Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2019 - V ZB 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35720
BGH, 22.08.2019 - V ZB 11/16 (https://dejure.org/2019,35720)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2019 - V ZB 11/16 (https://dejure.org/2019,35720)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2019 - V ZB 11/16 (https://dejure.org/2019,35720)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,35720) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 AufenthG, § ... 72 Abs. 4 Satz 5 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG, § 72 Abs. 4 Satz 3 bis 5 AufenthG, § 72 Abs. 4 Sätze 3 bis 5 AufenthG, § 95 AufenthG, § 9 FreizügG/EU, § 303 StGB, § 72 Abs. 4 Sätze 4 und 5 AufenthG, § 9 FreizügigG/EU, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 62 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG, § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG, Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e EMRK

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Abschiebung eines Asylbewerbers im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Asylbewerbers; Abschiebung eines Asylbewerbers im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 179/15

    Erhebung der öffentlichen Klage oder Einleitung eines strafrechtlichen

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 11/16
    Diese Grundsätze gelten auch für die Anordnung von Haft zur Sicherung der Zurückschiebung, an deren Stelle in ihrem Anwendungsbereich die Haft zur Sicherung der Rücküberstellung nach Art. 28 Abs. 2 Dublin-III-Verordnung getreten ist (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 7).

    Das hat der Senat in seinem Beschluss über die Anordnung und Aufrechterhaltung der mit den im vorliegenden Verfahren zu überprüfenden Gerichtsentscheidungen verlängerten Sicherungshaft gegen den Betroffenen vom 19. Juli 2018 (V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 10 ff.) im Einzelnen erläutert.

    Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen zu der Frage, ob das strafrechtliche Ermittlungsverfahren am 2. Dezember 2015 oder am 4. Januar 2016 eingestellt worden war oder ob zu diesen Zeitpunkten ein generelles Einvernehmen für Verfahren dieser Art vorlag, bedarf es nicht (Senat, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 179/15, InfAuslR 2018, 415 Rn. 16).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 22.08.2019 - V ZB 11/16
    Bei der neuen Entscheidung wird unabhängig vom Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen sein, dass Dolmetscherkosten bei Betroffenen, die, wie der Betroffene hier, der deutschen Sprache nicht mächtig sind, nach § 81 Abs. 1 Satz 2 FamFG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Buchstabe e EMRK analog nicht zu erheben sind (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323 Rn. 21).
  • BGH, 12.02.2020 - XIII ZB 15/19

    Abschiebungshaft bei fehlendem Einvernehmen der Staatsanwaltschaft bei

    Soweit der Bundesgerichtshof in bisher ständiger Rechtsprechung unter Verweis auf Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG angenommen hat, das Einvernehmen der Staatsanwaltschaft stelle eine essentielle Haftvoraussetzung dar und es komme insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2010 - V ZB 93/10, NVwZ 2010, 1574 Rn. 6-8, vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, FGPrax 2011, 148 Rn. 12-15, vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10, FGPrax 2011, 202 Rn. 5 sowie zuletzt vom 21. August 2019 - V ZB 142/18, juris Rn. 9 und vom 22. August 2019 - V ZB 11/16, juris Rn. 8 jeweils mwN), hält der nunmehr zuständige XIII. Zivilsenat daran nicht fest.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht