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Rechtsprechung
   BFH, 15.04.1999 - V R 85/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5084
BFH, 15.04.1999 - V R 85/98 (https://dejure.org/1999,5084)
BFH, Entscheidung vom 15.04.1999 - V R 85/98 (https://dejure.org/1999,5084)
BFH, Entscheidung vom 15. April 1999 - V R 85/98 (https://dejure.org/1999,5084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AO 1977 § 42 Satz 1; ; AO 1977 § 42 Satz 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 118 Abs. 2; ; UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; UStG § 4 Nr. 12 Satz 1; ; UStG § 4 Abs. 14

  • Wolters Kluwer

    Vermietung - Überlassung von Nutzungsräumen - Verfahrensrügen - Amtsermittlungsgrundsatz

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 42, UStG § 15 J: 1993, UStG § 4 Nr 12 Buchst a J: 1993, UStG § 9 J: 1993
    Arztpraxis; Ehegatte; Finanzierung; Gestaltungsmißbrauch; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • UR 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.12.1992 - V R 90/92

    Voraussetzungen für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
    Die ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Gestaltung ist für die umsatzsteuerrechtliche Bewertung nicht maßgebend (BFH-Urteil vom 10. Dezember 1992 V R 90/92, BFHE 170, 299, BStBl II 1993, 700).
  • BFH, 19.06.1998 - IX B 13/98

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Steuerakte - Zugrundeliegender Akteninhalt - …

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß in der Revisionsbegründung bezeichnen (…vgl. BFH, z.B. Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 04.06.1998 - VII B 67/98

    Übertragung von Grundstücken - Anfechtung - Duldungsbescheid - Nahe Angehörige - …

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
    Wer einen Verstoß des FG gegen die Amtsermittlungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) wegen unvollständiger Auswertung des Akteninhalts und wegen unterlassener Beweiserhebung rügt, muß in der Revisionsbegründung bezeichnen (vgl. BFH, z.B. Beschluß vom 4. Juni 1998 VII B 67/98, BFH/NV 1999, 54, m.w.N.), welche weitere Aufklärung sich dem FG --nach dessen maßgebender sachlich-rechtlicher Auffassung-- von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (…BFH-Beschluß vom 19. Juni 1998 IX B 13/98, BFH/NV 1999, 58), welche Tatsachen aufklärungsbedürftig waren, welche Beweise das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, weshalb ein entsprechender Beweisantrag nicht in der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG gestellt worden ist und inwieweit die als unterlassen gerügte Sachverhaltsaufklärung und Beweisaufnahme zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können.
  • BFH, 14.01.1999 - V B 156/97

    Missbrauch von Gestaltungen; Vermietung von Praxisräumen an Ärzte durch GbR der …

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
    Eine derartige "Vorschaltung" des Ehegatten liegt vor, wenn der Vermieter-Ehegatte in einem überschaubaren Zeitraum vom Zeitpunkt der Vermietung an die Aufwendungen für Zins und laufende Tilgung der aufgenommenen Fremdmittel und für die Bewirtschaftung des Grundstücks nicht aus der Miete und aus sonstigem eigenen Einkommen decken kann und sich der Mieter-Ehegatte deshalb über die Zahlung der Miete und von Arbeitslohn hinaus in nicht nur unwesentlichem Umfang an diesen Aufwendungen beteiligt (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 14. Januar 1999 V B 156/97, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen, mit Hinweisen auf die frühere Senatsrechtsprechung).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 21/94

    Abziehbarkeit von Rechnungen eines Unternehmers als Vorsteuer nach dem …

    Auszug aus BFH, 15.04.1999 - V R 85/98
    b) Zwar hat der BFH eine rechtsmißbräuchliche Vermietung von Praxisräumen zur Erlangung des Vorsteuerabzugs dann nicht angenommen, wenn der Mieter-Ehegatte dem Vermieter-Ehegatten beim Erwerb des Grundstücks finanzielle Mittel in ausreichender Höhe (z.B. durch Schenkung) überläßt, die dem Vermieter-Ehegatten die Lastentragung (Zins und Tilgung sowie Bewirtschaftungskosten) aus eigener wirtschaftlicher Kraft ermöglichen (Urteil vom 18. Januar 1995 XI R 21/94, BFH/NV 1995, 930).
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