gegen den Erlass von Baugenehmigungsgebühren; Streit über die Bestimmung des Rohbauwerts eines Bauvorhabens; Maßstab für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren; Begriff der "Verwaltungsgebühren"; Folgen der notwendigen Beachtung des allgemeinen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 24.11.1994 - 3 A 967/94
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1997, 61
- UPR 1996, 318
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.1995 - 6 L 36/95
Wesentlich ist ferner, ob die Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären; hierfür sind auch praktische Erfordernisse der Verwaltung von Gewicht (vgl. zusammenfassend BVerfG vom 08.10.1991 - BVerfGE 84, 348 [BVerfG 08.10.1991 - 1 BvL 50 /86] ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2003 - 1 L 186/02
Gebühren, Baugenehmigungsgebühren, Pauschalierung
Von einer unzulässigen Typisierung der Bautypen für die Bestimmung der Baugenehmigungsgebühren kann nur dann ausgegangen werden, wenn in aller Regel Gebäude, die unter eine bestimmte Nummer fallen, erheblich geringere Rohbaukosten aufwiesen als sich auf der Grundlage der Ermittlungen nach der BauGO ergeben (Anschluss an OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91).Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des OVG Greifswald vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - (NVwZ-RR 1997 S. 61) ausgeführt, der Rohbauwert habe nach den tatsächlichen Rohbaukosten ermittelt werden müssen, da diese weniger als die Hälfte der nach der Baugebührenordnung ermittelten Rohbauwerts ausmachten.
Problematisch ist allein, ob auf diese Norm, die eine Pauschalierung darstellt (vgl. bereits OVG Greifswald Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, S. 61 = KStZ 1997, S. 91) abgestellt werden darf, oder ob - wie der Kläger geltend macht - wegen der behaupteten erheblich niedrigeren tatsächlichen Rohbaukosten gegenüber den gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung ermittelten die tatsächlichen Rohbaukosten gemäß § 3 Abs. 2 BauGO zugrunde zu legen sind.
Bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Pauschalierung (vgl. zu den Grundsätzen bereits OVG Greifswald, Urt. v. 15.11.1995, a.a.O.) sind zwei Gesichtspunkte zu trennen: Zum einen ist zu untersuchen, ob die pauschalierte Ermittlung des Rohbauwertes nach § 3 Abs. 1 BauGO mit höherrangigem Recht vereinbar ist, sodann ist weiter zu untersuchen, ob die Zuordnung des konkreten Gebäudes in das Gebührenverzeichnis nach Anlage 1 zu den §§ 1 und 2 Abs. 1 BauGO zutreffend vorgenommen und die dort vorgenommene Gliederung ihrerseits mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Diesem Ansatz stehen auch nicht die Erwägungen im Urteil des OVG Greifswald vom 15.11.1995 a.a.O. entgegen.
- OVG Thüringen, 29.09.1999 - 1 KO 758/95
Zur Rechtmäßigkeit der Erhebung von Baugebühren auf der Grundlage pauschalierter …
Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens sind vielmehr Baugebührenbescheide (gegen die Anwendbarkeit von Ziff. 2 a RMBeschrG auf derartige Streitigkeiten auch OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61).Dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis kann nicht dadurch umgekehrt werden, daß dem Gebührenschuldner stets oder auch nur in Fällen einer deutlichen Abweichung zwischen tatsächlichen und "fiktiven" Rohbaukosten die Möglichkeit des Nachweises der tatsächlich entstandenen Kosten eingeräumt wird (in diese Richtung aber OVG MV, Urt. vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61 f.).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen, wie sie gerade auch im Abgabenrecht auftreten, muß der Gesetz- oder Verordnungsgeber nicht die Gleichbehandlung aller denkbaren Einzelfälle sicherstellen, sondern darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen verwenden (…BVerfG, a.a.O.; so etwa auch OVG NW, Urteil vom 19.12.1997 - 9 A 5943/96 - und OVG MV, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61, 62).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.04.2004 - 1 L 344/02
Verwaltungsgebühr für Abbruchgenehmigung, Rahmengebühr, …
Eine unzulässige Pauschalierung läge nur dann vor, wenn sich regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergäbe (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 20.05.2003 - 1 L 186/02 -, NVwZ-RR 2004, 165 = DÖV 2004, 264, m.w.N.; OVG Greifswald, Urteil vom 15.11.1995 - 6 L 36/95 -, ZKF 1996, 180 = NVwZ-RR 1997, 61 = KStZ 1997, 91 = UPR 1996, 318).
