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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8812
VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05 (https://dejure.org/2006,8812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.12.2006 - 5 S 1793/05 (https://dejure.org/2006,8812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 5 S 1793/05 (https://dejure.org/2006,8812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wasserrechtliche Erlaubnis auch im Planfeststellungsverfahren erforderlich; Beeinträchtigung einer privaten Brunnenwasserversorgung durch Planfeststellung - Eisenbahnausbau

  • Judicialis

    VwVfG § 75 Abs. 1 Satz 1; ; WHG § 3 Abs. 1 Nr. 6; ; WHG § 7; ; WHG § 8 Abs. 3; ; WHG § 8 Abs. 4; ; WHG § 33 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; WG § 15; ; WG § 16; ; AEG § 18 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straße Planung, Wasserrecht, Wasserverbandsrecht: eisenbahnrechtliche Planfeststellung, Rutschsanierung, Grundwasser, Gewässerbenutzung, Konzentrationswirkung, Erlaubnis, private Wasserversorgung, Beeinträchtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserrechtliche Erlaubnis neben Planfeststellung nötig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines nur mittelbar Planbetroffenen auf eine umfassende Planprüfung; Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die so genannte Gleis- und Rutschsanierung; Gefahr einer Ableitung von Grundwasser durch die Entwässerung eines Rutschkörpers im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 927 (Ls.)
  • UPR 2007, 276
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2005 - 5 S 1382/04

    Planfeststellungsverfahren für den Umbau der Wieslauftalbahn

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Als nur mittelbar Planbetroffene können die Kläger danach nicht mit Erfolg einwenden, dass es (verfahrensrechtlich) an einem wirksamen Antrag auf Planfeststellung durch die Beigeladene als Vorhabenträgerin fehle, weil die Stadt Welzheim, die den Antrag namens und im Auftrag der Beigeladenen gestellt habe, nicht die erforderliche Bevollmächtigung nachgewiesen habe (vgl. Senatsurt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 - zur Rüge der fehlenden Antragsberechtigung bzw. rechtlichen Existenz des Vorhabenträgers).

    Ferner können die Kläger nicht die Prüfung verlangen, ob das Vorhaben unter dem Aspekt seiner Finanzierbarkeit - in erster Linie über (bewilligte) Fördermittel - von einer hinreichenden Planrechtfertigung getragen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 sowie Senatsurt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 -).

  • BVerwG, 14.12.2001 - 4 B 80.01

    Ausprägung des Rücksichtnahmegebots; Verhältnis zwischen bauplanungsrechtlicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Es versteht sich daher von selbst, dass diese Entscheidung nichts für die Beantwortung der Frage hergibt, mit welchem Gewicht eine erlaubnisfreie Nutzung in der Kollision mit einer erlaubnispflichtigen Nutzung zu Buche schlägt (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 14.12.2001 - 4 B 80.01 - BauR 2002, 1359).
  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Vorhabenbedingte Erschütterungswirkungen machen reale Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 2 LVwVfG nur erforderlich, wenn die vorhandene Vorbelastung in beachtlicher Weise erhöht wird und gerade dadurch für Betroffene eine unzumutbare Belastung eintritt (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 15.03.2000 - 11 A 42.97 - BVerwGE 110, 370 = NVwZ 2001, 71).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Ferner können die Kläger nicht die Prüfung verlangen, ob das Vorhaben unter dem Aspekt seiner Finanzierbarkeit - in erster Linie über (bewilligte) Fördermittel - von einer hinreichenden Planrechtfertigung getragen ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.07.1998 - 11 A 30.97 - NVwZ 1999, 70 sowie Senatsurt. v. 28.10.2005 - 5 S 1382/04 -).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Vielmehr kommt es nur darauf an, ob der geltend gemachte rechtliche Mangel auf einer Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits gerade Belange der Kläger als Grundstückseigentümer oder sonstige Berechtigte schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1996 - 4 A 27.95 - NVwZ 1996, 1011).
  • VGH Bayern, 09.11.1992 - 2 CS 92.1869

    Baurecht: Nachbarrrechtlicher Abwehranspruch bei Lärmimmissionen durch …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Der Grundeigentümer darf bundesrechtlich das Grundwasser in diesem Rahmen nutzen, solange es vorhanden ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.11.1992 - 2 CS 92.1869 - NuR 1993, 283 = UPR 1993, 78).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.1997 - 8 S 3188/96

    Anforderungen an den Anspruch auf Planergänzung; zum Antragserfordernis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.12.2006 - 5 S 1793/05
    Denn ein Recht auf einen bestimmten Grundwasserstand oder eine bestimmte Grundwasserbeschaffenheit war auch mit einem - nach § 123 Satz 3 WG aufrechterhaltenen - Wasserrecht nach Art. 3 Abs. 1 des Württ. Wassergesetzes nicht verbunden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.03.1997 - 8 S 3188/96 - sowie Bulling/Finkenbeiner/Eckhardt/Ki-bele, Wassergesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., RdNr. 7 zu § 123 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Dies bringen auch § 1a Abs. 4 Nr. 1 WHG a.F. (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 WHG 2010) zum Ausdruck (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2011 -9 A 30.10 - NVwZ 2012, 573; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.12.2006 - 5 S 1793/05 - UPR 2007, 276;… Urt. v. 6.5.1974 - IX 799/72 - ZfW 1974, 386;… Czychowski/Reinhardt, WHG 2010, § 48 Rn. 18;… Kotulla, WHG, § 48 Rn. 2).

