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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3871
VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Februar 1993 - 8 S 1594/92 (https://dejure.org/1993,3871)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Änderung eines sachdienlichen Klageantrags auf Empfehlung des Ausgangsgerichts; Untersagungsverfügung vor Baubeginn; Aufstellen einer Dampflokomotive

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    §§ 52 Abs. 1 Nr. 21, 63 Abs. 1 LBOBad.-Württ.; § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO; § 31 Abs. 2 BauGB.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 72
  • VBlBW 1993, 431
  • UPR 1993, 397
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Sie ist dann anzunehmen, wenn sie gerade in ihrer gedachten Häufung das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Planung hervorruft (vgl. das insoweit das Urteil des Senats vom 12.7.1991 - 8 S 1151/91 - bestätigende, zum Abdruck in die amtliche Sammlung vorgesehene, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -).

    Rn. 37 Die Lokomotive ist auch keine untergeordnete Nebenanlage im Sinne von § 14 BauNVO, da sie nicht dem Wohngebäude "dient" und schon im Hinblick auf ihre Größe nicht den dort ausdrücklich genannten Anlagen gleichzuordnen ist (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 3.12.1992 - 4 C 27.91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, daß keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden, die später nur schwer rückgängig zu machen sind; um dies wirksam erreichen zu können, wird in aller Regel auch die sofortige Vollziehung geboten sein, so daß nicht weitere Baumaßnahmen erfolgen, die den vorhandenen rechtswidrigen Zustand noch weiter verfestigen (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 20.9.1988 - 8 S 2171/88 - und 19.1.1993 - 8 S 64/93 -).

    Der Erlaß einer Untersagungsverfügung kann aber auch schon vor dem Beginn der Bauarbeiten zulässig sein (vgl. etwa den Senatsbeschluß vom 20.9.1988 - 8 S 2171/88 - zur Untersagung der Aufnahme einer noch nicht ausgeübten Nutzung).

  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Das Grundstück des Beigeladenen weist keine Besonderheiten in bodenrechtlicher Hinsicht auf (vgl. hierzu grundlegend BVerwGE 40, 268), die es rechtfertigen könnten, eine Befreiung wegen einer offenbar nicht beabsichtigten Härte gem. § 31 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu erteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 3 S 3102/91

    Nachbarklage gegen die Aufhebung einer Abbruchanordnung betreffend ein …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Dazu gehört auch ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme in seiner drittschützenden Funktion (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.2.1992 - 3 S 3102/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.1990 - 8 S 2838/89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92
    Rn. 39 Eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB setzt das Vorliegen eines atypischen Sonderfalls voraus (vgl. das Senatsurteil vom 4.5.1990 - 8 S 2838/89 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2007 - 3 S 1654/06

    Nachbarrechtsschutz; Blendwirkung durch glasierte Dachziegel; Lichtimmission; …

    Ein Anspruch auf Einschreiten besteht nur, wenn das Vorhaben des Bauherrn gegen eine dem Schutz des Nachbar dienende Vorschrift verstößt und das der Behörde eröffnete Ermessen auf Null reduziert ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 -, VBlBW 1993, 431, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Sie sind in aller Regel für sofort vollziehbar zu erklären (Senatsurteil vom 1.2.1993 - 8 S 1594/92 - VBlBW 1993, 431 m.w.N.), ohne dass es eines Eingehens auf den konkreten Einzelfall bedarf, da sich das besondere öffentliche Interesse unabhängig vom Einzelfall aus der Art der getroffenen Maßnahme und ihrem generellen Zweck ergibt (…vgl.: Sauter, a.a.O., RdNr. 40).
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives …

    Der eigentliche Zweck des Nutzungsverbots liegt in solchen Fällen im Unterlassen künftigen Tuns (vgl. dazu Bayerische VGH, Beschluß vom 19. Dezember 1990 - 1 CS 90.3176 - m.w.N in BayVBl. 91, 596; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 1. Februar 1993 - 8 S 1594/92 - in UPR 93, 397 L).
  • VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung bezüglich einer Doppelgarage

    Im Übrigen ist bei einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel die sofortige Vollziehung geboten, um weitere Baumaßnahmen, die den vorhandenen möglicherweise rechtswidrigen Zustand weiter verfestigen würden, zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 30.09.1970, BRS 23 Nr. 204, v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 - und v. 01.02.1993, VBlBW 1993, 431).
  • VG Münster, 29.04.2020 - 2 L 189/20

    Als Café genutzter Bus darf nicht am Hafen in Münster stehen

    Rn. 76 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Februar 1993 - 8 S 1594/92; Juris, Rn. 26.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 11 S 2124/92

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen des EWGAssRBes 1/80 Art 6 Abs 1 für …

    Der Kläger verfolgt demnach sein Klageziel unverändert weiter und hält sein wahres Begehren der Sache nach aufrecht, wie er dies in der mündlichen Verhandlung des Senats bestätigt hat (vgl. zu diesen Fragen auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.2.1993 - 8 S 1594/92 -); dementsprechend ist der Senat im Berufungsverfahren - trotz Einlegung der Berufung durch die Beklagte - nicht gehindert, diesem Begehren gemäß dem ursprünglich angekündigten und weiterhin sachdienlichen Antrag des Klägers dadurch Rechnung zu tragen, daß der Verpflichtungsausspruch in der aus dem Tenor dieses Urteils ersichtlichen Weise neu gefaßt wird.
  • VG Augsburg, 28.09.2009 - Au 4 S 09.1230

    Nachbarantrag; Anordnung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt); Bebauungsplan; …

    Ein solches Vorgehen wird insbesondere dann in Betracht kommen, wenn zu befürchten steht, dass schon innerhalb kurzer Zeit Baumaßnahmen erfolgen werden, die später nicht mehr oder nur sehr schwer rückgängig zu machen sind (vgl. VGH Baden-Württemberg vom 1.2.1993 Az. 8 S 1594/92, zitiert nach Juris).
  • VG München, 05.05.2008 - M 8 E 08.1752

    Rechtmäßigkeit der Unterlassung bauaufsichtlichen Einschreitens gegen …

    Dies ist nach Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO, aber auch als ausnahmsweise vorbeugende Baueinstellungsverfügung in analoger Anwendung des Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BayBO möglich (…Decker in Simon/Busse, BayBO, zu Art. 81 BayBO 1998, Rdnr. 15; VGH Baden-Württemberg vom 01.02.1993 - 8 S 1594/92 - NVwZ-RR 1994, 72 = BRS 55 Nr. 194).
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dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2812
VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92 (https://dejure.org/1992,2812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.12.1992 - 8 S 634/92 (https://dejure.org/1992,2812)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - 8 S 634/92 (https://dejure.org/1992,2812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Festsetzung von privaten Grünflächen (Streuobstwiese) und Ausweisung eines Gewerbegebiets in einem Bebauungsplan bei paralleler Änderung des Flächennutzungsplans

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)

    § 47 VwGO; § 1 Abs. 6 BauGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollverfahren - Bauplanungsrecht: Erhaltung einer Streuobstwiese zwischen Neubau- und Gewerbegebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dringender Wohnbedarf und Planungshoheit der Gemeinde (IBR 1993, 253)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 177
  • UPR 1993, 397
  • ZfBR 1993, 252
  • ZfBR 1993, 253
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).

    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, daß gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (vgl. z.B. BVerwGE 45, 309; Senatsurteil v. 7.3.1990, UPR 1991, 155 = NVwZ-RR 1991, 233).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Rn. 34 Antragsgegnerin nunmehr vorgelegten Unterlagen eindeutig ergibt, ordnungsgemäß ausgefertigt (zur Ausfertigung vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 -- 4 NB 26.90 -- VBlBW 1991, 451, DVBl. 1991, 823; VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Urt. v. 8.5.1990, VBlBW 1991, 19; Normenkontrollbeschl.

    Rn. 35 Soweit in der Satzung auf Pläne Bezug genommen wird, müssen diese entweder selbst ausgefertigt oder aber in der Satzung so eindeutig bezeichnet sein, daß kein Zweifel an der Identität möglich ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Ihr Interesse, eine andere Nutzungsmöglichkeit eingeräumt zu erhalten, war ohne Zweifel abwägungserheblich (vgl. hierzu grundlegend BVerwGE 59, 87).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Rn. 34 Antragsgegnerin nunmehr vorgelegten Unterlagen eindeutig ergibt, ordnungsgemäß ausgefertigt (zur Ausfertigung vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 -- 4 NB 26.90 -- VBlBW 1991, 451, DVBl. 1991, 823; VGH Bad.-Württ., Normenkontroll-Urt. v. 8.5.1990, VBlBW 1991, 19; Normenkontrollbeschl.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Rn. 39 (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. 18.12.1990 -- 4 NB 8.90 -- BRS 50 Nr. 9 = DVBl. 1991, 445).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88

    Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Rn. 30 Ihnen fehlt auch nicht das für einen Normenkontrollantrag -- wie jedes andere Rechtsschutzersuchen an ein Gericht -- erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 -- 4 NB 10.88 --, Buchholz 310 § 47 VwGO, Nr. 38; Beschluß vom 9.2.1989 -- 4 NB 1.89 --, Buchholz 310, § 44 VwGO Nr. 37 = BRS 49 Nr. 37; Senatsbeschl. v. 21.12.1990 -- 8 S 455/90 -- m.w.N.).
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Rn. 30 Ihnen fehlt auch nicht das für einen Normenkontrollantrag -- wie jedes andere Rechtsschutzersuchen an ein Gericht -- erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 -- 4 NB 10.88 --, Buchholz 310 § 47 VwGO, Nr. 38; Beschluß vom 9.2.1989 -- 4 NB 1.89 --, Buchholz 310, § 44 VwGO Nr. 37 = BRS 49 Nr. 37; Senatsbeschl. v. 21.12.1990 -- 8 S 455/90 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    Es stellt ein wesentliches Element geordneter städtebaulicher Entwicklung dar, daß gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung wegen ihrer prinzipiellen Konfliktanfälligkeit nicht unmittelbar nebeneinander liegen sollen (vgl. z.B. BVerwGE 45, 309; Senatsurteil v. 7.3.1990, UPR 1991, 155 = NVwZ-RR 1991, 233).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91

    Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.1992 - 8 S 634/92
    v. 25.10.1991, VBlBW 1992, 258; s. auch Bezirksgericht Dresden, LKV 1992, 338).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 5 S 271/90

    Darstellungen im Flächennutzungsplan - Einbeziehung in den Geltungsbereich einer …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1990 - 8 S 1889/90

    Reines Wohngebiet - Rücksichtnahmegebot: Zulässigkeit von Montagegrube und …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1990 - 8 S 455/90

    Rechtsschutzbedürfnis beim Normenkontrollantrag - nutzlose Nichtigerklärung - …

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1991 - 2 S 1599/90

    Haftung wegen Steuerhinterziehung ohne weitere Begründung

  • BezG Dresden, 15.01.1992 - 1 BDK 29/91
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung; …

    (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.3.1989 - 4 NB 10.88 - Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 38; Beschl. v. 9.2.1989 - 4 NB 1.89 - Buchholz 310, § 47 VwGO Nr. 37 = BRS 49 Nr. 37; Senatsbeschlüsse v. 21.12.1990 -8 S 54/90 - u. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 -).

    Denn bereits dieses Vorbringen des Antragstellers belegt, daß der Normenkontrollantrag für ihn nicht von vornherein sinn- oder nutzlos ist (vgl. auch den Normenkontrollbeschl. des Senats v. 16.12.1992 a.a.O.).

    Dies führt aber, wie der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgeführt hat (vgl. zuletzt den Normenkontrollbeschl. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 -) nicht dazu, daß dem Belang der Befriedigung des Wohnbedarfs stets Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Interessen einzuräumen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2005 - 8 S 595/04

    Bestimmtheit von immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegeln

    Die Normenkontrollanträge sind nicht eindeutig nutzlos (vgl. Normenkontrollbeschluss des Senats v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.1993 - 5 S 1445/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Rechtsschutzbedürfnis, Erforderlichkeit iSv …

    Der Grundsatz von § 1 Abs. 1 BauGBMaßnG, daß einem dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung besonders Rechnung zu tragen ist, genießt in der planerischen Abwägung keinen unüberwindbaren Vorrang gegenüber ökologischen Belangen (im Anschluß an Urteil v 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - und v 16.12.1992 - 8 S 634/92).