- VG Frankfurt/Oder, 09.12.1997 - 7 K 843/95
Festsetzung von Baugenehmigungsgebühren; Bestimmung des Gebührenmaßstabes; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Düsseldorf, 02.08.2005 - 3 K 3150/04
Isolierte Anfechtung einer Nebenbestimmung i.R.e. einer …
Ein solcher Verstoß sei durch das OVG MV (NVwZ-RR 1997, 61) angenommen worden, wenn die ermittelten Rohbaukosten um nahezu 200 % über den tatsächlichen Rohbaukosten lägen.Ob eine solche Verletzung gegeben wäre, wie es das OVG MV (NVwZ-RR 1997, 61 (61 f.)) annimmt, wenn sich bei der Ermittlung von Baugebühren regelmäßig für bestimmte Sachverhaltsgruppen ein erhebliches Auseinanderfallen von tatsächlichem und pauschaliertem Wert ergibt, oder ob das nicht der Fall ist, kann auf sich beruhen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1997 - 9 A 5943/96 Rn. 79 vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 13. November 1996, a.a.O., OVG Mecklenburg- Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 -, ESVGH 40, 254,.
- BVerwG, 13.11.1996 - 8 B 212.96
Bauordnungsrecht - Gleichheitssatz und Bestimmtheitsgebot bei Gebühren für eine …
Ob die darin angedeutete gänzliche Vernachlässigung des Gebots der (relativen) "Binnengerechtigkeit" - solange nur die jeweilige Gebühr (absolut) in keinem gröblichen Ungleichgewicht zur Leistung der Verwaltung steht - mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar wäre (vgl. hierzu z.B. Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - Buchholz 407.4 § 8 FStrG Nr. 20 S. 2 ; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 - ZKF 1996, 180; Hess. VGH, Urteil vom 4. April 1990 - 5 UE 2284/87 - ESVGH 40, 254 ) oder doch im Einzelfall die Gebührenermäßigung im Wege der Billigkeitsentscheidung geböte (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 23. Januar 1996 - 5 UE 590/95 - ZKF 1996, 206 f.), mag dahinstehen. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2000 - 4 K 26/98
Bemessung der Höhe von Schulkostenbeiträgen; Antrag auf Feststellung der …
Das Gericht hat hierzu ausgeführt (Beschl. v. 15.11.1995, - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61):. - VG Düsseldorf, 17.01.2017 - 9 K 6806/13
Baugenehmigungsgebühr Rohbauwert Hallenbauten Logistikhalle Gleichheitssatz …
Rn. 50 relativ weitgehend in diese Richtung aber OVG NRW, Beschluss vom 3. November 2004 - 9 A 1688/02 - juris (…Rn. 7ff.) gegen OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 -, juris; krit. zu solchen Tendenzen im Ergebnis BVerwG, Beschluss vom 13. November 1996 - 8 B 212/96 -, ZKF 1997, 230 (…juris-Rn. 3). - VG Gelsenkirchen, 16.11.2004 - 6 K 4386/02
Gebühren, Baugebühren, Arena, Fußballstadion, Rohbausumme
Rn. 20 Das OVG Greifswald habe die Auffassung vertreten (Urteil vom 15. November 1995 - 6 L 36/95 -, NVwZ-RR 1997, 61), dass das Äquivalenzprinzip verletzt sei, wenn die tatsächlichen Rohbaukosten ca. 50% unter den nach den Pauschalwerten ermittelten Rohbaukosten lägen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1698/02
Rechtmäßigkeit einer Gebührenfestsetzung auf Grundlage der Rohbausumme; Tabelle …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2004 - 9 A 1688/02
Zulässigkeit der Zugrundelegung pauschalierter Rohbauwerte für einzelne …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 27.10.1995 - 2 A 3.92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Festsetzung des Bebauungsplans; Entschädigungsanspruch; Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsantrag
Papierfundstellen
- NJW 1996, 740 (Ls.)
- UPR 1996, 318
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