    Auch einem Grundstückseigentümer, der sein Trinkwasser oder Brauchwasser aus dem Grundwasser gewinnt, bleibt ein subjektiver Anspruch auf Grundwasserreinhaltung versagt (vgl. § 12 Abs. 1 WG sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.12.2006 - 5 S 1793/05 - UPR 2007, 276; BVerwG, Beschl. v. 27.1.1988 - 4 B 12.88 - ZfW 1988, 408).

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens - …

    Dies gilt für den Grundstückseigentümer, der zum Zwecke der Eigenwasserversorgung auf das Grundwasser zugreifen möchte (vgl. § 12 Halbs. 1 WG BW sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 -, UPR 2007, 276, juris Rn. 62 m.w.N.) ebenso wie für eine Gemeinde, die - wie hier - über die Bereitstellung einer öffentlichen Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe im örtlichen Wirkungskreis eigenverantwortlich erbringt (…VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.05.1974 - IX 799/72 -, ZfW 1974, 386, 391;… Czychowski/Reinhardt, Wasserhaushaltsgesetz, Kommentar, 9. Aufl. 2007, § 34 Rn. 11 § 26 Rn. 21; a.A. für die Planfeststellung nach dem KrW-/AbfG BVerwG, Beschl. v. 13.05.1983 - 7 B 35/83 -, NVwZ 1984, 374).

    Rn. 653 Denn die Planfeststellungsbehörde hat in ihrer Abwägungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss S. 276 ff) - ungeachtet der methodischen Mängel des Grundwassermodells - sowohl dem Schutz der Klägerin vor einer möglichen Beeinträchtigung des Zuflusses von Grundwasser einer bestimmten Menge und Qualität in ihre Eigenwasserversorgung als auch der Notwendigkeit einer dauerhaften Wasserversorgung ihrer Gebäude ausreichend Rechnung getragen (zur Eigenwasserversorgung in der Planfeststellung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 -, UPR 2007, 276 Rn. 62 ff.).

    Rn. 656 Ist damit der Schutz des Bezugs von geeignetem Trinkwasser zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Eigenwasserversorgung nach §§ 15 Satz 1, 16 WG BW i.V.m. § 8 Abs. 4 und 3 WHG in der planerischen Abwägung auf die Abwehr nachteiliger Wirkungen auf die (gestattungsfreie) Grundwassernutzung reduziert (…Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 8 WHG Rn. 56), können von der Klägerin nur solche Beeinträchtigungen ihrer Eigenwasserversorgung geltend gemacht werden, die nach allgemeiner Lebenserfahrung oder anerkannten fachlichen Regeln mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 -, UPR 2007, 276 Rn. 70).

    Denn der Umstand, dass die Klägerin über die Eigenwasserversorgung die Kosten des Wasserbezugs erspart, während sie im Falle eines notwendigen Wasserbezugs über die öffentliche Trinkwasserversorgung Wassergebühren zahlen müsste, ist allein der Möglichkeit geschuldet, erlaubnisfrei auf das vorhandene Grundwasser zuzugreifen, ohne dass hiermit ein Recht auf eine besondere Wasserqualität verbunden wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 -, UPR 2007, 276 Rn. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine …

    Zu Recht weist die Beigeladene darauf hin, dass dies sinnvollerweise erst im Anschluss an die Ausführungsplanung erfolgen kann (so auch Senatsurt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 - UA. S. 22, 23).
  • VG Freiburg, 21.10.2016 - 7 K 72/15

    Klagen gegen Planergänzungsbeschluss zum Polder Elzmündung erfolglos

    Insoweit hatte das Verwaltungsgericht die Schutzwürdigkeit des Rechts der Klägerin zu 1) zur Nutzung und zur Aufrechterhaltung der Eigenwasserversorgung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 08.12.2006 - 5 S 1793/05 -, UPR 2007, 276, Rn. 70) auf den Anspruch der Abwehr von Beeinträchtigungen der gestattungsfreien Grundwassernutzung reduziert, die nach allgemeiner Lebenserfahrung oder anerkannten fachlichen Regeln mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eintreten, und eine solche Beeinträchtigung gleichzeitig auch unter Berücksichtigung der methodischen Mängel des Grundwassermodells und der hierauf beruhenden Berechnung der Ausbreitung des rheinbürtigen Wassers bei Polderbetrieb im Grundwasser im Tatsächlichen verneint (UA S. 201 ff.).
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