    Diese Auffassung hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - vertreten; ihm ist der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gefolgt (vgl. Beschl. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf …

    Damit trägt sie einem durch § 1 Abs. 1 BauGB in den Rang eines besonders bedeutsamen Planungsziels erhobenen öffentlichen Belang Rechnung (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 28.6.1993, NUR 1994, 39; VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21.8.1991 - 3 S 1450/90 -, ZfBR 1992, 36, vom 19.8.1992 - 5 S 1078/92 -, ZfBR 1993, 91 u.v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - sowie Beschluß vom 2.4.1993 - 5 S 1445/92 -, NUR 1994, 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 8 S 1854/93

    Normenkontrollklage gegen Bebauungsplanänderung durch Festsetzungsaufhebung

    Damit wird jedoch nach der ständigen Praxis des beschließenden Senats (vgl. z.B. Normenkontrollbeschluß v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 -, VBlBW 1993, 177) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschl. v. 28.6.1993 - 4 AO 23.92 [richtig: 4 NB 23.93 - d. Red.] - DVBl. 1993, 1100 = BauR 1993, 572; Beschl. v. 21.12.1993 - 4 NB 40.93 -) kein Planungsleitsatz im engeren Sinne aufgestellt, der nicht durch andere entgegenstehende Belange in der Abwägung überwunden werden könnte.

    Zum anderen schließt auch die prinzipielle Annahme, es bestehe im Gebiet der Antragsgegnerin jedenfalls im Grundsatz Bedarf an Wohnraum - welcher Qualität auch immer - nicht aus, daß sich die Gemeinde nach sorgfältiger Abwägung gegen die Aufrechterhaltung einer ihr an dieser Stelle bedenklich erscheinenden Terrassenbebauung entscheidet (vgl. zur Erhaltung einer Streuobstwiese in einer Gemeinde, die ebenfalls im Großraum S liegt, den Normenkontrollbeschluß des Senats vom 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177; vgl. ferner den NK-Beschluß v. 30.9.1993 - 8 S 1676/92 - BauR 1994, 79).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 1140/95

    Teilweise Inkraftsetzung eines Bebauungsplans nach Beanstandung

    Indes steht nach anfänglicher Unklarheit (vgl. das Urt. des 3. Sen. v. 21.08.1991 - 3 S 1450/90 - ZfBR 1992, 36) inzwischen in ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats und des ebenfalls für Bausachen zuständigen 8. Senats fest, daß § 1 Abs. 1 BauGB-MaßnahmenG keinen Planungsleitsatz normiert, sondern ein in der Abwägung überwindbares Planungsziel (…vgl. Urt. v. 19.08.1992 - 5 S 1078/92 - ZfBR 1993, 91; Beschl. v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177; Beschl. v. 02.04.1993 - 5 -S 1445/92 - VBlBW 1993, 428).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 3 S 2677/96

    Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung; örtliche Gestaltungsvorschrift zur …

    Dies führt aber nicht dazu, daß dem Belang der Befriedigung des Wohnbedarfs stets Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Interessen einzuräumen ist (VGH Bad.- Württ., NK-Beschlüsse vom 16.12.1992 - 8 S 634/92 - und vom 7.4.1993 - 8 S 2543/92 -, VBlBW 1993, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - 8 S 1676/92

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Begrenzung der höchstzulässigen Zahl der …

    Vielmehr bleibt das gemeindliche Planungsermessen grundsätzlich bestehen (vgl. den Normenkontrollbeschl. des erk. Senats v. 16.12.1992 - 8 S 634/92 - VBlBW 1993, 177).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.1996 - 1 K 22/95

    Bauleitplanung; Abwägungsvorgang; Wohnungsbedarf; Freifläche

    In einer späteren Entscheidung hat der VGH Baden-Württemberg jedoch selbst klargestellt, daß diesem Belang kein genereller Vorrang vor anderen Belangen zukomme, sondern durchaus andere, gerade auch ökologische Belange stärker zu gewichten seien könnten (Beschlüsse v. 16.12.1992, BRS 55 Nr. 24 u. v. 02.04.1993, BRS 55 Nr. 23; siehe auch BVerwG, Beschl. v. 28.06.1993, NVwZ 1994, 291, wonach diese Vorschrift kein striktes Gebot zur Schaffung von Wohnraum beinhaltet, sondern nur bestimme, daß dem dringenden Wohnbedarf besonders Rechnung getragen werden solle).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93   

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https://dejure.org/1993,10744
BayObLG, 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93 (https://dejure.org/1993,10744)
BayObLG, Entscheidung vom 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93 (https://dejure.org/1993,10744)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 3 ObOWi 57/93 (https://dejure.org/1993,10744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1993, 108
  • UPR 1993, 397
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus BayObLG, 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93
    Für die Variante des Ablagerns hat der Bundesgerichtshof (BGHSt 36, 255/257) im Rahmen des § 326 Abs. 1 StGB entschieden, daß sie nicht als Dauerdelikt angesehen werden kann und daher die Verjährung mit der Beendigung der Ausführungshandlung (Abstellen bzw. Niederlegen) beginnt.
  • BayObLG, 27.08.2021 - 204 StRR 341/21

    Asbeststrafbarkeit - Verfahrenseinstellung durch das Gericht wegen absoluter …

    Beendet ist die Tat des § 326 Abs. 1 StGB mit ihrer Begehung, da hiermit zugleich der Erfolg eintritt, der in der eingetretenen Gefährdung, nicht in einer aus der Gefährdung möglicherweise später erwachsenden Verletzung besteht (…vgl. BGHSt 36, 255, juris Rn. 25;… BGH, NJW 1992, 123, juris Rn. 9; BayObLGSt 1993, 108 f. = wistra 1993, 313, juris Rn. 6).

    Rn. 24 Nach überwiegend vertretener Auffassung ist die Tathandlung des Lagerns oder Ablagerns im Sinne von § 326 Abs. 1 StGB mit dem Abstellen bzw. Niederlegen der Abfallgegenstände, also mit dem Abschluss der Beseitigungshandlung, beendet (…vgl. BGH, NJW 1992, 123, juris Rn. 9; BayObLGSt 1993, 108 = wistra 1993, 313, juris Rn. 7 ff.;… OLG Celle, NStZ-RR 2012, 75, juris Rn. 9;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 326 Rn. 52).

  • BayObLG, 27.01.2022 - 202 ObOWi 80/22

    Einordnung von Autowracks als Abfall - Verjährungsbeginn bei unerlaubter …

    Rn. 8 a) Als Lagern ist eine vorübergehende Lagerung, Zwischenlagerung oder Aufbewahrung mit dem Ziel späterer Verwertung, Wiederverwertung oder sonstiger Beseitigung zu verstehen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14.07.1993 - 3 ObOWi 57/93 = BayObLGSt 1993, 108 = RdL 1993, 275 = wistra 1993, 313 = ZfW 1994, 434 = NStE Nr. 1 zu § 18 AbfG = NuR 1994, 361), was durch das Abstellen des Altfahrzeugs zum Zwecke des Ausschlachtens gegeben war.
  • BayObLG, 07.01.1997 - 4St RR 226/96

    Abfallbegriff bei Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Schrottfahrzeuge

    Beim Lagern von Abfall außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlage beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren mit der Beendigung der Ausführungshandlung, hier also mit dem Abstellen (vgl. BayObLGSt 1993, 108 ff., 1995, 178 = NVwZ-RR 1996, 145).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 909/92   

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https://dejure.org/1993,6394
VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 909/92 (https://dejure.org/1993,6394)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.02.1993 - 5 S 909/92 (https://dejure.org/1993,6394)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Februar 1993 - 5 S 909/92 (https://dejure.org/1993,6394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Sicherstellungsanordnung gem NatSchG BW § 60 Abs 2 für Grundstücke, deren Kleingewässer durch Planierarbeiten (hier: auf dem Gelände einer Ziegelei) zerstört wurden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 544
  • VBlBW 1993, 341
  • DÖV 1995, 165
  • UPR 1993, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1983 - 5 S 1541/82

    Landschaftsschutz; Erlaß einer Sicherstellungsverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 909/92
    Eingriffe in Schutzgebiete und Schutzgegenstände können denknotwendig nur dann durch eine Sicherstellungsanordnung verwehrt werden, wenn etwas Schutzwürdiges besteht, ohne daß es freilich hinsichtlich der Feststellung der Schutzwürdigkeit im Rahmen des Sicherstellungsverfahrens schon einer abschließenden Prüfung und Abwägung, die erst nach Durchführung des Anhörungsverfahrens möglich ist, bedürfte (vgl. Urt. des erk. Senats v. 15.04.1983 -- 5 S 1541/82 -- NuR 1984, 147).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 8 S 2881/91   

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https://dejure.org/1992,9770
VGH Baden-Württemberg, 19.08.1992 - 8 S 2881/91 (https://dejure.org/1992,9770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.08.1992 - 8 S 2881/91 (https://dejure.org/1992,9770)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. August 1992 - 8 S 2881/91 (https://dejure.org/1992,9770)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UPR 1993, 397 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis …

    Rn. 72 In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist darüber hinaus geklärt, daß die Standortwahl eines Vorhabens auch die Berücksichtigung von Gegebenheiten und absehbaren Entwicklungen außerhalb des jeweiligen Bauabschnitts rechtfertigen und erfordern kann (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.05.1992 - 8 S 840/91 - und Urt.v. 19.08.1992 - 8 S 2881/91 -); daraus folgt umgekehrt, daß die Berücksichtigung solcher außerhalb des Bauabschnitts liegenden Umstände als solche die jeweilige Abschnittsbildung selbst nicht rechtswidrig macht.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93   

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https://dejure.org/1993,12978
BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93 (https://dejure.org/1993,12978)
BayObLG, Entscheidung vom 13.07.1993 - 4St RR 105/93 (https://dejure.org/1993,12978)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Juli 1993 - 4St RR 105/93 (https://dejure.org/1993,12978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • UPR 1993, 397
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.02.1882 - 2799/81

    Uber die Erfordernisse des Dolus bei der vorsätzlichen Brandstiftung an einer …

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93
    Die Bezugnahme auf die Entscheidung in RGSt 6, 22 stützt diese nicht näher begründete Meinung allerdings nicht, da dort neben dem Waldboden bereits "Stämmchen eines zehnjährigen Kiefernbestandes« vom Feuer ergriffen waren und das Reichsgericht ausdrücklich einen auf das "Ganze« der Bewaldung, d.h. auch auf das Inbrandsetzen von Bäumen gerichteten Vorsatz verlangte.

    Das Amtsgericht wird hierzu und zur subjektiven Tatseite nähere Feststellungen zu treffen haben (vgl. RGSt 6, 22/23).

  • BGH, 03.06.1982 - 4 StR 212/82

    Verurteilung wegen versuchter Brandstiftung - Übertragung eines Waldbegriffs auf …

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93
    Danach gehört ein Gelände nur insoweit zum Wald, als es auch mit Waldbäumen bestanden ist (BGHSt 31, 83 ;… LK/Wolff StGB 10.Aufl. § 308 Rn. 14).
  • RG, 03.01.1884 - 2955/83

    Was ist unter einer Waldung im §. 308 St.G.B.'s zu verstehen?

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93
    Die besondere Strafdrohung resultiert aber gerade aus der Möglichkeit der Herbeiführung eines erheblichen Schadens für den Baumbestand (RGSt 9, 381).
  • RG, 04.10.1880 - 2360/80

    Bildet die vorsätzliche Inbrandsetzung der Bodenbedeckung des Waldes eine …

    Auszug aus BayObLG, 13.07.1993 - 4St RR 105/93
    Die Revision weist zu Recht auf eine Entscheidung des Reichsgerichts hin, wonach § 308 StGB nur dann vollendet sein soll, wenn der im Gesetz angegebene Gegenstand selbst, "also beim Wald ein Stück der Hochstämme oder des Unterholzes, aus denen er besteht, vom Feuer derart ergriffen ist, daß das Feuer sich ohne die Einwirkung neuen Zündstoffes fortzuentwickeln vermag« (JW 1935, 532;… zustimmend Schönke/Schröder/Cramer StGB 24.Aufl. § 308 Rn. 8; anderer Auffassung noch RGSt 2, 314).
  • OLG Zweibrücken, 10.04.2025 - 1 ORs 3 SRs 35/24

    Ein Heckenbrand ist kein Waldbrand

    Auch im Hinblick auf die hohe Strafdrohung ist es daher zutreffend, eine vollendete Brandstiftung bei Waldungen nur in Fällen anzunehmen, in denen sich diese besondere Gefahr dadurch manifestiert hat, dass bereits Unterholz oder ein Waldbaum so in Brand gesetzt sind, dass sie ohne weiteres Zutun weiterbrennen und den Brand auf andere Baumstämme übertragen können (vgl. BayObLG, Beschluss vom 13.07.1993 - 4 St RR 105/93, BayObLGSt 1993, 106).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter …

    Vollendet ist die Brandstiftung bei Waldungen aber erst dann, wenn Unterholz oder ein Waldbaum so in Brand gesetzt sind, dass sie ohne weiteres Zutun weiterbrennen können und der Brand auf andere Baumstämme übergreifen kann (BayObLG, Beschluss vom 13.07.1993 - 4St RR 105/93 = BayObLGSt 1993, 106 = RdL 1993, 247 = NuR 1994, 102 = AgrarR 1994, 339).
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